«Club» über Eritrea hat keine Bestimmungen verletzt
Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung der Diskussionssendung «Club» nicht unterstützen. Der Beanstander ist der Ansicht, der Sendung habe es an Struktur und Hinterfragung gefehlt. Ombudsmann Roger Blum kann diese Argumentation nicht teilen.