SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Rundschau»-Beitrag über «Feindbild KESB – die Mission des Pirmin Schwander» beanstandet

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Mit Ihrer e-Mail vom 7. September 2016 kritisierten Sie den Beitrag «Feindbild KESB» in der Sendung «Rundschau» des Fernsehens SRF vom 31. August 2016[1]. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen einer Beanstandung. Folglich kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Nach meiner persönlichen Meinung/Eindruck /allerdings geteilt von anderen KESB-Opfern und als Direktbetroffener beanstande ich die skandalöse Pro KESB- -Sendung in der SRF Rundschau vom 31.03.2016.

1. beanstande ich den indirekten Vorwurf im Filmbeitrag, dass Herr Schwander eine Demenzerkrankte Dame für seine Zwecke beeinflussen könnte. Was neben dieser skandalösen suggerieren, erstaunt. Denn dann wäre die gute Frau auch von der KESB beinflussbar resp. sagt dies was die KESB ihr suggeriert. Wer schützt die Frau dann vor dieser möglichen Gefahr. Zumindest diesen Punkt hätte man dann auch der KESB anlasten können, kritisch nachfragen. Herr Schwander äusserte im Film die Selbstbestimmung für die Frau wieder herbeizubringen. Wie kann man sogar dies negativ hinstellen?

Zum Filmbeitrag und u.a. dem Fall mit der beschuldigten Dame, in welchem Herr Schwander mutmasslich involviert sein soll und auch die KESB allgemein begleitet und «heilig» gesprochen wurde:

2. Zwar wurde Herr Walter Grob von der KESB befragt und begleitet. Allerdings wurde dem KESB-Verantwortlichen KEINE EINZIGE KRITISCHE Frage gestellt. NICHT EINE. Das ist GEGEN den Auftrag des Schweizer Staatsfernsehens. Gerade Herr Grob wird mit verschiedenen Skandalen in Verbindung gebracht. NICHT EINMAL wurde auch nur auf einen Punkt eingegangen. Viel mehr konnte Herr Grob einen Werbespot für die perfekte Welt KESB platzieren und sich und seine Mitarbeiter gar als armes Opfer hinstellen. Wenn andere Menschen erlauben die KESB zu kritisieren! Swohl die KESB, als auch seine Person hatten von der SRF Rundschau NIE eine kritische Frage, Bemerkung zu fürchten. Dies widerspricht dem Auftrag vom Staatsfernsehen SRF.

3. Es gibt etliche Skandalfälle der KESB wo die Arroganz, Willkür der KESB ersichtlich wird. Fälle Sind auch der SRF Rundschau durch Medienberichte oder zugesandte Nachrichten bekannt.[2] Doch anstelle diese Fälle WENIGSTENS Neutral zu begutachten wurde GENERELL die kritischen Fälle in den Medien als Kampagne gegen die ARMEN ARMEN von der KESB hingestellt. Auch wenn die KESB -wie im Filmbeitrag ersichtlich gerichtlich versucht Kritiker mundtot zu machen, wird dies NICHT zumindest kritisch hinterfragt.

4. Beanstandung Fragerunde; Herr Brotz-Einstieg. Vorwurf OHNE UNSCHULDSVERMUTUNG- sowohl gegenüber Herr Schwander, als auch der angeschuldigten Frau (Kindsentführung), Zitat Herr Brotz ‚Sie (Herr Schwander) unterstützen eine psychisch labile Frau ...und gehen ab Bankomat und heben Geld ab was soll das‘. Herr Brotz setzte sämtliche Punkte als Tatsache hin. Gerade die Bezeichnung an die Dame ist wenig verständlich. Herr Brotz ist 1. kein Arzt und 2. Gibt es hier keine Abklärungen von VERSCHIEDENEN, UNABHÄNGIGEN Stellen, respektive ein Gerichtsurteil sowohl gegen die Dame wie auch gegen Herr Schwander. Im Filmbeitrag redet man gar von ‚möglicher‘ geistiger Erkrankung. Also auch das scheint gemäss einseitigem KESB-Bericht nicht gesichert. Die Anschuldigung, eine Person sei psychisch krank, ist ein schwerwiegender Vorwurf, der von verschiedenen, unabhängigen Seiten bescheinigt werden müsste. Auf keinen Fall darf sich ein Staatsfernseh-Angestellter so äussern. Aufgrund von Akteneinsicht, welche Herr Brotz von Gesetzes wegen GAR NICHT BESITZEN DÜRFTE. Und diese erst noch voreingenommen widergegeben hatte.

Weiter beschuldigte Herr Brotz (gemäss Akten, was er allerdings zu wenig herausgestrichen hatte), dass die Dame nicht kooperiert hätte mit der KESB. Auch dies stellte er nicht als mutmasslich oder eine Aussage wie ‚gemäss Akten erhält man den Eindruck‘. NEIN Herr Brotz stellt es als TATSACHE in den Raum. Auch hier vermag ich aus eigener Erfahrung berichten, dass die KESB willkürliche unglaubliche Forderungen stellt, und wenn man nur in EINEM Punkt nicht kooperiert, behaupten sie sofort, es sei keine Zusammenarbeit möglich, man kooperiere nicht. Auch diese zweite Sicht konnte der Zuschauer NICHT gewinnen, da die Rundschau KESB-Opfer NICHT befragte. Einfach NUR BEHAUPTET. WIE KOMMT HERR BROTZ ZU DER AUFFASSUNG, GENAU ZU WISSEN, OB DIE FRAU KOOPERIERT HABE ODER NICHT. Herr Brotz hatte lediglich die einseitigen, voreingenommenen Akten der KESB vor sich. ODER?! Auf den Einwand von Herr Schwander, wie schnell die KESB unterstellt, man kooperiere nicht, ‚rannte‘ Herr Brotz wieder auf die Seite der KESB und meinte, man hätte das Gespräch gesucht und es wäre von der beschuldigten Dame verweigert worden. WIEDER stellte Herr Brotz somit etwas, was er NICHT wissen kann, als angebliche Tatsache hin. WIEDER unterstellte Herr Brotz der Dame somit Dinge, OHNE dass sie oder ihr Anwalt sich verteidigen konnte. Nochmal was Herr Brotz und die Rundschau in dieser Pro KESB-Propaganda-Sendung nicht erwähnte, wie schnell die KESB zum einseitigen Urteil gelangt, man kooperiere nicht.

Als Herr Schwander auf Fehler der KESB hinwies. Wie unglaublich die KESB ein noch nicht geborenes Kind wegnimmt und dies EINE Person entschieden hat, obschon es ein 3-Gremium sein sollte. Auch darauf ging Herr Brotz nicht ein, lenkte ab, um die nächste ungeheuerliche Anschuldigung, Anfeindung zu äussern.

‚Kritik an der KESB ist legitim, aber gefährlich wird es, wenn daraus eine persönliche Mission wird. Der Eindruck ist: In diesem Fall haben Sie sich komplett verrannt und die Frau voll ins Messer laufen lassen. Die Frau sitzt im Gefängnis, Sie nicht.‘

Eine wirklich unglaubliche Aussage von Herr Brotz. Alleine diese Aussage macht Herr Brotz für eine solche Sendung nicht mehr tragbar. Vorwurf und indirekte Unterstellung ‚Die Frau sitzt im Gefängnis sie nicht/sie sind hier‘. Herr Brotz hatte zudem KEINE Schuld, dass die Dame verhaftet wurde, auch diesen Eindruck konnte man Aufgrund dieser unhaltbaren Aussage von Herr Brotz ziehen.

5. Auf SRF.ch wurden bereits einige kritische Kommentare zu dieser EINSEITIGEN Sendung zensiert. Auch in diesem Punkt bin ich direkt betroffen, da u.a. meine Einträge teilweise nicht aufgeschaltet werden. Im Gegensatz zu hetzenden, diskreditierenden Beiträge von Linken Fanatiker und Dauerschreiber. Beweise dafür werden an die Beschwerdeinstanz eingereicht. Ich beanstande die üblen Verleumdungen und üblen Nachreden im SRF-Forum (erlaubt vom SRF-Team, welche die Beiträge nach eigenem Ermessen freischalten können) gegen Herr Schwander. Diese KRIMINELLEN Handlungen duldet SRF. Herr Schwander, ich ersuche Sie, die Personen (Fake-Namen, SRF hat allerdings Tel. Nummer) Niklaus Bächler, Winterthur, Hanspeter Müller, u.a. hier (fehlt Fortsetzung, der Ombudsmann).

Ich werde beweisen, wie auf srf.ch bürgerliche Schreiber von anderen Usern und SRF schikaniert, zensiert werden und Linksaussen die primitivsten Kommentare verfassen können und diese freigeschaltet werden. Beachten Sie, dass nach neuer Regelung auch Online-Beiträge beanstandet werden können. Und zu den Online-Beiträgen zählen ebenfalls die Kommentarmöglichkeiten. Und wenn hier Kommentare von Nicht Linken, welche sich an die "Netiquette" halten, zensiert werden, entsteht ein anderes Meinungsbild und kann bei Lesern der Kommentare ein falsches Bild erzeugen, was für die Meinungsbildung gefährlich ist. Insbesondere vor demokratischen Abstimmung gar verwerflich und ein Grund für eine Stimmrechtsbeschwerde sein kann.

6. Unsere Familie ist Direktbetroffen von der Willkür und skandalösem Verhalten der KESB. Wenn Herr Brotz und seine Propaganda-SRF Rundschau dann suggeriert, wie die KESB eine PERFEKTE Organisation sei und höchstens Opfer von Kritiker sei, trifft mich dies persönlich und ich fühle mich Persönlich als Lügner bezichtigt.

Wie schlimm diese KESB ist, erkennt man auch an folgenden. Für SRF Rundschau wurden die Akten von der KESB an die KESB-Werbesendung SRF Rundschau weitergeitet. WAS GEGEN GESETZE VERSTÖSST. Aber das entscheidende: WUSSTEN SIE, DASS KESB-OPFER K E I N E Akteneinsicht erhalten?! Es wird nicht klar definiert, was der Vorwurf ist. KESB-Opfer erhalten auch keinen Gratis-Anwalt. Was ebenfalls in der Sendung von Herr Schwander erwähnt, aber von Herr Brotz natürlich ebenfalls ignoriert wurde. Ich werde auf jeden Fall den zuständigen Staatsanwalt konfrontieren, warum gegen die KESB keine rechtlichen Schritte für die Weitergabe persönlicher Akten ergriffen werden.

Meine Familie hat ein mehrfach behindertes Kind (auch psychisch). Diverse Atteste von Ärzten, Kinderpsychiater, Fachleute bestätigen dies (auch schriftlich). Sie bestätigen, dass es sich um KEINE Überbemutterung handelt, sondern dass Kind diese spezielle Betreuung und Rücksichtnahme benötigt. Dies alles wird von der KESB ignoriert, beschuldigen die Kindsmutter dennoch einer Überbemutterung. Also die von Herr Brotz als so heilig dargestellte KESB wirft uns vor ZU GUT zum Kind zu sein. Ignorieren die Befunde und wollen dennoch einen Beistand einsetzen. Es gibt KEINE Akteneinsicht betreffend Vorwürfen. Ebenfalls wurde auch dieser Punkt von Herr Brotz nicht aufgeführt. Respektive wurde während der gesamten Sendung suggeriert wie perfekt die KESB sei und JEDES KESB-OPFER wurde diskreditiert. Es seien nur Kampagnen gegen die "bedauernswerte" KESB. Jedes Mal wenn die Kindsmutter auch nur einen Punkt nicht nachkommt, was die KESB fordert, heisst es SOFORT, sie kooperiere nicht. Auch dies will Herr Brotz NICHT zur Kenntnis nehmen. Denn auch dieser Punkt hat -wie erwähnt - Herr Schwander angesprochen!

Weiter störte sich Herr Brotz an dem treffenden Vergleich mit Verdingkinder. ‚Ihr Vergleich mit Verdingkinder banalisiert das, was vor 40 Jahren mit verschacherten Kindern passiert ist.‘ Auch dies erstaunt. Hat Herr Brotz seine Mühe jemals geäussert, wenn Nazivergleiche gegen die SVP gemacht werden? Ich denke NEIN. Unhaltbar wird es allerdings, wenn Herr Brotz diesen Vergleich unpassend findet, UND SEKUNDEN VORHER das MUTMASSLICHE Vergehen von Herr Schwander, der Dame mit dem Vergehen eines Drogenkriminellen verglichen hat. Dies ist ein NICHT zu akzeptierender Vergleich. WAS SAGT IN DIESEM PUNKT bitte die Ombudsstelle, wenn Herr Brotz Vergleiche mit Verdingkinder ablehnt, aber gleichzeitig einen Vergleich mit dem mutmasslichen Vergehen der Dame resp. Herr Schwander mit Drogenkriminellen zieht?

7. Beanstande ich, weil KEIN KESB-Opfer gehört wurde. Was erstaunt. Herr Grob und Herr Brotz sagten/suggerierten doch wie alle zufrieden und glücklich sind mit dem Vorgehen der KESB. Dann hätte man doch Menschen, welche mit der KESB zu tun haben, befragen können. Ebenfalls beanstande ich wie Herr Brotz schwere Vorwürfe gegen die Frau, um die es im Fall geht, sich weder die Frau noch ihr Anwalt gegen diese schweren Vorwürfe wehren durfte. Sämtliche Kritik an der KESB wurden vielmehr als Kampagne gegen die KESB hingestellt.

8. Ich beanstande: Sowohl gegen die Frau als auch gegen Herr Schwander äusserte Herr Brotz schwere Vorwürfe, OHNE das Prinzip der Unschuldsvermutung zu würdigen. IN DER SCHWEIZ gilt man so lange als unschuldig, bis die Schuld in einem rechtmässigen Verfahren rechtsgültig erwiesen wurde! Ebenso kann Herr Brotz wie erwähnt NICHT Punkte als Tatsachen hinstellen, die er aus den einseitigen KESB-Akten entnommen hat.

9. Ich gehe davon aus, dass Sie und die Rundschau abstreitet, Propaganda-Sendungen Pro Behörden, Pro Links und STÄNDIG gegen die SVP durchzuführen. Dann wäre es doch sicher möglich an dieser Stelle zu erläutern, WARUM die SP-Grossrätin kein Thema in der Rundschau ist.[3] Welche mutmasslich gegen Gesetze verstossen hat, um Kinder zu helfen. Und dass Herr Brotz der SP-Grossrätin das identische vorwirft ‚Kritik an der Asylpolitik ist legitim, aber gefährlich wird es, wenn daraus eine persönliche Mission wird. Der Eindruck ist: In diesem Fall haben Sie sich komplett verrannt und die Kinder voll ins Messer laufen lassen. Die Kinder sind nun auf sich alleine gestellt, in einem Land welche sie nicht sein dürften‘. Und wenn es SRF nicht darum ging, eine erneute Propagandasendung ist, wird die SP-Grossrätin auch gefragt wie Herr Schwander gefragt wurde:

‚Gegen Sie und das Unterstützerkomitee läuft ein Strafverfahren wegen Gehilfenschaft zur Entführung von Minderjährigen. Sie setzen sich über geltende Gesetze hinweg – als Volksvertreter, der solche Gesetze macht. Gilt das Gesetz nur dann, wenn es für Sie richtig ist?‘

WERDEN WIR EINE SOLCHE SENDUNG AUCH SEHEN?

Ansonsten MEINE Frage: Die SP-Grossrätin setzte sich über geltende Gesetze hinweg – als Volksvertreter einer Partei, die solche Gesetze macht. Gilt das Gesetz nur dann, wenn es für Sie richtig ist? Ich werde mir erlauben, weil die Rundschau sicherlich darauf hinweist, es gehe um Gesetze einhalten auch für Politiker, darauf hinzuweisen wie dann die SP-Grossrätin VERSCHWIEGEN wird!

Ich halte in der Beanstandung also fest: Es handelte sich bei der Sendung vom Staatsfernsehen nach meiner Auflassung um ein REINWASCHEN und Propaganda zugunsten der staatlichen Organisation KESB und eine Verunglimpfung sämtlicher KESB-Opfer. Eine solche einseitige Pro-KESB-Sendung verstösst gegen den Auftrag vom Staatssender SRF. Gegen den zu erwartenden Einwand, Herr Schwander konnte sich ja live im Studio verteidigen, halte ich folgendes fest: Die KESB wurde - wie beanstandet zu einseitig - nicht nur in diesem Fall mit Herr Schwander vom SRF versucht reinzuwaschen, sondern GRUNDSÄTZLICH. Ich wiederhole: JEDE Kritik wurde als Kampagne gegen die KESB hingestellt. KEIN KRITISCHES WORT an die KESB, kein kritischer Kommentar. Keine kritische Frage. Dies hatte nichts oder nur indirekt mit Herr Schwander zu tun.“

B. Soweit die Begründung Ihrer Beanstandung. Wie üblich, wurde sie der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Mario Poletti, Redaktionsleiter der „Rundschau“, schrieb:

„Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X. Dieser wirft uns vor, beim Beitrag handle es sich um ‚ein Reinwaschen und Propaganda zugunsten der staatlichen Organisation Kesb und eine Verunglimpfung sämtlicher Kesb-Opfer‘. Diesen Vorwurf weisen wir dezidiert zurück. Im Zentrum des Beitrags stand Nationalrat Pirmin Schwander, sein Kampf gegen die Kesb und insbesondere seine umstrittene Unterstützung für eine junge Mutter, die ihr Kind entführt hatte. Weil Nationalrat Schwander seine Mission zusammen mit dem Chefredaktor der ‚Obersee-Nachrichten‘, Bruno Hug, vorwärts treibt, haben wir auch diesen besucht. Selbstverständlich kommt auch ein Gegenspieler von Pirmin Schwander und Bruno Hug zur Wort: Walter Grob von der Kesb Linth. Bei der Konfrontation mit Herrn Grob geht es um grundsätzliche Positionen, nicht um die Darstellung juristisch komplexer Fälle. Kurzum: die ‚Rundschau‘ hat den streitbaren Nationalrat Pirmin Schwander in seinem hochemotionalen Kampf begleitet und hinterfragt - und damit einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Kesb-Debatte geliefert.

Die Haupt-Vorwürfe in der Beanstandung - soweit diese überhaupt mit dem Beitrag zusammenhängen – entgegnen wir wie folgt:

‚Beeinflussung der demenzerkrankten Frau durch Schwander‘

Der Beanstander führt an, die Rundschau würde suggerieren, Schwander könnte die demenzerkrankte Frau für seine Zwecke beeinflussen. Das können wir nicht nachvollziehen. Wir haben Pirmin Schwander bei seiner konkreten Arbeit gezeigt. Er sagte uns, dass er jeden Tag vier Stunden mit Menschen zu tun hat, die sich als Opfer der Kesb sehen. Als Beispiel haben wir den Fall der betagten demenzkranken Dame ausgewählt. Sie verfügt nicht mehr über ihr Geld, hat einen Beistand und lebt freiwillig im Hotel. Aber nun möchte sie eine eigene Wohnung. Ohne Zugriff auf ihr Geld, so die Aussage von Pirmin Schwander, könne die Frau nicht aus dem Hotel ausziehen.

In der Szene spricht Schwander mit der Frau im Hotelzimmer. Dabei wird klar, dass die Frau die Behandlung durch die Kesb als Zumutung erlebt. Für die Rundschau war es journalistische Pflicht, die Meinung der zuständigen Kesb Ausserschwyz einzuholen. Diese wollte aus rechtlichen Gründen nicht Stellung beziehen, betonte jedoch, Demenzkranke seien beeinflussbar, Nationalrat Pirmin Schwander könnte den Fall benutzen, um Politik zu machen. Diese Bedenken haben wir im Filmtext erwähnt. Allerdings dürften die Emotionen der Zuschauer eher bei Herrn Schwander und der demenzkranken Frau gelegen haben. Denn die beiden waren miteinander vertraut am Bildschirm sichtbar, die Kesb nicht. Auch darum zielt der Vorwurf ins Leere, wir seien zu wenig auf Distanz zur Kesb gegangen.

Die Rundschau hat der Kesb keine einzige kritische Frage gestellt‘

Wie einleitend erwähnt, haben wir neben dem Fall der jungen Mutter bewusst keinen anderen juristisch detailliert abgehandelt, weil das aufgrund der Komplexität der Dossiers die Gefahr einer unzulässigen Gewichtung mit sich bringen würde. Den weitverbreiteten Unmut der Bevölkerung gegenüber der Kesb haben wir gleichwohl dokumentiert, konkret zitierten wir aus einem Online-Forum der ‚Obersee-Nachrichten‘. Dort heisst es über die Kesb Linth: ‚Mafia von Rapperswil‘, ‚staatlich geschützte Schmarotzer‘, ‚krass, rette sich, wer kann‘. Klar ersichtlich daraus ist, dass es eine starke Stimmung gegen die Kesb gibt. Die Rundschau konfrontiert Walter Grob damit und er sagt, das sei ‚sehr belastend‘ für ihn und seine Mitarbeiter. Bei jedem Kontakt mit einem Kesb-Fall müsse er aufgrund der allgemeinen Vorurteile bei den Betroffenen ‚eine Schwelle überwinden‘.

Die Kritik am Theken-Gespräch

Es gehört zum bewährten journalistischen Konzept der ‚Rundschau‘, dass sie ihre Studiogäste mit den Argumenten der nicht anwesenden Partei konfrontiert. Das hat nichts mit Einseitigkeit zu tun und ist auch nicht tendenziös. Die Gäste sind mit diesem Konzept bestens vertraut und können sich nach mehreren Vorgesprächen darauf vorbereiten. Es gibt wohl kein besseres, authentischeres und direkteres Format, um in einem ungeschnittenen 1 zu 1-Interview auf einzelne Punkte reagieren zu können.

Die Ausführungen zur betroffenen Mutter fussten vollumfänglich auf den Aussagen beider Parteien. Insbesondere stammten die Äusserungen zum Gesundheitszustand der Mutter von den Behörden selbst – dies im Rahmen der Fahndung nach der Frau.

Moderator Sandro Brotz hat sich über einen längeren Zeitraum intensiv mit den einzelnen Darstellungen auseinandergesetzt. Er hat im Theken-Gespräch mit Nationalrat Pirmin Schwander denn auch bewusst die Formulierung verwendet, ‚dass man aufgrund der bisher bekannten Darstellungen zu einzelnen Sachverhalten den Eindruck bekommen könnte‘. Als Tatsache sind einzig die Bancomat-Bezüge von Schwander dargestellt worden, was dieser ja sowohl im Beitrag als auch im Studiointerview bestätigt hat.

Es trifft nicht zu, dass Moderator Brotz die Position der Kesb unkritisch im Raum stehen liess – im Gegenteil erklärte er wörtlich: ‚Kritik an der Kesb ist legitim, aber gefährlich wird es, wenn eine persönliche Mission daraus wird.‘

Pirmin Schwander, für den sich der Beanstander einsetzt, fand die Rundschau-Berichterstattung übrigens uneingeschränkt gut. Bruno Hug, Chefredaktor der ‚Obersee-Nachrichten‘, der im Wochentakt eine Breitseite gegen die Kesb abfeuert, schickte dem Rundschau-Autor ein schriftliches Feedback: ‚gut‘ und ‚Chapeau‘ (Vgl. Beilage).

Fazit: Die ‚Rundschau‘ berichtete kritisch, aber ausgewogen und fair über die umstrittene Mission von Nationalrat Pirmin Schwander – und lieferte damit einen wichtigen Diskussionsbeitrag zur aktuell geführten Kesb-Debatte. Herr Schwander selber hatte Gelegenheit, an der Rundschau-Theke zu Vorwürfen und Beweggründen live Stellung zu nehmen.

Das Publikum konnte sich jederzeit eine eigene Meinung bilden. Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.“

C. Soweit die Stellungnahme der Redaktion. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Angelegenheit. Was ist der Kontext? Der Kindes- und Erwachsenenschutz, der im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt ist, blieb seit dessen Inkrafttreten im Jahr 1912 beinahe unverändert. Es war an der Zeit, ihn den modernen Erkenntnissen und geänderten Bedürfnissen anzupassen. Der Bundesrat legte daher 2006 eine Botschaft vor, die die Änderung des ZGB in den Bereichen Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht zum Ziel hatte.[4] Das Parlament verabschiedete kurz vor Weihnachten 2008 das revidierte Gesetz.[5] Die Kantone erließen darauf daran angepasste Einführungsgesetze zum Zivilgesetzbuch. Auf den 1. Januar 2013 wurden in allen Kantonen die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Im Kanton Zürich gibt es beispielsweise 13 solcher Behörden[6], im Kanton Bern 11[7], im Kanton St. Gallen 9[8], im Kanton Schwyz 2[9]. Auf der einen Seite ist es normal, dass sich neue Behörden zunächst etablieren müssen und dass bei ihrer Tätigkeit „Kinderkrankheiten“ auftreten können. So ist es durchaus legitim, dass aufgrund der Erfahrungen Korrekturen der geltenden Regelung diskutiert werden. Aus diesem Grund hat die SVP-Fraktion im Nationalrat ein ganzes Bündel an Vorstößen deponiert, so eine parlamentarische Initiative, die das Beschwerderecht für Gemeinden und Behörden gegen KESB-Entscheide verlangt (13. März 2016; Sprecher: Pirmin Schwander)[10], eine parlamentarische Initiative, die Verwandte als Beiständer ermöglichen will (15. Juni 2016; Sprecher: Pirmin Schwander)[11], eine Motion für Wortprotokolle bei KESB-Anhörungen (15. Juni 2016; Sprecher: Bruno Walliser)[12], eine Motion für mehr Transparenz in den KESB-Verfahren (15. Juni 2016; Sprecher: Franz Ruppen)[13], eine Motion für Verwandte als Unterstützer hilfsbedürftiger Personen (Subsidiaritätsprinzip) (15. Juni 2016; Sprecherin: Nadja Pieren)[14] und eine Motion von Pirmin Schwander für Gratisanwälte von KESB-Betroffenen (16. Juni 2016)[15]. Im Kanton Schwyz hat Nationalrat Pirmin Schwander zudem unter dem Titel „Keine Bevormundung der Bürger und Gemeinden“ eine Volksinitiative lanciert, die den Einfluss der Gemeinden auf die KESB verstärken will. Sie wurde am 15. März 2016 eingereicht.[16]

Auf der anderen Seite ist es nicht zulässig, alle KESB-Behörden in einen Topf zu werfen. Was allenfalls die KESB in der Stadt Zürich falsch macht, muss für die KESB der Stadt Bern nicht zutreffen. Was der KESB Linth an Kritik entgegengehalten wird, muss nicht gleichermaßen gültig sein für die KESB Außerschwyz. Dass Sie persönlich leidige Erfahrungen mit der KESB gemacht haben, bedaure ich, aber Sie sollten nicht den Fall Ihrer Familie zum Massstab nehmen für Fälle, die in anderen Kantonen in ganz anderem Kontext abgehandelt werden.

Sie haben gegenüber der Sendung „Rundschau“ zwölf Vorwürfe erhoben, nämlich dass

  1. es eine Unterstellung der „Rundschau“ sei, dass Nationalrat Schwander eine demenzkranke Frau für seine Zwecke beeinflussen könnte;
  2. die „Rundschau“ den KESB-Verantwortlichen keine einzige kritische Frage gestellt habe;
  3. die „Rundschau“ die Unschuldsvermutung nicht gewahrt habe;
  4. die „Rundschau“ eine nicht gesicherte medizinische Diagnose über die geflüchtete Frau verbreitet habe;
  5. die „Rundschau“ die Behauptung, die Frau habe nicht kooperiert, als Tatsache hingestellt habe;
  6. Die „Rundschau“ nicht auf die Kritik eingegangen sei, dass in der KESB ein Dreiergremium hätte entscheiden müssen und nicht eine Einzelperson;
  7. die „Rundschau“ Schwanders Vergleich mit Verdingkindern zurückgewiesen, selber aber den Vergleich mit Drogendelikten gezogen habe;
  8. die „Rundschau“ keine KESB-Opfer angehört habe;
  9. die „Rundschau“ insgesamt eine Propaganda-Sendung für die KESB ausgestrahlt habe;
  10. SRF einseitig linke Online-Kommentare freischalte, aber bürgerliche unterdrücke;
  11. SRF nicht über die Tessiner SP-Grossrätin berichtet habe, die verhaftet wurde, weil sie Migranten illegal über die Grenze gebracht haben soll;
  12. KESB-Opfer keine Akten-Einsicht erhalten.

Ich beginne hinten (12): Im Fokus der „Rundschau“ war die Aktivität von Nationalrat Pirmin Schwander zugunsten einer Frau, die sich der KESB durch Flucht entzogen hatte, nicht die KESB an und für sich. Deshalb standen Fragen, wie eine KESB arbeitet und was dabei rund und was dabei falsch läuft, nicht im Zentrum. Über die Tessiner SP-Großrätin Lisa Bosia Mirra (11) hat das italienisch-sprachige Pendant zu SRF, nämlich RSI, ausführlich berichtet.[17] Es ist üblich, dass die Aktivitäten deutschschweizerischer Politiker eher bei SRF, solche der Svizzera italiana eher bei RSI gespiegelt werden, vor allem, wenn sie nicht von nationaler Relevanz sind. Auf die Online-Kommentare (10) gehe ich hier nicht ein, da Sie in einer weiteren Beanstandung genau diesen Punkt aufgegriffen haben und ich diese Problematik dann dort behandeln werde.

Zu den Punkten 1-9 hat sich Herr Poletti schon weitgehend geäussert, und ich kann mich seinen Argumenten anschließen: Die Beeinflussbarkeit der Demenzkranken (1) hat die zuständige KESB erwähnt, nicht die „Rundschau“. Im Beitrag wurde die Tätigkeit der KESB durchaus auch kritisch bewertet (2), aber das war nicht der Fokus. Der Fokus lag auf der Tatsache, dass sich Nationalrat Schwander strafbar gemacht hatte. Der Titel des Beitrags lautete denn auch eindeutig „Feindbild KESB: Die Mission des Pirmin Schwander“. Ich habe auch keine Stelle gefunden, wo jemand vorverurteilt wurde: Meines Erachtens blieb die Unschuldsvermutung gewahrt (3). Wie Herr Poletti schrieb, wurden bestimmte Fakten von beiden Seiten bestätigt (4; 5). Ob die KESB richtig entschieden hat und in welcher Form (6), muss nicht die „Rundschau“ beurteilen, sondern allenfalls eine durch Beschwerde angerufene Aufsichtsbehörde. Denn nochmals: Das Verfahren innerhalb der KESB, in diesem Fall wohl jene in Biel, war nicht das Thema des Beitrags. Deshalb war auch nicht erforderlich, in der Sendung KESB-Opfer anzuhören (8). Die Sendung war keineswegs anwaltschaftlich zugunsten der KESB aufgezogen, insofern ist Ihr Vorwurf, es habe sich um eine Propagandasendung zugunsten der KESB gehandelt, überzogen (9).

Wie die weitere Entwicklung zeigte, lehnte es die zuständige Kommission des Nationalrates ab, Nationalrat Schwanders Aktivität zugunsten von KESB-Opfern als Teil seiner parlamentarischen Aktivität zu sehen. Wenn die Ständeratskommission diese Sicht bestätigt, ist er durch die Immunität vor Strafverfolgung nicht geschützt.[18] Es könnte also zur Anklage kommen. Es war aber eher übertrieben, seine Gesetzeswidrigkeit mit Drogendelikten zu vergleichen, wie es übertrieben war, die Entscheide einer KESB mit dem Schicksal der früheren Verdingkinder zu vergleichen.

Was ich in der „Rundschau“ gesehen habe, war ein differenzierter, abgewogener Beitrag, der vor allem Nationalrat Pirmin Schwander in seinem Einsatz für – aus seiner Sicht – KESB-Geschädigte porträtierte und kritisierte. Im Studiogespräch konnte sich der Parlamentarier ausführlich äußern – und er nahm die Gelegenheit wahr. Ich kann nicht erkennen, wo die „Rundschau“ Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes verletzt hätte.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] http://www.srf.ch/news/schweiz/kampf-gegen-kesb-pirmin-schwander-im-visier-der-justiz (Beitrag) und http://www.srf.ch/news/schweiz/schwander-das-ist-schlimmer-als-damals-mit-den-verdingkindern (Interview)

[2] http://www.zsz.ch/obersee/privatperson-reicht-anzeige-gegen-kesb-linth-ein/story/14049904; http://tschampi.ch/blog/index.php/die-standpauke-des-doktor-grob/

[3] http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/schleppervorwuerfe-gegenueber-tessiner-spgrossraetin/story/29391567

[4] https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2006/7001.pdf

[5] https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2009/141.pdf

[6] http://www.kesb-zh.ch/

[7] http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/direktion/organisation/kesb.html#originRequestUrl=www.be.ch/kes

[8] http://kesb.sg.ch/regionen/

[9] http://www.sz.ch/xml_1/internet/de/application/d999/d998/d25473/d27703/p27704.cfm

[10] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160415

[11] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160444

[12] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20163436

[13] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20163434

[14] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20163435

[15] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20163475

[16] Vgl. http://pirmin-schwander.ch/wp-content/uploads/2015/10/09.10.2015-KESB-Unterschriftenbogen-einseitig.pdf

[17] http://www.rsi.ch/news/ticino-e-grigioni-e-insubria/Lisa-Bosia-Mirra-fermata-7956707.html

[18] http://www.srf.ch/news/schweiz/pirmin-schwander-kann-sich-nicht-hinter-immunitaet-verstecken ;http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/immunitaet-von-schwander-wird-nicht-aufgehoben/story/13695127

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