SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Eco»-Beitrag über die Erbschaftssteuer beanstandet

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Mit eingeschriebenem Brief vom 30. April 2015 haben Sie im Namen des Hauseigen­tümerverbands Schweiz die Sendung „ECO“ vom 27. April auf SRF 1 sowie den Beitrag „Wie Feudalsysteme“ von Michael Hartmann beanstandet. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 5. Mai bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung sehr genau studieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Beanstandung wie folgt:

1) Ausgangslage

Das Schweizer Fernsehen SRF 1 strahlte am 27. April 2015 im Gefäss ECO – das Wirtschaftsmagazin, um 22:25 Uhr, den Beitrag ‚Erbschaftssteuer gegen Vermö­genskonzentration’ aus. In diesem Beitrag geht es mit Blick auf die Abstimmung über die Eidgenössische Volksinitiative ‚Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)’ um das Thema Erbschaftssteuern. Dabei kommt aus­schliesslich der Reichtumsforscher und Soziologe Michael Hartmann aus Deutsch­land als Befürworter einer Erbschaftssteuer zu Wort. Zudem veröffentlichte SRF 1 über die Website http://www.srf.ch/news/wirtschaft/erbschaftssteuer-es-traefe-nur-zwei-prozent-der-steuerzahler den Beitrag ‚Wie Feudalsysteme’, in dem sich einzig und allein der Reichtumsforscher und Soziologe Michael Hartmann als Befürworter einer Erbschaftssteuer über das angebliche Verhalten sowie die angebliche Den­kensweise der Reichen äussert. In beiden Beiträgen wird auf eine Wortmeldung der Initiativgegner verzichtet.

2) Einseitige und irreführende Berichterstattung

2.1) ECO – das Wirtschaftsmagazin, Beitrag ‚Erbschaftskosten gegen Vermögens­konzentration’

In der erwähnten Sendung kommt der Reichtumsforscher und Soziologe Michael Hartmann als Befürworter einer Erbschaftssteuer sechsmal (!) zu Wort, ohne dass eine vergleichbare Person, die eine Erbschaftssteuer ablehnt, auch nur einmal zu Wort kommt. Es ist nicht richtig, im Vorfeld einer eidgenössischen Abstimmung zu einem politisch umstrittenen Thema so einseitig Bericht zu erstatten.

Im Beitrag wird gesagt, erben habe wenig mit Leistung zu tun. Dabei wurde jedes Erbe irgendeinmal erarbeitet und dabei schon mehrfach besteuert und das nicht zu knapp. Es sei nur eine Frage des Glücks der richtigen Geburt. Entweder man werde in die richtige Familie oder in die falsche Familie geboren. Als wäre die Geburt in eine Familie mit weniger wirtschaftlichen Ressourcen die falsche Familie! Anschlies­send wird behauptet, der Widerstand gegen die Erbschaftssteuer bestehe nur, weil die Leute das Gefühl hätten, potentiell von der Erbschaftssteuer betroffen zu sein. Dabei seien weit über 90 % der Steuerpflichtigen von der Steuer gar nicht betroffen ( Die Ankündigungen zu besagter Sendung auf der Website des SRF 1 http://m.srf.ch/news/wirtschaft/erbschaftssteuer-es-traefe-nur-zwei-prozent-der-steuerzahler#main-comments sowie die Webadresse selbst erwähnen die 2% aus­drücklich). Fakt ist jedoch, dass im Moment niemand so genau sagen kann, wie viele Steuerpflichtige von der Steuer betroffen sein werden. Dies darum, weil die Zahlen auf den Steuerwert abstellen und die Initiative auf den oftmals höheren Verkehrswert abstellt. Die mehrmals erwähnten 2% stimmen daher mit Sicherheit nicht. Es werden auf alle Fälle viel mehr Steuerpflichtige von der neuen Erbschaftssteuer betroffen sein, als im Beitrag angegeben. Das wird mit keiner Silbe erwähnt, und die Zu­schauer werden so irregeführt.

Sodann wird im Beitrag erwähnt, dass 0,1% der Steuerpflichtigen über 20% der Reinvermögen gehört. Reichtumsforscher und Soziologe Michael Hartmann führt dazu aus, dass man in diesem Bereich einen kleinen Teil abschöpfen könne. Dann wird plötzlich ein nicht nachvollziehbarer Sprung gemacht und Michael Hartmann führt aus, dass alle Unternehmen eine Steuer von 10-15% verkraften könnten. Diese Aussage ist völlig aus dem Zusammenhang zu den Ausführungen unmittelbar zuvor betreffend die 0,1% der reichsten Steuerpflichtigen gerissen. Abgesehen davon fordert die Initiative eine neue Steuer von 20% und nicht von 10-15%. Mit solchen unrichtigen Ausführungen werden die Zuschauer nicht sachlich informiert, sondern der Beitrag macht Stimmung für ein umstrittenes politisches Anliegen. Im Übrigen tönt der Beitrag so, als wäre diese Steuer mit 1% oder 1,5% pro Jahr für die Unternehmen überhaupt kein Problem. Möglich, dass es solche Unternehmen gibt. In der Schweiz bilden jedoch die KMU und das Gewerbe das Rückgrat der Wirtschaft. Gemäss der Studie ‚Erfolgsfaktoren für Schweizer KMU, Unternehmensnachfolge in der Praxis’ der Credit Suisse aus dem Jahr 2013 planen 22% der Schweizer KMU, das Eigentum an ihrem Unternehmen in den nächsten fünf Jahren zu übergeben. 78% der Schweizer KMU sind Familienunternehmen. Sie sind jeweils vom Thema Unternehmensnachfolge in besonderer Weise betroffen. Schon heute ist gerade bei Familienunternehmen die Nachfolgeregelung schwierig und eine Erbschaftssteuer würde die Nachfolgeregelung eindeutig noch zusätzlich erschweren und damit Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Steuersubstrat gefährden. Doch davon kein Wort im Beitrag. SRF 1 bietet Reichtumsforscher und Soziologe Michael Hartmann eine Plattform zum Philosophieren ohne Daten oder Fakten. Es wird den Zuschauern auch hier ein falsches Bild vermittelt, wenn Reichtumsforscher und Soziologe Micha­el Hartmann als angekündigte Fachperson behauptet, die Steuer sei für Unterneh­men überhaupt kein Problem.

Der Beitrag fährt fort mit der Aussage, dass Erbschaftssteuern früher weit verbreitet gewesen wären und diese erst in jüngerer Zeit unmodisch geworden sein. Das habe mit den Reichen zu tun. Es wird im Beitrag nicht erklärt, inwiefern das mit den Rei­chen zu tun hat. Es wird auch nicht erwähnt, dass die Schweiz heute (mit Ausnahme des Kantons Schwyz) sehr wohl eine Erbschaftssteuer kennt, nur die Erbschafts­steuern für die direkten Nachkommen wurden in zahlreichen Kantonen nach und nach abgeschafft. Das hat aber nichts mit den Reichen zu tun, sondern damit, dass die Stimmbürger die Besteuerung der direkten Nachkommen als ungerecht anschau­en. Schliesslich wurde auf dem Vermögen jeweils zu Lebzeiten bereits jedes Jahr eine im internationalen Vergleich sehr hohe Vermögenssteuer bezahlt. Auch dazu im Beitrag kein Wort. Die Zuschauer erhalten so ein völlig falsches Bild von der Situa­tion heute in der Schweiz.

Anschliessend daran macht Reichtumsforscher und Soziologe Michael Hartmann ohne Zusammenhang mit den vorgehenden Ausführungen im Beitrag Erläuterungen zur angeblichen Grundhaltung der Reichen gegenüber dem öffentlichen Verkehr (das gerade in Bezug auf die Schweiz, wo die Tatsache, dass viele Multimillionäre Tram fahren, auch international Anerkennung erfährt!) und schliesst aus dieser angebli­chen Grundhaltung zum öffentlichen Verkehr auf die angebliche Haltung der Reichen zu den Steuern. Eine solche Schlussfolgerung ist nicht wissenschaftlich und äusserst unseriös. Als Reichtumsforscher und Soziologe wäre hier eine wissenschaftliche Vor­gehensweise zu erwarten gewesen (Studien, Zahlen, Fakten etc.). Nun bleiben die Zuschauer irregeführt zurück und wundern sich bestenfalls, wie Reichtumsforscher und Soziologe Michael Hartmann zu seiner Schlussfolgerung kommt.

Schliesslich erwähnt der Beitrag, dass Leistung immer weniger zähle und Reichtums­forscher und Soziologe Michael Hartmann erklärt, dass das Motto, wonach wer etwas leiste auch dafür belohnt werde, vollkommen an Bedeutung verliere. Gerade in Bezug auf die Schweiz als einer der wenigen Meritokratien der Welt, in der es zahl­reiche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt und wo zehntausende von Leuten, darunter viele Secondos, sich hoch gearbeitet und es zu Wohlstand gebracht haben, ist das völliger Unsinn. Wenn man nicht mehr gewillt ist, etwas zu leisten, nur weil andere mehr haben, so wie Reichtumsforscher und Soziologe Michael Hartmann das aus­führt, so ist das nicht nur unlogisch, sondern es zeugt auch von einer tiefgehenden Neidkultur. Die Zuschauer werden auch hier falsch informiert und es wird versucht, den Eindruck zu erwecken, dass Leistung sich nicht mehr lohnt – was völlig falsch ist und daher die Zuschauer irreführt.

2.2) Beitrag ‚Wie Feudalsysteme’

Zudem wurde auf der Website http://www.srf.ch/news/wirtschaft/erbschaftssteuer-es-traefe-nur-zwei-prozent-der-steuerzahler der Beitrag ‚Wie Feudalsysteme’ veröffent­licht, in dem erneut ausschliesslich Reichtumsforscher und Soziologe Michael Hart­mann zu Wort kommt. Auch hier ist es einseitig und somit nicht richtig, wenn keine Gegenmeinung zu Wort kommt.

Reichtumsforscher und Soziologe Michael Hartmann führt sodann aus, was völlig selbstverständlich ist: Jeder kann mit seinem Vermögen tun und lassen, was er will. Seine Kritik, dass viele Sportvereine schon eingegangen sind, weil sich Mäzenen zurückgezogen hätten, ist nicht fundiert. Dies mag auf Deutschland allenfalls zu­treffen, nicht aber auf die Schweiz. Die Zuschauer werden mit solchen unrichtigen und nicht fundierten Informationen irregeführt.

Die Kritik daran, dass jeder frei über sein Vermögen verfügen darf und dies vielmehr an ein Feudalsystem erinnere als an eine demokratische Gesellschaft, lässt tief in das politische Verständnis des Redners blicken und geht vollends fehl. Denn es ist gerade ein fundamentaler Pfeiler unseres demokratischen Rechtsstaats, dass jeder in den Schranken der Rechtsordnung über sein Eigentum verfügen darf. Für diesen berühmten Grundsatz, der sich für die Schweiz unter anderem in Artikel 641 Abs. 1 ZGB niederschlägt, wird die Schweiz bewundert und viele demokratische Staaten der westlichen Hemisphäre haben ähnliche Regelungen.

Auch die Behauptung, es gebe keinen Neid zwischen den Normalsterblichen und Multimillionären (als ob diese nicht normalsterblich wären), ist völlig weltfremd und ebenfalls nicht zutreffend. Vielmehr hätten die Leute ein Gespür dafür, was sie als gerecht empfinden, und wo sie das Gefühl empfinden würden, so gehe etwas aus der Balance, so in etwa sinngemäss Reichtumsforscher und Soziologe Michael Hart­mann. Und weiter, dies sei von Land zu Land unterschiedlich. Anschliessend daran wird ein reicher Deutscher, Michael Otto, vom Redner erwähnt, und wie der eine verzerrte Selbstwahrnehmung in Bezug auf seinen Leistungsausweis habe. Als ob sich von diesem Fall auf alle Reichen schliessen liesse! Viele Reiche haben tatsäch­lich hart für ihr Vermögen gearbeitet. Es wird bei den Zuschauern Stimmungsmache gemacht, unsachlich argumentiert und so die Zuschauer irregeführt. Michael Hart­mann hat wenigstens in einem Punkt Recht, was die Leute in Deutschland für gerecht und ungerecht halten, hat für die Schweiz keine unmittelbare Bedeutung.

3) Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Berichterstattung von Schweizer Fern­sehen SRF 1 in den erwähnten Beiträgen einseitig, unausgewogen, unsachlich und irreführend erfolgte. Gerade vor der wichtigen eidgenössischen Abstimmung hätte unbedingt auch einer Gegenstimme Platz eingeräumt werden müssen.“

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Reto Gerber, Redaktionsleiter von ECO, und Herrn Marcel Sigrist, Redaktor ECO, nicht vorenthalten. Sie schreiben Folgendes:

„Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, auf die Eingabe von X und X vom Hauseigentümerverband zu reagieren.

Nach gründlichem Studium der Beschwerde müssen wir von einem Grundlagenirrtum ausgehen. Im Kern wirft der Hauseigentümerverband HEV der Redaktion vor, ein­seitig über die Erbschaftssteuer-Initiative zu berichten. Er verweist dabei ausschliess­lich auf den Beitrag über die Erbschaftssteuer. Die Vertreter des HEV ignorieren, dass im Anschluss an den rund 5-minütigen Beitrag ein Interview mit Willy Michel folgt. Der sehr vermögende Unternehmer ist ein Gegner der Erbschaftssteuer-Initiative und kann seine Position in einem Interview ausführlich darlegen.

Das Interview selbst hat eine Länge von rund 6 Minuten 30 Sekunden. Dazu gibt die Redaktion dem Unterneh­mer zusätzlich Gewicht, indem vor dem Interview ein Kurzportrait über Willy Michel eingespielt wird.

Der Zuschauer wird zudem bereits zu Beginn der Sendung darauf hingewiesen, dass «ECO» mehr als nur einen Beitrag zum Thema zeigen wird. Schon vor dem Som­maire wird ein «Schwerpunkt» erwähnt. Im Sommaire selbst finden sich zwei Takes zum Thema:

  • Gnade der Geburt: Viele Reiche sind deshalb reich, weil sie reich geboren wurden. Und das Vermögen in der Schweiz konzentriert sich bei einer kleinen Elite.
  • Abwehrreflex: Die geplante Erbschaftssteuer würde die Vermögenskonzentration bremsen. Viele Reiche lehnen sie ab. Im Gespräch: Unternehmer und Multi-Millionär Willy Michel.

Die Berichterstattung in der Sendung darf deshalb nach Ansicht der Redaktion als ausgewogen betrachtet werden. Auch wenn dies – volle sieben Wochen vor der Ab­stimmung von Mitte Juni – in dieser Extremform gemäss publizistischen Leitlinien nicht einmal zwingend wäre. Es versteht sich aber von selbst, dass das Wirtschafts­magazin «ECO» stets korrekt berichten möchte und sich deshalb zuweilen strengere eigene Regeln auferlegt.

Ungeachtet des Grundlagenirrtums sei hier in der Folge auf einige wichtige Kritik­punkte eingegangen, die die Beschwerdeführer in ihrem Schreiben anführen.

Die Zahl der Betroffenen

Die Beschwerdeführer monieren, die Erbschaftssteuer würde deutlich mehr Men­schen betreffen als bei «ECO» erwähnt:

«Anschliessend wird behauptet, der Widerstand gegen die Erbschaftssteuer bestehe nur, weil die Leute das Gefühl hätten, potentiell von der Erbschafts­steuer betroffen zu sein. Dabei seien weit über 90 % der Steuerpflichtigen von der Steuer gar nicht betroffen (...) Fakt ist jedoch, dass im Moment niemand so genau sagen kann, wie viele Steuerpflichtige von der Steuer betroffen sein werden. Dies darum, weil die Zahlen auf den Steuerwert abstellen und die Initia­tive auf den oftmals höheren Verkehrswert abstellt. Die mehrmals erwähnten 2 Prozent stimmen daher mit Sicherheit nicht. Es werden auf alle Fälle viel mehr Steuerpflichtige von der neuen Erbschaftssteuer betroffen sein, als im Beitrag angegeben.»

Im Fernsehbeitrag sagt Michael Hartmann: «Weit über 90 Prozent der Erbschaften liegen unterhalb der jetzigen Freibeträge. Es betrifft über 90 Prozent der Bevölkerung überhaupt gar nicht.» Diese Aussage erscheint plausibel: Die Vermögensstatistik der Eidgenössischen Steuerverwaltung aus dem Jahre 2001, den jüngsten verfügbaren Daten, zeigt folgendes Bild: Von 5‘006‘854 Steuerpflichtigen verfügen lediglich 95‘942 über ein Vermögen von mehr als 2 Millionen Franken. Das sind 1,9 Prozent. Beim Vermögen handelt es sich jeweils um Reinvermögen, also um Vermögen, das um mögliche Schulden wie Hypotheken und ähnliches bereinigt wurde. Die Aussage von Michael Hartmann (über 90 Prozent nicht betroffen) kontrastiert nicht mit den Aussa­gen des HEV, wonach nicht der Steuerwert, sondern der Verkehrswert zu berücksich­tigen sei. Der Verkehrswert mag teilweise höher liegen, aber mit Sicherheit keinen Faktor 5 an Unterschied begründen.

Die Redaktion stellt nicht in Abrede, dass die Initiative auf den Verkehrswert abstellt. Weil dazu jedoch keine valablen statistischen Daten zur Verfügung stehen, hat die Redaktion auf die verfügbaren Daten der Steuerverwaltung zurückgegriffen. In vielen Fällen, wenn auch nicht in allen Fällen, sind Steuerwert und Verkehrswert identisch. Die Nennung von zwei Prozent Betroffenen im Online-Text ist deshalb nach Ansicht der Redaktion korrekt.

Ausgewogenheit im Internet

X und X kritisieren zudem die mutmasslich einseitige Be­richterstattung im Internet. Korrekt ist, dass die Redaktion von «ECO» zwei Beiträge veröffentlich hat. Den ersten um 11:39h des Sendetags mit Aussagen von Soziologe Michael Hartmann. Den zweiten, das Interview mit Willy Michel aufgreifend, um 20:31h.

Der zweite Artikel wurde 7774-mal angeklickt, der erste 5635-mal. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung hatte folglich keine nachteilige Folge betreffend der Klick-Zahlen.

Die KMU

Die Vertreter des HEV argumentieren, die Erbschaftssteuer sei ein enorm grosses Problem für die Schweizer KMU, die das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft bilden. Auf dieser Aussage basiert bekanntlich die Kampagne der Initiativ-Gegner. Die Sendung «ECO» hat dieses Thema bereits vor Monaten aufgegriffen, in der Ausgabe vom 8. Dezember 2014. Unter dem Titel «Die Angst der KMU vor der Erbschafts­steuer» kamen KMU-Vertreter ausführlich zu Wort. In der Beschwerdeschrift erwähnt der HEV nicht, dass für KMU gemäss Initiativ-Text besondere Ermässigungen zum Tragen kommen. Diese im Detail auszuführen, wird Aufgabe des Parlaments sein. Gemäss sämtlichen bekannten Parametern wird das Parlament diese Ermässigungen stark zu Gunsten der Unternehmer auslegen. Dies bedeutet, dass die Steuersätze bei KMU in den allermeisten Fällen sehr weit unter den 20 Prozent liegen werden, die für vermögende Privatpersonen gelten sollen.

Im Interview führt der direkt Betroffene Willy Michel aus: «Auf Ihre Anfrage für dieses Interview hin habe ich das überschlagsmässig ausgerechnet. Es ist ja so, dass es für die Firma wahrscheinlich reduzierte Sätze geben würde. Aber ich habe mein Vermö­gen nicht nur in der Ypsomed, ich habe es in einigen anderen Firmen, die ich alleine oder mit anderen aufgebaut habe. Auch in Immobilien. Und dort würden natürlich die vollen 20 Prozent zum Tragen kommen. Durch diese Initiative würden für meine beiden Söhne und meine Tochter so grosse Beträge zusammenkommen, dass sie das über Verschulden gar nicht bezahlen könnten. Sie müssten also einen Teil der Aktien verkaufen.»

Diese differenzierte Aussage des Interviewpartners zeigt zum einen, dass tiefere Steuersätze für Unternehmen bereits als gesetzt gelten. Sie zeigt aber auch, dass im Fall von Willy Michel offenbar keineswegs der Untergang von Unternehmen droht, sondern der Verkauf einiger Aktien.

Kritik an Michael Hartmann

Die Beschwerdeführer bezeichnen Aussagen von Michael Hermann als «nicht wissenschaftlich» und «unseriös». Sie kritisieren damit die Plausibilität der Forschung von Michael Hermann sowie seine Person. Diese Kritik scheint wenig angebracht. Die Redaktion «ECO» hat sich nämlich die Mühe gemacht, einen der wenigen Experten zum Thema zu finden und für ein Interview zu gewinnen.

Professor Michael Hartmann forscht seit über 25 Jahren zu Eliten und Reichtum und kann zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema ausweisen: 11 Bücher, über 100 Buchbeiträge, mehr als 70 wissenschaftliche Zeitschriftenartikel und über 1000 Bei­träge in Zeitungen. 2002 und 2010 erhielt Michael Hartmann den Thyssen-Preis für den besten sozialwissenschaftlichen Aufsatz im deutschsprachigen Raum. 2008 wurde er mit dem Preis der Deutschen Gesellschaft für Soziologie für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der öffentlichen Wirksamkeit der Soziologie ausgezeich­net. Er ist Teilnehmer an allen grossen Talkshows am deutschen Fernsehen. Darun­ter schon vor zehn Jahren bei «Sabine Christiansen» zum Thema Erbschaftssteuer. Insgesamt ist Michael Hartmann in den letzten zehn Jahren über 100 Mal am Fernsehen aufgetreten. Dazu kommen rund 200 Radioauftritte.

Auf Grund seines wissenschaftlichen Werkes darf davon ausgegangen werden, dass die Aussagen von Michael Hartmann auf harten Fakten basieren.

Vermögenssteuer als Gegenargument

Die Beschwerdeführer schreiben zudem, es sei im Beitrag nicht erwähnt, dass die Schweiz im Vergleich mit anderen Ländern eine Vermögenssteuer kenne.

«Schliesslich wurde auf dem Vermögen jeweils zu Lebzeiten bereits jedes Jahr eine im internationalen Vergleich sehr hohe Vermögenssteuer bezahlt. Auch dazu im Beitrag kein Wort. Die Zuschauer erhalten so ein völlig falsches Bild von der Situation heute in der Schweiz.»

Diese Aussage ist nur dann stimmig, wenn man – fälschlicherweise – das Interview mit Willy Michel ignoriert. Die Vermögenssteuer ist im Interview nämlich ein zentrales Thema. Konkret sagt Willy Michel: «Eine Reichtums- oder Vermögenssteuer wie wir haben ja die wenigsten Länder in Europa. Die haben vor allem die Erbschaftssteuer. Die wenigsten haben beide Steuern.» Reto Lipp fragt weiter: «Sie sagen also, wenn man die Vermögenssteuer abschafft, dann sind Sie für die Erbschaftssteuer?», worauf Willy Michel antwortet: «Dann wäre ich sofort dabei.»

Dies zeigt nicht nur, dass das Thema aufgegriffen wurde, sondern auch, dass die Erb­schaftssteuer eine vergleichsweise liberale Steuer ist – und mitnichten das Schreck­gespenst, als das die Initiativ-Gegner die Initiative darstellen möchten.

Die Leistungsgesellschaft

In der Beschwerdeschrift schreibt der Hauseigentümerverband:

«Schliesslich erwähnt der Beitrag, dass Leistung immer weniger zähle und Reichtumsforscher und Soziologe Michael Hartmann erklärt, dass das Motto, wonach wer etwas leiste auch dafür belohnt werde, vollkommen an Bedeutung verliere. Gerade in Bezug auf die Schweiz als einer der wenigen Meritokratien der Welt, in der es zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt und wo zehntau­sende von Leuten, darunter viele Secondos, sich hoch gearbeitet und es zu Wohlstand gebracht haben, ist das völliger Unsinn.»

Die Grundthese, wonach es weltweit zu einer immer grösseren Vermögenskonzentra­tion kommt, ist von Thomas Piketty im vergangenen Jahr mit seinem Buch «Das Kapital im 21. Jahrhundert» wissenschaftlich untermauert worden. Das Buch wurde zwar vereinzelt kritisiert, hielt bislang jedoch jeder ernsthaften Kritik stand. Ein zentrales Fazit: Leistung zählt immer weniger, die Weitergabe von bestehendem Vermögen dafür immer mehr. Wie die Zahlen für die Schweiz zeigen, und diese basieren für die Vergangenheit insbesondere auch auf Daten von Piketty, gilt dies im Grundsatz auch für Schweiz. Selbstverständlich ist die Schweiz stärker als andere Länder eine Meritokratie. Dies ändert aber nichts daran, dass sich ein immer grösserer Teil des Kapitals in immer weniger Händen akkumuliert. Eine allzu grosse Ungleichheit in einer Gesellschaft kann gemäss IWF dazu führen, dass die Wirtschaft weniger stark wächst als dies möglich wäre. Der internationale Währungsfonds IWF darf als liberal gelten, und frei von linker oder gar kommunistischer Propaganda.

Zweifelsohne, und das sei keineswegs in Abrede gestellt, haben viele Vermögende in der Vergangenheit hart dafür gearbeitet, damit sie finanziell aufsteigen konnten. Dies zeigt sich bei Interview-Partner Willy Michel, aber auch bei vielen anderen Unterneh­mern, die wir bei «ECO» schon vorgestellt haben. Die jeweiligen Nachkommen erhal­ten diese hart erarbeiteten Vermögen indes leistungslos. An diesem leistungslosen Übertrag setzt eine Erbschaftssteuer an.

Die Redaktion empfindet es als richtig und wichtig, sowohl Vor- wie Nachteile einer wirtschaftspolitischen Vorlage zu thematisieren und hat das mit der Berichterstattung von Ende April auch getan – aufgeteilt in Beitrag und Interview. In den Augen der Redaktion war die Berichterstattung korrekt und ausgewogen.

Die Redaktion «ECO» beantragt deshalb, die Beschwerde abzuweisen.“

3. Soweit die Stellungnahme der Verantwortlichen von SRF. Nachdem ich die Angele­genheit analysieren konnte, scheinen mir die Argumente von Herrn Reto Gerber als Redaktionsleiter von ECO sowie von Redaktor Marcel Sigrist sehr plausibel zu sein. Sie nehmen zu sämtlichen von Ihnen kritisierten Punkten ausführlich Stellung und begründen, warum ihrer Meinung nach die Sendung als korrekt und ausgewogen angesehen werden soll. Um Wiederholungen zu vermeiden, kann ich mich deshalb kurz fassen.

Ich stelle dabei fest, dass im ECO vom 27. April die Erbschaftssteuer „als Schwer­punkt der Sendung“ in zwei Beiträgen behandelt wurde.

Im ersten Beitrag mit dem Titel „ Erbschaftssteuer gegen Vermögenskonzentration“ ging es um die ungleiche Verteilung des Reinvermögens in der Schweiz und um die Wirkung der Erbschaftssteuer gegen diese Vermögenskonzentration.

Als Hauptprotagonist konnte in diesem Beitrag der deutsche Reichtums- und Elitefor­scher Professor Michael Hermann seine eigene Sicht der Dinge erläutern. Diejeni­gen, die erben, hätten viel mehr Einkommen, ohne dafür etwas leisten zu müssen. Sie hätten einfach Glück gehabt. Die geplante Erbschaftssteuer würde diese stetige Konzentration von Vermögen etwas bremsen. Aufgrund dieser Steuer ginge keine Firma bankrott, denn alle Unternehmen würden eine Erbschafssteuer von 10 bis 15 Prozent verkraften. Im Beitrag selber sowie auch im Internet unter dem Titel „Wie Feudalsysteme“ philosophiert Professor Hermann über die Denkweise der Reichen und gegen das Erbschaftsystem. Dass er unwidersprochen zu Gunsten der Erb­schaftssteuer argumentieren konnte, ist unbestritten. In diesem Sinne habe ich für Ihre kritische Reaktion durchaus viel Verständnis. Vor allem im Vorfeld einer ansteh­enden Volksabstimmung wäre dieser Beitrag für sich allein als unzulässig zu be­trachten. Das geforderte Sachgerechtigkeitsgebot wäre eindeutig verletzt worden.

In Ihrer Beanstandung berücksichtigen Sie aber nicht den zweiten Beitrag von ECO. Mit dem Titel „Multimillionär Willy Michel zur Erbschaftssteuer“ hatte der Gründer und Mehrheitsaktionär der Medizinaltechnik-Firma Ypsomed im Gespräch mit Reto Lipp die Möglichkeit, seine Ablehnung der Erbschaftssteuer umfassend zu begründen. Der Text der Initiative sei schwammig und die vorgeschlagene Reform berücksichtigt nicht, dass bereits die Einkommenssteuer sowie die Vermögensteuer bezahlt werden mussten. In verschiedener Hinsicht sei diese Initiative inakzeptabel. Seine beiden Söhne und seine Tochter könnten diese Steuer nur durch Verschulden oder Verkauf eines Teils der Aktien bezahlen.

Zieht man beide Berichte in Betracht, wurde das Publikum über die wesentlichen Vor- und Nachteile der Erbschaftssteuer korrekt und umfassend genug informiert, damit es sich eine eigene Meinung bilden konnte. Die Sendung ECO hat deshalb das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintre­ten konnte, nicht unterstützen kann.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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