
UBI heisst zwei Beschwerden gut
Ein Radiobeitrag und eine Onlinepublikation von SRF zur Kontroverse über einen Mobilfunkexperten waren nicht sachgerecht. Dies gilt ebenfalls für einen Instagram-Kommentar von SRF über das Gendern mit Doppelpunkt.
Ein Radiobeitrag und eine Onlinepublikation von SRF zur Kontroverse über einen Mobilfunkexperten waren nicht sachgerecht. Dies gilt ebenfalls für einen Instagram-Kommentar von SRF über das Gendern mit Doppelpunkt.
Die UBI hat drei Beschwerden gegen Beiträge in Programmen der SRG abgewiesen, in welchen verschiedene Aspekte zum Coronavirus thematisiert wurden. Alle entsprechenden Publikationen haben die programmrechtlichen Mindestanforderungen eingehalten.
Im Jahr 2020 gingen bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 43 Beschwerden ein. In fünf Fällen stellte sie dabei eine Rechtsverletzung fest. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht der UBI hervor.
Die UBI hat an ihren letzten Beratungen vier Beschwerden abgewiesen. Die beanstandeten Sendungen von Radio und Fernsehen SRF sowie von Fernsehen RTS haben die programmrechtlichen Mindeststandards und insbesondere das Sachgerechtigkeitsgebot eingehalten.
Der von Fernsehen SRF ausgestrahlte Film über den Bündner Whistleblower Adam Quadroni hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Dies entschied die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI an ihren öffentlichen Beratungen vom 28. August 2020. Beschwerden gegen zwei andere Ausstrahlungen von Fernsehen SRF wies sie dagegen ab.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat drei Beschwerden gegen «DOK»-Sendungen von Fernsehen SRF abgewiesen. Sowohl ein Film zum Klimawandel wie auch die vierteilige Serie zur Organspende waren programmrechtskonform.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Nachrichtenmagazins «10 vor 10» von Fernsehen SRF zu den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen einen ehemaligen FIFA-Generalsekretär abgewiesen.
Im Jahr 2019 gingen bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 30 neue Beschwerden ein. Im gleichen Zeitraum erledigte die UBI 35 Verfahren. In drei Fällen stellte sie eine Rechtsverletzung fest. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht der UBI hervor.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen Online-Artikel von SRF News und einen Beitrag der «Tagesschau» zum Waffenrechts-Referendum abgewiesen.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI befand, dass sowohl die «Samstagsrundschau» von Radio SRF mit dem SVP-Präsidenten Albert Rösti als auch ein Online-Artikel von RTS Info über eine Massenschlägerei programmkonform gewesen sei.