Ist die politische Einordnung in «links-rechts» zulässig?

Die Spätausgabe der «Tagesschau» vom 25. Dezember 2014 berichtete über einen Brandandschlag auf eine Moschee in Schweden, in der Hauptausgabe vom 27. Dezember ging es um eine Vereinbarung der rot-grünen Minderheitsregierung mit den bürgerlichen Parteien in Schweden. Ein Zuschauer beanstandet in diesen Berichten die Darstellung der Schwedischen Partei «Sverigedemokraterna» (Schwedendemokraten) als fremdenfeindliche, rechtsextreme Partei.

Im Gegenzug macht der Beanstander darauf aufmerksam, dass die Schweizerische Volkspartei (SVP) in schwedischen Medien als «högerextrem parti», als rechtsextreme Partei, dargestellt werde. Schliesslich wirft er die Frage auf, «durch wen – und wie – eigentlich die ‹politische Mitte› definiert» werde.

Franz Lustenberger, stv. Redaktionsleiter der «Tagesschau», verweist in seiner Stellungnahme auf die Geschichte der Partei der Schwedendemokraten. Die Partei habe ihre Wurzeln in der rassistischen und rechtsextremistischen Bewegung «Bevara Sverige Svenskt» (sinngemäss: «Bewahrt Schweden schwedisch»). Ihre aktuelle Forderung nach einer «homogenen Gesellschaft» drücke rechtsextremes Gedankengut aus. Deshalb erachtet es Lustenberger als vertretbar, dass die «Tagesschau» die Schwedendemokraten als «rechtspopulistisch» bzw. «rechtsextrem» eingeordnet habe.

Für Ombudsmann Achille Casanova geht es in der Beanstandung um die grundsätzliche Frage, ob es zulässig sei, «dass Medien – vorliegend die ‹Tagesschau› – einzelne politische Parteien im Schema ‹rechts-links› einordnen». Die vereinfachte Sichtweise, eine Partei in «links», «Mitte» oder «rechts» zu positionieren, sei allgemein akzeptiert. Dieses Vorgehen sei «öfters sehr hilfreich, um den politischen Diskurs überhaupt verständlich zu machen» – gerade wenn es um ein fremdes Land gehe, von dem die breite Öffentlichkeit wenig wisse.

Im vorliegenden Fall betrachtet Casanova die Einordnung der «Tagesschau» zwar als gewagt, jedoch auch als hilfreich, damit sich das Publikum über die parteipolitische Lage in Schweden eine eigene Meinung habe bilden können. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei nicht verletzt worden.

Der Ombudsmann erachtet die Beanstandung als unberechtigt.

Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text bearbeitet durch: Inside SRG, dl
Bilder: © Screenshot SRF, «Tagesschau»-Hauptausgabe vom 27.12.14

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