SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Das System Jegge – Missbrauch im Schatten der Reformpädagogik» von «SRF DOK» beanstandet

5203
Mit Ihrem eingeschriebenen Brief[1] und vier Beilagen[2] vom 19. Oktober 2017 haben Sie sowie die vier Mitunterzeichnenden V, X, Y und Z die DOK Sendung von Fernsehen SRF «Das System Jegge – Missbrauch im Schatten der Reformpädagogik» vom 5.10.2017 beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung, daher kann die Ombudsstelle SRG.D darauf eintreten. Ombudsmann Roger Blum ist in den Ausstand getreten, weil er Jürg Jegge von früher her kennt.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
Die Unterzeichnenden V, W, X, Y, Z reichen Programmbeschwerde ein in Sachen
Das System Jegge - Missbrauch im Schatten der Reformpädagogik, Autorin Karin Bauer
(Erste Ausstrahlung: Donnerstag, 5. Oktober 2017, 20:05 Uhr)
betreffend teilweise Missachtung der Grundrechte und Menschenwürde und des Sachgerechtigkeitsgebots, eventuell des Transparenzgebots, beziehen wir uns auf die SRF-Homepage, insbesondere auf den Link zur Beanstandungsfähigkeit[3] und das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen, insbesondere Art. 91 hiervon. Die Frist von 20 Tagen seit der Ausstrahlung, also bis zum 24.10.2017 ist gewahrt.

1. Menschenwürde

Wir sehen im Fall des ehemaligen Sonderklassenschülers und Märtplatz-Lehrlings Paul Speck eine klare Missachtung der Menschenwürde.

Begründung: Herr Speck ist schwerst drogenabhängig und in einem hohen Masse verwahrlost. Dies wird im Film in aller Deutlichkeit gezeigt, indem der Drogenabhängige während insgesamt über fünfeinhalb Minuten regelrecht vorgeführt wird (ab Zeit 29:56).

Die Verwahrlosung wird überdeutlich in den Aufnahmen in der Wohnung von Herrn Speck (Interview-Teil ab Zeit 39:33) mit dem Bierdosen-Abfallberg und anderem Unrat. Es braucht keine besondere Erfahrung mit Drogenabhängigen, um die Abhängigkeit zu erkennen. Und sollte das einem Betrachter oder einer Betrachterin des Films nicht klar geworden sein, so machen das die Szenen in der Wohnung von Herrn Speck und die Tränen am Ende des Films überdeutlich. Die Tränen sind hier eher dem Alkohol und der Befragungsart geschuldet, als der Verletzung durch einen angeblichen Missbrauch.

2. Sachgerechtigkeitsgebot, Transparenzgebot

2.1. Verfahren gegen Jürg Jegge

Das Verfahren gegen Herrn Jegge heisst laut Oberstaatsanwaltschaft (Medienmitteilung vom 05.1.2017 - Beilage 1) Vorabklärungsverfahren und nicht, wie im Dok-Film wiederholt gesagt Strafverfahren (Zeit 5:56 und 6:08). Die Medienmitteilung ist im Internet frei verfügbar[4]. Die Autorin des Films, Frau Bauer, wurde überdies von Herrn Jegge in einem eMail vom 21.09.2017 explizit auf den Irrtum der Terminologie hingewiesen (Beilage 2).

2.2. Schüler auslesen

Karin Bauer(Off): «... und wenn ich Ihnen jetzt sagen würde, er [J. Jegge] hat Intelligenztests gemacht ohne ein abgeschlossenes Psychologiestudium und hat so die Schüler ausgelesen.» (Hervorhebung von Beschwerdeführenden; Zeit 7:12).

Richtig ist, dass anstatt einer zweiten Repetition einer Schulstufe durch Beschluss der Schulpflege ein Schüler oder eine Schülerin in die Sonderklasse (nicht Sonderschule) eingewiesen werden konnte beziehungsweise eingewiesen wurde. Dass Herr Jegge hätte auslesen können, war keine Option. Dass man ihm Schüler zur Begutachtung überwies ist dabei kein Widerspruch.

2.3. Markus Zangger

Insgesamt erscheint Markus Zangger im Film über 21,5 Minuten lang.

Nirgends wird erwähnt, was sein Anwalt, Herr RA Erdös, über die Umstände der Buchveröffentlichung gesagt hat: «Der Anwalt des Buchautors Markus Zangger rechtfertigt die Publikation ohne Anhörung: <Wir hatten mit Herrn Jegge und seinem Anwalt im Vorfeld ungefähr achtmal Kontakt. Nachdem wir keine Einigung über eine Abfindung oder Schmerzensgeld finden konnten, wollte mein Mandant mit seiner Geschichte an die Öffentlichkeit treten - subjektiv und aus der Sicht eines Opfers>, sagt Christoph Erdös.» Tages-Anzeiger Zürich online vom 05.04.2017, 07:52 Uhr, und vom gleichen Datum, abends 22:17 Uhr, wird die Summe der Abfindung präzisiert: «... - gefordert worden waren insgesamt 50'000 Franken - ...»

Das ist insofern nicht unerheblich, als Herr Zangger sich als Aufklärer in Sachen J. Jegge, den er als Verbrecher bezeichnet, darstellt.

2.4. Qualitätskontrolle des Märtplatzes

Karin Bauer (Off): «Wurden am Märtplatz Steuergelder verschleudert?» (Zeit 40:37)

Der Märtplatz selber hat in «Daten, Fakten, Zahlen» die Eingliederungserfolge genau dokumentiert und publiziert. Dabei wurden Lehrlinge seit dem Beginn 1985 einbezo­ gen. Die gegenwärtige Märtplatzleitung führt dies Statistik in leicht abgeänderter Form weiter. Das hätte mindestens recherchiert beziehungsweise erwähnt werden müssen.

2.5. lnterviewtaktik mit Herrn Speck

Paul Speck erhielt von der Mitarbeiterin des Schweizer Fernsehens für seine J. Jegge belastenden Aussagen 100 Franken (Beilage 3).

Antworten werden durch Frau Bauer (Off) suggestiv präzisiert: «Schweigegeld» (Zeit 38:16), «onaniert» (Zeit 43:26),«Jegge lügt» (Zeit 43:46).

Der Begriff Schweigegeld ist darüber hinaus kaum gerechtfertigt bei der lächerlichen Summe von 14'000 Franken «bis heute», also über 32 Jahre (1985 bis 2017), was pro Jahr 437.50 Franken ausmachen würde, mit denen sich kaum ein relevanter Drogenkonsum finanzieren liesse.

2.6 Drogen

Es wird von Herrn Guggenberger (Zeit 37:44) und Herrn Speck (Zeit 38:00) unterstellt, Herr Jegge trage die Schuld an ihrem damaligen Drogenkonsum, indem er sie im einen Fall vernachlässigt und im anderen finanziell unterstützt habe.

Dazu die Vorgeschichte von Herr Guggenberger (Zeit 26:39). Es wird nirgends erwähnt dass es in den 1980er Jahren eine relativ und absolut offene Drogenszene in Zürich gab, zuerst Hirschenplatz, Riviera etc., dann Platzspitz (Needle Park) und Letten von 1984 bis Februar 1992. Wenn man nach Zürich fuhr, kam man ohne weiteres zu jeder Art Droge; die jungen Leute fuhren nach Zürich, natürlich auch jene aus dem Embracher Tal. Der Kontakt zur Drogenszene und damit die Beschaffung war schwerlich zu verhindern.

2.7. Märtplatz - System Jegge

Hanna Brauchli: «Der Märtplatz war eine Familie, die Schutz bot für Jugendliche aber auch für Mitarbeitende und es war Jürgs Familie ... » (Zeit 41:21).

Es gab Lehrmeister und Leute, die Kurse gaben, die J. Jegge schon lange kannten, es gab auch ein, zwei Lehrmeister, die bei J. Jegge in der Sonderklasse gewesen waren. Andere Lehrmeister und Leute, die Kurse gaben, Buchhalter, Philosophen, Künstler, Musiker, Verleger, Mathematiker, Köche und so weiter, kamen neu zum Märtplatz, manche stammten aus dem weiteren Umfeld von J. Jegge - schutzbedürftig waren sie nicht im geringsten, Familie brauchten sie nicht und sie waren auch in keiner Weise abhängig von Jürg Jegge, schliesslich waren auch die Gagen nicht dazu angetan Abhän­ gigkeit zu schaffen.

2.8. Zusammensetzung des Stiftungsrats - geschlossenes System

Werner Ebneter: «Und dann hat er natürlich gewollt, dass Lehrlinge selber und Lehrmeister mehrheitlich im Stiftungsrat vertreten sind.» (Zeit 41:45) Frau Brauchli: «Das war das geschlossene System ... darin sind dann Abhängigkeiten ... »

Tatsache ist, dass bis etwa Mitte der 2000er Jahre im Stiftungsrat ein Lehrmeister und ein Lehrling vertreten war, also nicht eine mehrheitliche Vertretung von Lehrlingen und Lehrmeistern. Fünf Stiftungsräte waren nicht Leute vom Märtplatz. Später akzeptierte dann die Stiftungsaufsicht und die IV diese Lehrlings- und Lehrmeistervertretung nicht mehr und sie sprach von Gewaltentrennung, die nötig sei. Daraufhin wurde ein Lehrlingsrat und unabhängig davon ein Lehrmeisterrat geschaffen, welche je Anträge an den Stiftungsrat stellen konnten.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Daniel Pünter, Bereichsleiter DOK und Reportage, schrieb:

Wir nehmen Stellung zur Beanstandung Nr. 5203 von Herrn V und den vier MitunterzeichnerInnen. Die Beanstandung betrifft den DOK-Film vom 05. Oktober 2017 «Das System Jegge – Missbrauch im Schatten der Reformpädagogik».[5]

1. Missachtung Menschenwürde

Paul Speck ist ein Missbrauchsopfer und im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Jürg Jegges Vergangenheit ein wichtiger Zeuge. Er tritt im Film zum ersten Mal an die Öffentlichkeit. Während rund sieben Jahren sei er als Schüler und Lehrling von seinem damaligen Lehrer und späteren Leiter des Märtplatzes Jürg Jegge sexuell missbraucht worden, sagt Paul Speck. Schwerwiegende Fakten, die von den BeanstanderInnen nicht bestritten werden.[6] Sie kritisieren den Umstand, dass der Film Paul Speck so zeigt, wie er ist. Seit seiner Jugend kämpft Paul Speck mit Suchtproblemen. Er sagt, heute sei er methadonabhängig. Seine Glaubwürdigkeit und den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen hat die Autorin genau überprüft. Specks Aussagen wurden von zwei Personen bestätigt, die im Film nicht auftreten. Während der Gespräche, welche die Filmautorin Karin Bauer mit Paul Speck führte, gab es für sie keinen Anlass, an seiner Glaubwürdigkeit zu zweifeln.

Selbstverständlich war Paul Speck damit einverstanden, die Filmaufnahmen in seiner mit Bierdosen überfüllten Wohnung zu machen. Im Film wurde Herr Speck nicht «vorgeführt», sondern in seiner Wirklichkeit authentisch abgebildet. Seine Menschenwürde wurde durch den Film nicht verletzt. Im Gegenteil: Sie wurde gewahrt, indem er auftreten konnte, wie er ist. Die Mutmassung der BeanstanderInnen, dass die Tränen im Film «eher dem Alkohol und der Befragungsart geschuldet» seien, als dass sie Zeichen «der Verletzung durch einen angeblichen Missbrauch» seien, zielt in unseren Augen nicht nur ins Leere: Sie ist zynisch. Der transkribierte Wortlaut des Video-Interviews zeigt, warum Paul Speck im Interview im gezeigten Videoausschnitt mit seinen Tränen kämpft:

Karin Bauer: «Wie ist es mit den Missbrauchs-Erlebnissen, von denen Sie sagten, dass sie sieben Jahre lang gedauert hatten. Wirkt das heute noch nach, oder ist das weg?» Paul Speck: «Nein, es wirkt schon nach. Es wirkt schon nach. Es tut jetzt noch weh. Das ist ein seelischer Schaden. Und einen seelischen Schaden bringst du nicht mehr weg. Den bringst du nicht mehr weg, auch wenn du Therapien machst. Ein seelischer Schaden bleibt ein Leben lang.
Du kannst nach China gehen und Reis fressen, ich weiss nicht was. Ein seelischer Schaden ist da.» Karin Bauer: «Und wie spürt man ihn?» Paul Speck (kämpft mit den Tränen): «Er holt einem ein in den Träumen, unruhiger Schlaf. Jetzt muss ich bald heulen. Ich möchte nicht an solche Sachen denken. Ich möchte nicht an solche Sachen denken.» Daraufhin folgt Specks Aussage, die schliesslich im Film ausgestrahlt wurde: «Warum meinst du, saufe ich so viel? [...]» (Zeit 49:15)

Die «NZZ» hat Jürg Jegge am 8. April 2017 auf Opfer angesprochen, die heute psychische Probleme hätten und sich im Leben schwertun würden. Jürg Jegge meinte zur Zeitung: «Von den großen Belastungen, von denen Herr Zangger schreibt, weiß ich nichts – aber da müsste man die Betroffenen fragen». Genau das haben wir getan.[7]

Was würde es in letzter Konsequenz bedeuten, wenn wir als Medienschaffende den BeanstanderInnen in diesem Punkt Recht geben würden? Wir dürften keine alkohol- oder drogenkranken Menschen mehr interviewen, wir müssten Abstand nehmen von Menschen, die nicht so leben, wie es der Norm unserer Gesellschaft entspricht. Wir dürften niemandem mehr Glauben schenken können, der Suchtprobleme hat. Wir müssten solche Menschen im wörtlichen Sinne von der Bildfläche verschwinden lassen. Das kann für uns keine Option sein. Die Sorgfaltspflicht Medienschaffender ist in Fällen wie Paul Speck selbstverständlich erhöht. Wir haben eingangs beschrieben, wie wir dies einlösen: Wir führen mehrere Gespräche und überprüfen die Aussagen.

2. Sachgerechtigkeitsgebot, Transparenzgebot

2.1. Verfahren gegen Jürg Jegge

Karin Bauer hat am 4. September 2017 die Zürcher Staatsanwaltschaft gefragt, ob sich das Verfahren gegen Herrn Jegge immer noch in der Phase einer polizeilichen «Vorermittlung» befände. Christian Philipp von der Staatsanwaltschaft Zürich verneinte und präzisierte in seiner schriftlichen Antwort: «Das Vorermittlungsverfahren hat ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des Hausdurchsuchungsbefehls seitens der Staatsanwaltschaft sein Ende genommen, weil dies eine Zwangsmassnahme darstellt, welche zwingend mit einer Untersuchungseröffnung einhergehen muss [...] Unter diesen Umständen kann das Verfahren in staatsanwaltschaftlicher Kompetenz auch nicht mehr mit einer Nichtanhandnahmeverfügung beendet werden, sondern mit einer Einstellungsverfügung, sofern nicht die anderen Erledigungsarten des Strafbefehls oder der Anklage in Frage kommen.» Folglich hat die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen Herrn Jegge eingeleitet. Dies wird auch im Schreiben der fallführenden Staatsanwältin bestätigt, wo ebenfalls von einer Strafuntersuchung gegen Jürg Jegge die Rede ist.[8]

Die Strafuntersuchung ist Teil des Strafverfahrens. Sie bezeichnet die erste Phase des Strafverfahrens, in welchem die Grundlagen für das weitere Vorgehen (Einstellung/Strafbefehl/Anklage) zusammengetragen werden.[9] Die Aussage im Dokumentarfilm, wonach die Staatsanwaltschaft Zürich das Strafverfahren bzw. die Strafuntersuchung gegen Jürg Jegge im Herbst 2017 einstellen wolle, ist somit korrekt. Abgesehen davon wird der Begriff Strafverfahren im Filmkommentar nur einmal und nicht zwei Mal verwendet (Zeit 6:04). Auch im Online-Text vom 5. Oktober 2017 wurde richtig festgehalten, dass «...die Strafuntersuchung gegen Jürg Jegge eingestellt werden soll.»[10]

2.2 Schüler auslesen

Die BeanstanderInnen schreiben, dass Jürg Jegge Schüler zur Begutachtung überwiesen wurden. Sie bestreiten aber, dass er Schüler auslesen konnte. Tatsache ist: Jürg Jegge machte Abklärungstests für Schüler, die er danach selber unterrichtete. Experten wie die ehemaligen Sonderschullehrer Hans Graber und Hans Wyler sagen aus, es gehe nicht an, dass dieselbe Person, die Schüler testet, sich diese auch selber zuweist und unterrichtet. Dies, weil der Lehrer auf diese Art Schüler aus dem zugewiesenen Sample auswählen kann. Hans Wyler hält zudem fest, dass Markus Zangger eigentlich nicht in die Sonderklasse B gehört hätte. Und Jürg Jegges Lehrerkollege Fredy Züllig schildert im Film, wie Schüler zur Abklärung an Jürg Jegge verwiesen wurden: «Das ist aus einer freundschaftlichen Beziehung erwachsen. Um Mitternacht bei einem Bier oder sogar bei einer Flasche Wein: Ich habe Mühe mit Maxli Müller, könntest du ihn mal abklären?» (Zeit 7:32) Die Autorin Karin Bauer hat den Mechanismus, wie Schüler in die Sonderklasse von Jürg Jegge gekommen sind, korrekt beschrieben.

2.3 Markus Zangger

Die Recherchen für den Film begannen, nachdem das Buch von Markus Zangger erschienen war und Jürg Jegge den sexuellen Missbrauch an mehreren Schülern zugegeben hatte. Gegenüber der Öffentlichkeit sagte Jegge im Frühling: «Ich wäre strafrechtlich schuldig, wenn das nicht verjährt wäre».[11] Der journalistische Ansatz des Films war nicht, Markus Zanggers Leben oder Geschichte zu verfilmen, sondern herauszufinden, warum niemand in Jegges Umfeld genauer hinschaute.

Gleich anfangs des Films heisst es im Kommentartext: «Dieser Film zeigt erstmals, wie der gefeierte Pädagoge in aller Öffentlichkeit ein geschlossenes System aufbaute. Und warum ihn, trotz starker Kritik an seiner Schulführung, niemand stoppte. 40 Jahre lang.» (Zeit 2:08) Die Aussagen der Opfer, Lehrerkollegen, Schulpfleger und Behördenvertreter stehen im Zusammenhang mit dieser Leitfrage.

Es ist richtig, dass Markus Zangger im Film eine wichtige Rolle spielt, aber nicht die einzige. Im Filmkommentar werden kaum Informationen zum Leben von Herrn Zangger erwähnt. Erst zum Schluss des Films, in einer Zusammenfassung über die heutige Situation der Opfer, erwähnen wir, dass Markus Zangger ein Buch über seine Missbrauchsgeschichte geschrieben hat (Zeit 49:37). Weder Zanggers Buch noch die Entstehungsgeschichte des Buchs stehen im Film im Fokus. Deshalb wurde auch nicht erwähnt, dass Herr Zangger mit Herrn Jegge vor der Publikation über eine Abfindung verhandelt hatte.[12]

2.4 Qualitätskontrolle des Märtplatzes

Karin Bauer hat die Märtplatz-Statistiken gründlich studiert. Es waren eben diese Statistiken neben den kritischen Aussagen von ehemaligen Stiftungsräten und dem ehemaligen Lehrmeister, der im Film anonymisiert auftritt, die sie dazu bewogen hatten, bei der IV nachzufragen, wie sie ihre Zahlungen bzw. die Wirkung derselben prüften und ob Steuergelder verschleudert worden waren. Ende 1998 beispielsweise bezahlte die IV im Schnitt 46,5 Monate lang (fast vier Jahre lang), um Lehrlinge eingliedern zu können. Für «nicht eingegliederte Lehrlinge» bezahlte die IV durchschnittlich 36 Monate also drei Jahre lang. Der Märtplatz führt zwei Fälle auf, bei denen die IV je 84 Monate lang bezahlt hatte (je sieben Jahre). Ob diese Lehrlinge danach Arbeit fanden, ist aus den Dokumenten nicht ersichtlich. Eine Auflistung zeigt: Nur rund ein Drittel der Ehemaligen des Märtplatz hatte nachher einen Job.

In den 2000er Jahren kommunizierte Jürg Jegge in Interviews, dass 80% der Märtplatz-Lehrlinge eingegliedert würden. Damit arbeite man effizienter als die IV selbst. Das Eingliederungskriterium erwähnte er aber nicht: Als eingegliedert gilt, wer keine 100% IV-Rente bezieht. Das heisst auch Teilrentner, Bezüger von Fürsorge- und Arbeitslosengeld gelten als Eingliederungserfolge. Die Statistik von 2003 zeigt, dass ohne Unterstützung durch die öffentliche Hand nur die Hälfte der Lehrlinge auskommt. Im Jahresbericht des Märtplatzes aus dem Jahre 2003 wird eingeräumt, dass sich die Zahlen der IV und des Märtplatzes nicht vergleichen lassen, sowohl von den Beeinträchtigungen der Lehrlinge wie auch vom Sample her: «Unsere Ergebnisse sollen mit Vorsicht genossen werden. Bei der IV geben sie Auskunft über 4577 Versicherte. Dagegen nimmt sich die Zahl unserer Ehemaligen mit knapp 100 sehr bescheiden aus, und das bedeutet auch, dass bei uns der Zufall eine ungleich grössere Rolle spielt.»[13]

2.5 Interviewtaktik mit Paul Speck

Spesenentschädigung

Es ist bei Drehaufnahmen üblich, dass Personen, die SRF für Dreharbeiten, Interviews, Recherchen etc. zur Verfügung stehen, mit einem pauschalen Spesenaufwand entschädigt werden. Paul Speck stand SRF während rund fünf Stunden zur Verfügung. Die Filmautorin Karin Bauer hat Paul Speck an zwei Abenden besucht, einmal ohne Kamera, einmal mit. Im Vorgespräch hat er inhaltlich gleichwertige Aussagen gemacht, wie während des Interviews, welches mit der Kamera aufgezeichnet wurde. Erst nach dem Vorgespräch wurde eine Spesenentschädigung für Paul Specks Aufwand diskutiert bzw. vereinbart. Die Autorin bewegte sich klar innerhalb der publizistischen Leitlinien von SRF, als sie Paul Speck in Absprache mit der Redaktionsleitung die Spesenentschädigung ausbezahlt hatte.[14] Auch Markus Zangger und Andreas Guggenberger wurden übrigens Essens- und Taxispesen bezahlt.

Suggestivfragen

Die präzisierenden Nachfragen von Karin Bauer im Interview mit Paul Speck fassen den Inhalt zusammen. Sie sind weder manipulativ noch spitzen sie den Sachverhalt unzulässig zu. Sie dienen der besseren Verständlichkeit. Paul Specks Aussagen waren in der Interviewsituation für die Autorin zwar verständlich, es war ihr aber auch bewusst, dass das Fernsehpublikum Mühe haben könnte, den Inhalt zu verstehen. Darum haben wir uns für die Untertitelung von Paul Specks Aussagen entschieden. Auch die Nachfragen von Karin Bauer dienen der Verständlichkeit:

Paul Speck: «Er (Jürg Jegge) hat mir Geld gegeben, damit ich die Schnauze halte». Karin Bauer: «Ein Schweigegeld?» Paul Speck: «Eine Art.» (Zeit 38:16)

Paul Speck: «Es ging immer um Berührungen des Penis». Karin Bauer: «Onanieren?» Paul Speck: «Ja.» (Zeit 43:19)

Karin Bauer: «Zur Zeit des Märtplatz sagt Jürg Jegge sei es zu keinem weiteren Missbrauch gekommen.» Paul Speck: «So ein Quatsch!» Karin Bauer: «Sie sagen: Er lügt?» Paul Speck: «Ja». (Zeit 43.40)

Schweigegeld

Die BeanstanderInnen kritisieren des Weiteren die Verwendung des Begriffs «Schweigegeld» als «kaum gerechtfertigt» im Zusammenhang mit dem «lächerlichen Betrag» von Fr. 14‘000.00, die Speck von Jegge erhalten hatte. Es ist eine Tatsache, dass Jürg Jegge seinem Opfer Paul Speck regelmäßig Geld gab im Wissen um seine Drogensucht. Paul Speck bezeichnet diese Zahlungen als «eine Art Schweigegeld». Weder im Filmkommentar noch im Onlinetext wird von SRF behauptet, mit 430 Franken pro Jahr liesse sich Paul Specks Drogenkonsum vollständig finanzieren. Es ist deshalb korrekt, wenn SRF im Online-Text den Vorwurf des Missbrauchsopfers folgendermaßen formuliert: «Der heute 48jährige Paul Speck wirft Jürg Jegge außerdem vor, seinen Heroinkonsum mitfinanziert zu haben.»[15]

2.6 Drogen

Keines der beiden Missbrauchsopfer unterstellt dem Mann, der sie sexuell missbraucht hatte, Schuld an ihrem Drogenkonsum oder am Suizidversuch zu tragen. Die Fakten sind korrekt: Der Drogensüchtige Paul Speck bekam regelmäßig Geld von Jürg Jegge. Andreas Guggenberger beging einen Selbstmordversuch, während er bei Jürg Jegge unter Obhut stand. Und er besuchte den Schulunterricht praktisch nie, obwohl er in Jegges Klasse gemeldet war. In diesem Zusammenhang wirft Herr Guggenberger Jürg Jegge (Zeit 37:44) vor, die Fürsorgepflicht vernachlässigt zu haben. Wir können nicht nachvollziehen, weshalb wir an dieser Stelle im Film die offene Drogenszene Zürichs hätten erwähnen sollen.

2.7 Märtplatz – System Jegge

Der Film zeigt auf, dass Jürg Jegge mehrere ehemalige Sonderschüler, die er sexuell missbrauchte, später am Märtplatz als Lehrmeister oder Lehrlinge beschäftigte. So behielt er sie in seiner psychischen und wirtschaftlichen Abhängigkeit. Jürg Jegge selber sagte gegenüber der Presse: «Im Märtplatz waren wir alle sehr autoritätsfern eingestellt.» Und auf die Frage nach den Beziehungen am Märtplatz meinte Jegge: «Es gab ein paar nähere Kontakte zu Lehrmeistern. Ich war aber nicht wirklich ihr Vorgesetzter, wir waren alle Freunde.»[16] Frau Brauchli stützt dieses Bild im Film, indem sie den Märtplatz als eine Familie bezeichnet. Ihre Sicht schließt jedoch nicht aus, dass im Märtplatz auch Menschen arbeiteten, die von Jürg Jegge nicht abhängig waren, die keinen Schutz suchten und keine Familie im weiteren Sinne brauchten.

2.8 Zusammensetzung des Stiftungsrats – geschlossenes System

Struktur und Mechanik des Systems von Jürg Jegge haben wir unter Punkt 2.7 ausgeführt. Unseres Wissens kam es nie dazu, dass Lehrlinge und Lehrmeister eine Mehrheit im Märtplatz-Stiftungsrat bildeten. Werner Ebneter behauptet dies im Film aber auch gar nicht. Er hält nur fest, dass dies Jegges Absicht gewesen sei. Fakt ist, dass die kantonale Stiftungsaufsicht dieses Ansinnen ablehnte. Wie die BeanstanderInnen selber schreiben, setzte Jürg Jegge aber durch, «...dass bis etwa Mitte der 2000er Jahre ein Lehrmeister und ein Lehrling im Stiftungsrat vertreten waren.» Die BeanstanderInnen bestätigen damit, dass Jürg Jegge keinen Wert auf Gewaltentrennung zwischen Lehrlingen, Lehr­meistern und ihrer Aufsicht legte. Übrigens: Auch diese Zusammensetzung des Stiftungsrats wurde von der Stiftungsaufsicht und der IV später nicht mehr toleriert.

Schlussbemerkung

Karin Bauer bot Jürg Jegge mehrere Male an, seine Sicht in einem Interview zu äußern. Sie beabsichtigte, ihn mit den Aussagen von Missbrauchsopfern, ehemaligen Weggefährten und Behördenvertretern zu konfrontieren. Herr Jegge antwortete, dass er erst die Strafuntersuchung abwarten und die Situation dann neu beurteilen wolle. Als Karin Bauer Kenntnis davon bekam, dass die Einstellung des Verfahrens unmittelbar bevorstand, schrieb sie Herrn Jegge noch einmal an. Seine Antwort war abermals negativ. Jürg Jegge nahm die Gelegenheit nicht wahr, zu Vorwürfen und kritischen Fragen Stellung zu nehmen. Das bedauern wir. Aber eine solche Absage kann nicht zur Folge haben, dass wir über diesen Fall nicht berichten.

Im Fall von Paul Speck und dem Vorwurf, der Film missachte seine Menschenwürde, ist unsere Sicht diametral anders: Wir wahren die Menschenwürde von Paul Speck, indem wir ihm zuhören und ihn ernst nehmen, trotz seiner Suchtprobleme und Verwahrlosung. Indem wir es als relevant erachten, seine Geschichte zu erzählen und sie publik machen.

Wir sind der Meinung, dass es dem Publikum zu jeder Zeit möglich war, die Protagonisten richtig einzuordnen und sich aufgrund der vermittelten Informationen, Fakten und Meinungen ein wahrheitsgetreues Bild zum Thema zu machen und sich eine Meinung zu bilden. Der Film erfüllt unserer Meinung auch die gesetzlichen Anforderungen an den Programminhalt (Art. 4.1 des RTVG).

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der DOK-Sendung und der erhobenen Beanstandungsgründe. Die Meldung, dass Jürg Jegge ihm anvertraute Jugendliche vor Jahren sexuell missbrauchte, hat im deutschsprachigen Raum ein teilweise gewaltiges Medieninteresse und -echo ausgelöst. Ich habe den Fall in den Medien intensiv verfolgt und auch immer wieder beobachtet, wie das Schweizer Radio und Fernsehen SRF im Radio, am TV-Bildschirm und Online an den Fall herangeht. In der Beanstandung wird die teilweise Missachtung der Grundrechte und der Menschenwürde, das Sachgerechtigkeitsgebot, die Interviewtaktik sowie ein fehlender Hinweis bemängelt. Ich halte mich im Folgenden ebenfalls an die Reihenfolge, wie sie in der Beanstandungsschrift aufgeführt ist.

1. Menschenwürde

In diesem Punkt geht es um die Darstellung des ehemaligen Sonderklassenschülers und Märtplatz-Lehrlings Paul Speck. Der schwer drogenabhängige Mann wird im Film in seiner Wohnung gefilmt und interviewt. Unrat und Bierdosen zeigen die Verwahrlosung des Mannes deutlich. Diese Szene wirkt selbstverständlich nach, erhält man als Betrachter doch nur in seltensten Fällen Einblick in die Wohnung eines drogenabhängigen Menschen. Man ist sich wohl eher den Anblick von Drogenabhängigen gewohnt, die sich am Bahnhof, vor einer Methadonabgabestelle oder in einer Unterführung aufhalten. Einen Blick in eine solche Wohnung habe ich auf alle Fälle noch nie geworfen. Diese Bilder rütteln natürlich auf und können das Publikum schockieren. Aber gerade dieser Einblick macht die Tragweite des Schicksals, das Herr Speck über Jahre erleiden musste, überdeutlich sichtbar.

Eine regelrechte Vorführung, wie dies in der Beanstandung gerügt wird, kann ich nicht erkennen. Im Gegenteil! Authentische Bilder von groben Missständen dürfen nicht geschönt werden. Vielmehr macht der Einblick in die unordentliche Wohnung bewusst, dass Paul Speck sich auch nach vielen Jahren nicht im Geringsten von seinem seelischen Schaden erholt hat.

In den Publizistischen Leitlinien von SRF wird festgehalten, dass SRF-Journalistinnen und -Journalisten die Persönlichkeitsrechte, insbesondere die Intim- und Privatsphäre der Einzelnen zu respektieren haben – sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse das Gegenteil gebietet. Zum einen besteht in der Angelegenheit um Jürg Jegge auf jeden Fall ein öffentliches Interesse, wurde der Pädagoge doch über viele Jahre als Aushängeschild der deutschschweizerischen Lehrerszene gefeiert. Zum anderen war Herr Speck einverstanden, dass die Dreharbeiten zum DOK-Film in seiner Wohnung gemacht wurden.

Paul Specks Tränen ordne ich keinesfalls dem Alkohol oder der Befragungsart zu. Wer das Interview genau verfolgt, erkennt deutlich die Emotionen, die den Befragen überkommen, als er nach den Folgen der Missbrauchserlebnisse gefragt wird.

Das Interview mit Herrn Speck hat deutlich gezeigt, welche seelischen Folgen Missbrauchserlebnisse auch nach vielen Jahren hinterlassen können. Der SRF DOK-Film hat authentische Bilder gezeigt, diese waren wichtig, um dem Publikum Folgen des Missbrauchs vor Augen zu führen.

2. Sachgerechtigkeits- und Transparenzgebot

2.1 Verfahren gegen Jürg Jegge

Wie die E-Mail des Staatsanwalts lic. iur. Christian Philipp (Versanddatum: 04.09.2017) und der Brief der Staatsanwältin lic. iur. Corrine Kauf (Versanddatum 13.09.2017) belegen, hat die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen Jürg Jegge eingeleitet. SRF hat die Sorgfaltspflicht walten lassen, bei den verantwortlichen Stellen nachgefragt und stützt sich bei der Aussage auf zwei offizielle Hauptquellen. Da die Strafuntersuchung Teil des Strafverfahrens ist, darf im Film von einem Strafverfahren berichtet werden. Die E-Mail von Herrn Jegge vom 21.09.2017 mit dem Hinweis auf den «Irrtum der Terminologie» ist somit hinfällig.

2.2 Schüler auslesen

In der Beanstandung wird angemerkt, dass es kein Widerspruch sei, wenn Schüler zur Begutachtung an Herrn Jegge überwiesen wurden. Dies mag kein direkter Widerspruch sein, allerdings werden im DOK-Film die Schwächen des Überweisungsvorgangs für das Publikum klar aufgezeigt. Wie die befragen Personen erzählen, hat Herr Jegge Tests mit Schülern durchgeführt («Intelligenztest»; Aussage Markus Zangger, Zeit 06:21; «HAWIK»[17]; Aussage Fredy Züllig, Zeit 06:32). Einige Schüler fanden sich schliesslich in Jürg Jegges Klassen wieder. Auf die Frage von Karin Bauer «... und das System, wie kommt er [Jürg Jegge] überhaupt zu Schülern, wer war denn dafür zuständig?» (Zeit 08:09) gibt Ernst Atzenweiler, ehemaliger Bezirksschulpfleger, die Antwort: «Gute Frage». Als Zuschauer bleibt für mich nach dieser Aussage nur der Schluss offen, dass Jürg Jegge Schüler indirekt selber auswählen konnte.

2.3 Markus Zangger

Der Fokus des DOK-Films liegt klar und eindeutig auf dem geschlossenen System, das Jürg Jegge über Jahre aufbaute und ihm freie Hand im Umgang mit seinen Schülern und Mitarbeitenden ermöglichte. Darauf deutet bereits der Titel des Films «Das System Jegge – Missbrauch im Schatten der Reformpädagogik» hin. Es ist eine umfassende Kritik an den Unzulänglichkeiten des «offiziellen» Systems.

Dass Markus Zangger, der die Missbräuche von Jürg Jegge an die Öffentlichkeit brachte, im Film immer wieder gezeigt wird, liegt damit auf der Hand; es steht ihm selbstverständlich zu, sich «als Aufklärer in Sachen J. Jegge» darzustellen. Ich pflichte Herrn Pünter zu, dass «weder Zanggers Buch noch die Entstehungsgeschichte des Buchs» im Fokus des Films stehen. Die Erwähnung über eine Abfindungsverhandlung war in diesem Fall nicht notwendig.

Letztlich gilt es bezüglich des Onlineartikels des Tagesanzeigers vom 05.04.2017 noch zu ergänzen, dass Rechtsanwalt Christoph Erdös auf Nachfrage des Tagesanzeigers sagte, das Zitat «Nachdem wir keine Einigung über eine Abfindung oder ein Schmerzensgeld finden konnten, wollte mein Mandant mit seiner Geschichte an die Öffentlichkeit treten – subjektiv und aus der Sicht eines Opfers.» sei «„leider etwas missverständlich und hätte so von mir nicht autorisiert werden können.ˮ Zangger habe nie die Absicht gehabt, für sich einen unrechtmässigen finanziellen Vorteil zu erwirken.»[18]

2.4 Qualitätskontrolle des Märtplatzes

Herr Pünter weist in seiner Stellungnahme sorgfältig und mit zwei Beilagen versehen nach, dass die Verantwortlichen die Märitplatz-Statistiken recherchiert hatten und man die Frage, ob Steuergelder verschleudert wurden, als angemessen taxieren kann. Die Märtplatz Stiftungsrätin Hannah Brauchli wird kurz darauf sogar zitiert, dass der Märtplatz heute viel leistungsorientierter funktioniere (Zeit: 40:58). Indirekt machte sie hier eine statistische Aussage über die gegenwärtige Leistung des Märtplatzes.

2.5 Interviewtaktik mit Herrn Speck

Die Spesenentschädigung von CHF 100.-- entspricht – wie den «Publizistischen Leitlinien SRF»[19] zu entnehmen ist – den üblichen Gepflogenheiten. Die entsprechenden Richtlinien sind in Kapitel 4.2 aufgeführt. Von Scheckbuch-Journalismus, also dem Abkaufen von Informationen gegen Geld, kann keine Rede sein.

In der Regel führen Suggestivfragen zur Bestätigung einer bereits vorgefassten Meinung. Dabei wird mittels suggestiver Fragetechniken eine bestimmte Antwort forciert. Im Interview mit Paul Speck stellt Karin Bauer klärende beziehungsweise präzisierende Nachfragen. Diese sind nicht suggestiver Art. Wenn Herr Speck davon spricht, dass ihm Jürg Jegge Geld gegeben habe, damit er die «Schnauze halte» ist die Frage «Ein Schweigegeld?» naheliegend und verdeutlicht, welche Funktion das Geld hatte. Ebenso verhält es sich mit den anderen Nachfragen von Frau Bauer. Sie sind keinesfalls suggestiv, sondern helfen vor allem Paul Speck, die Antworten zu verdeutlichen und auf den Punkt zu bringen. Die Verdeutlichung wird durch die Untertitelung noch unterstrichen.

Ob der Begriff «Schweigegeld» als «kaum gerechtfertigt» taxiert werden kann oder nicht, scheint mir irrelevant zu sein. Fakt ist, dass Paul Speck regelmässig Geld von Jürg Jegge erhielt. Paul Speck spricht denn auch von einer «Art Schweigegeld». Es ist letztlich seine Interpretation der Geldzahlung. Er hat sich als Opfer gefühlt, der mit Geld zum Schweigen gebracht wurde. Die Umrechnung der «lächerlichen Summe von 14'000 Franken» auf die über 32 Jahre durch die Beanstandenden und ihre Überlegung, ob sich damit «ein relevanter Drogenkonsum finanzieren liesse» erscheint mir in Anbetracht des jahrelangen Missbrauchs von Paul Speck zynisch.

2.6 Drogen

Weder Andreas Guggenberger noch Paul Speck, der von Jürg Jegge Geld erhielt, mit dem er sich einen Teil seiner Drogensucht finanzierte, unterstellen Herrn Jegge im DOK-Film in irgendeiner Aussage, dass er die Schuld an ihrem damaligen Drogenkonsum trage, geschweige denn an einem Selbstmordversuch. Auch für mich ist es nicht nachvollziehbar, weshalb im DOK-Film die offene Drogenszene in Zürich hätte erwähnt werden sollen. Erheblich ist einzig, dass die anvertrauten Jugendlichen Drogen konsumierten, nicht wie und wo sie zu diesen gekommen sind.

2.7 Märtplatz – System Jegge

Die Märtplatz Stiftungsrätin Hanna Brauchli bezeichnet den Märtplatz als «eine Familie, die Schutz bot für Jugendliche aber auch für Mitarbeitende und es war Jürgs Familie...». Sie spricht nicht von «allen Jugendlichen» und auch nicht von «allen Mitarbeitenden». Es ist somit klar, dass es im Märtplatz selbstverständlich Personen gab, die weder schutzbedürftig noch abhängig waren.

Anzufügen bleibt, dass im System Jegge nicht die Gagen zu Abhängigkeit führten, sondern massgeblich das «geschlossene System» mit Abhängigkeiten, Befangenheiten und einer Schutzschildfunktion durch die Vertretung Abhängiger, wie es Hanna Brauchli und Werner Ebneter, ehemaliger Vizepräsident Stiftungsrat Märtplatz, auf den Punkt bringt (Zeit 41:58).

2.8 Zusammensetzung des Stiftungsrats – geschlossenes System

Werner Ebneter spricht davon, dass Jürg Jegge wollte, «dass Lehrlinge selber und Lehrmeister mehrheitlich im Stiftungsrat vertreten sind» (Zeit 41:45). Er hat damit nicht gesagt, dass dies je Tatsache war, er hat lediglich erklärt, was Jürg Jegges Absicht war.

Fazit

Aus dem Gesagten gelange ich zum Schluss, dass der DOK-Film das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt . Das Publikum konnte sich zu jeder Zeit eine eigene Meinung über die Thematik, die involvierten Personen, Vorgänge und Hintergründe bilden. Es wurde in keiner Weise manipuliert. Ebenso wurde weder die Menschenwürde missachtet noch bestehen Mängel bezüglich der Transparenz. Die verantwortlichen Personen für den DOK-Film haben ihre journalistische Sorgfaltspflicht wahrgenommen, sich an die vorliegenden Fakten gehalten und in den Interviews keinerlei unlautere Taktik angewendet. Auch kann ich nicht erkennen, wo die gesetzlichen Anforderungen an den Programminhalt (Art. 4.1 des RTVG) verletzt sein sollen. Ich kann Ihre Beanstandung daher in keinem einzigen Punkt stützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Manfred Pfiffner, stellvertretender Ombudsmann


[1] Beilage: Dokument «Einleitung Beanstandung»

[2] Beilagen 1-4: Dokument «Beilagen der Beanstanderin/Beanstander»

[3] http://www.srgd.ch/de/uber-uns/ombudsstelle/beanstandung-einreichen

[4] https://staatsanwaltschaften.zh.ch/internet/justiz_inneres/staatsanwaltschaften/de/aktuell/medienmitteilungen. html

[5] https://www.srf.ch/sendungen/dok/juerg-jegges-geschlossenes-system

[6] Mindestens zwei Unterzeichner der Beanstandung sind Weggefährten Jürg Jegges. V war früher Lehrmeister am Märtplatz, Z war Märtplatz-Stiftungsratspräsident von 1991-2001. Vgl. auch die Beilage 2 der BeanstanderInnen, ein Mail von Jürg Jegge an Karin Bauer

[7] Beilage 1: „NZZ“, 8. April 2017

[8] Beilage 2: Email Staatsanwaltschaft Kanton Zürich. Beilage 3: Brief der fallführenden Staatsanwältin

[9] Strafverfahren (Def.): Im Rahmen der Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei (sogenanntes Vorverfahren) wird der Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht so weit abgeklärt, dass entweder Anklage erhoben oder das Verfahren auf andere Weise erledigt werden kann. (Quelle: Staatsanwaltschaft ZH Definition)

[10] Quelle: SRF ONLINE: Strafuntersuchung

[11] NZZ, 8. April 2017

[12] Diese Information ist im Übrigen bekannt. Sie wurde im Rahmen der Berichterstattung über Markus Zanggers Buch in den Medien im Frühling 2017 veröffentlicht

[13] Beilage 4: Märtplatz-Statistik 1998. Beilage 5: Märtplatz-Statistik 2003

[14] Publizistische Leitlinien SRF: «Journalisten und Redaktionen von SRF betreiben keinen Scheckbuch-Journalis­mus. Sie kaufen niemandem Informationen gegen Geld ab. Unzulässig ist es insbesondere, für brisante (möglicherweise illegal beschaffte) Dokumente zu bezahlen. Zulässig ist eine Entschädigung für die Spesen und die Zeit, die Informanten zur Unterrichtung oder Begleitung der Journalisten aufwenden. Übersteigt die Gesamtsumme 500 Franken, ist die Einwilligung der Abteilungsleitung einzuholen. An Personen, die für ihre Auskünfte ohnehin bezahlt werden (Medienbeauftragte, Angestellte einer Firma oder einer Behörde, über deren Belange berichtet wird), werden keine Honorare ausgerichtet.»

[15] Beilage 6: SRF-Onlinetext «Jürg Jegges geschlossenes System» https://www.srf.ch/sendungen/dok/juerg-jegges-geschlossenes-system

[16] Beilage 7: Bieler Tagblatt, 8. April 2017

[17] Hamburg-Wechsler-Intelligenztest für Kinder

[18] https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/droht-dem-buchautor-eine-anzeige-wegen-noetigung/story/31405039

[19] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf

Tags

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Umstrittener Michael Jackson-Dok-Film vor dem Ombudsmann

Umstrittener Michael Jackson-Dok-Film vor dem Ombudsmann

Ombudsmann Roger Blum hatte 50 Beanstandungen gegen den Dok-Film «Leaving Neverland» zu behandeln. Die Beanstandenden – darunter viele Michael Jackson-Fans – kritisierten den Film als unwahr und nicht sachgerecht. Roger Blum kann die Beanstandungen nicht unterstützen, da SRF den Film in Begleitdiskussionen eingebettet hatte. Das Gesamtpaket sei sachgerecht gewesen.

Weiterlesen

Bild von DOK-Film über Schweizer Uhrenindustrie war korrekt

DOK-Film über Schweizer Uhrenindustrie war korrekt

Ombudsmann Roger Blum behandelte zwei Beanstandungen gegen den DOK-Film «Vogel friss oder stirb. Die Schweizer Uhrenindustrie. Protokoll einer Rettung» vom 7. März 2019. Beide Beanstander monieren, der Film sei einseitig und unterdrücke Fakten. Zudem seien wichtige Personen im Film nicht zu Wort gekommen. Roger Blum kann beide Beanstandungen nicht unterstützen.

Weiterlesen

Bild von Bundesratsansprachen vor dem Ombudsmann

Bundesratsansprachen vor dem Ombudsmann

Ein Beanstander stösst sich daran, dass der Bundesrat kurz vor Abstimmungen auf den Kanälen von Radio und Fernsehen SRF jeweils zur besten Sendezeit zu Abstimmungsvorlagen Position beziehen kann. Ombudsmann Roger Blum kann auf die Beanstandung nicht eintreten, stellt jedoch einige Überlegungen über die Vor- und Nachteile dieser Praxis an.

Weiterlesen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht