Schawinski
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Beanstandungsflut nach «Schawinski» mit Komiker Thiel

Nach dem medialen Hahnenkampf in «Schawinski» (15.12.2014) zwischen dem Moderator Roger Schawinski und dem Komiker Andreas Thiel gingen bei der Ombudsstelle 185 Beanstandungen ein – so viele wie noch nie zuvor (wohl auch zurückzuführen auf die hohe Beachtung in diversen Medienberichten und Kommentaren). Auf 164 dieser Fälle konnte Ombudsmann Achille Casanova formell eintreten.

Rund 90 Prozent aller Beanstandungen (148) richteten sich gegen Talkmaster Roger Schawinski. Moniert wurde darin vor allem die Art und Weise der Gesprächsführung. Diese sei «mangelhaft, provozierend, unhöflich, arrogant und respektlos» gewesen. Als besonders gravierend wurde der Rassismus-Vorwurf aufgrund eines falschen Zitats* gewertet. Vielfach wurde auch die Absetzung der Sendung oder des Moderators verlangt.

Lediglich 16 Eingaben kritisierten Talkgast Andreas Thiel. Dieser habe sich von vornherein geweigert, auf die Fragen von Schawinski zu antworten und durch seine Haltung den Moderator bewusst und unnötig provoziert. Kritisiert wurde auch, dass dem Komiker eine Plattform gewährt wurde, sich als Nicht-Religionsexperte über den Koran auszulassen.

Tristan Brenn, Chefredaktor SRF Fernsehen und Erika Burri, Redaktorin und Produzentin von «Schawinski» gehen in ihrer Stellungnahme auf einzelne Kritikpunkte ein:

  • Den Einblender mit dem Zitat-Ausschnitt* erachten sie als legitim und korrekt wieder gegeben.
  • Den Satiriker Thiel in die Sendung eingeladen habe man aufgrund seines umstrittenen Artikels in der «Weltwoche» (vom 27.11.2014), worin er sich über den Islam und den Koran ausgelassen hatte. In Expertenkreisen seien Thiels Ausführungen kritisiert worden. «Schawinski» habe herausfinden wollen, wie ein Satiriker dazu kommt, einen solchen Artikel zu schreiben.
  • Die provokativen Äusserungen Thiels und Schawinskis Konter hätten in der Sendung zu einer immer aufgeheizteren Stimmung geführt. «Der Interviewer reagierte emotional und mit einer Vehemenz, die das im Schweizer Fernsehen übliche Mass klar überschritt. Diesen Umstand anerkennen und bedauern wir.»

Ombudsmann Achille Casanova schickt in seiner Antwort voraus, dass die Ombudsstelle keine Qualitätskontrolle vorzunehmen habe, sondern einzig eine beanstandete Sendung auf programmrechtliche Bestimmungen hin zu überprüfen.

  • Die kritisierte «Schawinski»-Sendung bezeichnet er als «Hahnenkampf zwischen zwei Personen, die sich nicht mögen und verstehen wollen». Eine echte Diskussion über Thiels Korankritik – ursprüngliches Thema der Sendung – sei nicht zustande gekommen. Sei es, weil Schawinski seinen Gast immer wieder unterbrach und beleidigte, sei es, weil Thiel die gestellten Fragen konsequent verweigert und Schawinski mit Gegenfragen stets provozierte, konnte sich das Publikum über das eigentliche Thema «Koran» keine eigene Meinung bilden. Das im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verlangte Sachgerechtigkeitsgebot sei somit verletzt worden.
  • Auch das mehrfach beanstandete und in der Sendung verwendete und verkürzt wieder gegebene Zitat* aus der «Berner Zeitung» erachtet Casanova als irreführend. Thiel habe sich eindeutig auf den Humor der Muslime bezogen und nicht auf das Wesen der Muslime generell. Dass Moderator Schawinski das Zitat aus dem Zusammenhang gerissen und diesen Unterschied nicht erwähnt hat, erachtet er als «gravierende Fehlleistung». Auch in dieser Hinsicht sei das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt worden.
  • 117 Beanstander würden die Absetzung von Roger Schawinski oder der nach ihm benannten Sendung verlangen. Auf solche Forderungen könne die Ombudsstelle nicht eintreten. Nicht nur, weil sie über keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnisse verfüge, sondern vor allem, weil die Ombudsstelle gewillt und verpflichtet sei, die von Bundesverfassung und Gesetz gewährleistete Programmautonomie – und somit die Freiheit der Medien – zu respektieren.

* Mehrfach kritisiertes Zitat (in der Sendung Gegenstand des Gesprächs und als Einblender gezeigt: «Die Muslime sind, böse gesagt, irgendwo im Übergang zwischen Neandertaler und Homo sapiens stecken geblieben»* (aus: «Berner Zeitung», Interview mit Andreas Thiel vom 31.12.2012)

Ombudsmann Achille Casanova erachtet, dass die Sendung in doppelter Hinsicht das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat.

  • Lesen Sie hier stellvertretend für alle Beanstandungen betreffend der «Schawinski»-Sendung mit Komiker Andreas Thiel die Schlussberichte 3751, 3844 und 3849 im Detail.
  • Lesen Sie eine Analyse zum Ombudsfall von Ombudsmann Achille Casanova im aktuellen LINK 1/2015, das anfangs Februar erscheinen wird.

Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text/Zusammenfassung: NL Inside SRG SSR, cha
Bilder: Screenshots SRF-Sendung «Schawinski» vom 15.12.2014

Hinweis: Sämtliche Beanstandungen zu «Schawinski» vom 15.12.14 werden demnächst laufend auf der Website der Ombudsstelle aufgeschaltet. Dies kann aufgrund der Fülle einige Zeit beanspruchen.

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