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Unterhaltungssendung «Mini Beiz, dini Beiz» beanstandet

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Mit E-Mail vom 5. Januar 2016 beanstanden Sie als Präsidentin von „Pro Üetliberg“ die Sendung „Mini Beiz – Dini Beiz“ vom 30. Dezember auf SRF 1. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 6. Januar bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die Angelegenheit analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Unzufriedenheit wortwörtlich wie folgt:

„Es ist uns klar, dass in diesen Sendungen jeweils der Beizer hochgejubelt wird. Aber im Fall von UTO Kulm, wo für Herrn Fry noch einige rechtliche Entscheidungen hängig sind und er sich seit Jahren um gesetzliche Vorgaben foutiert, stört es uns massiv, dass Gelder der SF1 Kundschaft einseitig für eine Sendung eingesetzt werden, die dann als Propagandasendung (in unserem Fall für den Hotelier von UTO Kulm) einseitig, ohne Gegendarstellung weiter benutzt werden.

Hier als Beispiel die Zuschrift eines unserer Mitglieder:

‚Soeben haben wir uns die Sendung noch angeschaut, da wir gestern verhindert waren. Daran, dass der Betrieb sicher tadellos läuft und bestens organisiert ist, zweifeln wir nicht.
Dennoch war die Sendung widerlich. Vor allem diese Hauptperson ‚Daniela’ empfanden wir als zum Ko... Deren Lobhudelei über Giusep war derart penetrant, dass wohl auch viele andere Zuschauer den Kopf geschüttelt haben dürften.

Und eben: wer weiss, dass dieser ganze Klaumauk nur dank x illegalen Handlungen zustande kommen konnte, den ärgert das Ganze natürlich gewaltig. Einmal mehr fragt man sich, wie die Fäden hinten herum laufen. Auch eine solch kurze Sendung ist Gratispropaganda erster Güte, und viele andere Betriebe hätten so etwas auch gern. Aber nicht alle verfügen über Beziehungen und Talent wie Giusep Fry, der den ganzen Gemeinderat Stallikon und die Aufsichtsbehörden locker um den Finger wickeln konnte und wohl auch in Zukunft versuchen wird, im gleichen Stil weiterzufahren.’

Oder aber:

‚Die Reinwaschung des notorischen Gesetzesbrechers Giusep Fry, z.B. mit ‚Er hat meistens einen Plan B, wenn etwas nicht bewilligt wird...’ ist ein Skandal!!!!’

Es geht unserer Meinung nicht an, Gelder der SF1 Kundschaft einseitig für eine Sen­dung einzusetzen, die dann, ohne mit der Wimper zu zucken, zur Propagandasendung für den Hotelier werden kann und auch weidlich so genutzt wird. In diesem Bericht ging ja es nicht einmal darum, die ‚schillernde Persönlichkeit von Herrn Fry’ (Zitat aus Ihrem Antwortschreiben) aufzuzeigen, sondern er ermöglichte es, dem ‚erfolgreichen’ Hotelier Gelegenheit zu geben, sich völlig einseitig, kritiklos, darstellen zu lassen.“

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Frau Sabine Schweizer, Redaktions­leiterin „Events“, nicht vorenthalten. Sie schreibt Folgendes:

„Frau X beanstandet in ihrer Beschwerde den Auftritt von Giusep Fry, Besitzer und Geschäftsführer des UTO Kulm auf dem Üetliberg, in der Sendung ‚Mini Beiz, dini Beiz’ vom 30. Dezember 2015. Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung:

Es ist ein grundsätzlicher Bestandteil der Sendung ‚Mini Beiz, dini Beiz’, dass die Ge­schäftsführer, Wirte und/oder Köche ihr Restaurant, gemeinsam mit dem Stammgast, vorstellen und repräsentieren. In der Sendung vom 30. Dezember 2015 hat sich Daniela M., als Stammgast, für das Restaurant ‚Allegra’ entschieden, welches zum UTO Kulm gehört. Herr Giusep Fry hat, als Geschäftsführer des Restaurants, den Betrieb gemeinsam mit Daniela M. repräsentiert. Nach unserer Auffassung wurde der Betrieb in der gleichen Form vorgestellt wie die Restaurants in anderen Ausgaben von ‚Mini Beiz, dini Beiz’.

Frau X zitiert in ihrer Beanstandung Mitglieder des Vereins ‚Pro Üetliberg’, welche der Sendung vom 30. Dezember 2015 unter anderem vorwerfen, den Wirt Giusep Fry als ‚ einseitig’ und ‚kritiklos’ dargestellt zu haben. Dazu lässt sich sagen, dass es Teil des Konzepts von ‚Mini Beiz, dini Beiz’ ist, dass das von einem Stammgast vorgestellte Restaurant von den anderen Stammgästen aufgrund rein gastwirtschaftlicher Kriterien beurteilt wird. Dies war auch in der betreffenden Sendung vom 30. Dezember 2015 der Fall, in der drei Stammgäste das Restaurant ‚Allegra’ in vier Kategorien beurteilt haben.

In einem weiteren Zitat eines Mitgliedes des Vereins ‚Pro Üetliberg’, aus der Beanstandung von Frau X, wird der Auftritt von Giusep Fry grundsätzlich moniert: ‚Auch eine solch kurze Sendung ist Gratispropaganda erster Güte, und viele andere Betriebe hätten so etwas auch gern. Aber nicht alle verfügen über Beziehungen und Talent wie Giusep Fry, der den ganzen Gemeinderat Stallikon und die Aufsichtsbehörden locker um den Finger wickeln konnte (...)’. Dazu können wir sagen, dass sich für ‚Mini Beiz, dini Beiz’ grundsätzlich jedes Restaurant der Schweiz, via Stammgast oder Wirt, bewerben kann. Für eine mögliche Teilnahme an der Sendung braucht es keine speziellen Beziehungen und SRF nimmt keinen Einfluss auf die Auswahl der Restaurants, sofern die nötige Betriebsbewilligung vorhanden ist.

Zu weiteren Zitaten aus der Beanstandung von Frau X, wie ‚Dennoch war die Sendung widerlich. Vor allem diese Hauptperson ‚Daniela’ empfanden wir als zum Ko... Deren Lobhudelei über Giusep war derart penetrant, dass wohl auch viele andere Zuschauer den Kopf geschüttelt haben dürften’ können wir leider keine Stellung nehmen, da wir diese Wahrnehmung als sehr subjektiv empfinden.

Zusammengefasst können wir demzufolge sagen, dass die Sendung vom 30. Dezember in jeglicher Hinsicht dem Konzept von ‚Mini Beiz, dini Beiz’ entsprach und der für das betreffende Restaurant ‚Allegra’ zuständige Geschäftsführer Giusep Fry in gleicher Art und Weise dargestellt wurde wie die Geschäftsführer, Wirte und/oder Kö­che in anderen Ausgaben von ‚Mini Beiz, dini Beiz’.

Themen, die im Zusammenhang mit einem Restaurant stehen, aber nicht Bestandteil des Sendekonzepts sind, werden in der Unterhaltungssendung ‚Mini Beiz, dini Beiz’ nie aufgegriffen. Politische Kontroversen, wie im Fall von UTO Kulm-Geschäftsführer Giusep Fry, sind jedoch Bestandteil zahlreicher Informationssendungen von SRF.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und stehen für weitere Rückmeldungen zu Verfügung.“

3. Soweit die Stellungnahme der Verantwortlichen von SRF. Frau Sabine Schweizer erklärt ausführlich das Konzept der Sendung „Mini Beiz, dini Beiz“ und argumentiert glaubwürdig, warum Ihre Beanstandung abgewiesen werden soll.

Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so habe ich für Ihre Reaktion durchaus Verständnis. Als Präsidentin des Vereins „Pro Üetliberg“ sind Sie seit Jahren mit dem Besitzer und Geschäftsführer des UTO Kulm auf dem Üetliberg im Clinch. Wie in Ihrer Beanstandung vom 1. Dezember 2014 (Fall 3722), werfen Sie Herrn Giusep Fry vor, die geltenden Schutzbestimmungen des Üetlibergs durch seinen Betrieb laufend zu verletzen.

Doch in der Sendung „Mini Beiz, Dini Beiz“ vom 30. Dezember ging es nicht um die Kontroversen rund um den Betrieb von Herrn Fry, sondern lediglich um die Vorstellung seines Restaurants auf Grund von gastronomischen Kriterien. Ich habe dabei keinen Anlass, an der Versicherung von Frau Schweizer zu zweifeln, wonach die Auswahl des Restaurants „Allegra“ nicht auf Grund irgendwelcher Bevorzugung von Herrn Fry erfolgte.

Dass dabei für Herrn Fry und seinen Betrieb ein willkommener Werbeeffekt entstand, ist unbestritten. In diesem Sinne kann ich Ihre Kritik durchaus verstehen. Dies ist aber beim Konzept der Sendung „Mini Beiz, Dini Beiz“ unvermeidlich. Entscheidend ist jedoch, dass die Grenzen des üblichen, mit der Information notwendig verbundenen Werbeeffekts nicht überschritten werden. Dies war in der Sendung vom 30. Dezember eindeutig der Fall. Von einer unzulässigen Werbung kann deshalb nicht die Rede sein.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich zwar Ihre Reaktion nachvollziehen, Ihre Beanstandung aber, soweit ich darauf eintreten konnte, nicht unterstützen kann.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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