SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Rundschau»-Beitrag über «Willkommenskultur» in Deutschland beanstandet

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Mit E-Mail vom 17. September 2015 beanstanden Sie den Beitrag „Willkommens­kultur“ in der Sendung „Rundschau“ vom 16. September. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Mail vom 20. September bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung sehr genau studieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Eingabe wortwörtlich wie folgt:

„Sachstand:

Herr Vogel hat die Bürgerinitiative EUROPA 2.0 kontaktiert und um Hilfe bei einer Dokumentation über die Stadt Freital und die Brennpunkte in der aktuellen Asyl­debatte gebeten. Das Organisationsteam der Initiative EUROPA 2.0 hat mich gebe­ten, als Pressesprecher zu fungieren. Ausschließlich für diese, seit ca. 3 Wochen bestehende Gruppe, habe ich gesprochen, was zu Beginn eindeutig, unter Zeugen benannt wurde. In die Aktivitäten anderer Gruppen war ich Monate zuvor, nur im Zuge meiner Kandidatur als Landrat, des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterz­gebirge oberflächlich involviert. Die Forderungen und Standpunkte von EUROPA 2.0 sind öffentlich einsehbar https://www.facebook.com/Europa-20-116613808684581/timeline/?ref=hl und auf den verwandten Bildaufnahmen eindeutig identifizierbar.

Die Bildaufnahmen zu den Protesten vor dem Asylheim ‚Leonard‘ sind ca. 2 Monate alt und entstammen öffentlich zugänglichen Quellen. Sie haben absolut nichts mit mir als Pressesprecher oder EUROPA 2.0 zu tun.

Fakten zu Asyl in Freital: Stand: 19.08.2015

266 Personen dezentral untergebracht, davon 17 Frauen und 18 Kinder / weitere 78 Personen sind zentral im Unterbringungsheim ‚Leonardo‘, bei einer Kapazität von 120 Personen mit der Möglichkeit einer Aufstockung um weitere 160 Personen. Die Anzahl von Frauen und Kindern im ‚Leonardo‘ ist offiziell nicht bekannt gegeben worden, wird aber den allgemeinen Prozentsatz von 10 – 15 % erfüllen.

a) Aussage Reporter ‚Gefährliche Mischung aus Neonazis und besorgten Bür­gern‘ – Richtig, eine Querfront von Altlinks bis Neurechts – der wissenschaft­lich (Prof. Patzelt, TU Dresden) festgestellte Querschnitt der Bevölkerung (alter und politische Tendenzen)

b) Bedrohung oder Vorfälle jeglicher Art dokumentiert die Polizei, dazu ist sie da. Wenn man über solche Dinge spricht, gehört in der Ausgewogenheit auch immer die Bedrohung oder Vorfälle (z.B. sexuelle Übergriffe und Diebstahl) hinzu, die Seitens der Asylantragsteller dokumentiert sind.

c) Aussage Reporter: ‚Es ist die Wut jener, die glauben, zu kurz gekommen zu sein‘–es ist und bleibt eine Unterstellung, bewiesen durch mehrere Studien der TU Dresden (‚Pegida-Studien‘) w.o. Prof. Patzelt

d) Aussage Reporter: ‚Mit uns reden will kaum einer von ihnen‘ – Frage: Warum wohl wurde nach der 3 ... 4 Veranstaltung von Pegida das Wort ‚Lügenpresse‘ geprägt?

e) Anonyme Morddrohungen gegen Jürgen Schwarz – dafür ist der Staatsschutz zuständig und diese sind mit aller Härte des Gesetzes zu verfolgen

f) Aussage Reporter: ‚Es ist also nichts weniger als ein Bürgerkrieg, vor dem die Rechten warnen ...‘ - Waren die Aussagen des Pressesprechers zum Thema Gefahr einer Eskalation und letztendlich Gefahr eines Bürgerkrieges nicht in das ‚Schema‘ passend, dass sie nicht verwendet wurden? Ganz sicher wurde seitens des Pressesprechers kein direkter Zusammenhang zur Anzahl der Flüchtlinge und Migranten hergestellt, sondern ein Zusammenhang zu der seit fast einem Jahr anhaltenden Kommunikationsverweigerung und Tatenlosigkeit der politischen Eliten und Verwaltung!

g) Im Interview, Lutz Richter, Abgeordneter im Kreistag SOE für DIE LINKE zum Gerücht über Erstaufnahme im Baumarkt, Einleitung des Reporters ‚verlasse­ne Gegend‘ – Richtig ist: Gegenüber befindet sich das zentrale berufliche Schulzentrum, keine 50 m entfernt! Zum Thema Brandanschlag PKW (rechts­radikaler Hintergrund) – es ist eine durch nichts bewiesene Vermutung, die der Polizeiarbeit unterliegt. Zum Thema Graffiti à Wirre Individuen gibt es leider überall. Allein die unprofessionelle und ungefestigte Schriftführung lässt erahnen, das ‚Trittbrettfahrer‘ am Werke waren. Auch ist nichts von rechtsradi­kalen Treffs in der Stadt bekannt (sachgemäße Quelle wäre Stadt oder Polizei / Verfassungsschutz).

h) Reporter: ‚Am Tag darauf ... die rechten Gruppierungen ... entschieden‘ – siehe Sachstand Satz 2 + 3

i) Reporter: ‚Chawales gibt sich locker, so locker, dass er seine Sympathie für die Autobrandstifter kaum verbergen kann!‘ – Eine kommentierte Voranstel­lung zu einer Aussage auf die Frage, warum wir Sorge vor einem Bürgerkrieg haben! ‚Ich kann die Menschen verstehen, ...‘

j) Tags zuvor (so im Beitrag durch den Reporter selber benannt) besuchte Lokalität, vom Reporter bewusst platziert, mit den Graffiti konfrontiert und nach der Bedeutung von HH gefragt, die seitens des Pressesprechers aus völliger Unkenntnis nach besten Wissen und Gewissen beantwortet wurde – was selbstverständlich nicht gesendet wurde – die in Journalisten Kreisen wohl als ‚Fangfrage‘ bekannt (Reporter) ‚Explosion, sein Auto ...‘ – Ich (der ‚Freizeit­pressesprecher‘) hätte es ahnen müssen, das so etwas kommt.

k) Reporter: ‚Wir zeigen den rechten Politikern ...‘ – siehe Nr. 3 à für die Begleit­person gilt: Er ist Mitglied einer demokratischen, in Deutschland zugelassenen Partei, die konservativ ist, aber keinesfalls zum rechten Spektrum zugehörig ist. Er ist weder Politiker noch Amtsträger.

l) Zum Video Til Schweiger: Wer öffentlich zu Rechtsbruch und Rechtsbeugung aufruft, die Bürgerrechte, u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung und Demonstrationsfreiheit in Frage stellt, entzieht sich jeder ernsthaften Bewertung oder/und gehört juristisch belangt.

m) Kommentar Reporter ‚Mit Spaltung meint Chawales, man muss sich für oder gegen Flüchtlinge entscheiden!‘ – Dies eine Unterstellung und Suggestion, die durch nichts bewiesen ist und weder öffentlich noch inoffiziell von der benann­ten Person vertreten wird. Hierzu bitte ich, das Originalmaterial auszuwerten!

n) Schlusskommentar der ‚Dokumentation‘ – ... ‚treffen nicht auf das helle ... . Was sie finden...mehrheitlich dunkles Deutschland‘ – Das lassen sie mal einen ‚offiziellen‘ der Politik hören!

Zusammenfassung

Es ging von Anfang an nicht darum zu berichten, sondern den politischen Standpunkt des Reporters oder seines Auftraggebers zu zementieren und eine vorgefertigte Sichtweise der aktuellen Ereignisse medial zu verbreiten. Niemand ist wirklich unpar­teiisch – selten ist mir eine Person / Institution begegnet, die so parteiisch und vorsätzlich verlogen ‚dokumentiert‘ hat. Ich hoffe für Sie, dass sie niemals sagen müssen, ich habe dazu beigetragen, dass unseren Kindern die Zukunft und Selbst­bestimmung genommen wurde. Ich hoffe für Sie/uns, dass die prophetischen Worte von Michael Gorbatschow: Ich habe Sorge, dass wir das nächste Jahr erleben / überleben werden – NICHT eintreten. Dafür werde ich all meine Kraft und Mut investieren. (Er hatte schon einmal Recht ‚Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!‘)“

Auf Grund all dieser Überlegungen schreiben Sie Folgendes:

  1. „Der Beitrag diffamiert eine ganze Stadt, Personengruppen und Einzelperso­nen.
  2. Wenn dies möglich ist, bitte ich Sie, sofort das gesamte Originalmaterial in Ton und Bild sicherzustellen.
  3. Verwahre ich mich persönlich aufs entschiedenste, in eine rechtsextreme oder ausländerfeindliche Ecke gestellt zu werden, wie sie allein schon mit dem Kommentar: ‚der rechte Politiker‘ suggeriert wird. Ich bin in keiner, irgendwie gearteten Form Politiker oder Mandatsträger, noch Mitglied einer Partei oder politischen Organisation.
  4. Erwarte ich Richtigstellung in mindestens gleicher Beitragslänge.
  5. Angemessene Bestrafung des ‚Journalisten‘ Thomas Vogel wegen Verletzung journalistischer Grundtugenden, Sorgfalts- und Wahrheitspflicht
  6. Zivilrechtliche Ansprüche aus Ehrverletzung, Diffamierung und öffentlicher Be­leidigung und Folgeschäden jeglicher Art bleiben ausdrücklich vorbehalten.“

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Mario Poletti, Redaktionsleiter der „Rundschau“, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

Gerne nehmen wir Stellung zu der Beanstandung von Herrn Nicos Chawales. Er schreibt, der Beitrag über die Flüchtlinge in der ostdeutschen Stadt Freital diffamiere ‚eine ganze Stadt, Personengruppen und Einzelpersonen‘. Diese Kritik weisen wir dezidiert zurück.

Zu den Vorwürfen im Einzelnen:

1: Herr Chawales erklärt, die Initiative ‚Europa 2.0‘ habe ihn gebeten, als Pressesprecher zu fungieren. Ausschliesslich für diese, seit ca. drei Wochen bestehende Gruppe, habe er gesprochen.

In den sozialen Netzwerken tauchen in Freital drei Gruppierungen mit Asyl-kritischen Stimmen auf: ‚Freital wehrt sich‘, ‚Frigida‘ und ‚Widerstand Freital‘. Aus diesen Grup­pierungen entwickelte sich ‚Europa 2.0‘ in Freital. Die Asyl-Befürworter nennen die neue Gruppierung, für die Herr Chawales gegenüber der Rundschau Stellung be­zieht, eine ‚Vereinigung der drei grossen rassistischen Organisationen in Frei­tal‘ (Beleg 1).

Die Rundschau hat die Vorsitzenden aller drei Asyl-kritischen Vereine für Interviews angefragt. Es handelt sich um Mario Wagner von der Bürgerinitiative ‚Nein zum Hotelheim‘, René Seyfried von ‚Freital wehrt sich‘ und Dirk Jährling, Wirt des rechten Szene-Lokals ‚Timba-Bar‘.

Keiner der angefragten Personen aus der rechten Szene hat auf die Anfragen rea­giert. Die Protagonisten der Verbände gegen ein Asylheim haben sich jedoch unter­einander abgesprochen und entschieden, dass Herr Chawales für sie alle mit dem Fernsehen sprechen soll. So hat das Nicos Chawales dem Rundschau-Reporter zu Beginn der Dreharbeiten am Nachmittag des 10. September 2015 mitgeteilt.

2: Herr Chawales verwahrt sich dagegen, als ‚rechter Politiker‘ dargestellt zu werden. Er sei gar kein Politiker.

Herr Chawales ist Politiker. Im April 2015 kandidierte er als parteiloser Landrat. Die in der Gegend tonangebende ‚Sächsische Zeitung‘ schreibt, dass Chawales bei einer Pegida-Demonstration ‚mit Agitieren gegen Flüchtlinge‘ aufgefallen sei (Beleg 2).

Herr Chawales wehrt sich gegen das Attribut ‚rechts‘, was aber nicht überzeugt. Bei­spiele: Auf seiner Facebook-Seite vom 21. September 2015 verlinkt Chawales den Aufruf für eine ausländerfeindliche Demonstration in Leipzig, die von der ‚Offensive für Deutschland‘ organisiert wird (Beleg 3). Dieser Verein wird laut Wikipedia vom Verfassungsschutz überwacht und dem Rechtsextremismus zugeordnet (Beleg 4).

Dazu kommt: Am 21. Mai 2015 sprach Chawales bei einer Veranstaltung des ‚Demokratischen Aufbruchs Sächsische Schweiz‘ (DASS). Dazu gibt es ein Video auf Youtube, das Chawales als Redner zeigt (Beleg 5). Der ‚Demokratische Auf­bruch‘ gilt als NPD-nahe Organisation. Die NPD ist eine rechtsextreme Partei und ein Sammelbecken von Neonazis. Die deutsche Regierung hat schon mehrmals erwo­gen, sie zu verbieten.

3: Die Bildaufnahmen zu den Protesten vor dem Hotel Leonhard sind ca. zwei Monate alt. Sie haben nichts mit ‚Europa 2.0‘ zu tun.

Die Aufnahmen der Demonstration, die wir bildlich abgesetzt haben, sind vom 26. Juni 2015. So haben wir es im Beitrag als Archiv-Einblender angeschrieben. Sie haben sehr wohl etwas mit dem neuen Bündnis ‚Europa 2.0‘ zu tun. Der Organisator der Demonstration von ‚Europa 2.0‘ Dirk Jährling war auch bei der Demonstration am 26 Juni 2015 an vorderster Front dabei. Dies belegen Aufnahmen von SPIEGEL TV vom 22. August 2015 (Beleg 6).

4: Die Anti-Asyl-Demonstranten sind keine Mischung aus Neonazis und be­sorgten Bürgern, sondern ein Querschnitt durch die Bevölkerung, wie Prof. Patzelt von der TU Dresden festgestellt hat.

Der Politologe Werner Patzelt hat laut ‚Sächsische Zeitung‘ ‚auf zweifelhafte Wei­se‘ dafür plädiert, Anhänger der islamkritischen Pegida-Bewegung nicht auszugren­zen. Patzelt steht damit ziemlich alleine. Studierende der TU Dresden verteilten Flug­blätter und protestierten gegen die ‚Verharmlosung von Pegida‘. In einem Statement distanzierten sich zwölf Politik-Professoren von Patzelt (Beleg 7). Seine Aussagen würden nicht der gängigen Lehre deutscher Politologen entsprechen.

5: Der Brandanschlag auf den PKW (rechtsradikaler Hintergrund) ist eine durch nichts bewiesene Vermutung.

Bevor das Auto des Politikers Lutz Richter (‚Die Linke‘) angezündet worden ist, wur­de es von stadtbekannten Neonazis observiert. Dies hat Lutz Richter von seiner Wohnung aus beobachtet und der Polizei mitgeteilt. Lutz Richter hat damals die Gegendemonstration der Linken organisiert, als die Rechten gegen Asylheime auf die Strasse gingen. Der Brandanschlag war zeitnah zur Demonstration. Dass es einen politischen Hintergrund für den Anschlag gibt, stellt niemand ernsthaft in Frage.

6: ‚Chawales gibt sich locker. So locker, dass er seine Sympathie für die Auto­brandstifter kaum verbergen kann.‘ – Eine kommentierte Voranstellung zu einer Aussage auf die Frage, warum wir Sorge vor einem Bürgerkrieg ha­ben.

Das stimmt nicht, was wir belegen können. Das Transkript der Interviewpassage lautet wie folgt:
Chawales: Er [der Politiker Richter] war massgeblich daran beteiligt, dass hier nach Freital Gruppierungen der Antifa geholt worden sind, die mit Bussen aus dem Bundesgebiet angekarrt wurden.
Reporter: Sie würden sagen, er hat Unruhe nach Freital gebracht?
Chawales: Aber ganz heftig. Was ich schon oft gesagt habe: Proteste gehö­ren nicht vor ein Asylheim.
Reporter: Aber da ist etwas mit seinem Auto passiert.
Chawales: Ja, da soll was passiert sein. Ist mir bekannt.
Reporter: Es soll explodiert sein.
Chawales: Irgendjemand hat etwas rein gelegt. Ich weiss es nicht. Es ist mir nicht geläufig. Es ist auch für mich persönlich nicht von Interesse. Ich kann die Menschen verstehen, wenn sie nach einem dreivier­tel Jahr ungehört und diffamiert irgendwann bei jemand die Si­cherung durchbrennt. Genau das ist der Punkt, wo viele von uns der festen Überzeugung sind, dass es zu einer Explosion kom­men wird. Es ist nur eine Frage der Zeit.
Reporter: Explosion? Herr Richters Auto ist auch explodiert...
Chawales: Das ist ein Zusammenhang, den ich bitte, nicht herzustellen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Explosion im über­tragenen Sinne ist gemeint.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Herr Chawales irrt sich. Es war nicht die Frage, warum er Sorge um den Bürgerkrieg hat, die Herrn Chawales zu dieser Antwort führte. Das Originalband mit den Videoaufnahmen ist vorhanden.

7: Kommentar Reporter: ‚Mit Spaltung meint Chavales, man muss sich für oder gegen Flüchtlinge entscheiden‘ – Das ist eine Unterstellung und Sug­gestion, die durch nichts bewiesen ist und weder öffentlich noch inoffiziell von der benannten Person vertreten wird.

Chawales marschiert auf einer Demonstration des Veranstalters ‚Europa 2.0‘ mit, bei dem am Anfang des Demonstrationszuges steht: ‚Nein zu einem Bürgerkrieg‘. Damit der Zuschauer diese Aussage versteht, erklären wir im Off-Text, damit sei ein Bür­gerkrieg gemeint, der dann entstehe, wenn noch mehr Flüchtlinge nach Freital kämen.
Die Spaltung, vor der Chawales warnt, eine Spaltung zwischen Bürgergruppen. Die einen stehen den Flüchtlingen offen gegenüber, die anderen wollen sie nicht aufneh­men.

Inhaltlich dürfte dies aufgrund der Faktenlage nicht umstritten sein.

8: Selten ist mir eine Person / Institution begegnet, die so verlogen dokumen­tiert hat.

Herr Chawales scheint kein ungetrübtes Verhältnis zur Presse zu haben. Auf der Demonstration der Asylgegner, die die Rundschau begleitet hat, skandierten die Teilnehmer ‚Lügenpresse‘, als das Schweizer Fernsehen dort drehte. Andere Journa­listen wurden bei der Demonstration bedroht. Ihr Auto wurde von Männern mit Bier­flaschen angegriffen, es wurde versucht, sie aus dem Auto zu ziehen. So wurde es später in den Medien wiedergegeben (Beleg 8). Herr Chawales selber schreibt auf der SRF-Kommentarseite am Tag nach der Ausstrahlung des Rundschau-Beitrages: ‚Thomas Vogel: Goebbels wäre stolz! (Beleg 9).

Auch die Mail vom 23. September 2015 legt den Verdacht nahe, dass eine sachliche Diskussion mit Herr Chawales nur schwer zu führen ist (Beleg 10).

Zusammenfassend halten wir fest, dass der Besuch in Freital den Zuschauern einen vertiefenden Einblick zur aktuellen Diskussion in Deutschland verschafft hat. Dabei kamen Vertreter der ‚Willkommenskultur‘ zu Wort, aber auch diejenigen, welche die Flüchtlingswelle als zunehmende Bedrohung wahrnehmen. Die Positionen waren klar erkennbar, dadurch konnte sich das Publikum jederzeit eine eigene Meinung bilden. Wir sind überzeugt, sachgerecht über die emotionalisierende Thematik be­richtet zu haben. In diesem Sinne bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Casanova, die Beanstandung abzuweisen.“

3. Soweit die sehr ausführliche Stellungnahme des Redaktionsleiters der „Rundschau“. Herr Mario Poletti argumentiert plausibel und mit entsprechenden Belegen, warum seiner Meinung nach Ihre Beanstandung abgewiesen werden sollte.

Nachdem ich die Angelegenheit analysieren konnte, teile ich die Auffassung von Herrn Poletti. In seiner Reportage aus Freital hat Thomas Vogel über die Spannun­gen in dieser Stadt im Osten von Deutschland umfassend und korrekt informiert.

Wie von Herrn Poletti betont, können alle seine Eindrücke und Aussagen durch ent­sprechende Dokumente bewiesen werden. Soweit ich beurteilen kann, wurde sach­lich und differenziert berichtet, damit sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte. Dies betrifft auch Ihre eigene politische Haltung. Dies wird meines Earchtens durch Ihre E-Mail vom 23. September zusätzlich begründet. Sie zögern dabei nicht, von einem bevorstehenden Krieg mit Russland zu sprechen und vertreten die absur­de These, wonach der Bericht von Herrn Vogel für die Eskalation der Gewalt in Frei­tal verantwortlich sei.

Aus all diesen Gründen erachte ich Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, als unberechtigt. Ihre entsprechenden Anträge kann ich deshalb nicht unter­stützen.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht entgegen zu neh­men. Indem Sie über kein Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung verfügen, ist ein Weiterzug Ihrer Beanstandung an die Unab­hängige Beschwerdeinstanz UBI rechtlich nicht möglich (Art. 94 Abs. 3 RTVG). Der vorliegende Schlussbericht beendet somit dieses Vermittlungsverfahren.

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