SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Gespräch mit Mietrechtsexpertin über Mietzinsreduktionen in «Espresso» beanstandet

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Mit eingeschriebenem Brief vom 25. September 2015 beanstanden Sie im Namen des Hauseigentümerverbands Schweiz die Sendung „Espresso“ vom 11. September um 8.13 Uhr auf Radio SRF 1. Den Erhalt Ihrer Beanstandung habe ich mit meinem Brief vom 29. September bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von Radio SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Beanstandung wie folgt:

1.) „Ausgangslage

Das Schweizer Radio SRF 1 sendete am 11. September 2015, um 8:13 Uhr, im Gefäss Espresso den Beitrag ‚Mietzinsreduktion: Fachfrau beantwortet Ihre Fragen‘. In diesem Beitrag wurde u.a. gesagt, dass der Zins für Hypotheken seit acht Jahren nur gesunken sei, ohne Zahlen zu nennen, viele Vermieter bei der Abwehr eines Senkungsanspruchs in die Trickkiste gegriffen hätten, es frech sei, wenn ein Ver­mieter einen eingeschriebenen Brief nicht abhole, beim Schreiben des Mieters um Mietzinsreduktion das Schreiben nach sieben Tagen als zugestellt gelte und viele Mieter ‚richtig echli‘ Angst vor dem Vermieter hätten sowie viele Mieter nach der Ein­forderung einer Mietzinsreduktion vom Vermieter schikaniert worden seien. Schliess­lich kommt eine Rechtsberaterin einer Sektion des Schweizerischen Mieterverbands mehrmals zu Wort.

2.) Unfair, falsch und unausgewogen

a) Unfaire Beschuldigung

Nachdem der Hauseigentümerverband Schweiz schon in seiner Beanstandung an die Ombudsstelle SRG vom 22. April 2015 gegen Radio SRF 1 monierte, dass von einem ‚Trick der Hauseigentümer bei Sanieren‘ die Rede war und die Ombudsstelle dazu in seiner Würdigung vom 22. Mai 2015 ausführte ‚... Zu Recht wehren Sie sich gegen diese pauschale und negative Konnotation der Hauseigentümer. Doch für das breite Publikum handelt es sich lediglich um eine zugespitzte Formulierung, welche nicht geeignet ist, den Gesamteindruck der Berichterstattung wesentlich zu beeinflussen. ...‘ und mit seiner letzten Beanstandung vom 21. September 2015 der HEV Schweiz sich schon wieder gegen pauschale Verunglimpfungen der Vermieter wehren musste, wehrt sich der Hauseigentümerverband Schweiz nun erneut gegen pauschale Verunglimpfungen der Vermieter. Im Beitrag wird vorgebracht, dass viele Vermieter in die Trickkiste griffen, um eine Mietzinsreduktion abzuwehren. Dabei wird (schon wieder) das Wort ‚Trick‘ verwendet, das eine stark negative Konnotation aufweist. Die Vermieter werden damit bewusst verunglimpft. Dass dieser negative Begriff im sozial-politisch umstrittenen Mietrecht ohne eingehende Erläuterung ver­wendet wird, ist nicht richtig. Im Gegenteil es ist durchaus zulässig, dass ein Ver­mieter den Senkungsanspruch mit Hinweis auf die Orts- und Quartierüblichkeit ab­weist – unabhängig von der Frage, ob dem Vermieter im Verfahren der betreffende Nachweis gelingt. Davon kein Wort im beanstandeten Beitrag, sondern im Gegenteil das Verhalten wird mit dem Griff in die Trickkiste verglichen und Vermieter, die nichts Unrechtes getan haben, werden verunglimpft. Es ist auch schon zum wiederholten Male, dass SRF die Vermieter pauschal verunglimpft. Es wäre daher dringend, dass solche pejorativen Äusserungen auch mit Zahlen unterlegt werden, ansonsten die Berichterstattung nicht mehr sachlich erfolgt. In der Tat ist es so, dass im Verfahren die Anforderungen der Gerichte an den Nachweis der Orts- und Quartierüblichkeit derart hoch sind, dass es fast nicht mehr möglich ist, diesen Nachweis zu erbringen. Dies, obwohl der Gesetzgeber diese Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen hat! Nun werden im Beitrag, anstatt diese unhaltbare Situation zu kritisieren, die Vermieter, die sich ans Gesetz halten, noch verunglimpft. Aus der Rechtsprechung geht auch nicht hervor, dass der Vermieter im Schriftenwechsel mit dem Mieter sich nicht auf diesen Grund berufen darf, nur weil in einem allfälligen Verfahren möglicherweise der Nach­weis nicht gelingen dürfte.

Sodann wird gesagt, dass viele Mieter ‚richtig echli‘ Angst vor dem Vermieter hätten. Für die Zuhörer ist nicht nachvollziehbar, wieso die Mieter Angst vor dem Vermieter haben. Auch wird gesagt, viele Vermieter würden die Mieter, nachdem sie eine Miet­zinsreduktion eingefordert haben, schikanieren. In wie fern? Wie soll das gehen? Was wurde gemacht? Im Beitrag sind keine Beispiele genannt, sondern es werden nur Behauptungen und Beschuldigungen gegen die Vermieter gemacht. Damit wird das Bild vom eingeschüchterten Mieter kolportiert, der sich nicht gegen den mäch­tigen Vermieter aufzumucken getraut. Dieses suggerierte Bild ist umso stossender, als die Realität eine ganz andere ist und viele Mieter, vom starken Mieterschutzrecht gestärkt, sich gegenüber dem Vermieter einiges heraus nehmen. Diese Darstellung ist durchaus geeignet, auch ein breiteres Publikum zu beeinflussen.

Schliesslich wird noch erwähnt, dass es frech sei, wenn ein Vermieter einen eingeschriebenen Brief nicht in Empfang nehme. Der Beitrag erwähnt, nicht, dass es im Alltag Situationen gibt, in denen dies passieren kann. Und noch schlimmer – in den aller meisten Fällen sind es die Mieter (Mieter mit finanziellen Problemen, Mietnomaden, Messies etc.), welche die eingeschrieben Briefe der Vermieter nicht in Empfang nehmen. Während dies bei gewissen Mietern an der Tagesordnung ist, ist es eher selten, dass Vermieter ihre eingeschriebenen Briefe nicht in Empfang nehmen. Kein Wort dazu im Beitrag. Obwohl es viel häufiger die Mieter sind, die eingeschriebene Briefe des Vermieters nicht annehmen, wurde im staatlichen SRF noch nie gesagt, dass diese Mieter frech sind.

In diesem Beitrag sind die pauschalen Beschuldigungen gegen die Vermieter durch­aus für das breite Publikum geeignet, den Gesamteindruck der Berichterstattung wesentlich (negativ) zu beeinflussen. Es ist nicht rechtens, wenn die Vermieter sich immer und immer wieder vom staatlichen Radio ohne Grundlage solche negativen Behauptungen gefallen lassen müssen.

b.) Falsche Berichterstattung

Eingangs des beanstandeten Beitrags wird gesagt, dass die Zinsen für Hypotheken seit acht Jahren nur gesunken seien. Das ist nachweislich nicht der Fall. Zwischendurch sind die Zinsen für Hypotheken durchaus wieder gestiegen (und erneut wieder gesunken). Dies hatte zwar keinen Einfluss auf den Referenzzinssatz, der (was richtig gesagt wurde) seit seiner Einführung stets nur gesunken ist. Weshalb die Moderatorin sich zu dieser inhaltlichen falschen Aussage hinreissen lässt, ist nicht nachvollziehbar. Es zeigt aber deutlich auf, dass nicht sauber recher­chiert wurde und offenbar das einzige Ziel der Sendung darin bestand, die Mieter gegen die Vermieter aufzustacheln und die Vermieter zu verunglimpfen. Aber auch die beigezogene Fachfrau des Mieterverbands äussert sich nachweislich inhaltlich falsch, wenn sie behauptet, das Mietzinssenkungsbegehren des Mieters gelte beim Vermieter nach sieben Tage als zugestellt (sog. relative Empfangstheorie). Fast alle Lehrbücher und das Bundesgericht sind sich einig, dass die relative Empfangstheorie nur bei der Zahlungsaufforderung nach Art. 257d Abs. 1 OR sowie bei der Mietzins­erhöhung durch den Vermieter nach Art. 26d OR Anwendung findet (vgl. dazu statt vieler Urteil des Bundesgerichts 4A-120/2014 vom 19. Mai 2014, E. 5.). Diese fal­schen Informationen sind für die Zuhörer nicht ohne weiteres erkennbar und hinter­lassen bei den Zuhörern falsche Vorstellungen. Namentlich in Bezug auf die Zinsen ist es durchaus relevant zu wissen, dass sich ein Vermieter zwischendurch wieder mit steigenden Zinsen arrangieren musste. Insgesamt muss festgehalten werden, dass nebst den unbegründeten Verunglimpfungen der Vermieter der Beitrag im staatlichen Radio auch inhaltlich zu wünschen übrig lässt und die Zuhörer beeinflusst und schlecht informiert werden.

c.) Unausgewogene Berichterstattung

Doch damit nicht genug. Man kann einer Seite ja etwas (auch ohne Grundlage) vorwerfen, aber wenigstens sollte dieser Seite dann die Möglichkeit geboten werden, dazu Stellung zu beziehen. Während eine Fachperson des Mieterverbands mehrfach zu Wort kommt, fehlt eine Stellungnahme des Hauseigentümerverbands als Vertreter der Vermieter gänzlich. Das Mietrecht ist ein sehr komplexes Thema und Kernthema beider Interessenvertreter, nämlich des Mieterverbands sowie des Hauseigentümer­verbands. Diese zwei Partner stehen sich denn auch regelmässig auf nationaler sowie regionaler Ebene in diesem Sachbereich gegenüber. Kommt stets nur eine Partei zu Wort, so ist die Berichterstattung zwingend unausgewogen und beein­flussend.

3.) Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Berichterstattung von Radio SRF 1 im erwähnten Beitrag unfair, zum Teil falsch, unausgewogen und beeinflussend erfolgte.“

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von Radio SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Wolfgang Wettstein, Redaktionsleiter Kassensturz/Espresso, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„Zur Beanstandung von Herrn X und X vom Hauseigen­tümerverband Schweiz (HEV) gegen den Espresso-Bericht vom 11. September 2015 nehme ich wie folgt Stellung.

Vorbemerkung: Der HEV beanstandet regelmässig Kassensturz- und Espresso-Sendungen, obwohl die Berichte lediglich Nutzwert für Mieter und Mieterinnen generieren, indem Experten des Mieterverbands in den Sendungen Tipps geben. Es macht keinen Sinn, den HEV zu befragen, wenn es einzig um die Belange von Mietern geht. Wir würden auch nicht den Mieterverband um eine Stellungnahme bitten, wenn es um Tipps geht für Stockwerkeigentümer.

Beim beanstandeten Beitrag handelt es sich um ein Moderationsgespräch mit der Mietrechtsexpertin Felicitas Huggenberger vom Zürcher Mieterverband. Er ist ein Nachzug vom ebenfalls beanstandeten Bericht vom 8. September. Nach dieser Sen­dung haben sich zahlreiche Hörerinnen und Hörer mit Fragen bei Espresso gemel­det. Die Moderatorin las einige Publikumszuschriften vor, die auch Wertungen der Hörer enthielten, wie ‚Trickkiste‘. Für die Hörer war offensichtlich, dass es subjektive Wertungen waren. Die Juristin beantwortete diese Fragen sehr präzise und korrekt, erklärte, welche Rechte die Mieter hätten und wie sie vorgehen sollten. Zudem er­zählte sie, für jedermann klar erkennbar, von ihren Erfahrungen beim Mieterverband. Dabei tat sie auch ihre Meinung kund. Sie hat aber keine Vermieter oder Verwaltun­gen namentlich genannt, weshalb eine Stellungnahme nicht erforderlich war. Für das Publikum war jederzeit transparent, dass die Expertin neben den rechtlichen Aus­führungen auch ihre Meinung sagte. Wertungen wie z.B. ‚Das ist frech‘, wenn der Vermieter einen eingeschriebenen Brief nicht abholt, darf sie äussern. Für den Hörer ist offensichtlich, dass sie damit ihre Meinung vertritt. Im Übrigen ist ihre Meinung nachvollziehbar, weil der Vermieter eine Postumleitung organisieren kann, wenn er tagelang abwesend ist. Er muss für seine Mieter erreichbar sein. Es ist unverant­wortlich, wenn ihn seine Mieter längere Zeit nicht kontaktieren können, denn es könnten ja auch Probleme mit der Mietwohnung auftreten, wie z.B. eine kaputte Heizung.

Es trifft auch bei diesem Beitrag nicht zu, wie die Beanstander schreiben, dass Es­presso alle Vermieter pauschal verunglimpft habe. Espresso sagte nicht pauschal ‚die Vermieter‘ sondern wahrheitsgetreu ‚Vermieter‘ oder ‚viele Vermieter‘. Denn diese Aussage stimmt. Für den Hörer war klar, dass sich selbstverständlich nicht alle Vermieter unkorrekt verhalten.

Espresso sagte, dass viele Mieter ‚richtig echli‘ Angst vor dem Vermieter hätten, weil dies in den zahlreichen Zuschriften an die Redaktion zum Ausdruck kam. Auch der Mieterverband erlebt immer wieder, dass sich Mieter aus Angst vor negativen Kon­sequenzen nicht getrauen, eine berechtigte Mietzinsreduktion zu fordern.

Die Moderatorin sagte versehentlich in der Anmoderation des Beitrages, dass die Hypothekarzinsen seit acht Jahren nur gesunken sind, statt dass die Zinsen seit 2008 nur gesunken sind. Dieser Fehler ändert aber nichts an der Grundaussage, dass der Referenzzinssatz stets gesunken ist und deshalb viele Mieter eine Miet­zinsreduktion zugute haben. Völlig fehl gehen die Beanstander, wenn sie schreiben, dass das einzige Ziel darin bestanden habe, die Mieter gegen die Vermieter aufzu­stacheln und die Vermieter zu verunglimpfen. Das stimmt keinesfalls. Das einzige Ziel des Beitrages war es vielmehr, Mietern Tipps zu geben, Nutzwert zu schaffen und zu sagen, welche Rechte Mieter haben.

Die Mietrechtsexpertin Frau Huggenberger hält an ihrer Aussage im Espresso fest, dass das Mietzinssenkungsbegehren nach sieben Tagen als zugestellt gilt, wenn der Vermieter den eingeschriebenen Brief nicht abholt. Sie beruft sich dabei auf den Kommentar ‚Mietrecht für die Praxis‘ von Lachat et al. Dort werden die Fristen­bestimmungen (relative oder absolute Empfangstheorie) beleuchtet. Lachat et al. kommen zum Schluss, dass die relative Empfangstheorie (gilt als zugestellt nach 7 Tagen) nicht nur bei der Mietzinserhöhung, sondern auch bei der Mietzinssenkung anwendbar ist.

Auch bei diesem Beitrag: Es gab keinen Grund, vom HEV eine Stellungnahme ein­zuholen. Denn wir haben den HEV nicht kritisiert, es gab keine Kontroverse, der Bei­trag handelte nicht von einem politischen Vorstoss des Mieterverbandes und disku­tierte auch keine Frage, die den HEV betroffen hat. Uns ging es einzig darum, für Mieterinnen und Mietern Nutzwert zu schaffen, indem eine Mietrechtsexpertin Tipps gab und sagte, was Recht ist. Der HEV stösst sich daran, dass Espresso eine Konsumentensendung ist, die sich anwaltschaftlich auf die Seite der Mieter schlägt. Doch das muss die Sendung.

Der Espresso-Beitrag verstösst meiner Meinung nach nicht gegen die Konzession, denn die Hörer konnten sich eine eigene Meinung bilden. Das Sachgerechtigkeits­gebot wurde nicht verletzt. Eine Stellungnahme vom HEV war keineswegs zwingend.

Ich bitte Sie deshalb, die Beanstandung abzuweisen.“

3. Soweit die Stellungnahme des Redaktionsleiter von „Espresso“. Die ausführlichen Argumente von Herrn Wolfgang Wettstein scheinen mir sehr überzeugend zu sein. In meiner eigenen Beurteilung kann ich mich deshalb kurz halten.

Wie in Ihrer früheren Beanstandung, werfen Sie auch der Sendung „Espresso“ vom 11. September vor, „unfair, falsch und unausgewogen“ berichtet zu haben. Vor allem sind Sie der Meinung, dass die Vermieter erneut pauschal verunglimpft worden seien. Als Beweis dafür erwähnen Sie akribisch einzelne Aussagen in der Sendung, welche Sie aber aus dem Kontext zitieren, sowie auch unpräzise oder gar falsche Behauptungen.

Dass „Espresso“ einseitig berichtet hat, liegt auf der Hand. Denn ihrem Wesen nach versteht sich diese Sendung als Anwalt der Konsumenten beziehungsweise der Mieter. Dieser einseitige Fokus geschieht transparent und ist laut Bundesgericht und Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI durchaus als zulässig zu betrachten. Ich bitte Sie höflich, dies zur Kenntnis zu nehmen und künftig auch zu berücksichtigen.

In der Sendung „Espresso“ vom 8. September wurde die Frage der Mietzinsreduktion als Folge der Senkung des Referenzzinssatzes thematisiert. Dabei wurden Hörerin­nen und Hörer eingeladen, entsprechende Fragen zu stellen und über ihre persön­lichen Erfahrungen zu berichten. Diese Reaktionen wurden im „Espresso“ vom 11. September behandelt und durch Frau Felicitas Huggenberger, Geschäftsleiterin des Mieterinnen- und Mieterverbandes Zürich, beantwortet und kommentiert. Dass dabei die Lage der Mieter mit Begriffen wie „Angst“, „Schikanen“ sowie auch „Tricks“ erläu­tert wurde, kann für die Vermieter sicher als unangenehm erscheinen. Doch von „pauschalen Verunglimpfungen der Vermieter“ zu sprechen, scheint mir nicht nur übertrieben, sondern auch schwer verständlich zu sein. Dies umso mehr, als solche Begriffe aus den eingegangenen Reaktionen des Publikums stammen. Bei dieser Ausgangslage ist es nachvollziehbar, wenn Vertreter des Hauseigentümerverbands für eine Stellungnahme nicht eingeladen wurden.

Für die Ombudsstelle steht somit die Frage im Vordergrund, ob das Publikum über das behandelte Thema „Mietzinsreduktion“ korrekt und umfassend genug informiert wurde, um sich eine eigene Meinung zu bilden. Dies war ganz klar der Fall. Die Aus­führungen von Frau Huggenberger waren stets präzis, korrekt sowie differenziert und für diejenigen Mieter, die eine Senkung des Mietzinses verlangen möchten, wertvoll. Gewiss: Es war falsch zu behaupten, dass die Zinsen für Hypotheken seit acht Jahren nur gesunken seien. Doch diese ungenaue Aussage ist nicht relevant, hatte doch die zwischendurch erfolgte Erhöhung der Hypothekarzinsen – wie Sie selber zugeben – keinen Einfluss auf den Referenzzinssatz. Und dies ist massgebend.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, als unberechtigt erachte.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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