«Echo der Zeit» über Österreichs Neutralität war regelkonform

Die Debatte über Österreichs Neutralität war Thema in der Audiosendung «Echo der Zeit» vom 30. August 2025. Ein Beanstander kritisiert den Beitrag als einseitig und nicht sachgerecht. Es kämen nur neutralitätsskeptische Stimmen zu Wort. Die Ombudsleute teilen diese Einschätzung nicht.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

Der beanstandete «Echo der Zeit»-Beitrag berichtet über die Debatte zur Neutralität in Österreich. Es wird darauf hingewiesen, dass seit dem Ukrainekrieg die Neutralität in Ländern wie Österreich und der Schweiz immer mehr hinterfragt werde – in Österreich vor allem von militärischen Sicherheitsexperten. Der Beitrag lässt zwei gewichtige Stimmen unter ihnen zu Wort kommen und erläutert die Sichtweise der österreichischen Aussenministerin. Zudem wird erwähnt, dass im September 2025 drei nationale Bürgerforen lanciert würden, um die Sicherheitspolitik neu zu definieren.

Zum Schluss zeigt der Beitrag den russischen Standpunkt auf. Dabei geht er auch kurz auf Äusserungen Moskaus zur Neutralität sowie auf einen möglichen Nato-Beitritt Österreichs ein.

«Echo der Zeit» vom 30. August 2025:

«Österreich: Debatte über die Neutralität» (Timecode: 16:03)

Was wird beanstandet?

Der Beanstander kritisiert den Beitrag als einseitig und nicht sachgerecht. Es würden im Beitrag nur neutralitätsskeptische und neutralitätsablehnende Stellungnahmen gebracht. Der überwiegende Grossteil der aktiven Militärlenker Österreichs sowie der österreichischen Bürger und Bürgerinnen teilten die in der Sendung ausgedrückte Auffassung nicht, ist der Beanstander überzeugt.

Weil die Vielfalt der Ansichten nicht zum Ausdruck gebracht worden sei, hätte sich das Publikum keine eigene Meinung bilden können, so der Beanstander.

Was sagt die Redaktion?

Im Journalismus sei üblicherweise das Aussergewöhnliche, Unerwartete Anlass für eine Berichterstattung, schreibt die verantwortliche Redaktion in ihrer Stellungnahme. Dabei müsse für das Publikum jeweils erkennbar werden, was der Normalfall sei. Im vorliegenden Fall bedeute die Neutralität für Österreich den Kern des nationalen Selbstverständnisses – früher und heute noch. Dies habe der Autor des Beitrags in seinem allerersten Satz deutlich gemacht.

Der Autor zeige auf, dass es seit dem russischen Angriff auf die Ukraine Stimmen im Sicherheits-Establishment gebe, welche Zweifel betreffend Neutralität des Landes hätten und äussern würden. Diese Personen hätten damit eine Debatte lanciert, so die Redaktion.

Zahlreiche militärische und strategische Studien im In- und Ausland hätten belegt, dass sich Österreich (wie auch die Schweiz) heute nicht allein gegen einen Angriff – z.B. einen russischen – militärisch verteidigen könnte. Aufgrund der Parallelen sei es auch für ein Schweizer Publikum interessant zu erfahren, dass sich das neutrale Österreich ebenfalls mit der Neutralitätsfrage befasse.

Der Beitrag erhebt gemäss Redaktion nicht den Anspruch, mit Pro- und Kontrastimmen die österreichische Neutralitätsdebatte umfassend abzubilden. Es sei im Beitrag primär darum gegangen aufzuzeigen, dass die Debatte nun beginne.

Die Redaktion betont, dass sie im Vorfeld der Schweizer Abstimmung über die Neutralitätsdebatte gemäss ihrem Auftrag Befürworter und Kritiker in gleichem Mass zu Wort kommen lassen werde.

Was sagt die Ombudsstelle?

Für die Ombudsleute ist es nachvollziehbar, dass militärische Sicherheitsexperten von Österreich im beanstandeten Beitrag zu Wort kämen. Denn der Beitrag nehme Bezug auf die sicherheitspolitische Diskussion in der Schweiz und in Österreich. Die aktuelle europäische Sicherheitslage zwinge Österreich, seine Verteidigungsfähigkeit neu zu bewerten.

Die beiden Experten, die zu Wort kämen, seien gewichtige Stimmen im Land, deren kritische Haltung nicht zuletzt aufgrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine stark gehört würden, so die Ombudsleute. Interessant seien vor allem die Wortmeldungen, von denen man das Infragestellen der Neutralität nicht unbedingt erwartet hätte.

Das Sachgerechtigkeitsgebot verlange keine «absolute Vollständigkeit» bzw. «perfekte Ausgewogenheit» in jeder einzelnen Sendung. Entscheidend sei, dass das Publikum nicht in die Irre geführt werde. Da im Beitrag der Normallfall benannt werde und danach zwei ausgewiesene Fachmänner zu Wort kämen, sehen die Ombudsleute das Sachgerechtigkeitsgebot als nicht verletzt an.

Auch das Vielfaltsgebot wird nach Ansicht der Ombudsstelle nicht tangiert. Die Vielfalt der Ansichten müsse nicht in einer einzelnen Sendung angemessen zum Ausdruck kommen, sondern in der Gesamtheit der Programme.

Text: SRG.D/dl

Bild: iStock/phototiger/bearbeitet von SRG.D

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