SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Kassensturz»-Beitrag über Glyphosat beanstandet

Nachtrag vom 17. Mai 2016: Sendung und Ombudsbericht erfolgten vor dem neuen Entscheid der WHO vom 16.5.2016, Glyphosat als nicht krebserregend einzustufen.

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Mit e-Mail vom 14. März 2016 beanstandeten Sie den Bericht über Glyphosat in der Sendung „Kassensturz“ vom 8. März 2016. Die formalen Bedingungen für eine Beanstandung sind erfüllt. Gerne trete ich daher darauf ein.

A. Ihre Beanstandung begründeten Sie wie folgt:

„Am 8.3. wurde im Kassensturz auf SRF 1 ein Bericht über Glyphosat gesendet, der auf erschreckende Art und Weise tendenziös und unseriös war.

Aufbauend auf der Erkenntnis eines EU-Instituts, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend“ ist, wurde konstruiert, dass Glyphosat für Menschen ein Risiko darstellt. Wie inzwischen wohl jeder weiss und seit dem Mittelalter bekannt ist, macht die Dosis das Gift. Es gibt tausende Substanzen, die ‚sicher‘ (und nicht nur ‚wahrscheinlich‘) krebserregend sind, wie z.B. Würste, Alkohol, Rauch aus umweltfreundlichen Pellet-Heizungen, Sonnenlicht, Holzstaub, etc. etc.

Dass Glyphosat nur ‚wahrscheinlich‘ krebserregend ist, weist auch darauf hin, dass die Wirkung höchstens schwach ist (ansonsten wäre der Effekt einfacher und somit sicher nachweisbar).

Aufgrund der vorhandenen Daten kann ein Einfluss von Glyphosat auf Krebsentstehung bei richtiger Handhabung ausgeschlossen werden. Das ist bestens bekannt und lässt sich sehr leicht recherchieren (wenn man will), siehe z.B. http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/glyphosat-laut-efsa-wahrscheinlich-nicht-krebserregend-a-1062529.html

Grundsätzlich gilt: IARC[1] und Efsa[2] haben unterschiedliche Aufgaben. Die IARC ermittelt in erster Linie, wie stark die Beweislage dafür ist, dass etwas beim Menschen Krebs auslöst - und nicht, wie stark der Effekt ist. Die Efsa und das BfR[3] dagegen betreiben Risikobewertung: Sie treffen also Aussagen darüber, in welchen Konzentrationen oder bei welchen Aufnahmeformen etwas gesundheitsschädlich ist, weshalb sie auch Grenzwerte vorschlagen.

Um es mit einem anderen aktuellen Fall zu vergleichen: Wenn die IARC Wurst und Schinken als sicher krebserregend einstuft, folgt daraus folgerichtig nicht ein sofortiges Verbot der Fleischwaren. Aber die zuständigen Stellen werten aus, ob sie nicht ihre Empfehlungen verändern - und zum Beispiel zu einem maßvolleren Wurstverzehr raten.

Der Gipfel der Publikums-Verdummung wird erreicht, wenn ‚der renommierte Forscher‘ (Originalton) Gilles-Éric Séralini zum Wort kommt – der betreffende ist keineswegs ein ‚renommierter Forscher‘, sondern im Gegenteil ein massiv und gut dokumentiert diskreditierter Forscher, der wiederholt Studien erstellt hat, die sich als nicht haltbar und zutiefst unwissenschaftlich erwiesen haben. Das wäre auch sehr einfach zu recherchieren (wenn man will): einfach ‚Seralini‘ im Google-Suchfeld öffnen und den ersten Link öffnen, nämlich: de.wikipedia.org/wiki/Séralini-Affäre.

Séralini, der für seine qualitativ lausigen und unhaltbaren Forschungsresultate weit herum bekannt ist, wird vom SRF als ‚renommierter Forscher‘ verkauft... das entspricht keineswegs der Qualität, die man von einem gebührenfinanzierten Sender erwarten darf. Es stellt sich für mich folgende Frage: Sind beim Kassensturz Journalisten tätig, welche grundlegende Regeln des Journalismus nicht beherrschen (einfache Recherche), oder blenden Sie die leicht verfügbaren Informationen z.B. zu Séralini absichtlich aus, um bewusste Fehlinformation zu betreiben?

Vielen Dank für die Klärung dieser Frage“.

B. Wie üblich, ist die zuständige Redaktion eingeladen worden, sich zu Ihrer Beanstandung zu äußern. Ursula Gabathuler, Redaktionsleiterin „Kassensturz/Esspresso“, nahm wie folgt Stellung:

„Zur Beanstandung von Herrn X gegen den «Kassensturz»-Beitrag vom 8. März 2016 zum Thema Glyphosat nehme ich gerne Stellung.

Von tendenziöser und unseriöser Berichterstattung, Publikumsverdummung und bewusster Fehlinformation, die uns der Beanstander unterstellt, kann keine Rede sein. Ziel des ‚Kassensturz‘-Beitrages war es, dem Publikum aufzuzeigen, wie der in letzter Zeit viel diskutierte und umstrittene Unkrautvernichter Glyphosat in der landwirtschaftlichen Praxis zum Einsatz kommt, und welches Risiko von diesem Pflanzenschutzmittel für die Bevölkerung ausgeht. Aktueller Anlass war die auf den 8.März 2016 erwartete Wiederzulassung dieses Wirkstoffes für weitere 15 Jahre durch die EU-Behörde.

Zu diesem Zweck haben wir Interviews geführt mit allen entscheidenden Stellen: Mit Bauern zum konkreten Einsatz von Glyphosat, mit einer landwirtschaftlichen Forschungseinheit des Kantons Bern (Inforama) über die Möglichkeit, ohne Glyphosat zu wirtschaften, und mit der Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel des Bundes (Bundesamt für Landwirtschaft) über die Gefahren und Risikoeinschätzung für die Bevölkerung, die von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln ausgehen. Wir haben diese Meinungen im Beitrag zusammengefasst und sachgerecht zur Darstellung gebracht.

Gerne nehmen wir zu jedem Punkt der Beanstandung Stellung. Diese sind die folgenden:

  1. Konstruieren des Krebsrisikos
  2. Ignorieren vorhandener Daten
  3. Unterschied von Gefahr und Risiko
  4. Seriosität von Herrn Séralini

1. Konstruieren eines Krebsrisikos
Der Beanstander moniert, dass ein EU-Institut Glyphosat als ‚wahrscheinlich krebserregend‘ eingestuft habe. Dies trifft nicht zu. Es ist die UN-Weltgesundheitsorganisation WHO, die zu dieser Gefahreneinschätzung gekommen ist. Diese Einschätzung ist wichtig und muss in einem kritischen Beitrag über Glyphosat zwingend zur Sprache kommen.

Die Gefahreneinschätzung der WHO war aber nicht die einzige im Beitrag. Die Schweizer Zulassungsbehörde relativierte die Gefahr aus ihrer Sicht. Die Vizedirektorin des Bundesamtes für Landwirtschaft, Eva Reinhard, machte in ihrem Statement den Vergleich mit Alkohol.

Auch die Einschätzung der in dieser Angelegenheit zuständigen Sicherheitsbehörde der EU, des Bundesinstituts für Risikoforschung[4], wurde im Beitrag erwähnt. Allerdings wurden korrekterweise auch die Hintergründe genannt, wie es zu dieser Einschätzung kam. Die Zuschauer konnten sich also in jeder Hinsicht eine eigene Meinung bilden.

2. Ignorieren vorhandener Daten
Der Beanstander macht geltend, dass aufgrund vorhandener Daten der Einfluss von Glyphosat auf Krebsentstehung bei richtiger Handhabung ausgeschlossen werden könne. Eine Behauptung, die nicht belegt ist und auch nicht belegt werden kann. Fakt ist hingegen: Zurzeit bestehen beträchtliche Unsicherheiten bezüglich Giftigkeit der Beistoffe glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel sowie der Belastung der Bevölkerung mit diesen Stoffen und auch mit dem eigentlichen Wirkstoff Glyphosat. Die Chefin der Zulassungsbehörde, Eva Reinhard, räumt im Interview ein, dass in diesen Bereichen Daten fehlen und akuter Forschungsbedarf herrsche. Ohne diese Daten kann keine seriöse Risikoabschätzung vorgenommen werden. Deshalb hat der Bund eine Arbeitsgruppe Beistoffe beauftragt und weitere Abklärungen zur Glyphosat-Belastung der Bevölkerung angeordnet.

3. Unterschied von Gefahr und Risiko
In einer grundsätzlichen Bemerkung weist der Beanstander auf die unterschiedlichen Bewertungen von Glyphosat durch IARC (WHO) und Efsa (europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde) hin. IARC (WHO) habe lediglich die theoretische Gefahr, die von Glyphosat ausgehen könne, bewertet. Die Efsa und das BfR hingegen hätten eine vollständige Risikobewertung gemacht, das heisst auch die tatsächliche Belastung der Bevölkerung mit diesem Stoff mitberücksichtigt. Diese Feststellung ist richtig. Erstaunlich ist aber, dass Daten über die tatsächliche Belastung der Bevölkerung mit Ausnahme von wenigen Stichproben fehlen. Sowohl in der EU wie auch in der Schweiz. (Siehe oben unter Punkt 2). Unabhängige Toxikologen sind deshalb einhellig der Meinung, dass ohne diese Datenerhebungen keine korrekte Risikobewertung vorgenommen werden kann. Das haben unsere Recherchen ergeben. Fehlende Daten und deshalb Unsicherheiten in der Risikobewertung sind auch der Grund, weshalb die EU die geplante Wiederzulassung von Glyphosat am 8. März 2016 nicht besprochen hat und weitere Abklärungen verlangt.

4. Seriosität von Séralini
Gilles-Eric Séralini ist ein Professor an der französischen Universität Caen, der sich seit Jahren mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln beschäftigt und darüber publiziert.

Was die Vorwürfe von Herrn X bezüglich der Wissenschaftlichkeit Séralinis Arbeiten betreffen, gilt es festhalten, dass Séralini sich in seinen Arbeiten grundsätzlich an die OECD-Richtlinien hält (siehe auch http://gmoseralini.org). Zwar wird über die Person Séralinis immer wieder vor allem in Kreisen der Industrieforschung kontrovers diskutiert. Tatsache ist aber, dass er für seine Arbeiten schon mehrfach geehrt wurde. Er gewann auch ein Verfahren wegen übler Nachrede im Zusammenhang mit einer umstrittenen Ratten-Studie, auf die auch der Beanstander sich mit seinem Internetlink bezieht.

In Bezug auf die Giftigkeitsbewertung der Beistoffe von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln wird Séralinis Entdeckung von der Schweizer Zulassungs-Chefin Eva Reinhard im Beitrag bestätigt. Auch sie ist überzeugt, dass die Gefahr, die von diesen Stoffen ausgeht, genauer untersucht werden muss. Im Interview mit dem ‚Kassensturz‘ (im Beitrag nicht verwendete Passage) äusserte sich Reinhard gar dahingehend, dass sie bereits heute davon ausgehe, dass in naher Zukunft Verbote zu gewissen Beistoffen ausgesprochen würden.

Als Schlussbemerkung Folgendes: Der Beanstander wirft den ‚Kassensturz‘-Journalisten die Missachtung grundlegender Regeln des Journalismus und das Betreiben einer bewussten Fehlinformation vor. Wie in jedem Punkt einzeln dargelegt werden kann, haben wir insbesondere in der Einschätzung der Gefahr durch glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel stets sachgerecht mehrere Meinungen abgebildet. Ganz wichtig war uns die Einschätzung der obersten Schweizer Zulassungsbehörde, die im Beitrag am meisten zu Wort kam. Eva Reinhard konnte zu jedem kritischen Punkt ihr bestes Argument anbringen. Wir sind überzeugt, dass sich die Zuschauer zu jedem angesprochenen Punkt sowie zum ganzen Beitrag eine eigene Meinung bilden konnte.

Darum bitte ich Sie, die Beanstandung als unbegründet zurückzuweisen.“

C. Somit komme ich zu meiner eigenen Einschätzung. Wer sich den „Kassensturz“-Beitrag ansieht, findet eigentlich, dass die Redaktion nach allen Regeln der journalistischen Kunst vorgegangen ist: Es wird ein echtes Problem aufgegriffen, das relevant ist für die Konsumentinnen und Konsumenten. Es kommen sechs Personen zu Wort, die die verschiedenen Positionen widerspiegeln: Die Zürcher Toxikologin Margret Schlumpf bestätigt den Alarmruf der Weltgesundheitsorganisation WHO, der französische Molekularbiologe und Gentechnik-Forscher Gilles-Eric Séralini weist auf die Giftigkeit der Beistoffe von Glyphosat hin, und Andreas Chervet vom Inforama in Zollikofen liefert den Tatbeweis, dass bodenschonende Direktsaat ohne Chemie durchaus erfolgreich ist. Demgegenüber bringt der Bauer Fritz Trachsel pragmatisch weiter Glyphosat aus, weil er gegen Unkraut keine Alternative kennt. Eva Reinhard vom Bundesamt für Landwirtschaft relativiert die Beunruhigung, stellt aber in Aussicht, dass die Schlussfolgerungen der WHO jetzt eingehend geprüft werden. Ähnlich argumentiert Nationalrat Markus Ritter als Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes: Solange Glyphosat in der Schweiz behördlich erlaubt sei, gebe es keinen Grund, darauf zu verzichten. Man mache aber jetzt parlamentarisch Druck, damit die Bewilligung überprüft wird.

Da ich kein Fachmann für Pestizide bin und das nötige Vorwissen nicht habe, um all die wissenschaftlichen Studien über die krebserregende Wirkung von Glyphosat kritisch zu lesen, kann ich nicht entscheiden, wer Recht hat: Jene, die wie die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO das Pestizid als „wahrscheinlich krebserregend“ einschätzen, oder jene, die wie die Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) der EU argumentieren, es komme wie bei Würsten auf die Dosis an und es bestehe kein wirklicher Anlass zur Beunruhigung. Mir scheint, dass ein Kampf tobt, bei dem auf der einen Seite Greenpeace die treibende Kraft ist, während auf der anderen Seite die Agrochemie-Industrie ihre Interessen durchzusetzen versucht. Dies hätte die Redaktion des „Kassensturz“ noch stärker deutlich machen können.

Der Beitrag war indes problemlos bis zu der Stelle, wo Professor Gilles-Eric Séralini von der Universität Caen (Normandie) auftritt. Er wird im Beitrag als „renommierter Forscher“ vorgestellt. Damit wird er gewissermaßen als unanfechtbarer Kronzeuge für jene Seite eingeführt, die Glyphosat als krebserregend beurteilt. In Wirklichkeit ist er aber sehr umstritten. Zwar haben Hunderte von Forschern seine Studien öffentlich unterstützt. Zudem erhielt Séralini in Deutschland den Whistleblower-Preis. Aber fünf französische Akademien der Wissenschaften haben seine massgebliche Studie in einer gemeinsamen Erklärung scharf verurteilt, und die Fachzeitschrift „Food and Chemical Toxicology“ hat den Artikel über die Studie nach einem Jahr wieder zurückgezogen. Dadurch, dass dies im Beitrag nicht zumindest angedeutet wurde, hat „Kassensturz“ das Publikum irregeführt. Meiner Meinung nach war hier die Redaktion nicht konform mit dem Sachgerechtigkeitsprinzip des Radio- und Fernsehgesetzes.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] IARC (International Agency for Research on Cancer, Internationale Krebsforschungs-Angentur) ist eine Abteilung der UNO-Weltgesundheitsorganisation WHO (Anmerkung des Ombudsmannes).

[2] Efsa (European Food Safety Authority, Europäische Behörde für Nahrungsmittelsicherheit) ist eine Behörde der Europäischen Union (EU). (Anmerkung des Ombudsmannes).

[3] BfR steht für Bundesinstitut für Risikobewertung und ist eine wissenschaftliche Forschungsstelle im deutschen Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (Anmerkung des Ombudsmannes).

[4] Das Bundesinstitut für Risikoforschung ist keine EU-Behörde, sondern ein Institut des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung der Bundesrepublik Deutschland (Anmerkung des Ombudsmannes).

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