Renovationssendung «Nigelnagelneu» beanstandet

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Mit Ihrer Zuschrift vom 3. April 2016 haben Sie die Sendung „Nigelnagelneu“ beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formellen Anforderungen für eine Beanstandung. Deshalb kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Ich finde es super, dass ich TV-Gebühren bezahle für das Schweizer TV. Diese geben das Geld für Nigelnalneu aus für eine gewisse Nanci ....... Ich denke, als Steuerzahler hat mich diese Dame schon genug gekostet.....

Es ist eine absolute Frechheit, Gebühren, die gesetzlich festgelegt sind, für eine solche Dame auszugeben, die ansonsten schon alle Gerichte beschäftigt.

Es wäre langsam an der Zeit, dass auch SRF sich selbst erhalten muss.“

B. Wie üblich, wurde die Redaktion gebeten, zu Ihrer Beanstandung Stellung zu nehmen. Andrea Dohmen, die Produzentin der Sendung „Nigelnagelneu“, schrieb:

„Mit Schreiben vom 14. April 2016 haben Sie uns die Beanstandung von Herrn X zur Sendung ‚Nigelnagelneu‘ vom 27. März 2016, SRF 1 zugestellt. Gerne nehme ich als verantwortliche Produzentin dazu Stellung:

Bei ‚Nigelnageneu‘ suchen wir verschiedenste Beispiele für Wohnprobleme. Wir möchten zeigen, was es für Möglichkeiten geben kann, einen Raum neu zu strukturieren, neu zu gestalten. Die Schweiz ist ein Mieterland, und wir wollen zeigen, dass auch in Mietwohnungen viele Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Wir produzieren die Sendung mit einer Schweizerischen Produktionsfirma. Die Mitarbeiter der Produktionsfirma verantworten die erste Selektion der Fälle, die wir für die Sendung in Betracht ziehen. Grundlage für die Auswahl ist immer das Wohnproblem des jeweiligen Protagonisten. Die Kollegen der Produktionsfirma schauen sich den umzubauenden Raum an und interviewen die Protagonisten. Anschliessend wählen wir mit dem Innerarchitekten die Wohnprobleme aus, die innerhalb von 2 1⁄2 Tagen Produktionszeit zu lösen sind.

Bei der Wahl der Protagonisten steht immer das Wohnproblem im Fokus. So auch in der beanstandeten Sendung vom 27.März 2016, in dieser Folge wird ein sehr spärlich eingerichtetes Wohnzimmer der Protagonistin in eine gemütliche TV-Ecke umgestaltet.

Die privaten Interessen und das politische Engagement der Protagonistin wird innerhalb der Sendung weder thematisiert noch wird der Protagonistin Raum innerhalb der Sendung geboten, über ihre diversen Aktivitäten zu berichten.

Zusammenfassend sind wir überzeugt, dass mit der Ausstrahlung der Sendung ‚Nigelnagelneu‘ vom 27. März 2016, SRF 1 keine publizistischen Leitlinien verletzt zu haben. Die Sendung stellt alle Inhalte sachgerecht und mit der nötigen Sorgfalt dar. Es sind keine Hinweise ersichtlich, weshalb die gezeigten Inhalte in irgendeiner Weise nicht zur Ausstrahlung geeignet sein könnten. Es liegen deshalb aus unserer Sicht keine sachlichen Gründe vor, weshalb die Sendung inhaltlich zur Kritik stehen dürfte.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen möchte ich Sie gerne ersuchen, die Beanstandung abzuweisen.“

Soweit zunächst die Ausführungen der Produzentin. Ich habe mich zusätzlich erkundigt, wie die Sendung finanziert wird, und dabei das Folgende erfahren:

„Die Möbel innerhalb der Sendung sind schon hauptsächlich über den Sponsor IKEA gezahlt. Die Farben über den Sponsor Ruco.

Trotzdem werden auch Materialien für die Sendung eingekauft oder eben spezielle Möbel angefertigt. Das Budget variiert aber immer entsprechend dem Umbau-Volumen.

Die Sendung ‚Nigelnagelneu‘ ist also nicht vollfinanziert über Sponsoring, sondern SRF bezahlt auch einen Sockelbeitrag für die Produktion mit. Die Protagonisten in der Sendung müssen keinen finanziellen Beitrag leisten, sondern bekommen den Umbau ‚geschenkt‘.

Wichtig ist hier vielleicht noch, dass wir anders als bei Happy Day nicht nur sozialschwachen Menschen helfen, sondern das wir nach Beispielen für Wohnprobleme suchen, die für viele Mieter in der Schweiz gelten, und bei deren Umbau sich viele Zuschauer Anregung und Inspiration finden und holen können.“

C. Damit kann ich meine eigene Einschätzung der Sendung bekanntgeben. Sie begründen ja Ihre Beanstandung vor allem mit den Kosten und mit Vorbehalten gegen die Person, der die Wohnung in der Sendung vom 27. März 2016 neu eingerichtet wurde. Damit wir uns nicht missverstehen, muss ich zuerst verdeutlichen, welches die Spielregeln der Sendung „Nigelnagelneu“ sind:

Die Sendung will einerseits konkreten Personen helfen, ihre Wohnung neu einzurichten, dabei aber gleichzeitig dem Gesamtpublikum, das ja mehrheitlich aus Mieterinnen und Mietern besteht, Tipps geben für den Umgang mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen.

Personen, in deren Wohnung Zimmer saniert oder umgebaut werden sollten, können sich bewerben für einen Umbau bei sich selber (http://www.srf.ch/sendungen/nigelnagelneu/bewerbung-nigelnagelneu-einsatz-bei-sich-selbst) oder für einen Umbau bei Freunden oder Bekannten (http://www.srf.ch/sendungen/nigelnagelneu/bewerbung-nigelnagelneu-einsatz-bei-freunden-oder-bekannten). Es handelt sich um eine Bewerbung ähnlich wie bei einem Preis oder einem Stipendium. Die Personen, die dann von Fernsehen SRF für einen Umbau ausgewählt werden, müssen nichts bezahlen. Sie haben gewissermaßen den Preis gewonnen und erhalten den Umbau geschenkt.

Um sich finanziell zu entlasten, hat sich Fernsehen SRF Sponsoren an Bord geholt: IKEA für die Möbel und Ruco für die Farben. Die Sendung (mitsamt dem verwendeten Material) ist aber durch die Sponsoren nicht voll finanziert. Einen Teil der Kosten trägt SRF selber.

Soweit, so gut. Man kann eine solche Sendung, die eine Mischung ist aus Do-it-yourself-Anleitung und Design-Beratung, durchaus berechtigt und nützlich finden. Sie hat jedenfalls Unterhaltungswert, ist nicht ohne Dramaturgie, und man lernt etwas. Ich kann im Inhalt nichts finden, was dem Programmrecht widerspräche.

Sie stoßen sich jedoch daran, dass just diese Frau, deren Wohnung in der beanstandeten Sendung umgebaut wird, vom Fernsehen „beglückt“ wird. Sie hat sich in ihrer Gemeinde nicht nur beliebt gemacht, sondern sich auch Gegner geschaffen, weil sie seit Jahren einen Kampf führt gegen Kirchenglocken, Kuhglocken, für vegane Ernährung und für einen Zirkus ohne Tiere. Die Aargauer Medien haben wiederholt über sie berichtet. Sie stammt aus den Niederlanden und lebt seit 1983 in der Schweiz. Im Spätherbst 2015 hat die Gemeindeversammlung ihr Einbürgerungsgesuch, das der Gemeinderat befürwortete, mit 206 gegen 144 Stimmen abgelehnt. Mir ist nicht bekannt, ob sie vom Fernsehen für den Wohnungsumbau ausgewählt worden ist, obwohl die Verantwortlichen diese Vorgeschichte kannten, oder gerade, weil sie nichts davon wussten.

Allerdings meine ich, dass die beiden Dinge nichts miteinander zu tun haben. Die Frau kämpft für ihre Überzeugungen und traut sich auch, hinzustehen. Sie ist keine Kriminelle. Ihre Überzeugungen mögen manchen Mitbürgern auf den Wecker gehen, aber es gab für das Fernsehen keinen Grund, ihr deswegen einen Wohnungsumbau zu verweigern, wenn sie just mit ihrem Wohn-Problem ideal ins Konzept der Sendung „Nigelnagelneu“ passte. Ich verstehe zwar Ihren Ärger, habe aber keinen Anlass, den Sendeverantwortlichen etwas ins Stammbuch zu schreiben.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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