SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Beitrag über Baselbieter Wirtschaftskammer des «Regionaljournals Basel Baselland» beanstandet

4065 |
Mit Ihrem eingeschriebenen Brief vom 22. September 2015 beanstanden Sie als Vertreter der Wirtschaftskammer Baselland die Sendung des Regionaljournals Basel Baselland vom 16. September um 17.30 Uhr wegen Verletzung von Art. 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 24. September bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von Radio SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Eingabe wie folgt:

  1. „In der Sendung vom 16. September 2015, 17.30 Uhr, berichtete das Regional­journal Basel Baselland über ein von mehreren Politikern in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, wonach die Mitgliedschaft des Kantonsspitals Baselland und der Psychiatrie Baselland bei der Wirtschaftskammer rechtlich in Frage gestellt wird. Der entsprechende Beitrag ist auch auf der Webseite von SRF zugänglich und kann dort unter dem Titel ‚Erneut Kritik an Baselbieter Wirtschaftskammer‘ abgerufen werden (vgl. http://www.srf.ch/sendungen/regionaljournal-basel-baselland/erneut-kritik-an-baselbieter-wirtschaftskammer ).
  2. Im vorgenannten Beitrag wird wahrheitswidrig behauptet, Mitgliederbeiträge des Kantonsspitals Baselland würden zur Wahlkampffinanzierung verwendet. Im Bei­trag von Jeannine Borer heisst es wörtlich: ‚Konkretes Beispiel für diesen Inte­ressenskonflikt: Mitgliederbeiträge des Kantonsspitals fliessen zum Beispiel in Wahlkampagnen von Regierungsräten, zum Beispiel des jetzigen Gesundheits­direktors Thomas Weber (Timecode: 01:56).‘ Diese Darstellung ist falsch. Richtig ist, dass für Abstimmungs- oder Wahlkampagnen nie Mitgliedergelder der Wirt­schaftskammer verwendet werden. Falls der Wirtschaftsrat – das Parlament der Wirtschaftskammer – eine finanzielle Unterstützung für Kampagnen beschliesst, stammen die Gelder immer aus dem Aktionsfonds der Baselbieter KMU-Wirt­schaft. Dieser wiederum wird durch einen Solidarbeitrag der Mitglieder im Um­fang von CHF 35.00 finanziert, wobei dieser Beitrag separat ausgewiesen wird und nicht vom Mitgliederbeitrag nach Art. 37 der Statuten der Wirtschaftskammer in Abzug gebracht wird (Beweis: Statuten der Wirtschaftskammer Baselland, Beilage 2).
  3. Vor diesem Hintergrund ist die Behauptung, wonach der Mitgliederbeitrag des Kantonsspitals in den Wahlkampf von Thomas Weber geflossen ist, tatsachen­widrig und damit nicht sachgerecht. Stossend ist dabei insbesondere der Um­stand, dass es sich bei der falschen Behauptung nicht um eine Wiedergabe der Vorwürfe im Rechtsgutachten handelt, sondern dies von der Redaktorin gewis­sermassen als erklärendes Zwischenfazit festgestellt wird.
  4. Im Beitrag erhält sodann SRF-Redaktor Matieu Klee die Gelegenheit, sich zum Rechtsgutachten und der Wirtschaftskammer zu äussern. In Bezug auf den finanziellen Beitrag des Kantonsspital an die Familienausgleichskasse der Wirt­schaftskammer Baselland (Gefak) wird der Wirtschaftskammer von Redaktor Klee der Vorwurf gemacht, sie wolle sich nicht zur Höhe der Beiträge des Kan­tonsspitals äussern. Er sagt wörtlich: ‚Und auch wenn die Wirtschaftskammer den Preis für diesen Service (jenen der Gefak; Anm. d. Unterzeichnenden) ge­heim halten will, ist klar: Für das zahlen Spital und Psychiatrie Millionenbeträge (Timecode: 07:40).‘ Mit der Formulierung soll offenbar der Eindruck erweckt werden, die Wirtschaftskammer verheimliche Informationen, auf welche die Öffentlichkeit Anspruch hat. Diese Darstellung ist jedoch nachweislich falsch.
  5. Entgegen den Ausführungen von Redaktor Klee will die Wirtschaftskammer den Preis nicht geheim halten, sondern sie ist vielmehr gesetzlich dazu verpflichtet. §9 des einschlägigen kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (GS 36.1200) verpflichtet alle an der Durchführung der Fa­milienzulagen Beteiligten gegenüber Dritten, Stillschweigen zu bewahren (Be­weis: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen des Kan­tons Basel-Landschaft; Beilage 3). Diese gesetzliche Pflicht umfasst insbeson­dere auch Informationen über Beiträge von Leistungsverpflichteten. Damit ist erstellt, dass auch die Aussage von Redaktor Klee, wonach die Wirtschafts­kammer den für das Kantonsspital anfallenden Preis für Leistungen der Familien­ausgleichskasse geheim halten wolle, offensichtlich wahrheitswidrig und damit nicht sachgerecht.
  6. Somit ergibt sich vor dem gesamten Hintergrund, dass der beanstandete Bericht die Mindestanforderungen an den Programminhalt gemäss Art. 4Abs. 2 RTVG verletzt. Es handelt sich offensichtlich um keine sachgerechte, sondern um eine nachweisbar parteiische und tatsachenwidrige sowie verzerrende Bericht­erstattung.“ Gestützt auf diese Ausführungen stellen Sie folgende Anträge:
  • „Es sei festzustellen, dass das Regionaljournal Basel Baselland vom 16. September 2015 (17.30 Uhr) mit seinem Beitrag unter dem Titel „Erneut Kritik an Baselbieter Wirtschaftskammer“ Art. 4 Abs. 2 RTVG verletzt hat.
  • Es sei dem Programmveranstalter zu empfehlen, die vorgenannte Sen­dung aus allen Archiven zu löschen.“

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von Radio SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Rolf Hieringer, Leiter Regionalredaktionen, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„Ich nehme als Leiter der Regionalredaktionen von SRF gerne Stellung zur Be­schwerde der Wirtschafskammer Baselland (Geschäftsnummer 4065), vertreten durch Rechtsanwalt X.

Das Regionaljournal Basel hat am 16. September 2015 über die Medienkonferenz von vier Politikern (CVP, BDP, GLP) berichtet, die mit einem Rechtsgutachten die Mitgliedschaft des Kantonsspitals Baselland und der Psychiatrie Baselland bei der Wirtschaftskammer Baselland rechtlich in Frage stellen.

Ziel der Berichterstattung war es, über das Gutachten zu informieren; darüber hinaus sollten auch die Hintergründe aufgezeigt werden, die zu diesem Rechtsgutachten führten. So wurde über die Art und Weise des Auftrittes der Auftraggeber berichtet, sowie über deren Motive (Stichwort Wahlkampf). Hier stehen verschiedene Vorwürfe gegenüber der Wirtschaftskammer im Raum, auch auf diesen Zusammenhang wurde in der Berichterstattung zu Recht eingegangen. Der Fokus der Berichterstattung war also deutlich weiter gefasst, als dies in der Konzessionsbeschwerde formuliert ist.

Die Beanstandung nimmt zwei Detailpunkte auf innerhalb einer differenzierten Berichterstattung über eine Medienkonferenz.

Dazu nehmen wir gerne Stellung: Redaktorin Jeannine Borer sagte im Beitrag, Mit­gliederbeiträge des Kantonspitals Baselland würden zu Wahlkampffinanzierung ver­wendet. Dies sei wahrheitswidrig, so die Beschwerde. In der Beanstandung steht in Punkt drei: ‚Stossend ist dabei insbesondere der Umstand, dass es sich bei der fal­schen Behauptung nicht um eine Wiedergabe der Vorwürfe im Rechtsgutachten han­delt, sondern dies von der Redaktorin gewissermassen als erklärendes Zwischenfazit festgestellt wird.‘

Das ist so nicht korrekt. Die Aussage ist nicht ein erklärendes Zwischenfazit der Redaktorin, sondern wurde an der Medienkonferenz selbst gesagt; das in der Be­schwerde erwähnte Beispiel der Wahlkampfunterstützung von Thomas Weber wurde von den Auftraggebern des Gutachtens erwähnt (siehe Dokument D: CD/mp3, Ger­hard Schafroth; zur Rolle der Wirtschaftskammer in Wahlkämpfen siehe auch Doku­ment G: Basellandschaftliche Zeitung vom 23. April 2013. Interview mit Christoph Buser).

Es ist von allen Seiten unbestritten, dass die Wirtschaftskammer Wahlkämpfe unter­stützt. Im Fall von Thomas Weber wurde dies per Mediencommuniqué auch mitge­teilt. (Siehe Dokument E: MM Wirtschaftsrat Unterstützung Thomas Weber vom 1.2.2013). Ob der Aktionsfonds über ‚Mitgliederbeiträge‘ oder ‚Solidarbeiträge‘ finan­ziert wird, spielt im Gesamtzusammenhang, nämlich der Kritik der Gesuchs-Auftrags­geber an der starken politischen Stellung der Wirtschaftskammer im Kanton, keine Rolle. Auch wenn ein sogenannter Solidarbeitrag separat ausgewiesen wird, wie vorgebracht, handelt es sich doch um Gelder von Mitgliedern.

Diese Vereinfachung ist hier zulässig, also keine Irreführung des Publikums. Es zählt die Kernaussage, dass mit Beiträgen Wahlkämpfe unterstützt werden. Auch gewöhn­liche gesellschaftliche Anlässe, wie beispielsweise der ‚Tag der Wirtschaft‘ werden so zu eigentlichen Wahlkampf-Podien (Siehe Dokument F: Kommentar von Peter Knechtli, onlinereports vom 9.9. 2015).

Zu Punkt vier der Beschwerde (Finanzieller Beitrag des Kantonsspitals an die Famili­enausgleichskasse der Wirtschaftskammer (Gefak)): In diesem Teil der Berichterstat­tung geht es primär um die Beschreibung der finanziellen Grössenordnung. Es geht um die Information, dass es im Zusammenhang mit der Gefak-Zwangsmitgliedschaft des Kantonsspitales und der Psychiatrie Baselland um sehr viel Geld geht. Dass die Wirtschaftskammer die Zahlen nicht selber publiziert, spielt nur eine untergeordnete Rolle. Und wird auch nicht weiterausgeführt.

In Punkt fünf weist die Beschwerdeführerin darauf hin, sie sei verpflichtet, den Preis für Leistungen der Familienausgleichskasse geheim zu halten – entgegen den Aus­führungen von Redaktor Matieu Klee. Die Publikation der finanziellen Beiträge sei per kantonalem Gesetz verboten, so die Wirtschaftskammer.

Dazu unsere Haltung: An der Medienkonferenz war dieser Punkt kein Thema, nicht einmal andeutungsweise. Vielmehr wurde dargestellt, dass die Beiträge bei der Kan­tonalen Ausgleichskasse SVA bekannt sind. Diese sind tatsächlich öffentlich, können auf der Website der SVA von jedermann herunter geladen werden. Die kantonale Ausgleichskasse ist also offensichtlich nicht an eine solche angebliche Schweige­pflicht gebunden. Die im kantonalen Gesetz geregelte Schweigepflicht gilt denn auch für Personen, die bei ihrer Arbeit bei einer Ausgleichskasse mit heiklen (Lohn-)Daten in Berührung kommen. Ob diese Schweigepflicht auch für die Verwaltungskosten (den Preis für den Service, wie im Beitrag erwähnt) gilt, geht aus Artikel 9 des Ein­führungsgesetzes zum Bundesgesetz über Familienzulagen nicht hervor. Der Jour­nalist konnte nach Treu und Glauben annehmen, dass auch der Wirtschaftskammer wie die kantonale Ausgleichkasse diesen Preis nennen darf. Es handelt sich also um eine Einschätzung der Wirtschaftskammer, dass ihr das per Gesetz untersagt sei. Ergänzend sei hier anzumerken, dass Nachfragen bei Thomas Gächter, Professor für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich ergaben, dass beide Parteien, das heisst die Wirtschaftskammer und das Spital im gegenseitigen Einverständnis die Konditionen bekannt geben dürften, ausser, es wären Interessen Dritter involviert. Dies ist hier nicht ersichtlich.

Die andere Einschätzung der Wirtschafskammer hätte der Journalist selbstverständ­lich erwähnt, wenn er davon gewusst hätte. Denn: Die Wirtschafskammer hätte am Tag der Medienkonferenz durchaus Stellung nehmen können. Nachdem am Mitt­wochmorgen die Einladung zur Medienkonferenz eingegangen war, die nur ein paar Stunden später stattfand, kontaktierte die Regionalredaktion unmittelbar danach die Wirtschaftskammer, um einen Termin für eine Stellungnahme im Verlaufe des Tages zu vereinbaren. Die Wirtschaftskammer hat dies ausgeschlagen mit dem Argument, man müsse das Rechtsgutachten zuerst lesen. Im Radio-Bericht wurde denn auch gesagt, dass die Wirtschaftskammer keine Stellung nimmt. Wörtlich haben wir im Moderationsgespräch gesagt (min 5.49): ‚Em Regionaljournal het er (dr Christoph Buser, Direktor der Wirtschaftskammer) über sie Pressesprecher lo usrichte, er hegi hüt kei Zyt zum Stellig z neh. Au Morn werdi er chum öppis derzue sege. Zerscht müesste sowieso d Jurischte vo dr Wirtschaftschammere das Guetachte unter d Lupe neh.‘

Gegenüber den Zeitungen Basellandschaftliche Zeitung und Basler Zeitung hat die Wirtschaftskammer aber sehr wohl Stellung genommen (siehe Dokumente A – C: Berichterstattung vom 17.9.2015). Die Wirtschaftskammer hätte also auch im Regio­naljournal ihre Sicht der Dinge darlegen können.

Wir stellen fest, dass die Konzessionsbeschwerde zwei Detailpunkte innerhalb einer differenzierten Berichterstattung über eine Medienkonferenz betrifft. Diese Vorwürfe sind unberechtigt, die Berichterstattung ist in unseren Augen sachgerecht, das Publi­kum konnte sich ein Bild machen und eine eigene Meinung bilden.

Nicht beanstandet werden hier zahlreiche Eigenrecherchen, die das Regionaljournal Basel Baselland in den Wochen zuvor publiziert hatte. Diese Berichte jedoch hat die Wirtschaftskammer in ihrer Verbandszeitschrift und in einem Massenmailing (siehe Dokumente H und I: ‚Standpunkt‘ und Dokument K: ‚Persönliches Schreiben‘) und in der Basler Zeitung (Dokument L)) als ‚perfide Diffamierungskampagne‘, ‚rechtswidri­ges Treiben‘ und ‚gezielt falsche Anschuldigungen‘ bezeichnet. Diese Anschuldigen stehen im Widerspruch zur Tatsache, dass die Eigenrecherchen des Regionaljour­nals Basel Baselland in dieser Konzessionsbeschwerde nicht beklagt werden und nur zwei Detailfragen bei einer Medienkonferenzberichterstattung kritisiert werden.

Soweit unsere Stellungnahme. Nach unserer Ansicht haben wir keine geltenden Programmbestimmungen verletzt.“

3. So lautet die Stellungnahme der Verantwortlichen von Radio SRF. Der Leiter Regio­nalredaktionen Rolf Hieringer nimmt zu Ihren Kritiken Stellung und argumentiert aus­führlich, warum seiner Meinung nach Ihre Beanstandung abgewiesen werden sollte.

Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so scheint mir die Ausgangslage unbe­stritten zu sein. Nachdem im Jahr 2011 das Kantonsspital Baselland und die Psy­chiatrie Baselland durch Beschluss des Landrates verselbstständigt wurden, traten beide Institutionen zwei Jahre später als Mitglieder der Wirtschaftskammer Baselland bei. Diese Mitgliedschaft wird nun bestritten. An einer am 16. September kurzfristig angesetzten Medienkonferenz in Liestal betonten fünf bürgerliche Mitte-Politiker um den Laufner CVP-Nationalratskandidaten Alex Imhof, dass diese Mitgliedschaft rechtswidrig sei. Sie stützen ihre Kritik auf ein Gutachten des ebenfalls anwesenden St. Galler Anwaltes Kaspar Noser. Die beiden ausgelagerten Spitalorganisationen seien nicht in die Privatisierung entlassen worden, sondern nur in die unternehmeri­sche Freiheit. Sie gelten somit weiterhin als staatliche Institutionen. Da aber die Wirt­schaftskammer eine private Organisation sei und einen klar politisch ausgerichteten Fokus habe und Gelder auch in Abstimmungsparolen und Wahlempfehlungen inves­tiere, vertrage sich die Mitgliedschaft der öffentlich-rechtlichen Spitäler rechtlich nicht mit dem Gebot der politischen Neutralität. Zudem wurde betont, dass die bezahlten Mitgliederbeiträge ebenso wenig bekannt seien wie die vereinbarte Regelung mit der gewerblichen Familienausgleichskasse nicht transparent sei.

Es gehörte zum Informationspflicht von Radio SRF, wenn im Regionaljournal über diese Medienkonferenz berichtet wurde. Dies geschah am gleichen Tag durch zwei Berichte. Redaktorin Jeannine Borer – mit zahlreichen Ton-Einblendungen aus der Medienkonferenz – informierte über die wesentlichen Inhalte des Gutachtens von An­walt Kaspar Noser sowie über die Schlussfolgerungen der fünf anwesenden Politiker. Im zweiten Teil kommentierte Redaktor Matieu Klee im Gespräch mit der Modera­torin der Sendung die politische Dimension dieser Angelegenheit im Hinblick auf die Wahlen vom 18. Oktober sowie die grundsätzlichen Fragen, welche das Gutachten aufwirft.

In Ihrer Beanstandung im Namen der Wirtschaftskammer Baselland kritisieren Sie nicht die Berichterstattung an sich, sondern lediglich zwei klar definierte Detailpunkte. Die Aussage von Frau Borer, wonach die Mitgliederbeiträge des Kantonspitals Ba­sellands zu Wahlkampffinanzierungen verwendet wurden, sei wahrheitswidrig. Falls der Wirtschaftsrat eine finanzielle Unterstützung für Kampagnen beschliesst, würden die Gelder immer aus dem Aktionsfonds der Baselbieter KMU-Wirtschaft stammen. Was den Beitrag von SRF-Redaktor Matieu Klee betrifft, werfen Sie ihm vor, den Ein­druck erweckt zu haben, die Wirtschaftskammer würde Informationen verheimlichen, auf welche die Öffentlichkeit Anspruch hätte. Auch diese Darstellung sei nachweis­lich falsch. Wurde deshalb das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt, wie Sie dem Radio­journal vorwerfen?

Die Ombudsstelle prüft im Zusammenhang mit dem Sachgerechtigkeitsgebot von Art. 4 Abs. 2 RTVG, ob dem Publikum aufgrund der in der Sendung vermittelten Fak­ten und Meinungen ein möglichst zuverlässiges Bild über einen Sachverhalt oder ein Thema vermittelt wird, so dass dieses sich darüber frei eine eigene Meinung bilden kann. Umstrittene Aussagen sollen als solche erkennbar sein. Fehler in Nebenpunk­ten und redaktionelle Unvollkommenheiten, welche nicht geeignet sind, den Gesamt­eindruck der Ausstrahlung wesentlich zu beeinflussen, sind programmrechtlich nicht relevant. Das Sachgerechtigkeitsgebot verlangt zudem nicht, dass alle Sichtweisen qualitativ und quantitativ gleichwertig zum Ausdruck kommen.

Nachdem ich die Angelegenheit studieren konnte, gelange ich zu einer anderen Schlussfolgerung als Sie.

Was die Finanzierung von Kampagnen betrifft, entsprechen die Aussagen von Frau Jeanine Borer dem, was an der Medienkonferenz gesagt wurde. Mag sein, dass die gewählte Formulierung etwas verkürzt erscheinen kann. Irreführend ist sie aber nicht. Zwar stimmt es, dass die 60.000 Franken Unterstützung für die Kampagne von Herrn Thomas Weber aus dem Aktionsfonds der Wirtschaftskammer stammten. Doch laut Art. 38.2 ihrer Statuten ist jedes Mitglied der Wirtschaftskammer verpflichtet, einen festen jährlichen Beitrag an diesen Fonds zu leisten. Somit wurden auch Gelder des Kantonsspitals Baselland und der Psychiatrie Baselland für eine politische Kampag­ne verwendet, was laut Gutachten von Anwalt Kaspar Noser das Gebot der politi­schen Neutralität verletzt.

Auch die Bemerkung von Redaktor Klee, wonach die Wirtschaftskammer die Höhe der Beiträge des Kantonsspitals an die Familienausgleichskasse geheim halten will, bezog sich auf die Medienkonferenz. Einzelne Teilnehmende – und insbesondere der ehemalige Landrat Gerhard Schafroth – forderten dabei von der Wirtschaftskam­mer erhöhte Transparenz. Die Frage, ob die Schweigepflicht von Art. 9 des kantona­len Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen auch für die Verwaltungskosten gilt, ist rechtlich umstritten.

Es ist nicht an der Ombudsstelle, darüber zu befinden. Ich stelle lediglich fest, dass die von Ihnen kritisierte Aussage höchstens als redaktionelle Unvollkommenheit an­zusehen ist, welche nicht geeignet ist, den Gesamteindruck der Berichterstattung wesentlich zu beeinflussen. Programmrechtlich ist sie somit nicht relevant.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass meiner Meinung nach das Sachgerechtigkeits­gebot nicht verletzt wurde. Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, kann ich deshalb nicht unterstützen.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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