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«Tagesschau» über den Brexit beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 5. Dezember 2016 beanstandeten Sie die Hauptausgabe der „Tagesschau“[1] von Fernsehen SRF vom 3. Dezember 2016, und dort den Bericht über das Gerichtsverfahren gegen den Brexit-Prozess in Großbritannien. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Daher kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Ich reiche diese Beanstandung gegen Teile einer Ausgabe der Tagesschau vom 03.12.2016 ein, in der sich aus meiner Sicht eine unzulässige Parteinahme/Meinungsäusserung zu einem europolitischen Vorgang seitens der Moderation ereignet hat.

In der Eingangsmoderation ab Minute 12:32 zum Beitrag ‚Oberstes Gericht prüft Brexit Alleingang‘, sagt die Moderatorin Cornelia Bösch wortwörtlich:

<Kommende Woche beschäftigt in London der Oberste Gerichtshof sich mit dem Brexit, bzw. mit dem Streit um die Verhandlungen rund um den Austritt aus der EU. Premierministerin Theresa May will mit der Anhörung erreichen, dass sie die EU-Verhandlungen auch ohne Zustimmung des Parlaments einleiten kann. Dass der Brexit überhaupt zur Gerichtssache wurde, ist einigen wenigen Klägern zu VERDANKEN, die sich vehement gegen einen Alleingang der Regierung wehren.>

Beanstandung:

Seit wann liegt es in der Kompetenz der Tagesschau-Moderation, bzw. der Tagesschau-Redaktion, zu beurteilen, wem was in dieser Brexit Angelegenheit zu VERDANKEN ist?

Die Wortwahl VERDANKEN impliziert, dass die Tagesschau-Moderation, bzw. die Tagesschau-Redaktion, DANKBAR ist, dass sich in Grossbritannien interessierte Kreise gegen den vom britischen Volk in einem Referendum beschlossenen Brexit stemmen.

Ferner impliziert die Wortwahl, dass die Tagesschau-Moderation, bzw. die Tagesschau-Redaktion, die Hoffnung hegt, der Brexit Entscheid könne nachträglich rückgängig gemacht werden, weil man ja DANKBAR ist, dass sich gewisse Kreise juristisch dagegen stemmen.

Beide Implikationen stehen einer Tagesschau-Moderation, bzw. der Tagesschau-Redaktion, nicht zu und verletzen das Gebot der neutralen und wertfreien Berichterstattung.

Ferner wird mit der Wortwahl VERDANKEN dem Zuschauer suggeriert, der Brexit sei ein negatives Ereignis, indem der Widerstand dagegen in Form von DANKBARKEIT geadelt wird. Auch diese subtile Meinungsäusserung zum Thema steht einer Tagesschau-Moderation, bzw. der Tagesschau-Redaktion, nicht zu.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Franz Lustenberger, stellvertretender Redaktionsleiter der „Tagesschau“, schrieb:

„Mit Mail beanstandet Herr X die Anmoderation zum Beitrag ‚Oberstes Gericht prüft Brexit Alleingang‘ in der Hauptausgabe vom 3. Dezember 2016. Konkret beanstandet er nur ein einziges Wort, das Wort ‚verdanken‘ im Satz ‚Dass der Brexit überhaupt zur Gerichtssache wurde, ist einigen wenigen Klägern zu verdanken, die sich vehement gegen einen Alleingang der Regierung wehren.‘

Sprache

Das Wort ‚verdanken‘ kann gemäss Duden sehr verschieden gebraucht werden.

Positiv: Jemandem wirklich dankbar sein. Man verdankt einem Retter das Leben, man hat dem Lehrer in der Schule viel zu verdanken. Diese Bedeutung ist in der Regel mit Menschen verbunden, mit erfreulichen Ereignissen und Gefühlen. Diese positive Bedeutung wird im persönlichen Kontakt gebraucht; es geht um ganz persönliche Beziehungen.

Wertneutral: Im Sinne von auf etwas beruhen, darauf zurückzuführen sein. Dieses Ergebnis verdankt sich einer sorgfältigen Prüfung des Falles. Oder eben wie in der beanstandeten Moderation. Dass sich das Gericht mit dem Brexit befassen muss, ist auf die Klage einer Frau zurückzuführen.

Negativ, meist ironisch: Man bezeichnet ironisch eine negativ empfundene Urheberschaft. Dies kommt vor allem in der politischen Auseinandersetzung zur Anwendung. Beispiele liefern Politikkampagnen der SVP ‚Das haben wir den Linken und den Netten zu verdanken.‘ [2] Oder: ‚Das haben wir den Links-Bürgerlichen zu verdanken.‘ [3]

Auch die linke Seite verwendet in ihrer Kampagne oft dieses Stilmittel, wie folgender Titel aus einer Medienmitteilung der SP des Kantons Solothurn zur Budget-Debatte im Jahre 2011 belegt: „Das haben wir den bürgerlichen Parteien zu verdanken.“

Moderation

Herr X geht in seiner Beanstandung von der ‚positiven Anwendung‘ des Wortes aus. Er vermutet, dass die Redaktion dankbar dafür sei, dass sich in der britischen Bevölkerung eine Bewegung gegen den Brexit-Entscheid gebildet habe.

Cornelia Boesch trägt den Satz mit dem beanstandeten Wort ganz neutral vor. Weder in der Mimik noch in der Betonung ist das herauszuhören, was der Beanstander verstanden haben will. Moderatorinnen und Moderatoren sind Menschen aus Fleisch und Blut, keine Roboter oder Sprechmaschinen. So geht der Bürgerkrieg in Syrien nicht ‚spurlos‘ an den Moderatorinnen und Moderatoren vorbei; in solchen Fällen erwartet das Publikum sogar eine Anteilnahme; die Betroffenheit soll spürbar sein.

Im konkreten Fall aber ist die Moderationsleistung, dem Thema entsprechend, absolut sachlich. Sie gibt keinen Anlass für eine politische Wertung des Wortes, weder im positiven noch im ironisch-negativen Sinne.

Mitwirkung des Parlamentes

Die ganze Beanstandung basiert auf der Annahme, die Redaktion der Tagesschau hätte eine klare Meinung zum Brexit. Sie würde den Brexit-Entscheid Grossbritanniens bedauern, sie sei froh um jede Kritik an diesem Entscheid und sei sogar dankbar dafür, dass sich gewisse Kreise juristisch dagegen stemmen würden.

Die Redaktion der Tagesschau masst sich kein Urteil zum Entscheid an. In diesem Sinne sind die von Herrn X vermuteten Implikationen und Suggestionen eine sehr persönliche Interpretation des Gesagten in der Sendung.

Die Tagesschau hat die Aufgabe, den Brexit-Prozess vom Volksentscheid im Juni über das offizielle Austrittbegehren im nächsten Frühling bis hin zum endgültigen Austritt in mehr als drei Jahren mit Berichten und Einordnungen durch Experten und Korrespondenten zu begleiten. Das Begehren um Mitwirkung des Parlaments im Austrittsprozess ist ein erster wichtiger Schritt in diesem Prozess.

Die Tagesschau hat über diesen verfassungsrechtlichen Vorgang sachgerecht berichtet, ohne Stellung zu nehmen. Sie ist sich ihrer Verantwortung beim Texten von Moderationen und Beiträgen bewusst. In diesem Sinne betrachtet die Redaktion die Beanstandung als Hinweis, diese spezielle Verantwortung sehr sorgfältig wahrzunehmen.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Beurteilung des Beitrags. Es ist Ihnen beizupflichten, wenn Sie sich für eine sorgfältige, genaue Sprache einsetzen. Aber in diesem Fall haben Sie wohl über das Ziel hinausgeschossen. Herr Lustenberger hat messerscharf auseinandergelegt, wie erstens das Wort „dankbar“ verwendet werden kann, und mit welcher journalistischer Haltung zweitens die „Tagesschau“-Redaktion über den Brexit-Prozess berichtet. Dem ist eigentlich nichts beizufügen. Vielleicht höchstens dies. In der Sache gab es drei Schritte: Anfang November 2016 entschied auf Klage hin ein britisches Gericht, dass das britische Parlament beim Brexit-Prozess mitreden darf. Anfang Dezember 2016 beschloss die britische Regierung unter Führung von Premierministerin Theresa May, dieses Urteil beim Obersten Gerichtshof Großbritanniens anzufechten. Und am 24. Januar 2017 wird der Oberste Gerichtshof endgültig entscheiden, ob das Parlament mitreden darf oder nicht.[4] Dass die Regierung den Austritt auf radikale Art vollziehen will, hat die Premierministerin am 17. Januar 2017 klar gemacht.[5] In diesen Kontext gehörte der „Tagesschau“-Beitrag, der formal und inhaltlich untadelig war, sowohl in Bezug auf die Anmoderation wie in Bezug auf den Korrespondenten-Bericht. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-03-12-2016-1930?id=6335a33c-ad4d-411e-bcc9-bccf0a2ff8ca

[2] http://www.svp-zuerich.ch/download/gewalt.pdf

[3] https://www.svp.ch/kampagnen/wachhund-willy/beitraege/das-haben-wir-den-links-buergerlichen-zu-verdanken/

[4] http://www.wiwo.de/politik/europa/brexit-streit-britisches-gericht-urteilt-am-24-januar/19270038.html

[5] http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/nachrichten/may-hard-brexit-100.html

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