SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Kassensturz»-Beitrag «Parteien im Konsumenten-Check» beanstandet (Teil V)

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Mit E-Mail vom 22. September 2015 beanstanden Sie den Beitrag „Parteien im Konsumenten-Check“ in der Sendung „Kassensturz“ vom 15. September. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 22. September bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stel­lung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kriti­sierte Sendung sehr genau studieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Eingabe wortwörtlich wie folgt:

„Die ganze Sendung war exakt NUR dazu aufgebaut worden um gegen die SVP, FDP Stimmung zu machen und SRF-Liebling SP aber auch die Grüne Partei, GLP in ein gutes Licht zu rücken.
Ich beanstande die Art und Weise wie die weibliche Kommentatorin den gesamten Beitrag gesprochen hatte. Insbesondere die Betonungen welche immer klar als Seitenhieb gegen SVP und FDP und deren ANGEBLICHE Konsumentenfeindlichkeit gedacht war.

Es ging so WEIT. Um nicht die BDP zu diskreditieren, wurde im Beitrag Herr Lorenz Hess von der BDP als SVP ler bezeichnet.
Die Bemerkung der Kommentatorin auf die EINGESPIELTEN Satz von Herrn Aeschi SVP ist ein Skandal "Von wegen Konsumentenfreundlich" sagte die Dame. Dann auch noch ohne Herrn Aeschi die Möglichkeit zu geben darauf zu reagieren.
Ebenso beanstande ich den abschliessenden Satz von Herrn Schmezer zu diesem Beitrag. DAs war eine KLARE Wahlempfehlung. Ja Aufforderung die vom SRF so bevorzugte SP zu wählen und die SVP, FDP zu meiden.

Das Schweizer Fernsehen Instrumentalisierte nicht nur die beliebteste Sendung im SRF für ihre GEWOHNTE Linke Anti SVP-Propaganda, sie machte dies mit unzähligen Journalistischen Mängel.
Es geht hier auch nicht um die Punkte welch SRF Kassensturz aufzählte (Dies scheint Herr Wettstein bei seinen Verteidigungen leider nicht zu verstehen) Es geht um die Punkte welche weggelassen wurden.
Wenn SRF Kassensturz der Meinung ist die von ihnen aufgezählten Punkten seien wichtig um Konsumentenfreundliche und Unfreundliche zu unterscheiden.... bitteschön. ABER Wie kommt SRF dazu ABSCHLIESSEND Anhand lächerlicher 5 Punkte festzulegen wer Konsumentenfreundlich ist und wer nicht? Entscheidende Punkte wurden NICHT erwähnt. Ich denke ABSICHTLICH weggelassen. Wie kommt SRF Kassensturz dazu zb. folgende Punkte als nicht Relevant für die Ermessung -wer Konsumentenfreundlich ist - zu betrachten:
- Vignette
- Regulierungen
- Bürokratische Hürden
- allgemeine Steuerpolitik u.a. auch:
- Steuerwettbewerb
- Steuersatz (Sowohl für Endkonsument wie auch für Unternehmen welche "Vergünstigungen" dem Konsumenten weitergeben)
- Unternehmensfeindliche Vorstösse der Linken (1:12, Mindestlohn, Grundlohn, Erbschaftssteuer..)
usw.
Diese Punkte wurden NICHT MAL ANGEDACHT. Nein, es wurden andere 5 Punkte erkoren die dann grundsätzlich festlegen sollen wer Konsumentenfreundlich ist und wer nicht.
Der entscheidende und wichtigste Punkt welche ich beanstande:
SRF Kassensturz hat bislang stetig IMMER der kritisierten Firma, Personen die Möglichkeit gegeben sich zu verteidigen. Direkt im Studio oder ein langes Interviews. NIEMALS endete ein solcher Beitrag dann mit Worten wie "Von wegen...." oder Empfehlung etwas zu meiden... (wie die Wahlempfehlung von Herr Schmezer).
Ich darf z.B. auf den vorherigen Bericht verweisen. Ein Paketdienst der vom Kassensturz sehr kritisiert wurde! Dennoch gab man einem Vertreter des Unternehmens die Möglichkeit die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen. UND dem Vertreter des Unternehmens wurde WIE IMMER das Schlusswort gewährt. OHNE eine abschätzige Bemerkung ("wie von der Kommentatorin beim Beitrag über die Parteien "Von Wegen Konsumentenfreundlich" an die SVP)
Dieser Medienskandal, dieser Propagandasendung lässt sich für mich nicht entschuldigen. Schon gar nicht wie es Herr Wettstein versuchte. Der bei "Von wegen Konsumentenfreundlich" von LEDIGLICH "Vielleicht etwas zu pointiert" sprach. Eine absolute Unverschämtheit.
Ich ersuche SRF Kassensturz mir ansonsten aufzuzeigen bei welcher Gelegenheit JEMALS ein anderes Unternehmen, Personen welche vom SRF Kassensturz kritisiert wurde, solche Behandlung erfahren musste. Sie werden KEIN Gegenbeispiel finden. So unschöne und zu recht kritisierte Verfehlungen Unternehmen auch vorzuwerfen war; IMMER konnten die sich verteidigen, immer direkt im Studio oder mit einem längeren Interview ohne kritischen Schlusssatz der Moderatoren.
NICHT WIE in diesem Beitrag wo gerade mal EINEN (Meine Damen und Herren das muss man sich überlegen; EINEN Satz) Herr Aeschi als Verteidigung sagen durfte, der dann noch nur eingespielt war UND von der Kommentatorin so bewertet wurde "Von Wegen Konsumentenfreundlich"
Sehr geehrter Herr Casanova. Bei allem gebührenden Respekt. Für mich entscheidet diese Beanstandung wie unabhängig Sie sind. Dieser Skandal. Diese offensichtliche Propaganda gegen die SVP und pro Links wo nach meiner Meinung die beliebteste Sendung im SRF instrumentalisiert wurde...lässt sich NICHT verharmlosen, Schönreden!
In der Folgesendung (Welche ich mir ausdrücklich vorbehalte ebenfalls zu beanstanden) wird nun tatsächlich auch eine Dame der SP eingeladen. So wird WOHLWAHRSCHEINLICH das Verhältnis 2 gegen 1 (INKL. Herr Schmezer als Moderator). Und NICHT wie aufgeführt üblich, wo sich der beschuldigte zwar kritischen Fragen des Moderators gefallen lassen musste, ihm aber genügend Zeit eingeräumt wurde zu antworten. UND er sich NICHT auch noch mit einer 3. Partei messen lassen musste.
Ich fordere SRF Kassensturz auf wie in ALLEN ANDEREN Fällen auch jemanden von der SVP OHNE 3. Person ausführlich die Möglichkeit zu geben sich auf die Anschuldigungen vom SRF Kassensturz wehren zu können. Alternativ ersuche ich die SVP SRG endlich zu boykottieren. Diese einseitige und ständige Anti-SVP-Berichterstattung ist nach meiner Meinung nicht mehr tragbar!
Ich glaube JEDER der den Staatssender SRF/SRG kennt weiss sehr wohl, dass Propaganda gegen die einzige regierungskritische Partei zum „Standartprogramm“ bei der SRG dazugehört. Diesmal hat SRF (Kassensturz) den Bogen allerdings massiv überzogen.

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Herr Wolfgang Wettstein, Redaktionsleiter „Kassensturz/Espresso“, schreibt dabei Folgendes:

„Zu der Beanstandung von Frau X gegen die «Kassensturz»-Sendung “Parteien im Konsumenten-Check” vom 15. September 2015 verweise ich Sie auf meine Antworten zur Beanstandung von Nationalrätin Natalie Rickli und Nationalrat Gregor Rutz, in der ich ebenfalls die wichtigsten Beschwerdepunkte erläutert habe und auf meine zusammenfassende Antwort mehrerer Beanstandungen, die ähnlich argumentieren: Verletzung des Vielfaltsgebots, Abstimmungen über weniger Steuern oder weniger Bürokratie hätten wir ausgeklammert. Unzulässige Wahlempfehlung. «Kassensturz» hätte politisch Stellung bezogen.

Die erwähnte Stellungnahme von Herrn Wettstein lautet wie folgt:

„Zur Beanstandung von Nationalrätin Natalie Rickli und Nationalrat Gregor Rutz gegen die «Kassensturz»-Sendung ‚Parteien im Konsumenten-Check’ vom 15. September 2015 nehme ich gerne Stellung.

1. Mit dem Beitrag ‚Parteien im Konsumenten-Check’ wollte «Kassensturz» wissen, wie das Parlament in der letzten Legislatur über fünf wichtige Konsumentenschutz-Themen abgestimmt hat, Themen, über die «Kassensturz» immer wieder berichtet. Die Themen sind für Konsumenten relevant und breit gefächert: Roamingtarife, Garantiefristen, Kampf gegen die Hochpreisinsel, Deklaration von Lebensmitteln und besserer Kundenschutz bei Versicherungsverträgen. Dies gehört auch – und gerade vor den Wahlen – zu unserem Informationsauftrag. Entgegen der Meinung der Beanstander darf und soll «Kassensturz» die politische Positionierung der Fraktionen zu Konsumentenschutzthemen beleuchten. Auch vor Wahlen.

Das Ergebnis war interessant: Die SP stimmte immer für Konsumenteninteressen, FDP, Grüne, CVP, Grünliberale und BDP stimmten mal für und mal gegen Konsumenteninteressen. Auffallend jedoch war, dass die SVP fast immer gegen Konsumenteninteressen gestimmt hat. Mit diesem Befund hat «Kassensturz» aber nicht gegen das Ausgewogenheitsprinzip verstossen. Die Fakten stimmen, «Kassensturz» hat sie transparent dargelegt. Im Beitrag kamen zu den einzelnen Geschäften jeweils Politiker zu Wort, auch SVP-Politiker, die ihre Argumente vorbringen konnten. Tho­mas Aeschi konnte sein bestes Argument im «Kassensturz» präsentieren. Mit der Aussage ‚von wegen konsumentenfreundlich’ zog «Kassensturz» ein pointiertes Fazit am Ende des Beitrages. Im Hinblick auf die gebotene Zurückhaltung vor Wahlen war die Formulierung möglicherweise etwas gar zugespitzt. Die Zuschauer kennen «Kassensturz» aber als Sendung, die deutlich ihre Meinung vertritt und sich anwaltschaftlich auf die Seite der Konsumenten schlägt. Dieses Sendekonzept wurde vom Bundesgericht mehrfach geschützt. «Kassensturz» darf Partei ergreifen. Dieses pointierte Fazit am Schluss des Beitrags verstösst meiner Meinung nach nicht gegen die Konzession. Denn für die Zuschauer war klar, dass es sich um eine Wertung von «Kassensturz» handelt. Sie konnten sich eine eigene Meinung bilden. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde in jedem Fall eingehalten, weil die Fakten stimmen.

«Kassensturz» hat im Beitrag auch keine Wahlempfehlung abgegeben, sondern in Übereinstimmung mit dem Sendekonzept lediglich anhand des Abstimmungsverhaltens zu relevanten Konsumentenschutzthemen die Konsumentenfreundlichkeit der Parteien untersucht. Dies als Wahlempfehlung zu verstehen, wäre etwa so, wie wenn «Kassensturz» einer Kaufempfehlung beschuldigt würde, weil er bei einem Produktetest mit transparenten Kriterien den Testsieger wie auch die Verlierer des Tests nennt.

«Kassensturz» hat auf seiner Webseite für diejenigen Nutzerinnen und Nutzer Links auf externe Wahlhilfen aufgeschaltet, ‚die nicht nach Partei, sondern nach dem Kriterium der Konsumenten-Freundlichkeit die Nationalräte seines Kantons auswählen wollen’. Hier ist das gemeinsame Parlamentarier-Rating von FRC, ACSI und SKS enthalten – aber nicht nur. Wir haben ebenso auf die Wahlhilfen von der Allianz der Umweltverbände sowie auf das Rating der Sendung ‚Eco’ verlinkt. Es stimmt also nicht, wie die Beanstander insinuieren, dass «Kassensturz» der SKS eine exklusive Plattform gegeben hat.

2. Auch der Vorwurf der Beanstander, wir hätten das Vielfaltsgebot verletzt, weil die portraitierten Abstimmungen äusserst einseitig erfolgt seien, zielt ins Leere. «Kassensturz» hat strikt Konsumentenschutz-Themen herausgegriffen, über die wir immer wieder berichten. Es sind für Konsumenten relevante Abstimmungen. Das Bild, wonach die SVP am häufigsten gegen Konsumenteninteressen stimmt, würde sich auch dann nicht ändern, wenn wir sämtliche Abstimmungen zu Konsumentenschutz-Themen behandelt hätten. K-Tipp, mit dem «Kassensturz» seit Jahren nicht mehr zusammenarbeitet, hat 22 Abstimmungen ausgewertet. Und kam zum gleichen Ergebnis. Ebenso die Konsumentenorganisationen FRC, ACSI und SKS, die zusammen 40 Abstimmungen ausgewertet haben. In allen Ratings zum Abstimmungsverhalten bei Konsumentenschutz-Themen schnitt die SVP deutlich am schlechtesten ab. Deshalb war auch unsere Auswahl von fünf Abstimmungen repräsentativ.

Wir haben andere Abstimmungen, wie sie die Beanstander aufführen, nicht bewertet, weil sie keine klassischen Konsumentenschutz-Themen behandeln. Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten oder ein Verkaufsverbot von bestimmten Produkten zu gewissen Zeiten in Tankstellen-Shops schützen die Konsumenten nicht, belasten höchstens die Arbeitnehmer. Die Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette hätte zwar den Autofahrer belastet, ihn aber als Steuerzahler gleichzeitig wieder entlastet. «Kassensturz» hat sich auf relevante Themen beschränkt, über die «Kassensturz» immer wieder berichtet und bei denen es eindeutig ist, welches Abstimmungsverhalten konsumentenfreundlich ist und welches nicht.

Die Beanstander bemängeln, dass «Kassensturz» das Abstimmungsverhalten gewertet und eingeordnet hat. Aber das darf die Sendung. Für die Zuschauer war deutlich, dass «Kassensturz» eine Wertung vornimmt. Und mit Verlaub: Nach 41 Jahren auf Sendung kann «Kassensturz» mit Recht von sich behaupten, zu wissen, was konsumentenfreundlich ist und was nicht. Das Fazit, wonach die SVP die konsumentenfeindlichste Partei ist, ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern anhand der fünf Abstimmungen transparent dargelegt worden.

Es stimmt nicht, dass «Kassensturz» ‚einzig die SVP bewertet’ hat. Wir haben das Abstimmungsverhalten aller Parteien in Fraktionsstärke grafisch dargestellt. Es ist nun einmal so, dass die SVP am konsumentenfeindlichsten abgestimmt hat. Auch wenn wir dutzende weitere Abstimmungen zu Konsumentenschutzthemen berücksichtigt hätten, hätte sich an dieser Aussage nichts geändert.

3. Die Beanstander werfen «Kassensturz» vor, fehlerhaft oder unvollständig berichtet zu haben. Diese Kritik können wir nicht nachvollziehen.

Die Aussage ‚99 Parlamentarier schützen ausländische Grosskonzerne zum Nachteil der Konsumenten: SVP und BDP einstimmig, die Grünen mehrheitlich’ trifft zu. Auf der Grafik war zu erkennen, dass Grünliberale, SP, FDP und CVP mehrheitlich für die Revision des Kartellgesetzes stimmten. Mehrheitlich heisst per Definition, dass mehr als die Hälfte der Räte einer Partei zugestimmt haben. Das war auch bei der CVP der Fall, allerdings knapp. Anhand der Grafik konnten sich die Zuschauer aber ein eigenes Bild machen. Sie sahen, dass es auch bei der CVP, bei der SP und FDP viele Stimmen gegen das Kartellgesetz gab.

Der Begriff ‚Schlussabstimmung’ bedeutet normalerweise etwas anderes. Da haben die Beanstander Recht. Aber es war die letzte Abstimmung von vielen Abstimmungen zum Kartellgesetz in der vergangenen Legislatur. Deshalb die etwas missverständliche Bezeichnung. Es wäre besser gewesen, ‚Letzte Abstimmung’ zu schreiben.

Der eingeblendete Sitzplan hat nicht die wirkliche Sitzordnung im Nationalrat abgebildet, sondern schematisch die Parteien dargestellt. Wenn alle anwesenden SVP-Parlamentarier gegen Konsumenteninteressen gestimmt haben, haben wir das mit der entsprechenden Anzahl roter Punkte am rechten Rand dargestellt. Es wurde in der Sendung explizit darauf hingewiesen, dass man ergänzend zum Beitrag online detaillierte Informationen zu diesen Abstimmungen findet, um sich selbst ein noch genaueres Bild zu machen. Es wird kaum ein Stimmbürger wissen, wo genau sein Vertreter im Parlament sitzt. Wer nachsehen will, wie sein Vertreter abgestimmt hat, kann das auf der «Kassensturz»-Onlineseite tun. Das haben wir in der Abmoderation gesagt.

Auch die Aussage stimmt, dass sich ‚einzig die SVP’ beim Thema längere Garantiefristen gegen die Konsumenten gestellt hat. Sie stimmte als Partei geschlossen dagegen. Im Filmkommentar ergänzten wir aber noch und sagten: ‚Und ein paar Abweichler der CVP.’ Zudem konnten die Zuschauer auf der Grafik deutlich sehen, dass es noch fünf weitere Parlamentarier neben der SVP gab, die gegen längere Garantiefristen stimmten.

Zu ergänzen ist noch, dass «Kassensturz», weil die Sendung für viel Gesprächsstoff gesorgt hatte, das Thema eine Woche später nochmals vertieft hat. Wir haben ein Streitgespräch mit Beanstander Gregor Rutz und Prisca Birrer-Heimo durchgeführt zur Frage, welche Partei am konsumentenfreundlichsten ist.

Fazit: «Kassensturz» hat vor den Wahlen die Parteien nach ihrem Abstimmungsverhalten zu Konsumentenschutzthemen bewertet. Das ist legitim und sinnvoll. Wir haben dies pointiert getan. Aber die Zuschauer kennen «Kassensturz» und wissen, dass die Sendung anwaltschaftlich ist und ihre Meinung pointiert vertritt. Die Zuschauer konnten sich eine eigene Meinung bilden, wie die zahlreichen Reaktionen zeigen, die «Kassensturz» widersprechen. Eine Verletzung der Konzession sehe ich nicht. Ich bitte Sie deshalb, Herr Casanova, die Beanstandung als unbegründet abzulehnen.“

Frau X beanstandet aber noch weitere Punkte:

Sie kritisiert “die Art und Weise wie die weibliche Kommentatorin den gesamten Beitrag gesprochen hat. Insbesondere die Betonungen, welche immer klar als Seitenhieb gegen SVP und FDP (...) gedacht war.” Ich muss zugeben, dass ich nicht so recht weiss, wie ich dieser Kritik begegnen soll. Die Sprecherin ist die Nachfolgerin von Peter Kner, der die Sendung 41 Jahre lang vertont hat und jetzt in Pension ist. Die Zuschauer kannten und liebten seine Stimme. An die neue Sprecherin müssen sich die Zuschauer offensichtlich noch gewöhnen, was nicht erstaunt. Vielleicht stammt daher die Irritation von Frau X. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass die Sprecherin den Filmkommentar wie zuvor auch Peter Kner so spricht, dass unsere anwaltschaftliche Haltung dahinter spürbar wird.

Frau X kritisiert weiter, “um nicht die BDP zu kritisieren, wurde im Beitrag Herr Lorenz Hess von der BDP als SVPler bezeichnet.” Es ist tatsächlich so, dass uns beim Einblender ein ärgerlicher Fehler unterlaufen ist. Ihre Kritik zielt jedoch ins Leere, wenn sie dahinter eine Absicht vermutet. Ich kann Ihnen versichern, das war selbstverständlich nicht der Fall. Wir haben den Fehler auf unserer Internetseite sofort korrigiert.

Auf ihre Kritik, die Bemerkung der Kommentatorin „von wegen konsumentenfreundlich“ auf den eingespielten Satz von Thomas Aeschi sei ein Skandal, weil Herr Aeschi keine Möglichkeit hatte, darauf zu reagieren, habe ich bereits gegenüber Nationalrätin Rickli und Nationalrat Rutz Stellung genommen: Herr Aeschi konnte sein bestes Argument im «Kassensturz» präsentieren. Mit der Aussage „von wegen konsumentenfreundlich“ zog «Kassensturz» ein pointiertes Fazit am Ende des Beitrages. Die Zuschauer kennen «Kassensturz» als Sendung, die pointiert ihre Meinung vertritt und sich anwaltschaftlich auf die Seite der Konsumenten schlägt. Dieses Sendekonzept wurde vom Bundesgericht mehrfach geschützt. «Kassensturz» darf Partei ergreifen. Dieses pointierte Fazit am Schluss des Beitrags verstösst meiner Meinung nach nicht gegen die Konzession. Denn für die Zuschauer war klar, dass es sich um eine Wertung von «Kassensturz» handelt. Sie konnten sich eine eigene Meinung bilden. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde in jedem Fall eingehalten, weil die Fakten stimmen.

Frau X kritisiert weiter, der „wichtigste Punkt welche ich beanstande“: «Kassensturz» habe bislang immer der kritisierten Firma oder Personen die Möglichkeit gegeben, sich zu verteidigen. Direkt im Studio oder in einem langen Interview. Doch das stimmt nicht. Wir holen immer eine Stellungnahme ein und präsentieren die besten Argumente der kritisierten Partei. Aber ob dies in Form eines Studiogespräches, eines Statements im Beitrag, als Schrifteinblender oder in der Abmoderation erfolgt, entscheidet die Redaktion nach journalistischen Kriterien. Herr Aeschi konnte Stellung nehmen und sein wichtigstes Argument präsentieren.

Was Frau X gefehlt hat, haben wir eine Woche später nachgeholt. Weil die Sendung für viel Gesprächsstoff gesorgt hatte, haben wir das Thema nochmals vertieft. Wir haben ein Streitgespräch mit Gregor Rutz und Prisca Birrer-Heimo durchgeführt zur Frage, welche Partei am konsumentenfreundlichsten ist.

«Kassensturz» hat vor den Wahlen die Parteien nach ihrem Abstimmungsverhalten zu Konsumentenschutz-Themen bewertet. Das ist legitim und sinnvoll. Wir haben dies pointiert getan. Aber die Zuschauer kennen «Kassensturz» und wissen, dass die Sendung anwaltschaftlich ist und ihre Meinung pointiert vertritt. Die Zuschauer konnten sich eine eigene Meinung bilden, wie auch die Reaktion von Frau X zeigt, die «Kassensturz» widerspricht. Eine Verletzung der Konzession sehe ich nicht. Ich bitte Sie deshalb, Herr Casanova, die Beanstandung als unbegründet abzulehnen“.

3. Soweit die umfassende Stellungnahme des Redaktionsleiters von „Kassensturz“. Herr Wolfgang Wettstein begründet ausführlich, warum er beantragt, Ihre Beanstandung zurückzuweisen. Zwar gibt er einzelne Fehlleistungen zu – zum Beispiel bezüglich der „möglicherweise etwas gar zugespitzten“ Formulierung des negativen Kommentars zur Aussage von Herrn Nationalrat Aeschi –, doch er sieht im Beitrag keine Verletzung der Konzession. Sein Hauptargument: Die Fakten stimmen. „Die Zuschauer kennen ‚Kassensturz‘ als Sendung, die deutlich ihre Meinung vertritt und sich anwaltschaftlich auf die Seite der Konsumenten schlägt.“ Für die Zuschauer sei klar gewesen, dass es sich um eine Wertung von „Kassensturz“ handelte und konnten sich deshalb eine eigene Meinung bilden.

Ich könnte die Argumentationskette von Herrn Wettstein durchaus nachvollziehen, wenn es sich um eine übliche und nicht um eine Wahlsendung gehandelt hätte. Dies sollte unbestritten sein. Denn sowohl in der An- wie auch in der Abmoderation wurde explizit auf die Parlamentswahlen vom 18. Oktober hingewiesen. Zudem wurde der Beitrag lediglich etwas mehr als einen Monat vor den Wahlen ausgestrahlt. In ande­ren Worten, die Sendung fand in der so genannten „heissen Phase“ des Wahlkampfes statt.

Vorliegend – und dies scheint mir wichtig zu betonen – gilt es deshalb zu berücksichtigen, dass Sendungen im Vorfeld von Wahlen und Volksabstimmungen aus staatspolitischer Sicht heikel sind, weil sie unmittelbar die politische Meinungsbildung berühren. Der Europarat unterstreicht in einer Empfehlung an die Mitgliedsstaaten die Bedeutung der Medien und insbesondere auch der elektronischen Medien bei der Berichterstattung im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen.

Bei dieser Ausgangslage ist die Sicherung der politischen Meinungsbildung als wich­tiges Element der Demokratie eine der Hauptaufgaben der rundfunkrechtlichen Pro­grammaufsicht in der Schweiz. Entsprechend sorgfältig ist bei der Gestaltung von Ausstrahlungen vor Wahlen und Volksabstimmungen vorzugehen.

Die Informationsgrundsätze von Art. 4 RTVG bezwecken im Zusammenhang mit der Berichterstattung vor Wahlen und Volksabstimmungen primär, die Chancengleichheit zwischen den kandidierenden Personen bzw. Parteien vor Wahlen zu gewährleisten. Sendungen im Vorfeld vor Wahlen haben deshalb erhöhten Sorgfaltspflichten bezüglich Ausgewogenheit zu genügen. Dieser Grundsatz gilt für alle Sendungen von konzessionierten Veranstaltern und wird sowohl vom Bundesgericht wie auch von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI gefordert und findet seinen Einklang ebenfalls in den publizistischen Leitlinien von SRF.

Das Bundesgericht hat sogar mehrmals unterstrichen, dass im Vorfeld von Wahlen dem Vielfaltsgebot – welches sich primär auf die Programme in ihrer Gesamtheit bezieht – bereits im Rahmen einzelner Sendungen und Beiträgen Rechnung getragen werden muss. Bei solchen Sendungen – so das Bundesgericht – ist das Vielfaltsgebot auch direkt im Rahmen einzelner Sendungen von Bedeutung (Siehe BGE 138 I 107 E. 2.1F, BGE 136 I 167 E. 3.2.1 sowie BGE 134 I 2 E. 3.3.2.).

Bei dieser rechtlichen Ausgangslage hat die Ombudsstelle zu befinden, ob der Beitrag „Parteien im Konsumenten-Check: Diese fallen durch“ die verlangten erhöhten Sorgfaltspflichten bezüglich Ausgewogenheit für Sendungen im Vorfeld von Wahlen verletzt hat oder nicht.

In Ihrer Eingabe begründen Sie ausführlich, warum Ihrer Meinung nach dies eindeutig der Fall sei. Die Sendung sei so aufgebaut gewesen, um gegen die SVP und die FDP Stimmung zu machen. Sie kritisieren zudem, dass nachdem Herrn Aeschi einen Satz als Verteidigung sagen durfte, die Kommentatorin eine abschlägige Bemerkung gemacht habe.

Eine Vorbemerkung scheint mir deshalb wichtig zu sein. Im „Kassensturz“ vom 15. September ging es um die Frage, welche Partei am häufigsten gegen die Interessen der Konsumenten stimmt. Anhand von fünf Abstimmungen der vergangenen Legislaturperiode wurde die SVP als die konsumentenfeindlichste Partei bestimmt. Wie in Kassensturz üblich, erstellte die Redaktion für die Beantwortung dieser politischen Frage eine „Rangliste“.

Dies soll nicht überraschen. Seitdem im Parlament die elektronische Abstimmung eingeführt wurde, betrifft das journalistische Mittel des „Ranking“ immer mehr auch die Haltung der einzelnen Parlamentarier zu den verschiedenen politischen Themen. Das Parlament war sich dieser Folge bewusst, als es sich nach langen und kontroversen Diskussionen für mehr Transparenz dank elektronischer Abstimmung entschieden hatte. Im Hinblick auf die Wahlen vom 18. Oktober hat zum Beispiel die Zeitschrift „Bilanz“ die Rangliste der wirtschaftsfreundlichsten Nationalräte publiziert, die Sendung ECO die Liste der Parlamentarier, die eher für Regulierungen und gegen unternehmerische Freiheiten gestimmt haben, und die Stiftung für Konsumentenschutz hat analysiert, welche Parteien und welche Parlamentarier die Anliegen der Konsumenten unterstützen.

Auch wenn ein solches „Ranking“ die politische Positionierung der Fraktionen und der einzelnen Parlamentarier beleuchtet – und somit eine politische Einschätzung ermöglicht –, ist eine derartige Analyse grundsätzlich zulässig. Im Rahmen seines Informationsauftrags hat „Kassensturz“ zu Recht die Frage der Haltung der Parteien bei Konsumentenschutzthemen behandelt. Voraussetzung dafür ist aber, dass im Vorfeld einer Wahl die erhöhten Sorgfaltspflichten bezüglich Ausgewogenheit respektiert werden.

In dieser Hinsicht, nachdem ich die Angelegenheit analysieren konnte, gelange ich in Bezug auf „Kassensturz“ vom 15. September insbesondere zu folgenden Schlussfolgerungen:

Ausgewogenheit: Redaktionsleiter Wettstein betont mehrmals, dass „Kassensturz“ seine Meinung vertritt und sich anwaltschaftlich auf die Seite der Konsumenten schlägt. Seinem Wesen nach ist aber anwaltschaftlicher Journalismus nicht neutral, sondern nimmt Partei, versteht sich als Anwalt eines Anliegen – vorliegend des Konsumentenschutzes –, für das er Verständnis wecken will. Anwaltschaftlicher Journalismus ist als Bestandteil der Programmautonomie von Radio und Fernsehen als durchaus zulässig zu betrachten. Doch im Vorfeld einer Wahl genügt er den erhöhten Sorgfaltspflichten bezüglich Ausgewogenheit kaum. Dies ist im Konsumentencheck von Kassensturz eindeutig festzustellen. Die Haltung der Parlamentarier und der Parteien, welche den konsumentenfreundlichen Vorlagen zustimmen, wurden positiv gewürdigt, die Gegner dagegen stets mit negativen Bemerkungen versehen. Durch diese einseitige und unausgewogene Berichterstattung liegt deshalb eine Verletzung des Vielfaltsgebots bei Wahlsendungen vor.

Auswahl der Beispiele: Für den Bericht „Parteien im Konsumenten-Check“ hat „Kassensturz“ fünf Konsumentenschutzthemen gewählt. Es handelt sich um Vorlagen, welche dem Schutz der Konsumenten im engeren Sinn entsprechen. Ein wichtiges Kriterium scheint dabei zu sein, dass die Sendung immer wieder über diese Themen berichtet hatte. Kriterium und Auswahl können sicher kritisiert werden. Dies vor allem, wenn man einen Vergleich mit den 39 Abstimmungen im Nationalrat zieht, welche die Stiftung für Konsumentenschutz in ihrem Ranking berücksichtigt hat. Nebst eigentlichen Konsumentenschutzthemen im engeren Sinn findet man dabei auch Vorlagen wie das Präventionsgesetz, die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur, das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen, Energiestrategie 2050 usw. Doch die Auswahl des Kassensturzes ist als Teil der Programmautonomie des Fernsehens zu verstehen. In diesem Sinne ist es als zulässig zu betrachten. Umso mehr, da auch die Stiftung für Konsumentenschutz zu den gleichen Schlussfolgerungen wie Kassensturz kommt, was die Haltung der Parteien, und insbesondere der SVP, zu den Anliegen der Konsumenten betrifft.

Sachgerechtigkeitsgebot: Analysiert man die Auswertung der fünf Abstimmungsresultate genau, stellt man verschiedene Ungenauigkeiten fest. Diese betreffen aber Detailfragen und sind nicht gravierend genug, um den Gesamteindruck wesentlich zu beeinflussen. Sie sind deshalb programmrechtlich nicht relevant. Bedeutender ist jedoch die Tatsache, dass die Berichterstattung auf die SVP fokussiert war. Aber dies gehört zu der unter „Ausgewogenheit“ erläuterten Einseitigkeit der Berichterstattung.

Stellungnahme: Es gehört zu den unbestrittenen journalistischen Pflichten, einer kritisierten Person oder Partei die Gelegenheit zu geben, Stellung zu beziehen. Dies ist vor allem unerlässlich, wenn es sich um eine Wahlsendung handelt. In der Sendung hatte zwar SVP-Nationalrat Thomas Aeschi die Gelegenheit, die Position seiner Partei kurz zu erläutern. Die SVP kämpft gegen Regulierungen und Bürokratie. Das führe zu tieferen Preisen. Die SVP betreibe deshalb konsumentenfreundliche Politik. Doch dem widersprach die Sprecherin: „Von wegen konsumentenfreundlich! Tatsache ist: bei Abstimmungen im Interesse der Konsumenten stimmte die SVP seit Jahren dagegen.“ Diese Formulierung ist nicht nur „möglicherweise etwas gar zugespitzt“, wie von Herrn Wettstein zugegeben, sondern in einer Wahlsendung schlicht inakzeptabel.

Wahlempfehlung: Noch gravierender scheint mir die Schlussbemerkung von Moderator Ueli Schmezer zu sein. Nachdem erneut unterstrichen wurde, dass die SVP immer gegen die Interessen von Konsumenten stimmt, während die anderen bürgerlichen Parteien sehr oft und die linken Parteien immer auf der Seite der Verbraucher stehen, verabschiedete sich der Moderator mit dem Hinweis, dass die Resultate für sich sprechen würden. Die Konsumenten hätten es „in der Hand“, die richtigen Politiker zu wählen. Damit wurde der Schritt von einer Wahlhilfe zu einer Wahlempfehlung eindeutig vollzogen, was im Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen als besonders schwerwiegend zu werten ist.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass im Kassensturz vom 15. September die erhöhten Sorgfaltspflichten im Vorfeld von Wahlen mehrmals verletzt wurden. Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, beurteile ich deshalb als berechtigt.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 51A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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