
Hat «10vor10» falsche Fakten vermittelt?
Ein Zuschauer beanstandet den «10vor10»-Beitrag vom 2. April 2015 über die Unternehmenssteuerreform III. Er moniert, der Beitrag habe «verschiedene Behauptungen aufgestellt, die faktisch falsch» seien. Der Beitrag sei irreführend gewesen und habe einen falschen Eindruck erweckt.
Insbesondere stört sich der Beanstander an den im monierten Beitrag «Unternehmenssteuerreform III und das Milliardenloch» gemachten Äusserungen zu den Mindereinnahmen («reisst ein Loch auf», «Die Bundeskasse ist leer») durch die geplante Unternehmenssteuerreform sowie deren möglichen Folgen (Abbau von Leistungen, Sparen bei den einfachen Leuten, «Unternehmen tragen nichts bei»). Gemäss seiner Auffassung sind die gemachten Aussagen falsch. Der «10vor10»-Beitrag sei eine Desinformation und keine seriöse journalistische Aufarbeitung des Themas.
Gemäss Christian Dütschler, Redaktionsleiter von «10vor10», zeigt der Beitrag die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III auf die Bundeskasse auf. Der Fokus habe auf der ursprünglich geplanten und nun fallengelassenen Kapitalgewinnsteuer gelegen. Der Bericht stütze sich auf offizielle Verlautbarungen ab. So stammten die Informationen aus der Veröffentlichung des Bundesrates sowie von Aussagen von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf an der Medienkonferenz vom 2.4.15. Dütschler weist den Vorwurf von «unhaltbaren, faktenwidrigen Behauptungen» und der «Desinformation» zurück.
Nebst Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf sei SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi als Gegenposition zu Wort gekommen. Ihre Aussagen seien als parteipolitisches Statement klar erkennbar gewesen. Eine Gegenposition zu bringen sei angesichts des drohenden Referendums zwingend gewesen.
Ombudsmann Achille Casanova kann die Sichtweise des Beanstanders nicht teilen. Er gelangt zur Auffassung, «dass ‹10vor10› ein schwieriges und kompliziertes Thema sachlich und verständlich behandelt hat». Das Publikum habe sich eine eigene Meinung bilden können. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei nicht verletzt worden.
Der Ombudsmann erachtet die Beanstandung als unberechtigt.
- Lesen Sie hier den Schlussbericht 3986 im Detail.
Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text/Zusammenfassung: Inside SRG, dl
Bilder: © Screenshots SRF, «10vor10» vom 2. April 2015
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