SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Schweiz aktuell» über Bundesasylzentrum in Thun beanstandet

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Mit E-Mail vom 23. Dezember 2015 beanstanden Sie im Auftrag des Co-Präsidiums der SP Thun „die einseitig negative Berichterstattung über das Bundesasylzentrum in Thun“ durch „Schweiz aktuell“ vom 1. Dezember sowie durch das Radio-Regional-journal Bern-Freiburg-Wallis vom 30. November und 10. Dezember. Den Erhalt Ihrer Reklamation habe ich mit meinem Brief vom 28. Dezember bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stel­lung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die Angelegenheit analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie erläutern den Sachverhalt wie folgt:

„Am 30. November 2015 hat das Staatssekretariat für Migrationsfragen (SEM) die Öffentlichkeit darüber informiert, dass ab dem 18. Dezember 2015 auf dem Waffenplatz in Thun ein Bundesasylzentrum für bis zu 600 Asylsuchende in Betrieb genommen wird. Dieses Vorhaben ist auf grosses mediales Interesse gestossen; dies auch auf mehreren SRG-Sendegefässen.“

Ihre Beanstandung begründen Sie folgendermassen:

„Sowohl das Radio-Regionaljournal Bern-Freiburg-Wallis von SRF 1 als auch die TV-Sendung ‚Schweiz aktuell’ haben einseitig negativ berichtet:

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von Radio SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Rolf Hieringer, Leiter der Regionalredaktionen von SRF, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„Zum Vorwurf, das Regionaljournal Bern Freiburg Wallis haben in seiner Radiosendung vom 30. November 2015 um 17.30 Uhr «einseitig negativ» berichtet, nehmen wir wie folgt Stellung:

In der Anmoderation zum Beitrag wird gesagt, die Thuner Parteien kritisierten den Entscheid, auf dem Waffenplatz in Thun in zwei Panzerhallen Asylsuchende einzuquartieren – «und zwar von links bis rechts». Im Beitrag selber wird nicht gesagt, die Parteien kritisierten den Entscheid zur Eröffnung des Bundesasylzentrums generell. Der Beitrag ist fokussiert auf die Kritik, dass man die Flüchtlinge jetzt auch auf einem Waffenplatz einquartiere, dies verstehe man in Thun nicht.

Belegt wird diese Kritik durch Aussagen im Originalton, unter anderem von SP-Fraktionspräsident Piero Catani und SVP-Stadtrat Philipp Deriaz (im Namen von SVP und FDP). Und auch SP-Gemeinderat Peter Siegenthaler sagt im Originalton, der Gemeinderat habe sich gefragt, ob es opportun sei, Flüchtlinge auf einem Waffenplatz anzusiedeln. Zu diesen kritischen Fragen nimmt im Beitrag selber Martin Reichlin vom Staatssekretariat für Migration ausführlich Stellung, in einem anschliessenden Interview auch noch Regierungsrat Hans-Jürg Käser als bernischer Polizei- und Militärdirektor.

Unter Punkt 1 wird dem Regionaljournal Bern Freiburg Wallis ausserdem vorgeworfen, es habe aus einem Interview mit Piero Catani nur diejenigen Aussagen ausgestrahlt, «in denen er sich kritisch äussert». Wir fügen eine Abschrift des Rohinterviews vom 30.11.2015 als Beilage an. Es zeigt, dass sich Herr Catani zuerst befremdet zeigt über die Informationspolitik und dann seine Kritik anbringt zum Umstand, dass das Asylzentrum in einer Militärunterkunft eröffnet werden soll. Herr Catani wird dann auch noch gefragt, welche Bedingungen denn für die SP erfüllt sein müssten. Er verweist auf die guten Erfahrungen von Allmendingen und verlangt Eingangskontrollen und Patrouillen. Dies wird zwar nicht im Originalton eingebaut, aber von der Autorin des Beitrags als SP-Forderung im Beitrag erwähnt. Nichts zu hören ist im Rohinterview über die in der Beanstandung erwähnte grundsätzlich positive Haltung der SP.

Unter Punkt 5 kritisiert der Beanstander zudem den Bericht vom 10. Dezember 2015 über die öffentliche Veranstaltung vom Vorabend. Dieser Bericht erfüllt unseres Erachtens alle Anforderungen an eine sachgerechte Berichterstattung über einen öffentlichen Anlass. Zuerst wird erwähnt, es hätten mehrere hundert Personen teilgenommen, die Stimmung wird als ruhig beschrieben und Leute hätten ihre Hilfe angeboten und auch gesagt, man solle doch zuerst abwarten und nicht schon negative Stimmung verbreiten. Weil Aufnahmen an der Versammlung selber nicht zugelassen waren, fragte die Autorin einige Besucher vor der Veranstaltung nach ihren Erwartungen, fasste dann zusammen, was die Behörden von Bund, Kanton und Stadt Thun sagten und welche Massnahmen sie ankündigten. Und schloss mit Stimmen von Besuchern nach der Veranstaltung, die zum Teil kritisch blieben, sich aber doch mehrheitlich mit den gehörten Informationen zufrieden zeigten. Falls sich der Vorwurf «einseitig negativ» auch darauf bezieht, können wir diesen auch für diesen Bericht nicht erkennen und nicht nachvollziehen.“

Soweit die Stellungnahme des Leiters der Regionalredaktionen von Radio SRF. Was „Schweiz aktuell“ betrifft, möchte ich Ihnen das Schreiben von Redaktionsleiter Daniel Pünter nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„Ich habe aufgrund Ihres Mails vom 23. Dezember 2015 Kenntnis von Herrn Xs Beanstandung der SRF-Berichterstattung zum Bundeszentrum für Asylsuchende in Thun. Es handelt sich dabei insgesamt um drei Berichte. Als Redaktionsleiter der Sendung Schweiz aktuell nehme ich nur Stellung zu den Vorwürfen, welche die Berichterstattung im TV betreffen, ausgestrahlt am 1. Dezember 2015 in der Sendung ‚Schweiz Aktuell’.

Dank der Beanstandung Herrn Xs steht die Frage im Raum, ob die TV-Berichterstattung sachgerecht oder ‚einseitig negativ’ war. Nach einer Überprüfung unserer Leistung komme ich zum Schluss, dass der Bericht in der Sendung ‚Schweiz aktuell’ sachgerecht und journalistisch korrekt was. Viele Aspekte der Ereignisse und der Geschichte wurden nicht berücksichtigt oder nur nebensächlich behandelt. Dafür stark auf einen Aspekt der Geschichte (Kritik am Ort und Bedenken wegen der Grösse) fokussiert. Insbesondere die beiden konkreten Kritikpunkte, die Auswahl der Interviewpartner (Punkt 3) und die ausgestrahlte Aussage des Thuner Sicherheitsdirektors Peter Siegenthaler (Punkt 4), weise ich zurück. Ich sehe darin keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes.

Zur pauschalen Kritik ‚einseitig negativ’ und zum journalistischen Fokus der Berichterstattung

Es ist zutreffend: Die (politische) Meinung/Reaktion der lokalen Politik und Bevölkerung zum Entscheid von Bund, Kanton und Stadt, in Thun ein Bundesasylzentrum zu installieren, stand an diesem 1. Dezember nicht im Zentrum der Berichterstattung von ‚Schweiz aktuell’. Im Kommentartext wurde die grundsätzlich positive Haltung der Politik/Bevölkerung summarisch in nur einen Satz gepackt, indem erwähnt wird, dass in Thun niemand bestreite, dass es in der Region eine Unterkunft für Flüchtlinge brauche.[1] In meinen Augen bringt diese Textstelle die ‚nicht-ablehnende’ Haltung Thuns auf den Punkt, wenn auch sehr knapp.

Die positiven Reaktionen der politischen Behörden und Parteien auf ein Flüchtlingszentrum in Thun wurden bereits in den Tagen vor dem 1. Dezember in diversen Medien veröffentlicht. Schon a m 27. November 2015 wurde z.B. der Thuner Stadtpräsident (SVP) in den Medien zitiert, darunter auch von SRF Online[2], dass die Stadtregierung Thun ‚... ein Asylzentrum auf dem Waffenplatz grundsätzlich begrüsse’. Aus diesen Gründen stand für die Redaktion ‚Schweiz aktuell’ an diesem 1. Dezember eine andere Leitfrage im Zentrum: wie reagiert Thun auf die seit dem 30.11.2015 bekannten Aspekte ‚Grösse’ und ‚Örtlichkeit’? Eine temporäre Asylunterkunft für bis zu 600 Menschen in den Hallen eines Waffenplatzes – dort, wo eigentlich Panzer stehen: Diese Eckdaten des Zentrum sind aussergewöhnlich und sorgten in Thun für kritische Reaktionen. Über diese berichteten nicht nur ‚Schweiz aktuell’ oder das Regionaljournal von SRF, sondern auch andere Medien.[3] Unsere Interviewfragen fokussierten auf die Bedenken und Kritik, welche die Örtlichkeit und die Grösse der Unterkunft betreffen.

Es entspricht laut den Autoren/-innen den Tatsachen, dass die Aspekte ‚Örtlichkeit’ und ‚Grösse’ in der Bevölkerung und Politik an diesem ersten Dezember (der Tag nach der offiziellen Information der Öffentlichkeit) in der Region für Bedenken, Kritik und Kopfschütteln sorgten. Es fand sich an diesem Tag in Thun kaum jemand, der die Örtlichkeit und die Anzahl der Unterbringungsplätze des Zentrums nicht kritisch bewertet hätte. Die Anmoderation des Berichts stellt denn auch sachgerecht fest, dass in Thun der Waffenplatz als Örtlichkeit ‚umstritten sei’. Und im Bericht heisst es weiter , dass die Kritik vor allem auf die Örtlichkeit ziele. Man störe sich hier in Thun nämlich daran, ‚dass es usgrächnet ufem Waffeplatz isch’.[4]

Zur Kritik, aufgeführt unter Punkt 4

Ich teile die Ansicht der Beanstander/-innen nicht, dass die Berichterstattung ‚einseitig negativ’ über die Sache/das Zentrum berichtete. Der Bericht erwähnte im Text und in einer kurzen Interviewsequenz zum einen, dass in Thun niemand aus der Bevölkerung oder Politik bestreite, dass es hier ein Zentrum für Flüchtlinge brauche. Und zum anderen thematisierte der Bericht nur die Kritik, die das konkrete Vorhaben, die Aspekte Ort und Grösse auslöste, nicht eine vermeintlich grundsätzliche Ablehnung Thuns.

Keine Aussage der politischen Protagonisten oder des Vertreters der Armee richtete sich gegen das Zentrum an und für sich, nicht einmal diejenige des SVP-Politikers. Auch nicht die des Thuner Sicherheitsdirektors Peter Siegenthaler. Letzterer formulierte in seinem Interview lediglich seine (Sicherheits-)Bedenken in Anbetracht der grossen Anzahl von Flüchtlingen. Bei der ausgestrahlten Sequenz handelt sich um eine Kernaussage eines längeren Interviews, welches meiner Meinung keine ‚zentralen zuversichtlichen Aussagen’ beinhaltete. Seine ‚positivste’ Aussage im Interview war, dass man sich in Thun angesichts der grossen Anzahl der zu erwartenden Flüchtlinge habe zur Position durchringen müssen, dass ein solches Zentrum auf dem Waffenplatz praktikabel sei und man sich nicht dagegen wehre. Die Autoren/-innen haben die Aussage des Thuner Sicherheitsdirektors unverfälscht wiedergegeben und nicht aus einem vermeintlich ‚positiven’ Zusammenhang gerissen. Die Transkription des gesamten Interviews im Anhang dieses Schreibens ist in meinen Augen aufschlussreich genug.

Zur Kritik, aufgeführt unter Punkt 3

Es ging der Berichterstattung von ‚Schweiz aktuell’ nicht darum, eine kritische Einigkeit von rechts bis links hinzubiegen. Es zeigte sich an diesem 1. Dezember aber schnell, dass auch linke Politiker Bedenken betreffend Grösse und Ort vorbrachten. Dass weitere Politiker, die von den Journalisten/-innen an diesem Tag während der Recherchephase telefonisch um ihre Meinung gefragt wurden, schliesslich aber nicht interviewt wurden, ist beim TV-Handwerk eine gängige und legitime methodische Selektion. Dass die Autoren nach ihrer Recherche (Umfrage bei Politikern und in der Bevölkerung) bei der Montage des Berichts diejenigen Stimmen und Aussagen wählten, die (Sicherheits-)Bedenken, Kritik an der Örtlichkeit oder Fragen an die Betreiber beinhalteten, ist journalistisch korrekt. Denn andere Stimmen fanden sich schlicht an diesem Tage in Thun nicht.“

3. Soweit die Stellungnahmen der Verantwortlichen von SRF. Sowohl Herr Rolf Hieringer für das Regionaljournal Bern-Freiburg-Wallis wie auch Herr Daniel Pünter für „Schweiz aktuell“ argumentieren ausführlich, warum ihrer Meinung nach Ihre Beanstandung abgewiesen werden sollte.

Sie monieren, dass anders als die anderen Medien sowohl das Regionaljournal wie auch die TV-Sendung „Schweiz aktuell“ „einseitig negativ“ berichtet haben. Sie werfen dem Regionaljournal sowie „Schweiz aktuell“ vor, nur diejenigen Aussagen von SP-Fraktionspräsident des Thuner Stadtparlamentes Piero Catani beziehungsweise des Thuners Sicherheitsdirektors Peter Siegenthaler ausgestrahlt zu haben, in denen sie sich kritisch äussern, und die positive Haltung gegenüber dem Bundesasylzentrum verschwiegen zu haben.

Nachdem ich die Berichterstattung des Regionaljournals vom 30. November und vom 10. Dezember sowie von „Schweiz aktuell“ vom 1. Dezember analysieren konnte, kann ich Ihre kritische Reaktion durchaus nachvollziehen. Ich stelle ebenfalls fest, dass in allen von Ihnen beanstandeten Sendungen die Reaktionen der Bevölkerung sowie der Behörden und Parteien zum geplanten Bundesasylzentrum auf dem Waffenplatz Thun, die problematischen Aspekte und die noch offenen Fragen dieses Vorhabens im Vordergrund standen. Im Regionaljournal vom 30. November sowie in „Schweiz aktuell“ vom 1. Dezember ging es vor allem um die Frage, ob es richtig und vertretbar sei, so viele Flüchtlinge, welche aus einem Kriegsgebiet stammen und vom Krieg traumatisiert sind, gerade auf einem Waffenplatz einzuquartieren. Im Regionaljournal vom 10. Dezember ging es weniger um den Inhalt der öffentlichen Informationsveranstaltung des Vortages, als vielmehr um die diffusen Ängste von einzelnen anonym gebliebenen Bewohnern und Bewohnerinnen von Thun.

Es stellt sich somit die Frage, ob sich das Publikum auf Grund der erfolgten Berichterstattung eine eigene Meinung bilden konnte. Die Beantwortung dieser Frage entspricht der eigentlichen Aufgabe der Ombudsstelle. Denn sie hat nicht die Qualität oder den Stil einer Sendung zu beurteilen, sondern primär, ob das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt wurde.

Die Ombudsstelle prüft im Zusammenhang mit dem Sachgerechtigkeitsgebot von Art. 4 Abs. 2 RTVG, ob dem Publikum aufgrund der in der Sendung vermittelten Fakten und Meinungen ein möglichst zuverlässiges Bild über einen Sachverhalt oder ein Thema vermittelt wird, so dass dieses sich darüber frei eine eigene Meinung bilden kann. Umstrittene Aussagen sollen als solche erkennbar sein. Fehler in Nebenpunkten und redaktionelle Unvollkommenheiten, welche nicht geeignet sind, den Gesamteindruck der Ausstrahlung wesentlich zu beeinflussen, sind programmrechtlich nicht relevant. Das Sachgerechtigkeitsgebot verlangt zudem nicht, dass alle Sichtweisen qualitativ und quantitativ gleichwertig zum Ausdruck kommen.

Bei der Behandlung von Beanstandungen muss die Ombudsstelle der den Veranstal­tern zustehenden Programmautonomie gebührend Rechnung tragen. Denn etwas darf nie vergessen werden: Art. 93 Abs. 3 der Bundesverfassung und Art. 6 Abs. 2 RTVG gewährleisten die Programmautonomie von Radio und Fernsehen. Diese beinhaltet namentlich auch die Freiheit in der Wahl eines Themas einer Sendung oder eines Beitrags und in der inhaltlichen Bearbeitung.

Das Bundesgericht schützt diese Sicht der Dinge ausdrücklich. Diesbezüglich hat es kürzlich Entscheide getroffen, welche die Wahrung der Medienfreiheit verstärken und präzisieren. Demzufolge ist es falsch, „sachgerecht“ mit „ausgewogen“ gleichzuset­zen. Das Gebot der Sachgerechtigkeit erfordert für die einzelne Sendung keine Aus­gewogenheit im Sinne einer möglichst gleichwertigen Darstellung aller Standpunkte. Ein Thema kann auch einseitig oder aus einem bestimmten Blickwinkel beleuchtet werden, ohne das Gesetz zu verletzen, wenn dies in transparenter Weise geschieht und die wesentlichen Fakten korrekt vermittelt werden.

Dies war im Regionaljournal vom 30. November wie auch in „Schweiz aktuell“ vom 1. Dezember meines Erachtens eindeutig der Fall. Bereits in der Anmoderation sowie im Internet wurde klar und transparent vermittelt, um was es im Beitrag geht: „Der Bund will auf dem Waffenplatz in Thun ein Bundesasylzentrum eröffnen, das für 600 Personen Platz bietet. Politiker und Teile der Bevölkerung kritisieren diese Pläne.“

Wenn man die Ausgangslage berücksichtigt, stimmen die wichtigsten Fakten durchaus. Dass auf dem Waffenplatz Thun ein temporäres Bundesasylzentrum für 600 Flüchtlinge entstehen soll, war erst durch eine Meldung des Regionaljournals des Vortages bekannt geworden. Sowohl Parteien und Stadtbehörden wie vor allem auch die Bevölkerung von Thun hatten von diesen Plänen des Staatssekretariates für Migration bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Informationen.

Es ist deshalb verständlich, wenn Parteien und Verantwortliche dazu noch keine definitiven Stellungnahmen geben konnten und lediglich die Frage der Opportunität, so viele Flüchtlinge aus Kriegsgebieten gerade auf einem Waffenplatz einzuquartieren, im Vordergrund stand. Dass dabei die Stellungnahme einzelner Politiker, insbesondere von SP-Fraktionspräsident Piero Catani und SP-Gemeinderat Peter Siegenthaler, sehr vorsichtig waren, liegt auf der Hand. Denn wie zum Beispiel Herr Catani offen zugab, hatte er erst durch die Radiosendung des Vortages von den Plänen erfahren.

Man kann deshalb den Redaktionen nicht allgemein vorwerfen, „einseitig negativ“ berichtet zu haben und insbesondere die Haltung der SP-Exponenten von Thun bewusst und gewollt unvollständig wiedergegeben zu haben. Dass die „Thuner Parteien“ den Entscheid „von links bis rechts“ kritisieren, bezog sich nicht auf das Bundes-asylzentrum an sich, sondern lediglich auf die Grösse der vorgesehenen Unterkünfte und vor allem auf die Örtlichkeit – der Waffenplatz.

Problematischer scheint mir dagegen die Berichterstattung im Regionaljournal vom 10. Dezember zu sein. Es ging hier um die Informationsveranstaltung des Vortages. Mehrere hundert Personen haben sich dabei von den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden über das Bundesasylzentrum auf dem Waffenplatzareal informieren lassen und stellten über eine Stunde lang zahlreiche Fragen.

Davon war in der Berichterstattung des Regionaljournals aber wenig zu erfahren. Zwar fasste die Autorin kurz zusammen, welche Massnahmen die Behörden von Bund, Kanton Bern und Stadt Thun vorsehen, um Ruhe und Ordnung rund um das Asylzentrum zu gewährleisten, doch im Vordergrund standen die Sorgen und die Ängste einiger anonym befragten Besucher und Besucherinnen.

Durch diese redaktionelle Fokussierung auf einzelne, negative Aspekte konnte tatsächlich für das Publikum der falsche Eindruck entstehen, wonach die Opposition in der Bevölkerung weiterhin sehr verbreitet gewesen sei. Ein Eindruck, der aufgrund der Berichterstattung verschiedener Zeitungen als falsch anzusehen ist und insbesondere der veröffentlichten Haltung der SP-Thun widersprechen würde.

Trotz den festgestellten Mängeln gelange ich aber insgesamt zur Auffassung, dass sowohl das Regionaljournal wie auch „Schweiz aktuell“ über die Angelegenheit doch so berichtet haben, dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde daher nicht verletzt. Auch wenn ich Ihre Unzufriedenheit durchaus verstehe, ist es mir deshalb nicht möglich, Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, zu unterstützen.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 51A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.


[1] Vgl. dazu den angefügten transkribierten Kommentartext des Berichts im Anhang. : ‚...niemer bestrittet, dass es e Ungerkunft brucht für d Flüchtlinge...’

[2] Bericht SRF Online.

[3] Die Berner Zeitung titelte ihren Bericht gleichentags mit ‚Bedenken bezüglich der Sicherheit’

[4] Vgl. dazu im Anhang den Anmoderationstext und den Kommentartext.

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