SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Meteo»-Gespräch auf Radio SRF 1 beanstandet

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Mit E-Mail vom 24. Dezember 2015 beanstanden Sie die „falsche Darstellung der Faktenlage zum Klimawandel“ in der Sendung Meteo des gleichen Tages auf Radio SRF 1. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 28. Dezember be­reits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von Radio SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung sehr genau analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie schildern die Ausgangslage wie folgt:

„Wissenschaftlich ist es praktisch erwiesen, dass die beobachtete globale Tempera­turerhöhung seit ca. 100 Jahren massgeblich durch menschliche Aktivitäten verur­sacht ist. Die Mehrzahl der seit Messbeginn in der Schweiz aufgezeichneten Wärme­rekorde liegt in den Jahren nach 2000. Die Staatengemeinschaft hat an der Konfe­renz in Paris (Dezember 2015) einen umfassenden Massnahmenplan zum Klima­schutz verabschiedet.“

Sie begründen Ihre Beanstandung wie folgt:

„Angesichts des zur Zeit sehr warmen und trockenen Wetters warf Herr Blumer heute in der locker moderierten Meteo-Sendung die Frage auf, ob diese aktuelle unge­wöhnliche Wärme und Trockenheit wirklich so ungewöhnlich sei und ob das jetzt der Klimawandel sei. Nein, es sei nicht ungewöhnlich. Danach zitierte er eine Vielzahl früherer Wärmerekorde, die aber sämtliche nach dem Jahr 2000 stattfanden.

Die Art, wie der Sachverhalt in der Sendung dargestellt wurde, erweckte den Ein­druck, solche Wärme- und Trockenperioden seien völlig normal und hätten nichts mit Klimawandel zu tun. Die Beispiele aus den früheren Jahren ab 2002 wurden als Indiz dafür, dass die aktuelle Wärme nichts Ungewöhnliches sei, dargestellt. Dabei ist es genau umgekehrt. Die Häufung der Hitzerekorde seit 2000 ist ein Indiz für den Klima­wandel und in langjähriger Betrachtung alles andere als ‚gewöhnlich‘.

1.) Ich bitte Sie, den von mir dargestellten Sachverhalt zu prüfen und zu beurteilen, inwieweit die Ombudsstelle mit meiner Darstellung übereinstimmt.

2.) Ich bitte Sie weiter abzuklären, mit welchen Massnahmen die SRG in Zukunft da­für sorgen möchte, dass solche Falschaussagen bezüglich Klimawandel nicht mehr vorkommen, in Meteo- aber auch anderen Sendungen.

3.) Ich bitte Sie weiter abzuklären, wie die SRG (Radio SRF1) die gemachte Falsch­aussage in der heutigen Sendung zu berichtigen beabsichtigt.

4.) In diesem Zusammenhang hätte ich eine weitere Bitte, die allerdings nur indirekt mit der genannten Falschdarstellung zusammenhängt: Gerne würde ich erfahren, wie die SRG selbst dazu steht, unübliche Wärme (wie z.B. jetzt) cool als ‚Party­wetter‘ und ‚superschön zum Draussensein‘ etc. klassiert, ohne dabei – im glei­chen Sendungsgefäss, zum gleichen oder zu einem anderen Zeitpunkt – die Nachteile und Risiken dieser Entwicklungen aufzuzeigen.“

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von Radio SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Thomas Bucheli, Re­daktionsleiter SRF Meteo, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„Sehr gerne nehme ich zur eingegangenen Beschwerde gegen Dr. Felix Blumer wie folgt Stellung:

1.) Ausgangslage:

Dr. Felix Blumer ist im Interview vom 24. Dezember in seiner Eingangsbetrachtung auf die aktuelle Wärme eingegangen. Dazu hat er sich wie folgt geäussert:

1.1) Transkript des kritisierten Aussage:
‚... momentan Temperaturen vielerorts 7 Grad ... in der NW stellenweise schon wieder bei 12 Grad, also es ist wirklich frühlingshaft, das am 24. Dezember. Und jetzt für alle die, die sagen, das hat es noch nie gegeben, und Klimaveränderung und das ist wahnsinnig und überhaupt, da muss ich sagen: Stop – stop – stop, also das hat höchstens mit unserem Kurzzeitgedächtnis zu tun. Zum Beispiel heute vor zwei Jahren in Basel 17,1 Grad, vor drei Jahren gab es dort 11,5 Grad, in Zürich dann aber 13 Grad und auch auf dem Pilatus gab es damals 10 Grad plus (...) in Reigoldswil damals sogar 20 Grad – und wenn man noch etwas weiter zurück geht z.B. ins 2002 in Basel 12 Grad – also es hat es schon häufig gegeben in den letzten Jahren, dass der 24 Dezember alles andere als winterlich gewesen ist.‘

Danach beleuchtet er noch die Daten auf dem Pilatus – und sagt dazu: ‚... zu meinem grossen Erstaunen habe ich nur gerade drei Jahre gefunden seit der Jahrtausendwende, wo dann wirklich der 24. Dezember ein sogenannter Eistag gewesen ist ... also selbst dort oben ist es nicht die wahnsinnige Ausnahme. Anderes Thema ist dann die Schneebedeckung, dort ist es wirklich extrem, dort ist es momentan sehr schneearm in der Höhe.‘

2.) Stellungnahme:

2.1) Zur Beschwerde generell:

Entgegen dem Vorwurf in der Beschwerde von Herrn X ist folgendes festzuhalten und zu präzisieren:

  • Dr. Felix Blumer hat sich bei seiner Betrachtung ausschliesslich und nur auf die Temperaturen des 24. Dezembers bezogen. Diese – und nur diese – be­zeichnete er in seinem kurzen Rückblick als ‚häufig‘ und als ‚nicht die wahn­sinnige Ausnahme‘ (für den 24. Dezember) und belegt diese seine Aussage mit Daten aus früheren Jahren.
  • Dr. Felix Blumer hat den Begriff ‚Klimaveränderung‘ als Teil einer Aufzählung von mehreren Begriffen gewählt – im Sinne von Beispielen dafür, wie in den Medien und auch in der Öffentlichkeit oder ‚unter den Leuten‘ die scheinbar ‚aussergewöhnliche‘ Wärme an diesem Tag taxiert worden ist oder werden könnte: ‚hat es noch nie gegeben‘, ‚Klimaveränderung‘, ‚wahnsinnig‘ ... – abgeschlossen mit dem (Sammel)Ausdruck ....und überhaupt‘.
  • Dr. Felix Blumer hat die Trockenheit einzig mit dem Begriff ‚Schneebede­ckung‘ – und daher höchstens implizit – aufgegriffen. Dabei hat er aber auch grad unmissverständlich festgehalten, dass dies (‚die Schneebedeckung‘) ein ‚anderes Thema‘ sei und ‚extrem‘.

2.2) Fazit:

  • Der Vorwurf von Herrn X, Dr. Felix Blumer habe quasi aus­schliesslich und explizit einen (direkten und kausalen) Zusammenhang zwischen (nur) der Klimaveränderung und der Wärme am 24. Dezember negiert, ist nicht zutreffend.
  • Der Vorwurf von Herrn X, dass Dr. Felix Blumer (auch) die Trockenheit als ‚normal‘ bezeichnet hätte, ist nicht zutreffend.

2.3) Fachliche Aspekte:

Gegenstand der Betrachtungen von Dr. Felix Blumer waren die Temperaturen des 24. Dezembers – des Heilig Abend. ‚Gemeinhin‘ erwartet man an diesem Tag Winters­kälte und Schneefall, nicht aber milde Verhältnisse mit frühlingshaften Temperaturen. Angesichts der aktuellen Wärme war es somit naheliegend respektive sogar Pflicht, dass der Meteorologe diese Weihnachts-Wärme zum Thema macht, diese in den Kontext setzt zu früheren Jahren – und die ‚übliche‘ Vorstellung vom ‚normalen‘ Wet­ter an Heiligabend in das wissenschaftlich korrekte Licht rückt.

Denn tatsächlich sind markante Wärmeeinbrüche um die Weihnachstage mehr die Regel als Ausnahme. So ist der Begriff ‚Weihnachtstauwetter‘ (zusammen mit ande­ren sogenannten ‚Singularitäten‘ wie die ‚Schafskälte‘, die ‚Eisheiligen‘ oder die ‚Hundstage‘) in der Meteorologie ein wissenschaftlich anerkannter Begriff.

Es ist daher mehr als legitim, dass Dr. Felix Blumer unserem ‚Gedächtnis‘ etwas nachhilft, indem er die letzten paar Jahre zurück blättert und den aktuellen 24. De­zember (und nur diesen!) in einen Kontext setzt zu anderen warmen 24. Dezember. Dabei stellt er lapidar fest – und belegt mit Zahlen und Fakten –, dass die aktuelle Wärme in früheren Jahren schon mehrmals überboten worden ist.

Seine Aussage, dass die Wärme des aktuellen 24. Dezember weder mit Attributen belegt werden könne wie ‚noch nie gegeben‘ oder mit ‚Klimaveränderung‘ oder ‚wahnsinnig‘ sei noch ‚und überhaupt‘, ist somit wissenschaftlich einwandfrei und korrekt.

Generelle (jüngsten und jüngeren) Hitzerekorde zu anderen Jahreszeiten oder auch längerfristige Betrachtungen und Einordnungen der sehr extremen Trockenheit wa­ren in diesem Interview und an diesem speziellen Tag weder Thema vom Interview noch hat Dr. Felix Blumer sie zum Thema gemacht.

3.) Wissenschaftliche Schlussbetrachtung

Selbst bei einer Ausweitung des Themas auf die längerfristige Witterung im Dezem­ber und darüber hinaus wäre die Vermutung oder gar die Aussage, diese extreme Witterung und Trockenheit sei eine direkte und kausale Folge des Klimawandels, wissenschaftlich nicht statthaft gewesen. So hat selbst ETH Professor Reto Knutti in der Altjahrswoche bei einem Interview mit Isabel Maissen auf SRF 3 verneint, dass der warme Dezember (!) etwas mit der Klimaerwärmung zu tun habe. Erst länger­fristige Betrachtungen über mindestens 30 Jahre und direkte Vergleiche mit früheren 30jährigen Klimastatistiken lassen Rückschlüsse auf Veränderungen zu.

Dass weitere ‚Zurückblättern‘ der 24. Dezember-Statistiken auf die Zeit vor dem Jahr­tausendwechsel – wie der Beschwerdesteller dies verlangt – hätte die von Dr. Felix Blumer dargelegte Faktenlage im Übrigen nur noch zusätzlich bestätigt.

So zeigt der Auszug aus der Extremwetterdatenbank des staatlichen Wetterdienstes MeteoSchweiz folgende Fakten:

  • Die Tagestemperatur vom 24. Dezember 2015 in Basel gehört nicht zu den 10 wärmsten für einen 24. Dezember. Unter anderem war es am 24. Dezember 1915, aber auch am 24. Dezember 1868 wärmer als in diesem Jahr.
  • Die Tageshöchsttemperatur von Basel vom 24.12.2015 liegt tatsächlich auf Platz 4. Allerdings war es auch in den Jahren 1983 und 1977, also vor der Jahrhundertwende, schon wärmer in Basel (siehe Beilage).
  • In Zürich lag die Maximumtemperatur am 24.12.2015 bei 10,2 Grad, d.h. satte 3,9 Grad tiefer als am 24.12.1977.

Es ist also überhaupt nicht so, dass es solche Temperaturen vor der Jahrtausend­wende nicht gegeben hätte. Da in dieser Sendung die Zeit limitiert ist, konnte Dr. Felix Blumer aber nicht alle diese Beispiele explizit ausführen. Zudem hätten weitere Zahlen keinen Mehrwert gebracht. Demzufolge hat er sich bewusst auf Vergleichs­ereignissen der jüngeren Vergangenheit konzentriert, an die sich vielleicht der eine oder andere Hörer auch noch erinnern konnte. Oder wer weiss heute schon, dass es am 24. Dezember 1909 in Zürich wärmer war als in diesem Jahr? Von der Hörer­innen und Hörern war wohl damals noch niemand auf der Welt.

4.) Antrag:

Die Beschwerde von Herrn X sei vollumfänglich abzuweisen.“

3. Soweit die ausführliche Stellungnahme des Redaktionsleiter SRF Meteo. Herr Tho­mas Bucheli argumentiert plausibel, warum Ihre Beanstandung seiner Meinung nach abgewiesen werden soll. Um Wiederholungen zu vermeiden, kann ich mich deshalb kurz halten.

Eine Vorbemerkung scheint mir wichtig zu sein. Ich bin kein Experte in der Materie und bin deshalb nicht in der Lage, die fachliche Argumentation wissenschaftlich zu überprüfen. Ich kann lediglich versuchen zu beurteilen, ob Ihr Vorwurf, wonach in der Sendung der Eindruck erweckt wurde, „solche Wärme- und Trockenperioden seien völlig normal und hätten nichts mit Klimawandel zu tun“, als begründet angesehen werden kann.

Nachdem ich die Angelegenheit analysieren konnte, habe ich für Ihre kritische Reak­tion durchaus Verständnis. Denn in seinen Ausführungen hat Dr. Felix Blumer in einer eher saloppen Art mit folgenden Worten zu einer allgemeinen Beruhigung ge­wahrt: „Und jetzt für alle die, die sagen, das hat es noch nie gegeben, und Klima­veränderung und das ist wahnsinnig und überhaupt, da muss ich sagen: Stop – stop – stop, also das hat höchstens mit unserem Kurzzeitgedächtnis zu tun.“ Kann man ihm deshalb „Falschaussagen bezüglich Klimawandel“ vorwerfen?

Auch wenn diese Aussage bezüglich Klimawandel als problematisch angesehen werden kann, aus verschiede­nen Gründen gelange ich zu einer differenzierteren Schlussfolgerung als Sie.

Zuerst einmal, weil es in der Sendung nicht um „Klimawandel“ an sich ging, sondern vielmehr lediglich um das Wetter an einem 24. Dezember. Dabei stellte Herr Dr. Blu­mer fest, dass die registrierte hohe Temperatur am 24. Dezember 2015 nicht als aus­sergewöhnlich angesehen werden kann, da auch in früheren Jahren eine solche schon mehrmals überboten wurde. Dies beweist der beigelegte Datenauszug aus der Nationalen Extremwert-Datenbank von MeteoSchweiz. Diese beinhaltet auch – wie von Ihnen gefordert – Daten vor dem Jahr 2000, welche aus verständlichen Gründen nicht namentlich erwähnt wurden. Dem Publikum wurde klar vermittelt – und dies ist entscheidend –, dass es in der Sendung um das Wetter an einem 24. Dezember und nicht um den Klimawandel ging.

Bei dieser Ausgangslage kann man der Sendung sicher nicht vorwerfen, einen Zu­sammenhang zwischen der Wärme am 24. Dezember und der ganzen Problematik der Klimaveränderung in Frage gestellt zu haben. Dies umso mehr, als gemäss wissenschaftlicher Definition – dies habe ich in der Zwischenzeit gelernt – das Wetter an einem Tag abschliessend kein Klima ist. Einzelwerte sind immer Wetter und kein Klima und nur die Summe von Extremwerten kann in einen klimatischen Zusammen­hang gestellt werden.

Ich gelange deshalb zur Auffassung, dass insgesamt über das eigentliche Thema – das Wetter am 24. Dezember - das Publikum in der Lage war sich eine eigene Meinung zu bilden. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde somit nicht verletzt. Auch wenn ich Ihre Sorge um das Klimawandel respektiere und verstehe, kann ich deshalb Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, nicht unterstützen.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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