SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Der Club» auf SRF 1 zum Thema Kindstötung in Flaach beanstandet

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Mit E-Mail vom 26. Januar 2015 haben Sie die Sendung „Der Club“ vom 6. Januar mit dem Titel „Kindstötung in Flaach“ beanstandet. Den Erhalt Ihrer Eingabe hat die Ombudsstelle mit Brief vom 30. Januar bereits bestätigt.

Wie üblich, wurden die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die Angelegenheit analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

Sie motivieren Ihre Reklamation wortwörtlich wie folgt:

  1. „Meine Beanstandung richtet sich gegen die nach meiner Einschätzung Pro-KESB-Propaganda-Sendung unseres bekannten Staatssenders SRG. Natürlich ist man abgehärtet, was unser Staatsfernsehen betrifft. Aber was in dieser Sendung vorging, überbot selbst einiges fürderen Verhältnisse. Ein nur kleiner, wesentlicher Ausschnitt meiner Beanstandung: -Minute 6 -Verurteilung der Eltern von der Moderatorin Frau Fei ‚Verschiedene Male Zügeln etc.’ wurde als negativ ausgelegt. Obschon die Linke KESB und ihre Medien doch betonen, es gäbe keine Auskunft wegen Schweigepflicht, woher will die Moderatorin des Staatskanals denn wissen, dass dies ein Grund sei und dass dies negativ zu werten wäre. -Minute 46 Unhaltbare Aussage der Moderatorin: ‚Was ist uns (Parlament) die Sicherheit wert. Das Parlament kommt und sagt so und so viel...Und offenbar war dies nicht wert.’ Ich fordere die umgehende Entlassung dieser Person Karin Frei. Indirekt meinte Frau Frei, die Bürgerlichen sei Sicherheit nicht wichtig, gehe sprichwörtlich also ‚über Leichen’. Es entspricht nicht der Wahrheit, daneben ist es noch aufhetzend gegen die Bürgerlichen Die Bürgerlichen – zumindest die meisten – waren nicht gegen den Pikettdienst beim Parlamentsentscheid. Die Bürgerlichen waren gegen den Gesetzesartikel und gegen noch mehr Steuergelder für die KESB. Die hätte mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln vom Steuerzahler ohne weiteres einen Pikettdienst einrichten können. Ein unfassbarer Skandal diese Aussage und wie unser Staatssender mit solchen Aussagen Institution KESB reinwaschen will und die Bürgerlichen (natürlich vor allem die SVP) noch Schuld für solche Tragödien geben will. Mit keinem Wort wurde erwähnt, dass die KESB-Verantwortlichen in Winterthur bei Löhnen im Schnitt von 200'000.-- (als Nachweis der Verdienst bei anderen KESB hier ersichtlich http://www.gr.be.ch/etc/designs/gr/media.cdwsbinary.DOKUMENTE.acq/09ea159d920c40b0b569e7c55ef57edd-332/5/PDF/2012.RRGR.1141-Vorstossantwort-D-64541.pdf) selber auf die Beine stellen können, ohne dass dafür neue Steuergelder gesprochen werden müssen. Oder es ist Gesetz verankert werden müsste. Ebenfalls wurde verschwiegen, wie andere Organisationen auch die KESB an anderen Orten einen Pikettdienst haben. Ich fordere zwingend die Entlassung von Karin Frei. Ich werde sicher nicht mit Zwangsgebühren noch einem solchen Menschen den Lohn zahlen. Winterthur geht es finanziell sehr schlecht. Ebenso vielen Menschen. Auch das wurde verschwiegen nur ‚Mehr Geld, Mehr Personal für die KESB’ wurde gefordert. -Minute 58 Herr Gallade bezeichnet Kritiker (ohne zu bemerken einzelne, Einzeltäter) als Hetzer, welche seine total ‚perfekte’ KESB bedrohe. Natürlich auch hier nicht widersprochen, dass es Einzelfälle seien. -Stunde 1:01 Herr Gallade greift unverschämter Weise Frau Zoë Jenny an, nennt sie beim Namen und äussert u.a.: ‚die eine Stimmung schafft...’ also kann man hier den Eindruck gewinnen, die Frau Jenny würde hier jemanden aufhetzen. Natürlich wurde auch hier Frau Jenny keine Möglichkeit gegeben, sich zu wehren. Da sie wie alle anderen Kritiker nicht eingeladen wurde. Die wie immer total überforderte Moderatorin übernahm nicht schützend Stellung für Frau Jenny. Wie kann es sein, dass im Staatssender SRG hier Menschen persönlich angegriffen werden, ohne dass die sich wehren können? Lustigerweise sprach Herr Gallade davon, wie Medien instrumentalisiert werden können. Wie gesagt, der Linke Freund vom SRF Herr Gallade sagte dies. Also ist es selbst gemäss ihm möglich. Und beim SRF sieht man ein Indiz für seine Aussage. Einfach im umgekehrten Bereich. Wie kann es sein, dass zwar eine politische Person eingeladen wurde, die KESB zu verteidigen, aber keine politische Person, welche die KESB kritisierte? Was ist Propaganda, wenn nicht so ein Sendungsgefäss, würde ich sehr gerne wissen. -Stunde 1:10 Verdrehung von Frau Frei. ‚Man hätte die ganze Sendung darüber geredet, was bei der KESB schlecht lief, wo Verbesserungsmöglichkeiten gibt.’ Eben nicht. Und dies ist mein Hauptprotest gegen diese Sendung. Fast die ganze Sendezeit wurde die KESB verteidigt. In peinlicher Art – ich möchte das Wort gebrauchen – fast vergötterten Art und Weise wurde die KESB als das Perfekte hingestellt. Eine absolute Frechheit aufgrund der Vorkommnisse. Ich sage nochmal, Frau Frei hat nicht den wahren Sendungsverlauf widergeben. Ansonsten nennen Sie mir nur einen Punkt, wo man bei der KESB ohne wenn und aber kritisiert hat. Ohne Rechtfertigung. Nirgens ist die Antwort. Nicht einmal. Höchstens Alibi-mässig bei der ‚Amtssprache’. Aber auch da nicht ohne ‚Aber’ und Rechtfertigung. Der grösste Skandal, neben der Aussage der hoffentlich bald entlassenen Frau Frei war die Gästeauswahl. Eine reine nach meiner Einschätzung Propaganda-Sendung Pro KESB nicht eine Person, die politisch gegen die KESB ist, wurde eingeladen. Keine einzige Person wurde eingeladen, die ebenfalls schlechte Erfahrungen mit der Linken Organisation KESB gemacht hatte. Nicht eine Person. Die einzige eingeladene Person, die angeblich kritisch wäre zur KESB, trat bestenfalls nur leicht gefärbt kritisch auf. Nicht eine konkrete Kritik wurde laut. Und dazu kam er mit Abstand am wenigsten zu Wort. Und liess sich oftmals von der überragenden Mehrheit der Pro-KESB-Seite – so schien es – umstimmen... Mit dieser einseitigen Gästeauswahl – die für meinen Geschmack schon an Nordkorea-Staats-TV erinnerte – verstösst nach meiner Meinung eindeutig gegen die Verfassung und den verfassungsmässigen Auftrag des Staatssenders SRG. - warum wurde keine Person eingeladen, die sich deutlich gegen diese unerhörte KESB stellte? Es ist ein unfassbarer Skandal einmal mehr. Mein Vorschlag die SRG sollte sich einreden, bei der KESB arbeiten keine Linken, sondern SVPler, dann wäre eine Kritik sicherlich wesentlich einfacher. Ich bin sprachlos und fassungslos über diese Pro KESB-Sendung. Aber nicht so sprachlos, um diesen bedingungslosen Kampf gegen den Staatssender SRG weiter zu führen. Dieses Schreiben geht an die Politik, Medien (nicht an die Linken Medien-Freunde Tages-Anzeiger etc. die sich an dem Pro-KESB-Kampagne beteiligen.) Mein Dank zum Abschluss geht speziell an Herrn Gallade. Der also Zitat davon redet, wie Medien für eigene Zwecke instrumentalisiert werden können. Ich werde Herr Gallade im weiterem Auseinandersetzungsprozess gegen die Zwangsgebühren SRG sehr gerne zitieren.“
  2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Frau Karin Frei, Redaktionsleiterin „Club“, schreibt dabei Folgendes: „Gerne sind wir bereit, zu den Beanstandungen von Herrn X Stellung zu nehmen. Er kritisiert den «Club» vom 6. Januar 2015 «Kindstötung in Flaach» scharf als ‚Pro-Kesb-Propaganda’ und fordert ‚die umgehende Entlassung’ von Karin Frei. Gestatten Sie, geehrter Herr Casanova, dass wir nicht auf jede zitierte Aussage von Gesprächsgästen oder der Moderatorin eintreten, sondern versuchen, diese im Kontext der Sendungsanlage zu erklären. Vorweg gilt festzuhalten, dass das Drama von Flaach im Vorfeld der Sendung zu wüsten Beschimpfungen und Morddrohungen in den Online-Foren geführt hat. Die verantwortliche Kesb in Winterthur musste gar unter Polizeischutz gestellt werden. Vorsorglich hat die Kantonspolizei Zürich auch ein halbes Dutzend Polizisten zur Sicherung unserer Sendung aufgeboten, weil es Anlass zur Befürchtung gab, dass sich die Wut auch im «Club» entladen könnte. Der «Club» fand also in einem emotional aufgeladenen Klima, aber auch zu einem Zeitpunkt statt, da noch kaum etwas über die Umstände des Dramas von Flaach bekannt war. Bei der Zusammensetzung der Runde sowie beim Entwickeln der Fragestellung sind wir behutsam vorgegangen. Ziel musste sein, eine sachliche Diskussion zu führen, die zur Beruhigung der Emotionen, zur Klärung der spärlichen Faktenlage sowie zur Entschärfung der Polemik gegen die Kesb beitragen sollte. Der konkrete Fall hat jedoch auch grundsätzliche Konflikte rund um die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB neu entfacht. Diese kamen schon in früheren Sendungen bei uns zur Sprache. Im «Club» vom 18.2.2014 «Kindswohl gefährdet – Was tun?» konnten aufgebrachte Eltern und Pädagogen den verantwortlichen Kesb-Vertretern ihre harte Kritik vortragen. Schon damals ging es um den Circulus Vitiosus, wie die Kesb handelt, wenn fundamentale Kinderrechte mit fundamentalen Elternrechten kollidieren. Die Sendung über die Kindstötung wollten und konnten wir nicht mit generellen Anschuldigungen überfrachten, und schon gar nicht mit anderen Fällen vermengen. Die Sendung wurde im Pressetext mit folgendem Wortlaut angekündigt: Kindstötung in Flaach Die Mutter aus Flaach hat gestanden, ihre zwei Kinder getötet zu haben. Diese weilten über die Festtage bei ihr, hätten danach jedoch wieder ins Heim zurückkehren sollen. Die Kesb und ihr Vorgehen stehen in der Kritik. Waren ihre Massnahmen angemessen, hätte das Drama verhindert werden können? Unter der Leitung von Karin Frei diskutieren im «Club»: Daniela Fischer, Rechtsanwältin der Kindsmutter Nicolas Galladé, Stadtrat Winterthur, Vorsteher Departement Soziales Ruedi Winet, Präsident Kesb-Vereinigung Kanton Zürich Christoph Häfeli, Experte Kinder und Erwachsenenschutz Ulrich König, ehem. Präs. Schweizerischer Gemeindeverband Die Zusammensetzung der Runde verdeutlicht, dass wir zwei, je nach Sichtweise gar drei, Kesb-Kritiker in der Runde hatten. Nur haben sowohl Ulrich König im Namen der Gemeinden, wie auch die Rechtsvertreterin im Namen der Kindsmutter ihre kritische Sicht mit Bedacht vorgebracht, sodass die Konfliktlage einvernehmlich diskutiert werden konnte. Christoph Häfeli, der geistige Vater der neuen Behörde, hat gar aus kritischer Loyalität argumentiert und eingestanden, dass auch bei der Kesb nicht alles Gold sei, was glänze. Karin Frei habe, so steht es in einigen Rückmeldungen an die Redaktion, souverän und sachlich durch ein emotional aufgeladenes Thema geführt. Wir können jedoch nachvollziehen, dass bei aufgebrachten Zuschauern – wie konkret bei Herrn X – die Mechanismen der selektiven Wahrnehmung und der kognitiven Dissonanz gerade bei diesem Thema besonders deutlich zum Ausdruck kamen. Schlechte persönliche Erfahrungen verfestigen sich zu Wut gegenüber Behörden und Apparaten wie dem Fernsehen. Das hat sich auch bei den Mails an die Redaktion gezeigt. Als Beleg erlaube ich mir ausnahmsweise, Ihnen meine Pauschalantwort an die Mailschreiber beizulegen:“ „Wir danken Ihnen für Ihr Schreiben und bitten Sie um Verständnis, dass wir angesichts der grossen Zahl an Rückmeldungen nicht jede einzeln beantworten können. Dennoch wollen wir Ihnen ein Bild der Reaktionen auf die Sendung vermitteln, die eine beachtliche Einschaltquote erzielte: Nahezu jeder vierte Fernsehzuschauer der Deutschschweiz hat am Dienstagabend den «Club» gesehen. Die Rückmeldungen sind vielfältig und widersprüchlich. Die Kritik an der Kesb entspringt oft eigenen schlechten Erfahrungen mit der Behörde. So schreibt ein besorgter Mann: ‚Auch ich bin ein betroffener Grossvater, der von der Kesb aussen vor gelassen wird. Der Kontakt wird bewusst unterbunden und die Anliegen der Pflegeeltern meiner Enkel und der Beiständin ohne uns als Familienangehörige im Alleingang entschieden.’ Dass wegen dem Amtsgeheimnis noch wenig über Umstände und Motive der Kindstötung bekannt ist, können einige schwer ertragen und werten es als ‚Ausrede’ für behördliches ‚Versagen’. Andere leiten daraus einen Vorwurf an die Sendung ab, sie habe die Kesb ‚mit Samthandschuhen’ angefasst. Viele zeigen grosses Mitgefühl mit der Mutter, teils auch Empörung für ihre Tat, andere sorgen sich auch um den leidgeprüften Vater. Das Drama von Flaach hat im Vorfeld der Sendung zu wüsten Beschimpfungen und Morddrohungen in den Online-Foren geführt. Die verantwortliche Kesb in Winterthur musste gar unter Polizeischutz gestellt werden. Einige Zuschauer befürchteten, dass sich diese Wut auch im «Club» entladen könnte. Karin Frei hat es jedoch geschafft, zur Beruhigung der Stimmung beizutragen. ‚Eine sachlich geführte Diskussion’ lobt ein ehemaliger Gemeinderat und Fürsorgevorsteher ihre Leistung. Schliesslich finden sich in den Briefen immer wieder Vorschläge, was man zur Vermeidung solcher Tragödien tun könnte. So empfiehlt z.B. eine Frau, ein ‚Care-Haus’ aufzubauen. Insgesamt lesen sich die Rückmeldungen wie eine weiterführende Diskussion, was letztlich im Sinne der Sendung ist. Denn sie musste zwangsläufig drängende Fragen unbeantwortet lassen, die damit aber nicht aus der Welt geschafft sind. So muss auch offen bleiben, ob das die letzte «Club»-Diskussion zum Fall gewesen sein wird. Es bleibt uns, Ihnen für das Engagement und die klaren Worte zu danken. Wir würden uns freuen, Sie weiterhin zum Kreis unserer kritischen Zuschauerinnen und Zuschauer zählen zu dürfen. Freundliche Grüsse Bruno Meyer, Redaktion «Club»“
  3. Soweit die Stellungnahme der Verantwortlichen von SRF. Die Redaktionsleiterin von „Club“, Frau Karin Frei, nimmt zu Ihrer Beanstandung ausführlich Stellung und argumentiert glaubwürdig, warum ihrer Meinung nach die Sendung „Club“ mit dem Titel „Kindstötung in Flaach“ als sachgerecht anzusehen sei. Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so stelle ich fest, dass Sie der Sendung vorwerfen, „Pro-KEBS-Propaganda“ betrieben zu haben. Als Begründung führen Sie aus, dass die Gästeauswahl als „grösster Skandal“ anzusehen sei, weil keine einzige Person eingeladen wurde, „die ebenfalls schlechte Erfahrungen mit der linken Organisation KEBS gemacht hatte“. Sie erwähnen einzelne Aussagen der Teilnehmenden an der Diskussion und sehen darin die Absicht, „die Institution KESB reinwaschen zu wollen und die Bürgerlichen (natürlich vor allem die SVP) noch Schuld für solche Tragödien zu geben“. Sie zögern auch nicht, wiederholt die umgehende Entlassung der Moderatorin zu fordern. Nachdem ich die Sendung angeschaut habe und die Angelegenheit analysieren konnte, teile ich Ihre Kritik überhaupt nicht. Ihre Schlussfolgerungen über die Sendung sind meines Erachtens derart unverständlich, dass ich mich sogar frage, ob wir von der gleichen Sendung sprechen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Institution KESB an sich und ihre Tätigkeit kritisch zu würdigen und die Tragödie von Flaach als Beweis für die Mängel der Kinderschutzbehörde anzusehen. Aber bezüglich „Club“ hätte ich eine sachlichere Kritik gewünscht. Dies betrifft zunächst die Zusammensetzung der Gesprächsrunde, die ich als ausgesprochen ausgewogen erachte. Nicht nur die Anwältin der Mutter, welche aus Verzweiflung ihre zwei Kinder getötet hat, sondern auch der ehemalige Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbands wie auch der Experte für Kinder und Erwachsenenschutz haben sich kritisch gegenüber der KESB geäussert. Wiederholt haben sie auf zahlreiche Schwachstellen hingewiesen und thematisiert: Als Beispiel sei lediglich erwähnt, dass die Anwältin Daniela Fischer deutlich und wiederholt kritisiert hatte, dass sie über die Festtage weder den Bezirksrat noch die Verantwortlichen der KESB in Winterthur erreichen konnte. Auch die mangelnde Nähe der KESB zu den Betroffenen, die oft ungenügende Kommunikation, das Fehlen eines Pikettdienstes, die Gefahr einer Ausdehnung der sozialen Netzwerke sowie der zunehmende Trend zur Professionalisierung und zur Expertenmeinung kamen in der Sendung zur Sprache. Dass insbesondere der Stadtrat Winterthur und der Präsident der KESB-Vereinigung des Kantons Zürich auch die Vorteile der neuen Institution für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erwähnten, ist nicht nur legitim, sondern für eine kontroverse Diskussion geradezu zwingend. Auch wenn über die Tragödie von Flaach zum Zeitpunkt der Sendung vieles noch nicht bekannt und dadurch das Klima noch sehr emotional war, entwickelte sich im „Club“ eine sehr sachliche und ausgewogene Diskussion. Auch dank der Moderation von Frau Karin Frei, welche stets die wichtigsten Aussagen hinterfragen konnte, kamen sämtliche offenen Fragen bezüglich KESB zur Sprache. Auch die von Ihnen aus dem Zusammenhang gerissenen einzelnen Passagen ändern nichts an meiner Beurteilung. Im Gegenteil: Ich finde es zum Beispiel durchaus legitim, wenn Herr Galadé Frau Zoë Jenny namentlich zitiert, da die Bestseller-Auto-rin selber an die Öffentlichkeit getreten ist und sogar eine Volksinitiative gegen die KESB in Aussicht gestellt hat. Sie sprechen von der „linken Organisation“ KESB und unterstellen, dass die Erwähnung der Ablehnung einer Erhöhung der Personalbestände im Kanton Aargau ein Angriff insbesondere gegen die SVP sei. Sie scheinen dabei zu vergessen, dass die Einführung der KESB mit sehr deutlichen Mehrheiten durch die eidgenössischen Räte beschlossen wurde. Auf Ihre Forderungen nach der Entlassung der Moderatorin Karin Frei will und kann die Ombudsstelle nicht eintreten. Nicht nur, weil sie über keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnisse verfügt, sondern vor allem, weil die Ombudsstelle gewillt und verpflichtet ist, die Freiheit der Medien zu respektieren. Denn etwas dürfen Sie nie vergessen: Art. 93 Abs. 3 der Bundesverfassung und Art. 6 Abs. 2 RTVG gewährleisten die Programmautonomie des Veranstalters. Diese beinhaltet namentlich auch die Freiheit in der Wahl eines Themas einer Sendung oder eines Beitrags und in der inhaltlichen Bearbeitung. Auch wenn Ihnen eine Sendung nicht gefallen hat, sehe ich nicht ein, warum Sie sich legitimiert fühlen, die Entlassung der Moderatorin zu fordern. Ich gelange somit zur klaren Auffassung, wonach sich das Publikum in dem von Ihnen kritisierten „Club“ über das behandelte Thema KESB eine eigene Meinung bilden konnte. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde somit nicht verletzt. Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, beurteile ich deshalb als unberechtigt.
  4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 51A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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