Kritik an «Echo der Zeit» über muslimische Grabfelder in Weinfelden

Thema im «Echo der Zeit» vom 24. April 2025 waren u.a. geplante Grabfelder für Musliminnen und Muslime in Weinfelden und die politische Debatte darüber. Ein Beanstander kritisiert Teile des Beitrags als nicht sachgerecht und nicht ausgewogen. Zudem fühlt er sich und weitere Mitglieder des Referendumskomitees als fremdenfeindlich verunglimpft. Die Ombudsleute sehen das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
Der beanstandete Beitrag thematisiert Grabfelder «nach islamischer Tradition» in der Thurgauer Gemeinde Weinfelden. Weinfelden plante ein solches Grabfeld im Rahmen einer Überarbeitung des Friedhofreglements. Das Stadtparlament nahm das neue Friedhofreglement an. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Der Beitrag zeigt auf, woher der Wunsch nach einem muslimischen Grabfeld in Weinfelden kommt, dass dafür das Friedhofreglement angepasst werden müsste und wer sich dagegen wehrt. Zu Wort kommen eine für den Friedhof zuständige Stadträtin, der Generalsekretär des Dachverbands Islamischer Gemeinden der Ostschweiz (DIGO), ein Stadtparlamentarier und Mitglied des Referendumskomitees. Erwähnt wird zudem das Befürworterkomitee und dessen wichtigste Argumente.
«Echo der Zeit» vom 24. April 2025:
«Echo der Zeit» vom 24. April 2025:
Was wird beanstandet?
Der Beanstander ist Mitglied des Referendumskomitees. Er sieht sich und das Referendumskomitee durch den Beitrag verunglimpft. Er kritisiert insbesondere folgende Anmoderation des Beitrags: «Längst geht es nicht mehr nur um ein Grabfeld, sondern um Integration, Fremdenfeindlichkeit und die Trennung von Religion und Staat.»
Im Abstimmungskampf in Weinfelden gehe es weder um Migrationspolitik noch um den nachvollziehbaren Wunsch von Muslimen. Vielmehr gehe es um eine Grundsatzfrage der Integration, so der Beanstander. Die Bundesverfassung von 1874 habe die Trennung von Religion und Staat gebracht. Zuständig für die Friedhöfe seien damit nicht mehr die Kirchen, sondern die politischen Gemeinden. Gemäss einem Entscheid des Bundesgerichts (1999) lasse sich zudem aus der Glaubensfreiheit kein Recht auf religiöse Sonderregelung auf öffentlichen Friedhöfen herleiten, insbesondere kein Recht auf ewige Grabesruhe und räumliche Abgrenzung der Gräber von einzelnen Religionen.
Für die Behauptung im «Echo der Zeit», das Referendum in Weinfelden zeuge von Fremdenfeindlichkeit gebe es im Bericht keinen Beleg. Es sei auch nicht so, dass Mitglieder des Referendumskomitees die Abstimmung für ihre parteipolitischen Ziele missbraucht hätten, ist der Beanstander überzeugt.
Was sagt die Redaktion?
Nach Ansicht der verantwortlichen Redaktion werde die Abstimmungsvorlage in Weinfelden im Beitrag sachlich und sachgerecht erklärt. Es kämen verschiedene Seiten zu Wort. Weder in der Anmoderation noch im Beitrag selbst sieht die Redaktion eine Verleumdung der Gründer des Referendumskomitees als «Fremdenfeinde». Es werde auch nirgends behauptet, diese würden die Abstimmung über ein Grabfeld für ihre parteipolitischen Ziele missbrauchen.
Die Anmoderation führe an das Thema heran und greife eine Diskussion auf, die es in Weinfelden vor der Abstimmung durchaus gegeben habe. Dies belegten auch andere Berichte, so die Redaktion. Der Begriff «Fremdenfeindlichkeit» habe sich nicht auf die Initianten bezogen.
Auf die Kritik des Beanstanders, dass das «Echo der Zeit» relativ knapp vor der Abstimmung erstmals über das Thema berichtet habe, liege daran, dass über lokale Abstimmungen in einer nationalen Sendung jeweils zurückhaltend berichtet werde. Erst wenn es sich abzeichne, dass eine lokale oder kantonale Kontroverse national Widerhall finde oder von gesamtschweizerischem Interesse sein könnte, berichte man, erklärt die Redaktion. Beim «Echo der Zeit» stehe auch nicht die Meinungsbildung vor Ort im Vordergrund. Dafür sei die Berichterstattung in den Regionaljournalen zuständig.
Was sagt die Ombudsstelle?
Im beanstandeten Beitrag werde faktengetreu wiedergegeben, wie es zur Abstimmung gekommen sei, halten die Ombudsleute in ihrem Schlussbericht fest. Nach den Voten verschiedener Akteure gehe es im Beitrag um die Stimmung in Weinfelden. Damit werde nach Auffassung der Ombudsleute «wohl das Unbehagen in Form des Widerstands gegen das (vermeintlich) Fremde erwähnt». Im Beitrag ist zu hören, dass es nicht mehr nur um das Grabfeld gehe, sondern um Integrations- und Migrationspolitik. Dazu beigetragen hätten auch die beiden Weinfelder SVP-Nationalräte Manuel Strupler und Pascal Schmid im gegnerischen Komitee, fassen die Ombudsleute die Aussage im Beitrag zusammen.
Damit werde den beiden tatsächlich unterstellt, es gehe ihnen um Integrations- und Migrationspolitik, so die Ombudsleute. Auch wenn diese Vermutung vielleicht nicht ins Leere ziele, die Unterstellung ist für die Ombudsleute hier nicht haltbar. Denn die beiden Politiker kämen zum einen im Beitrag gar nicht zu Wort, zum anderen sei es in ihren Voten, die im Vorfeld der Abstimmung zu hören gewesen seien um folgende Botschaft gegangen: Integration bedeute, alle gleich zu behandeln – sogar nach dem Tod. Die Politiker hätten die geplante Einrichtung eines speziellen Grabfeldes für Muslim:innen als «Sonderregel» kritisiert, da auf dem Friedhof alle gleich seien, unabhängig von Religion oder Nationalität.
Streng genommen hätten sich die Politiker gemäss Ombudsstelle damit nicht zur Integrations- und Migrationspolitik geäussert. Zur Migrationspolitik gehörten Fragen wie wer in ein Land einreisen, sich dort aufhalten oder dort arbeiten dürfe. Einbürgerungen, Massnahmen zur Eingliederung von Zugewanderten in die Gesellschaft usw. gehörten ebenfalls zu wichtigen Punkten in der Integrationspolitik. Solche (angeblichen) Gedanken der beiden Nationalräte im Zusammenhang mit der bevorstehenden Abstimmung in Weinfelden würden im Beitrag jedoch nicht belegt, kommen die Ombudsleute zum Schluss.
Sie sehen deshalb eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots.