Die Illustration zeigt den Moderator der Sendung mit den beiden weiblichen Gästen. Sie sitzen um einen Tisch.
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Kritik an Gästeauswahl in «Sternstunde Philosophie» zur Neutralität

In der «Sternstunde Philosophie» am 3. Juli 2022 sprach Yves Bossart mit der Philosophin Katja Gentinetta und der Politologin Anna-Lina Müller über Sinn und Unsinn der politischen Neutralität. Einem Beanstander war die Diskussion zu einseitig und er sieht die Sachgerechtigkeit verletzt. Er stiess sich an den Ausführungen der politischen Philosophin Katja Gentinetta. Die Ombudsleute sehen das anders.

Der Beanstander erachtet Katja Gentinetta als nicht kompetent genug, sich über Völkerrecht und die rechtlichen Zusammenhänge der Schweizer Neutralität Auskunft zu geben, da sie «nur» eine Philosophin sei. Sie habe mehrfach ihre persönliche politische Meinung eingebracht und so die Sendung «Sternstunde Philosophie» als Plattform genutzt, um ihre privaten politischen Überzeugungen zu verbreiten. Dem hätte der Moderator nichts entgegengehalten. Dadurch sieht der Beanstander das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Des Weiteren läge ein Interessenkonflikt vor. Katja Gentinetta sei Mitglied des Aufsichtsrats des Internationalen Roten Kreuzes. Aufgrund dieser Mitgliedschaft sei es naheliegend, dass Katja Gentinetta die Beibehaltung der Neutralität fordere.

Kompetente Expertin

Ein Blick in ihre berufliche Laufbahn zeige, dass Katja Gentinetta sich bestens mit politischen Themen auskenne, betont die «Sternstunde Philosophie»-Redaktion. Es könne nicht die Rede davon sein, dass sie eine unqualifizierte persönliche politische Meinung zum Besten gegeben hätte. Als Chefin Strategie und Aussenbeziehungen habe sie in der Aargauer Staatskanzlei die Langfristentwicklung des Kantons und seine Beziehungen mit Bundesbern und dem angrenzenden Ausland koordiniert. Sie sei stellvertretende Direktorin des Think Tanks Avenir Suisse gewesen, wo sie die Sozial- und die Europapolitik verantwortet habe. Und auch ein Blick in Gentinettas Publikationen verdeutliche ihre grosse Politik-Expertise. Zum möglichen Interessenkonflikt schreibt die Redaktion, der Moderator der Sendung habe transparent gemacht, dass Katja Gentinetta Mitglied des Aufsichtsrats des IKRK sei. Dem Publikum sei daher klar gewesen, vor welchem Hintergrund sie über das IKRK gesprochen habe.

In der «Sternstunde Philosophie» stünden vertiefte Hintergrundgespräche im Zentrum, nicht kontroverse Debatten. Es sei ein Grundlagengespräch über Sinn und Unsinn von politischer Neutralität geführt worden. Dabei seien die historische Bedingtheit wie auch der Wandel und die unterschiedlichen Aspekte und Interpretationen der Schweizer Neutralität besprochen worden. Die Zuschauenden hätten sich so ihr eigene Meinung bilden können.

Fundierte Betrachtungen

Die Ombudsleute weisen darauf hin, dass die Einhaltung des Sachgerechtigkeitsgebots nicht bedeute, dass jede einzelne Sendung in sich ausgewogen sein müsse. Dies sei einzig der Fall im Vorfeld von Wahlen oder Abstimmungen. Ansonsten müsse die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten in der Gesamtheit der redaktionellen Sendungen zum Ausdruck kommen. Deshalb sei die Redaktion in der Zusammensetzung dieser Sendung frei gewesen. Wobei die beiden Expertinnen durch ihre Ausbildungen und Funktionen prädestiniert gewesen seien, sich zum Thema Schweizer Neutralität zu äussern. Katja Gentinetta sei eine der meistbeachteten Stimmen der Schweiz, wenn es um politphilosophische Betrachtungen gehe. Die Ombudsleute verweisen dabei auch auf Gentinettas Publikationen, insbesondere ihre neuste: «Eine Aussenpolitik für die Schweiz im 21. Jahrhundert».

Die historischen und politischen Betrachtungen der Schweizer Neutralität seien fundiert, gründlich überlegt und durchdacht gewesen. Dass Katja Gentinetta sich für die Beibehaltung der Neutralität wegen des internationalen Genfs und des Internationalen Roten Kreuzes (IKRK) ausspreche, habe kaum mit ihrer Mitgliedschaft beim IKRK zu tun. Diese Haltung gehe wohl vielmehr darauf zurück, dass die traditionellen «Guten Dienste» der Schweiz nicht mehr im selben Ausmass geschätzt bzw. beansprucht würden, wenn die Schweiz ihre Neutralität aufgeben würde. Darüber hinaus betonen auch die Ombudsleute, dass der Moderator auf Gentinettas Funktion beim IKRK hingewiesen habe.

Die Ombudsstelle kann in der Sendung keinen Verstoss gegen die Sachgerechtigkeit feststellen.

«Sternstunde Philosophie» vom 3. Juli 2022:

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Schlussbericht Ombudsstelle Nr. 8843

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