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«Sternstunde Philosophie» mit dem russischen Ex-Oligarchen Michail Chodorkowski beanstandet

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Mit E-Mail vom 5. Dezember 2014 haben Sie gegen die Ausstrahlung der Sendung „Sternstunde Philosophie“ vom 7. Dezember mit Michael Chodorkowski protestiert. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 29. Dezember bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die Angelegenheit analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Kritik wie folgt:

„Ich protestiere gegen diese Ausstrahlung mit einem Wirtschafts-Schwerverbrecher. Ist Ihnen dies überhaupt bewusst? Er hat über 6 Mrd. Fr. an Schwarzgeld aus Russland in der Schweiz bei Banken deponiert. Dieses Schwarzgeld ist seinerzeit vom Schweizer Bundesstrafgericht auf Antrag der russischen Regierung beschlagnahmt worden, aber später unverständlicherweise vom Bundesgericht wieder freigegeben worden, angeblich sei der russische Antrag politisch motiviert gewesen. Herr Chodorkowski besitzt nicht nur eine immense Geld- und Habgier, sondern er wollte auch politisch an die Macht kommen. Er wurde seinerzeit in Russland wegen Wirtschaftsvergehen und Steuerhinterziehung (in Zusammenhang mit der Schwarzgeld-Ver-schiebung in die Schweiz) zu Lagerhaft verurteilt. Nach seiner Freilassung lebt er mit einer Niederlassungsbewilligung und pauschalbesteuert in Rapperswil und kann damit an sein ‚grosses Geld’ in der Schweiz. Hr. Ch. ist weiterhin intensiv aus der Schweiz heraus als Putin-Kritiker tätig, was meines Erachtens gegen das Neutralitätsprinzip der Schweiz (keine politische Agitation von Migranten) verstösst.

Mehr zu seiner ‚Vergangenheit’: Jens Berger, anerkannter deutscher Journalist schrieb am 20. Dezember 2013 unter dem Titel ‚Guter Oligarch, böser Putin’ einen informativen Artikel über Chodorkowskis Betrügereien, über seine Methoden zur Plünderung russischer Staatsbetriebe und seinen Versuch, westlichen Konzernen beim Zugriff auf Russlands Ressourcen den Weg zu ebnen. Jens Berger schrieb in seinem zitierten Beitrag, Chodorkowskis Bank Menatep habe sich im Rahmen der Privatisierung die Filetstücke der russischen Ölindustrie unter den Nagel gerissen. Mit einem Einsatz von 42 Millionen US-$ habe der Russe sein Unternehmen Jukos zusammen geschmiedet, dessen geschätzter Wert dann 42 Milliarden US$ betrug. Mit den erzielten Gewinnen kann man leicht weltweite Kampagnen finanzieren.

Juli 2002: Chodorkowski gestaltet diese neuen Freiräume äusserst kreativ – plötzlich, da der marktwirtschaftliche Geist aus der Flasche ist, weiss keiner, wer ihn stoppen sollte. Der Jungunternehmer lässt ab 1987 Matrjoschka-Puppen mit Gorbatschow-Porträts herstellen, verkauft dann Brandy – gelegentlich etwas verschnitten, wie er zugibt –, verlegt sich schließlich auf den höchst lukrativen Import von Computern. ‚Wissentlich brach ich kein Gesetz’, sagt er in der Rückschau vorsichtig. Galten beispielsweise Zollbestimmungen eines Staates, der zu existieren aufhörte – wenn neue, russische, noch nicht geschrieben waren?

Jetzt ist MBC im Big Business. Sein Kreditinstitut kauft auch mit Geld aus dem Ausland sowie mit grossen Staatskrediten, die ihm wundersam gewährt werden, russische Metallurgiebetriebe und Chemiewerke. Als Gorbatschow 1990 eine Reihe neuer Wirtschaftsführer in den Kreml bittet, gehört Chodorkowski dazu, tauscht die Jeans gegen einen Anzug. 27 ist er, nun schon ein überzeugter Kapitalist. Und ein Jahr später auch politisch auf der richtigen Seite: Beim Putsch der Altkommunisten verteidigt er an Boris Jelzins Seite das russische Parlament und den neuen Kurs. [...]

‚Chodorkowski hat als einer der Ersten begriffen, welchen Vorteil es bringt, in Regierungsleute zu investieren.’

Die Menatep-Bank kann es sich bald leisten, die strengen Regeln für Geschäfte in harter Währung mit dem Ausland zu ignorieren. Womöglich werden dabei Parteigelder im grossen Stil in den Westen verschoben. [...]

Chodorkowski mag es nicht, wenn man ihn als Oligarchen bezeichnet, ‚dieses herabsetzende Wort, was bedeutet es schon?’ Aber die Härte und Skrupellosigkeit, mit der er sich im Dezember 1995 Jukos sichert, muss jeden der anderen Neokapitalisten, die sich Staatsvermögen zu Schleuderpreisen unter den Nagel gerissen haben, vor Neid erblassen lassen.

Der Staat braucht damals dringend Geld. MBC schafft es, dass seine Bank die Versteigerung der Jukos-Aktienmehrheit durchführen darf – und trickst ausländische Interessenten wie inländische Konkurrenz aus. Für die Aktienmehrheit bei Jukos hat Chodorkowski nicht mehr als 410 Millionen Dollar bezahlt – ein Spottpreis, den er zudem grösstenteils nicht bar auf den Tisch legt, sondern über zukünftige Öllieferungen an den Staat finanziert. [...]

Die Oligarchen organisieren und finanzieren Jelzins Wahlkampf. Sie stellen ihm ihre Massenmedien praktisch exklusiv zur Verfügung, heuern amerikanische PR-Profis an. ‚Man kann uns vorwerfen, dass wir Standards der Fairness verletzt haben, aber angesichts der Alternative haben wir das Beste für unser Land getan’, sagt MBC. Sicher auch das Beste für sich selbst.

Jelzin gewinnt, die Tycoons und der Präsident sind nun zusammengeschweisst. Seine Macht hängt fest an ihrem Reichtum, an ihrer Unterstützung. Je mehr Jelzin körperlich zerfällt, desto wichtiger werden die Wirtschaftsbosse – und desto dreister. Beresowski plädiert im Oligarchen-Kreis für eine ‚Regierung der Konzerne’. [...]

Sollte jemand klagen und Akten einsehen wollen, so erlebt er einen herben Rückschlag. Unter mysteriösen Umständen stürzt im Mai 1999 ein Lastwagen mit 607 Kisten von Dokumenten der Menatep-Bank in den Fluss Dubna.

Auch bei Jukos passieren merkwürdige Dinge. Chodorkowski gibt neue Aktien aus und verringert so die Macht seines amerikanischen Grossinvestors Kenneth Dart. Die neuen Papiere und viele alte Aktien geraten an undurchsichtige Offshore-Gesell-schaften, die Chodorkowski angeblich nur zu diesem Grund gegründet hat – praktisch die gesamten Firmenanteile wandern so ins Ausland. Für westliche Kreditgeber bleibt in Russland nur der Zugriff auf eine leere Hülle. ‚Wie man eine Ölgesellschaft stiehlt’ nennt der amerikanische Analyst James Fenkner die Aktion; Chodorkowskis Vorgehen sei ‚unglaublich unverschämt’ gewesen. [...]

MBC ist seinen letzten ernsthaften Konkurrenten um die Macht bei Jukos los. Und wandelt sich, fast über Nacht, vom Saulus zum Paulus. Als hätte er nie von schmutzigen Tricks gehört oder sie gar angewendet, predigt er nun Durchlässigkeit, Regeltreue und westliches ‚Corporate Governance’ für seinen Konzern.

Quelle: SPIEGEL Online. Mai 2000: Am einträglichsten war der Erwerb ganzer Konzerne. Dafür erfand ein Konsortium von Grossbanken einen phantastischen Trick: Es lieh 1995 der klammen Administration neun Billionen Rubel (damals knapp zwei Milliarden Dollar) für ihre dringendsten Ausgaben. Dafür verpfändete die Regierung ihre Anteile an Grossbetrieben, die den Banken anheim fielen, wenn der Staat binnen drei Jahren den Mammutkredit nicht zurückzahlte. In vier von elf Fällen tilgte er nicht. Die Ölkonzerne Sidanko und Sibneft sowie die Firma Jukos gingen an vier Grossbankiers.

Das nächste Glücksrad hiess Versteigerung. Als grosse Unternehmen zwecks Privatisierung zur Auktion gingen, durften Banken die Gebote annehmen und konnten – in Kenntnis der Offerten – selbst mitbieten. Sie wählten die zugelassenen Bieter aus und bevorzugten dabei eigene Tochterfirmen.

Nach dem Urteil des deutschen Russland-Experten Wolfgang Kartte war der Jukos-Konzern auf dem Weltmarkt mit seinen Ölreserven gut 40 Milliarden Dollar wert. 45 Prozent der Jukos-Anteile fielen drei Banken für ganze 159 Millionen Dollar zu (Umsatz 1997: knapp sechs Milliarden Dollar). Einziger Konkurrent war ein Konsortium in derselben Zusammensetzung, unter anderem Namen, das 150 Millionen Dollar geboten hatte. ‚Wo sonst auf der Welt’, so Jukos-Chef Michail Chodorkowski, ‚kann man so viel Geld verdienen wie in Russland?’

Quelle: SPIEGEL Online November 2003: Vor allem in den USA fallen dergleichen Angstparolen auf fruchtbaren Boden. Dort hat Chodorkowski mit seinem Ringen um eine Lobby Eindruck gemacht – er war der erste Russe, der Rohöl direkt in die USA verschiffte, er war die Schlüsselfigur bei der Anbahnung der Energiegespräche, spendete eine Million Dollar für die Library of Congress und traf noch im Juli Energieminister Spencer Abraham. Chodorkowski war der Mann, der Amerika Zutritt zum Rohstoffparadies Russland versprach. Als Berater der Carlyle Group, eines regierungsnahen Risikokapital-Unternehmens, dem auch Ex-Aussenminister James Baker, der britische Ex-Premier John Major und George Bush Sr. zur Seite stehen, hatte sich Chodorkowski tief in das Milieu der amerikanischen Meinungs- und Millionenmacher vorgearbeitet – ins Milieu der ‚Bushowiki’, wie die konservativen Grössen des militärisch-industriellen Komplexes der USA in Moskau unter Anspielung auf die ‚Silowiki’ genannten KGB-Granden genannt werden.

Die Ausstrahlung des Interviews am 7.12.14 verstösst m.E. gegen das Prinzip einer neutralen Berichterstattung des SRF. Sie können wirklich ‚stolz’ darauf sein, mit einem Wirtschaftsschwerverbrecher ein Interview zu führen. Die Schweiz selbst kann ‚stolz’ sein, weiterhin Schwerverbrechern aller Art, an deren Händen auch Blut klebt, die aber viel Geld in die Schweiz gebracht haben, Aufenthalt zu gewähren.“

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Frau Dr. Judith Hardegger, Redaktionsleiterin „Sternstunden“, schreibt dabei Folgendes:

„In Ihrem Brief vom 29. Dezember 2014 informieren Sie uns über die Beanstandung von Herrn X zur Sendung ‚Sternstunde Philosophie’ vom 7. Dezember. In dieser Sendung diskutierte Moderatorin Barbara Bleisch mit Michail Chodorkowski über Russlands Zukunft und den Wert der Freiheit. Herr X beanstandet die Ausstrahlung einer Sendung mit einem ‚Wirtschaftsschwerverbrecher und Putin-Kritiker’. Wörtlich schreibt X: ‚Die Ausstrahlung des Interviews am 7.12.14 verstösst m.E. gegen das Prinzip einer neutralen Berichterstattung des SRF.’

Gerne teile ich Ihnen hiermit meine Stellungnahme mit:

Gemäss RTVG (Art. 91) kann eine Verletzung der Art. 4 und 5 RTVG, insbesondere eine Verletzung der ‚Mindestanforderungen an die Programmqualität’ beanstandet werden. Ein ‚Prinzip der neutralen Berichterstattung’ kommt darin nicht vor, sondern:

· ‚Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann.’ (Abs. 2, Satz 1)

· ‚Konzessionierte Programme müssen in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen.’ (Abs. 4, Satz 1)

Die gemäss RTVG geforderte Vielfalt muss nicht durch eine einzelne Sendung, sondern die Gesamtheit des Programmangebots von SRF gewährleistet sein. Somit gibt es unseres Erachtens rein formal keine Grundlage für eine Beschwerde.

Unabhängig davon entspricht die Sendung den internen Publizistischen Leitlinien von SRF.

Die geforderte Relevanz in der Themenwahl ist gegeben. Gemäss publizistischen Leitlinien sind für die Themenauswahl der Sendungen die Kriterien Wichtigkeit und Publikumsinteresse wegleitend. Zur Beurteilung, ob ein Thema – bzw. im Fall einer Talksendung ein Gesprächsgast – wichtig und relevant ist, werden u.a. folgende Orientierungspunkte angewandt:

Aktualität

Politische, wirtschaftliche, kulturelle, gesellschaftliche Bedeutung

Räumliche oder kulturelle Nähe

Exklusivität

Aufgrund der Ereignisse in Russland wie auch aufgrund der Tatsache, dass Michail Chodorkowski seit kurzem in der Schweiz lebt, ist das Relevanzkriterium zweifelsfrei erfüllt. Das Publikumsinteresse an einem Exklusivgespräch mit Michail Chodorkowski liegt auf der Hand.

Darüber hinaus wird die ebenfalls von den Publizistischen Leitlinien geforderte ‚Vielfalt’ im Sinne einer nicht-einseitigen Darstellung von Tatsachen und Meinungen erfüllt, wie mehrere Fragen der Moderatorin Barbara Bleisch belegen. So spricht Frau Bleisch Herrn Chodorkowski unter anderem auf Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem Jukos-Kauf an, auf seine umstrittene Nähe zu den Mächtigen der Welt und die damit verbundene problematische Verflechtung von Wirtschaft und Politik oder auch auf den Oligarchen-Vorwurf.

Ein TV-Gespräch ist der Austausch von Informationen, Argumenten und Meinungen, von Rede und Gegenrede. Dieser Austausch ist in einer Weise erfolgt, die es dem Zuschauer ermöglichte, sich ein eigenes Bild von Herrn Chodorkowski und seinen Ansichten zu machen.

Mit anderen Worten: Das Gespräch wurde m.E. sachkundig und kritisch geführt und die Regeln journalistischer Sorgfaltspflicht – auch in Bezug auf die Wahl des Gesprächsgastes – eingehalten. Die Sachgerechtigkeit ist gewährt.

Somit halte ich fest, dass aus Sicht der Redaktion die Sendung das ihr zugesprochene Mandat erfüllt hat und bitte Sie daher, die Beanstandung von Herrn X abzulehnen.“

3. Soweit die Stellungnahme der Redaktionsleiterin von „Sternstunden“. Nachdem ich die Angelegenheit analysieren konnte, scheinen mir die Argumente von Frau Dr. Judith Hardegger sehr plausibel zu sein. Um Wiederholungen zu vermeiden, kann ich mich deshalb kurz halten.

Ich stelle zuerst fest, dass Sie eigentlich nicht das Gespräch von Frau Barbara Bleisch mit dem Ex-Oligarchen an sich beanstanden. Sie monieren also nicht, dass „Sternstunde Philosophie“ vom 7. Dezember die geltenden Programmvorschriften – vorliegend das Sachgerechtigkeitsgebot – vom Art. 4 Abs. 2 RTVG verletzt hätte. Ihre Kritik ist grundsätzlicher Natur. Noch bevor die Sendung ausgestrahlt wurde, sind Sie der Auffassung, wonach ein Interview mit Michael Chodorkowski von vornherein das Prinzip einer neutralen Berichterstattung von SRF verletzen würde.

Ich kann Ihre Auffassung nicht teilen. Selbstverständlich ist es nicht an der Ombudsstelle, die Person Chodorkowski zu beurteilen oder zu bewerten, ob Ihre umfassenden Kritiken stichhaltig sind oder nicht. Vielmehr hat die Ombudsstelle die Freiheit der Medien – vorliegend des Fernsehens – zu beachten.

Denn etwas darf nie vergessen werden: Art. 93 Abs. 3 der Bundesverfassung und Art. 6 Abs. 2 RTVG gewährleisten die Programmautonomie des Veranstalters. Diese beinhaltet namentlich auch die Freiheit in der Wahl eines Themas einer Sendung oder eines Beitrags und in der inhaltlichen Bearbeitung. Es ist kein Thema denkbar, das einer Behandlung oder einer kritischen Erörterung in den elektronischen Medien entzogen ist.

In anderen Worten, es ist grundsätzlich als absolut zulässig zu betrachten, wenn in „Sternstunde Philosophie“ vom 7. Dezember ein längeres Gespräch mit einer umstrittenen Persönlichkeit wie Michael Chodorkowski ausgestrahlt wird. Dank seiner zustehenden redaktionellen Freiheit liegt ein solcher Entscheid in der alleinigen Verantwortung des Fernsehens. Und das ist gut so.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, als unberechtigt erachte.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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