«Echo der Zeit» über Gaza: Mehrere Beanstandungen werden nicht unterstützt

Mehrere Beanstandungen vermissten im «Echo der Zeit» den Kontext zu einer Aussage über die von Israel angestrebte «Auswanderung» der Bevölkerung des Gaza-Streifens. Wurde hier ein Euphemismus unkritisch übernommen? Nein, stellt die Ombudsstelle klar – das «Echo» ordnete ein und machte deutlich, was mit diesem Begriff eigentlich gemeint ist.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

In einem Beitrag des «Echo der Zeit» vom 24. März stand der palästinensische Schriftsteller Akram Surani im Fokus. Dieser hatte in einem offenen Brief die Terrororganisation Hamas kritisiert. Ein mutiger Schritt, da Surani selbst im Gazastreifen lebt und für die öffentliche Stellungnahme Repressionen befürchten muss. Der Text wurde international rezipiert. Darin spricht der Autor über die katastrophalen Lebensbedingungen im Gazastreifen und über die Vertreibung der Menschen aus ihrer Heimat. Das «Echo» thematisiert den offenen Brief und lässt Surani auch zu Wort kommen.

«Echo der Zeit» vom 24. März 2025:
«Gaza: Bekannter Schriftsteller stellt sich gegen die Hamas»

Was wird beanstandet?

Mehrere Beanstandungen kritisieren den von der SRF-Journalistin geäusserten Satz: «Am Wochenende hat die israelische Regierung die Schaffung eines Büros bewilligt, das der Gazabevölkerung die Auswanderung in aufnahmewillige Drittländer ermöglichen soll.» Es fehle, so die Beanstandenden, der Kontext. Mit dieser Formulierung entstehe der Eindruck, die Initiative Israels sei eine humanitäre Aktion. In Wirklichkeit bezwecke die israelische Regierung, die Menschen aus Gaza zu vertreiben. «Auswanderung» sei ein Euphemismus für Handlungen, die unter internationalem Recht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen würden. Die Unterlassung dieser Einordnung durch das «Echo der Zeit» verletze das Sachgerechtigkeitsgebot.

Was sagt die Redaktion?

Die Redaktion schreibt in ihrer Stellungnahme, dass der ganze Beitrag die Kontextualisierung für den beanstandeten Satz liefere. Der Ausspruch bildet denn auch den Schlusssatz des Beitrags. In weiten Teilen gehe es darin um den palästinensischen Schriftsteller Akram Surani, der die Terrororganisation Hamas öffentlich kritisiert. Diese kümmere sich nicht um das Schicksal der Bevölkerung von Gaza, so der Autor im Beitrag. Er führe aber auch aus, dass Israel die Bevölkerung mit seiner Politik zur Auswanderung nötige – unter anderem mit der Verhinderung von Hilfslieferungen. Der Kontext für den kritisierten Satz sei also klar: Israel, aber eben auch die Hamas, seien verantwortlich dafür, dass in Gaza kaum noch ein menschenwürdiges Leben möglich sei.

Die Redaktion verweist zudem auf die weitere Berichterstattung des «Echo», in der die völkerrechtswidrigen Umsiedlungspläne Israels kritisch thematisiert würden.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle schreibt im Schlussbericht, dass der vom «Echo der Zeit» gewählte Schlusssatz selbst ohne Kontextualisierung sachgerecht wäre – der darin liegende Zynismus reiche aus, um die wahre Absicht der israelischen Regierung hinter der Aktion zu erkennen.

Seit dem brutalen Terrorangriff am 7. Oktober 2023 zeige die israelische Regierung durch ihr völkerrechtswidriges Verhalten, dass sie das durch die Hamas regierte Gebiet regelrecht säubern wolle. So viel sei dem informierten Publikum von SRF nach eineinhalb Jahren Berichterstattung klar. Dementsprechend werde auch der Euphemismus «Auswanderung» vom Publikum richtig verstanden und interpretiert.

Der im Beitrag porträtierte Schriftsteller Akram Surani zeige denn auch in seiner eigenen Art, zynisch und schonungslos, wie die Bevölkerung im Gazastreifen heute lebe: im Elend und ihrer Würde beraubt. Der kritisierte Schlusssatz folge auf das Zitat Suranis über die Menschen in Gaza. Der genaue Wortlaut: «Sie wollen einfach nur weg. Und genau das wollen die Israeli.» In Bezug auf diese Aussage werde die wahre Bedeutung des «Auswanderungs-Büros» eindeutig und unmissverständlich.

Deshalb erkennt die Ombudsstelle auch keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.

Text: SRG.D/pz

Bild: depositphotos/Bearbeitung SRG.D

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