
Kommentarlöschungen müssen von der Ombudsstelle geprüft werden
Eine Beanstanderin beschwerte sich darüber, dass ein von ihr verfasster Kommentar zu einem Instagram-Post vom 10. August 2021 gelöscht worden sei. Die Ombudsstelle und die Unabhängige Beschwerdeinstanz traten nicht auf die Beanstandung ein. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht festhielt.