«DOK» hat Verschleierung arabischer Touristinnen nicht verharmlost
Im «DOK»-Film «Verschleiert – Arabische Touristen in der Schweiz» vom 28. September 2017 stehen arabische Touristinnen und Touristen im Zentrum. Dabei geht es auch um die Frage, ob Touristinnen mit Gesichtsverhüllung nach einer Annahme der Verhüllungsverbotsinitiative weiterhin in die Schweiz kämen. Ein Beanstander findet, der Film hätte anklagen sollen, dass sich Frauen hinter einem Schleier verstecken müssten. Stattdessen werde die Verschleierung verharmlost und salonfähig gemacht. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen.
Belinda Sallin, Redaktionsleiterin DOK-Eigenproduktionen, weist die Vorwürfe zurück: «Es war nicht die Aufgabe dieses Films anzuklagen und zu urteilen. Es ging auch nicht darum, Meinungen und politische Gesinnungen zu bedienen. Vielmehr ging es darum, eine Situation aufzuzeigen und zu dokumentieren.»
Im Film sei es darum gegangen, was ein Verhüllungsverbot für die Betroffenen bedeuten würde und welche Folgen ein Verbot auf den Tourismus hätte, so Bellin weiter. Die Redaktion war sich bewusst, dass das Thema polarisiert. Deshalb habe man die Interviewsituationen im Bild gezeigt und das Vorgehen der SRF-Journalistinnen und Journalisten transparent gemacht. Sallin ist überzeugt, dass es dem Publikum möglich war, die Protagonistinnen und Protagonisten richtig einzuordnen und sich aufgrund der vermittelten Informationen, Fakten und Meinungen ein zuverlässiges Bild über das Thema des Films zu machen.
«Es war nicht die Aufgabe dieses Films anzuklagen und zu urteilen. Es ging auch nicht darum, Meinungen und politische Gesinnungen zu bedienen. Vielmehr ging es darum, eine Situation aufzuzeigen und zu dokumentieren.» Belinda Sallin, Redaktionsleiterin DOK Eigenproduktionen
Kleiderregeln und Tourismus im Clinch
Gemäss Ombudsmann Roger Blum verstösst der beanstandete «DOK»-Film in keiner Weise gegen die Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes. Es sei die Aufgabe des Journalismus, aktuelle Probleme aufzugreifen und zu durchleuchten, so Blum. Mit dem Film werde die Verschleierung nicht salonfähig gemacht, sondern das Problem aufgezeigt und diskutiert. Denn mit der Verhüllungsinitiative gerieten Kleiderregeln und Tourismus in einen Konflikt. Der Film zeige auch Schwierigkeiten auf, die verschleierte Touristinnen für den Tourismus hervorriefen. Die Verschleierung werde im Film also keineswegs verharmlost. Der Ombudsmann kann die Beanstandung nicht unterstützen.
Schlussbericht Ombudsstelle 5183
Zum «DOK»-Film «Verschleiert – Arabische Touristen in der Schweiz» vom 28. September 2017
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