SVP mit «Dok»-Kritik abgeblitzt
Der «Dok»-Film «Die Macht des Volkes» geht den Folgen von heiklen Volksentscheiden nach (Ausstrahlung am 17. Dezember 2015 auf SRF 1). Zwei SVP-Nationalräte sehen ihre Partei durch den «Dok»-Film diskreditiert und reichen eine Beanstandung ein. Ombudsmann Achille Casanova ist anderer Meinung und stützt die Argumente der Verantwortlichen von SRF.
Im Film «Die Macht des Volkes» thematisiert die Autorin die möglichen problematischen Auswirkungen der direkten Demokratie in der Schweiz. Im Zentrum der Sendung stehen angenommene Volksinitiativen der letzten Jahre, die zentrale Bereiche wie Völkerrecht, verfassungsmässige Grundrechte oder Gewaltentrennung tangieren.
Es entspreche dem Informationsmandat von SRF, offene Fragen zur direkten Demokratie und ihren Grenzen zu thematisieren und zur Diskussion zu stellen, sind sich Ombudsmann Achille Casanova und Marius Born, Bereichsleiter «Dokumentarfilme und Reportagen» einig. Davon ist auch Tristan Brenn, Chefredaktor SRF TV überzeugt ( s. Artikel «SRF-Dok ‹Die Macht des Volkes› war kritisch, nicht tendenziös» ).
«Ein derartiges relevantes und kontroverses Thema in einem Filmbericht zu behandeln, macht letztlich das aus, was eine freie Presse in einem freien Land auszeichnet.» Ombudsmann Achille Casanova
Die SVP-Nationalräte Natalie Rickli und Gregor Rutz jedoch sehen ihre Partei durch «Die Macht des Volkes» diffamiert. Der Film sei weder sachlich noch ausgewogen, monieren sie. Er beschäftige sich nur mit der SVP. Andere Parteien bzw. Gruppierungen würden nicht kritisch beleuchtet. Gemäss Marius Born stünde die SVP im Zentrum des Films, da sie als einzige Regierungspartei die angesprochenen, «heiklen» Initiativen – um die es im Film gehe – lanciert oder unterstützt habe.
Die SVP-Vertreter könnten im Film jedoch ihre Positionen angemessen und mit ihren besten Argumenten vertreten. Es gehöre zu den Aufgaben der «Dok»-Autorinnen und -Autoren, die dargelegten Argumente zu hinterfragen, meint Born. Der persönliche, kritische Blickwinkel der verantwortlichen «Dok»-Autorin werde dem Publikum transparent vermittelt, stellt der Ombudsmann fest. Das Publikum konnte zwischen Fakten und Ansichten unterscheiden und sich über das Thema eine eigene Meinung bilden. Casanova sieht das Vielfalts- sowie das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt und weist die Beanstandung ab.
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Schlussbericht 4120
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