Unter dem Titel «Rundschau spezial» geht SRF mit dem Nachfolgeformat von «Classe politique» an den Start. Premierengast bei Susanne Wille und Sandro Brotz ist IKRK-Präsident Peter Maurer.
Die Präsidentschaftswahlen in den USA haben auch die Ombudsstelle der SRG.D beschäftigt. Rund um den Wahltag vom 9. November 2016 sind bei der Ombudsstelle neun Beanstandungen zu sieben SRF-Sendungen eingegangen. Ombudsmann Roger Blum kann die Mehrheit der Eingaben nicht unterstützen.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Politmagazins «Rundschau» von Fernsehen SRF zum Verkauf der Therme Vals abgewiesen. Als programmrechtskonform erachtete sie ebenfalls die Sendung «Arena» mit dem Titel «Frauen am Herd?».
Ombudsmann Roger Blum hatte eine Beanstandung des Journalistengesprächs im Anschluss an das «Rundschau»-Interview mit dem syrischen Präsidenten Assad zu behandeln. Ein Beanstander wirft dem freien Journalisten Kurt Pelda einseitige Berichterstattung und die Diffamierung Assads vor. Die Verantwortlichen von SRF und der Ombudsmann sind sich einig, dass die Anschuldigungen des Beanstanders haltlos sind.
Der vom Fernsehen SRF ausgestrahlte Rundschau-Beitrag «Seeufer für alle» hat das Gebot der Sachgerechtigkeit nicht verletzt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Vereins betroffener Landeigentümer abgewiesen.
Die ganze Welt schaut auf die eingekesselte Stadt Aleppo, dort spielt sich eine menschliche Tragödie ab. Die Zivilisten seien in der Hand von Terroristen, meint der syrische Präsident Baschar al-Assad. In einem Exklusiv-Interview mit der «Rundschau» erklärt der Machthaber, warum er nicht an eine friedliche Lösung glaubt.
Die stellvertretende Ombudsfrau Sylvia Egli von Matt kann eine Beanstandung eines «Rundschau»-Beitrags über ungeschützten Geschlechtsverkehr von Sexarbeiterinnen nicht unterstützen. Sowohl die Ombudsfrau als auch die SRF-Verantwortlichen sind der Auffassung, dass der als einseitig und reisserisch beanstandete Beitrag nachvollziehbar und sachgerecht war.
Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung eines «Rundschau»-Beitrags über den Suizid-Fall von Malters nicht unterstützen. Sowohl der Ombudsmann als auch die SRF-Verantwortlichen sind der Auffassung, dass der als unseriös und nicht neutral beanstandete Beitrag korrekt und fair war.
An seiner Sitzung besprach der Publikumsrat unter anderem die «Rundschau» auf SRF 1. Am Politmagazin gefallen ihm vor allem Hintergrund, Vertiefung und die hartnäckigen, aber fairen Interviews.
Der «Rundschau»-Beitrag vom 16. September 2015 über Asylsuchende und Asylgegner im ostdeutschen Freital wurde als unwahr, parteiisch und diffamierend beanstandet. Der Beanstander wird im Beitrag selbst interviewt. Ombudsmann Achille Casanova beurteilt die Beanstandung als unberechtigt.