Der Publikumsrat SRG.D nahm in den letzten Wochen drei TV Sendungen und einen Radiosender unter die Lupe: «Super League Goool», «Sportpanorama», «Rundschau talk» sowie Radio SRF 4 News.
Der «Rundschau»-Beitrag «Tempo Teufel: Null Toleranz für Raser» vom 7. Juni 2017 wurde zweifach beanstandet. Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung überhaupt nicht, die andere nur zum Teil unterstützen.
Die Ombudsstelle hatte zwei Beanstandungen über den Kampf von Nationalrat Pirmin Schwander gegen die KESB zu behandeln. Beanstandet wurden ein «Rundschau»- sowie ein «10vor10»-Beitrag.
Verschiedentlich wurden während der letzten Monate Sendungen beanstandet, welche im weiteren Sinne den Konflikt zwischen Israel und Palästina zum Thema hatten.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat die Beschwerde des Bündner Investors Remo Stoffel abgewiesen. Gegenstand der Beschwerde war die SRF-Sendung «Rundschau» vom 9. März 2016 zum im März getätigten Verkauf der Aktien der Hotel- und Thermalbad Vals AG an die Stoffel Partizipationen AG.
Unter dem Titel «Rundschau spezial» geht SRF mit dem Nachfolgeformat von «Classe politique» an den Start. Premierengast bei Susanne Wille und Sandro Brotz ist IKRK-Präsident Peter Maurer.
Die Präsidentschaftswahlen in den USA haben auch die Ombudsstelle der SRG.D beschäftigt. Rund um den Wahltag vom 9. November 2016 sind bei der Ombudsstelle neun Beanstandungen zu sieben SRF-Sendungen eingegangen. Ombudsmann Roger Blum kann die Mehrheit der Eingaben nicht unterstützen.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Politmagazins «Rundschau» von Fernsehen SRF zum Verkauf der Therme Vals abgewiesen. Als programmrechtskonform erachtete sie ebenfalls die Sendung «Arena» mit dem Titel «Frauen am Herd?».
Ombudsmann Roger Blum hatte eine Beanstandung des Journalistengesprächs im Anschluss an das «Rundschau»-Interview mit dem syrischen Präsidenten Assad zu behandeln. Ein Beanstander wirft dem freien Journalisten Kurt Pelda einseitige Berichterstattung und die Diffamierung Assads vor. Die Verantwortlichen von SRF und der Ombudsmann sind sich einig, dass die Anschuldigungen des Beanstanders haltlos sind.
Der vom Fernsehen SRF ausgestrahlte Rundschau-Beitrag «Seeufer für alle» hat das Gebot der Sachgerechtigkeit nicht verletzt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Vereins betroffener Landeigentümer abgewiesen.