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Nach dem «JA» zum RTVG: Anhörung zur Verordnung eröffnet

Mit dem knappen Ja zum neuen Radio- und Fernsehgesetz hat das Stimmvolk im Juni einem neuen Gebührensystem zugestimmt. Nun wird die Umsetzung geregelt. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat die Anhörung zur Verordnung eröffnet. Die Bestimmungen regeln den Systemwechsel von der Empfangsgebühr zur Radio- und Fernsehabgabe. Die Gesetzes- und Verordnungsänderungen werden voraussichtlich Mitte 2016 in Kraft treten, wie das Bakom am Dienstag mitteilte.

Der Wechsel von der Empfangsgebühr zur Radio- und Fernsehabgabe wird jedoch erst später erfolgen, voraussichtlich Mitte 2018 oder Anfang 2019. Das Bakom begründet dies mit den aufwändigen Vorbereitungsarbeiten. Für die Bestimmung der neuen Erhebungsstelle wird ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt.

Nach dem Zuschlag müsse sich die Erhebungsstelle konstituieren und die notwendige Infrastruktur aufbauen, heisst es im Bericht zur Anhörung. Insbesondere müsse sie die technischen Voraussetzungen schaffen, um die Daten von den zuständigen Behörden erhalten und bearbeiten zu können. Geplant ist zudem eine Testphase. Maximal 400 Franken für Haushalte Offen bleibt auch der exakte Betrag, den Haushalte und Unternehmen künftig zahlen müssen. Wie heute wird der Bundesrat die Höhe festlegen. Um zu gewährleisten, dass die Berechnung auf aktuellen Daten basiere, werde er den Betrag erst kurz vor dem Systemwechsel festlegen, schreibt das Bakom. Die Haushaltsabgabe soll - wie vor der Abstimmung angekündigt - maximal 400 Franken betragen. Auch die Tarifkategorien für Unternehmen wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt festlegen. Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 500'000 und 999'999 Franken werden laut dem Bericht voraussichtlich in die tiefste Tarifkategorie fallen und eine Abgabe von 400 Franken zahlen müssen. Unternehmen, die in diese Tarifkategorie fallen, werden auf Gesuch hin von der Abgabe befreit, wenn sie nachweisen, dass die Abgabe mehr als 10 Prozent ihres Gewinnes betragen würde oder dass sie Verlust gemacht haben. Abgabe für Unternehmensgruppen Der Abgabepflicht unterliegen Unternehmen, die bei der Steuerverwaltung im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen sind. Dies können eigenständige Einheiten oder MWST-Gruppen sein. Eine bestehende MWST-Gruppe soll sich auch mit weiteren beherrschten Unternehmen zu einer Unternehmensabgabegruppe zusammenschliessen können, die dann nur eine Abgabe bezahlt. Nicht möglich wäre es hingegen, eine bestehende MWST-Gruppe lediglich für die Belange der Unternehmensabgabe aufzuspalten. Befreiung von der Abgabe nur ohne Geräte Die Verordnung regelt ferner die befristete Abmeldemöglichkeit. Während fünf Jahren von der Abgabe befreien lassen können sich Haushalte ohne Geräte wie Radio, Fernsehen, Computer und Handy. Steht in einem Haushalt kein derartiges Gerät zur Verfügung, ist die Voraussetzung für die Befreiung von der Abgabe gegeben. Ist ein solches Gerät vorhanden, muss der Haushalt dagegen bezahlen - unabhängig davon, ob das Gerät tatsächlich für den Radio- und Fernsehkonsum genutzt wird. Keine Abgabe bezahlen müssen taubblinde Personen sowie Diplomaten. Mehr Geld für lokale Radio- und Fernsehstationen Die Verordnung regelt ferner die Einzelheiten zur Verwendung des Überschusses aus den Empfangsgebühren, die in den letzten Jahren nicht ausgeschüttet werden konnten. Gemäss dem Radio- und Fernsehgesetz muss ein Teil davon für die lokalen Radio- und Fernsehstationen verwendet werden. Für die Aus- und Weiterbildung sowie für die digitale Produktion und Verbreitung ihrer Programme sollen den Stationen insgesamt 45 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Ihre Programme sollen sie neu nur noch zu mindestens 20 bis 30 Prozent statt zu 30 bis 50 Prozent selbst finanzieren müssen. Die Anpassung des Eigenfinanzierungsgrades ist eine Folge der Erhöhung des Abgabenanteils für die Lokalen. Gemäss dem neuen Gesetz erhalten diese neu 4 bis 6 Prozent statt wie bisher 4 Prozent. Um wie viel der Abgabenanteil innerhalb dieser Bandbreite erhöht werde, entscheide der Bundesrat voraussichtlich im nächsten Frühjahr, schreibt das Bakom. Text: sda
Bild: colourbox.de, Montage cha

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