Transmenschen
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«10vor10»-Beitrag über Transsexualität beanstandet

Eine TV-Zuschauerin beanstandet den «10vor10»-Beitrag vom 17.11.14 zum Thema Transsexualität als respektlos und menschenverachtend. Es entstehe der Eindruck, Transmenschen würden ihren Körper infolge Krankheit operieren lassen.

Die Beanstanderin – sie bezeichnet sich selbst als Transmensch – moniert, Leute wie sie würden «als Personen dargestellt, die nur physische Wesen» seien, «die infolge Krankheit ihren Körper ‹umwandeln› wollen». Diese Sichtweise findet sie respektlos und menschenverachtend.

Christian Dütschler, Redaktionsleiter von «10vor10», hält in seiner Stellungnahme fest, dass sich der kurze Fernsehbeitrag vor allem auf den chirurgischen Aspekt des Themas Transsexualität konzentriere. Trotzdem habe man mehrmals unterstrichen, dass mit einer geschlechtsanpassenden Operation ein langwieriger psychologischer Prozess verbunden sei.

Transsexualität werde von offizieller Seite – etwa von der WHO oder von den Krankenkassen – Krankheitswert zugesprochen. Dütschler versteht, dass «diese Einordnung als stigmatisierend empfunden werden kann». Man habe deshalb versucht, diesen Sachverhalt im Beitrag zurückhaltend zu formulieren.

Die Beanstanderin stösst sich weiter an dem im Beitrag verwendeten Begriff «Geschlechtsumwandlung». Transgender Network Switzerland empfiehlt die Verwendung der Begriffe «Geschlechtsanpassung» bzw. «Geschlechtsangleichung». Christian Dütschler weist darauf hin, dass der Begriff «Geschlechtsumwandlung» sowohl im Duden als auch im allgemeinen Sprachverständnis neutral verwendet werde und nicht negativ behaftet sei.

Ombudsmann Achille Casanova bemerkt, dass im beanstandeten Beitrag nebst dem chirurgischen, physischen Aspekt auch der schwierige psychische Prozess erwähnt worden sei, den eine derartige Operation mit sich bringe. Den Gebrauch des umstrittenen Begriffs der «Geschlechtsumwandlung» erachtet er als «redaktionelle Unvollkommenheit, welche nicht geeignet sei, den Gesamteindruck der Ausstrahlung wesentlich zu beeinflussen».

Insgesamt sieht Casanova das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Das Publikum habe sich eine eigene Meinung bilden können.

Der Ombudsmann erachtet die Beanstandung als unberechtigt.

  • Lesen Sie hier den Schlussbericht 3712 im Detail.

Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text/Zusammenfassung: Inside SRG, dl
Bild: © Screenshot SRF

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