Satire-Duo Mike Müller und Viktor Giacobbo.
Satire-Duo Mike Müller und Viktor Giacobbo.
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Giacobbo / Müller» mit Sketch zu weit gegangen

In der Satiresendung «Giacobbo / Müller» vom 14. Februar haben sich Viktor Giacobbo und Mike Müller über das christliche Abendmahl lustig gemacht. Dies führte zu 75 Eingaben bei der Ombudsstelle. Vor dem Hintergrund, dass die Piratenpartei im Kanton Aargau das Tanzverbot vor christlichen Feiertagen abschaffen wollte, entwickelte sich in der Sendung zwischen den beiden Satirikern ein Dialog, der die religiösen Gefühle der Beanstanderinnen und Beanstander verletzte.

Rolf Tschäppät, Bereichsleiter Comedy und Quiz, schreibt in seiner Stellungnahme zu den Kritiken, dass zu den Werkzeugen der Satire die Zuspitzung und Übertreibung gehöre, wie auch die Verknüpfung von Fakten, Ereignissen und Traditionen. Im vorliegenden Fall hätten Viktor Giacobbo und Mike Müller das Tanzverbot mit dem Abendmahl verknüpft und bissige Statements zu bestehenden Gegebenheiten abgegeben. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sage dazu, dass satirische Sendungen sich auch über Religionen lustig machen dürfen, solange zentrale Glaubensinhalte* nicht erheblich berührt werden.

Ist das Abendmahl in dieser Sendung erheblich ins Lächerliche gezogen worden? «Meine Einschätzung ist, dass sich die Äusserungen in diesem schwer zu definierenden Grenzbereich bewegten, nicht zuletzt durch eine bissige Wortwahl», meint der Comedy-Leiter und er hält fest: «Ich kann die Betroffenheit der Beschwerdeführer nachvollziehen und möchte mein Bedauern aussprechen, dass offensichtlich religiöse Gefühle von Zuschauern verletzt wurden. Ich bin aber der Meinung, dass keine geltende Rechtsprechung verletzt wurde.»

Ombudsmann Achille Casanova ist anderer Meinung: «Mit ihrer despektierlichen und beleidigenden Darstellung machen sich Viktor Giacobbo und Mike Müller über die Riten des Abendmahls lächerlich und berühren damit in erheblicher Weise zentrale christliche Glaubensinhalte.» Die Ausführungen der beiden Satiriker würden den programmrechtlich gebotenen Schutz von religiösen Gefühlen verletzen (Verstoss gegen das kulturelle Mandat von Art.3 Abs. 1 RTVG). Er erachtet die Beanstandungen deshalb als berechtigt.

*Als zentrale Glaubensinhalte gelten in erster Linie die sieben Sakramente, welche die römisch-katholische Kirche kennt. Das Abendmahl (Eucharistie) ist gemäss Rechtsprechung der UBI eines dieser Sakramente, die einen privilegierten Schutz geniessen.

Lesen Sie hier stellvertretend für die 75 Beanstandungen den Schlussbericht 4151 .


Jahresbericht der Ombudsstelle 2015


Text: Ombudsstelle, SRG.D/cha

Bild: SRF / Nici Jost

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