Zuckermann
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Interview mit Israel-Kritiker im «Echo der Zeit» beanstandet

Im Vorfeld der israelischen Parlamentswahlen im März brachte das Hintergrundmagazin «Echo der Zeit» von Radio SRF am 27. Februar 2015 ein Interview mit dem israelischen Soziologen Moshe Zuckermann. Ein Radiohörer beanstandete dieses Interview als irreführend und tendenziös. Die Aussagen Zuckermanns würden ein falsches Bild von Israel, seiner Geschichte sowie seiner heutigen Lage und Haltung zum Frieden vermitteln.

Für den Beanstander ist Zuckermann ein «linker israelhasserischer Phantast». Es sei bei der Hörerschaft nicht «genügend Basiswissen vorhanden (...), um die Aussagen Zuckermanns zu beurteilen und zu gewichten.»

Gemäss Isabelle Jacobi, Redaktionsleiterin «Echo der Zeit», war das Interview mit Moshe Zuckermann Teil der Berichterstattung im Vorfeld der israelischen Parlamentswahlen vom 17. März. Sie zeigt auf, dass die Berichterstattung alle relevanten politischen Lager einschloss und weist den Vorwurf der Einseitigkeit damit zurück.

Meinungen der Gesprächspartner würden nicht zensuriert. Vielmehr würden – im Einklang mit den publizistischen Leitlinien von SRF – die besten Argumente der jeweiligen Gesprächspartner stehen gelassen, so Jacobi. Im beanstandeten Interview habe der Moderator provokative Aussagen Zuckermanns als solche kenntlich gemacht. Zudem habe er den Gesprächsgast aufgefordert, seine Äusserungen genau zu erklären. Es sei in der Moderation klar gemacht worden, dass sich Moshe Zuckermann als «links stehender Kritiker der politischen Verhältnisse in Israel» positioniere.

Ombudsmann Achille Casanova sieht es als Teil des Informationsauftrags von Radio SRF, «im Hinblick auf die Wahlen in Israel auch über die kritische Haltung einer Persönlichkeit wie Professor Moshe Zuckermann» zu berichten. Dieser gelte als prominentester Kritiker der israelischen Politik und Gesellschaft. Zwar äusserte sich Zuckermann zum Teil provokativ und sehr kritisch zur gegenwärtigen Politik Israels, doch habe er stets differenziert argumentiert und seine Thesen umfassend begründet.

Da «Echo der Zeit» insgesamt umfassend über die Wahlen in Israel berichtet habe, betrachtet es Casanova als zulässig, in der Sendung vom 27. Februar nur Zuckermann zu Wort kommen zu lassen. Der Ombudsmann fügt einen kürzlich getroffenen Entscheid des Bundesgerichts an, demzufolge es falsch sei, ‹sachgerecht› mit ‹ausgewogen› gleichzusetzen. So müsse eine einzelne Sendung nicht alle Standpunkte möglichst gleichwertig darstellen. Ein Thema könne auch einseitig oder aus einem bestimmten Blickwinkel beleuchtet werden, ohne das Gebot der Sachgerechtigkeit zu verletzen. Dies müsse jedoch transparent gemacht werden. Ausserdem müssten die wesentlichen Fakten korrekt vermittelt werden.

Diese Forderungen sieht Casanova durch die beanstandete Sendung erfüllt. Zu Beginn der Sendung sei transparent gemacht worden, dass Zuckermann «ein grundsätzlicher und linksstehender Kritiker der politischen Verhältnisse in Israel» sei. Für das Publikum sei klar geworden, dass Zuckermann seine persönliche Sicht der Dinge und der Fakten äusserte.

Der Ombudsmann erachtet die Beanstandung als unberechtigt.

Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text bearbeitet durch: Inside SRG, dl
Bild: © SRF. Bild oben: Moshe Zuckermann. Screenshots aus «Sternstunde Religion» vom 12.5.13

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