«10vor10»-Beitrag über Quereinsteiger bei der SVP beanstandet

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Mit Ihrer Zuschrift vom 12. April 2016 beanstandeten Sie den Beitrag „SVP setzt auf Quereinsteiger“ über die Regierungskandidatur von Esther Friedli im Kanton St. Gallen, den die Sendung „10 vor 10“ am 1. April 2016 ausgestrahlt hatte. Die Eingabe erfüllt die formellen Anforderungen. Deshalb kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„In der 10vor10 - Tagesschau vom 1.4.2016 wurde über die SVP-Kandidatin der Regierungsratswahlen des Kantons St. Gallen berichtet:

Über 3 Minuten veranstalteten die Meinungsmacher des SRF eine Gratiswerbung für Esther Friedli als Regierungsratskandidatin und die SVP als Ganzes. Dieser Bericht war weder ausgewogen noch von öffentlichem Interesse und journalistisch klar einseitig SPV-nah. Den Gegenkandidaten wurde keine Beachtung geschenkt, weder wurden sie als Personen erwähnt noch wurden über ihr Engagement in ähnlicher Weise berichtet. Einzig und allein die SVP-Vertreterin durfte sich in ihrem Wahlkampf präsentieren, Gratiswerbung pur!

Es ist unerträglich, einen solchen journalistischen Quatsch mit Zwangsgebühren mitfinanzieren zu müssen.“

B. Wie üblich, wurde die Redaktion eingeladen, zu Ihrer Beanstandung Stellung zu nehmen. Christian Dütschler, Redaktionsleiter von „10 vor 10“, äußerte sich wie folgt:

„Herr X beanstandet den Beitrag ‚SVP setzt auf Quereinsteiger‘, welchen wir am
1. April 2016 ausgestrahlt haben.

Der Beitrag zeigt, dass die SVP bei Wahlen häufig auf Quereinsteiger setzt. Dieses Phänomen wird im Beitrag anhand des Beispiels von Esther Friedli ausgeführt. Bereits die Anmoderation weist die Zuschauer auf diesen Fokus hin:

‚Die SVP ist seit Jahren die erfolgreichste Partei der Schweiz – bei Parlamentswahlen zumindest, auf nationaler und kantonaler Ebene. Geht es aber um die Exekutive, tut sich die SVP schwer. In St. Gallen soll es nun im 2. Wahlgang für den Regierungsrat Esther Friedli richten, als Newcomerin. Mit ähnlichen Quereinsteigern konnte die Partei ja bereits punkten. Doch so neu ihr Gesicht für die Wähler ist, Neuland ist die Politik für Friedli nicht. Sie berät seit Jahren Kandidaten und privat ist sie mit Präsident Toni Brunner liiert.‘

Im ersten Teil des Beitrags begleitet der Autor Esther Friedli, die als Quereinsteigerin überraschend für den Regierungsrat im Kanton St. Gallen kandidiert, und fragt sie nach den Umständen ihrer Nominierung.

Der zweite Teil des Beitrages fokussiert auf das Thema Quereinsteiger im Allgemeinen. SVP-Präsident Toni Brunner erhält Gelegenheit, sich dazu zu äussern (‚Das würde der Politik gut tun, mehr Quereinsteiger. (...)‘), und mit Magdalena Martullo-Blocher, Hans-Ueli Vogt und Roger Köppel wurden drei weitere Beispiele vorgestellt. Anschliessend erläutert Politikwissenschafter Patrick Emmenegger von der Universität St. Gallen die Hintergründe für die Kandidaturen von Quereinsteigern in der SVP und ordnet die Nominierung von Esther Friedli ein.

Der dritte und letzte Teil zeigt schliesslich, dass Friedli nicht überall auf der Parteilinie liegt, wobei auch die drei anderen Kandidaten der Regierungsratswahlen namentlich erwähnt und im Bild gezeigt werden.

Der Beanstander ist nun der Meinung, dass der Beitrag ‚Gratiswerberung‘ für Friedli und die SVP und zudem nicht von öffentlichem Interesse sei. Gerne nehmen wir zu den einzelnen Vorwürfen Stellung.

1. Vorwurf: „Gratiswerbung“ / nicht ausgewogen und „einseitig SVP-nah“

Der Beanstander wirft uns vor, mit dem Beitrag ‚Gratiswerbung für Esther Friedli als Regierungsratskandidatin und die SVP als Ganzes‘ gemacht zu haben. Der Beitrag sei nicht ausgewogen und ‚klar einseitig SVP-nah‘ gewesen. Die Gegenkandidaten seien ‚weder als Personen erwähnt‘ worden, noch hätten wir ‚über ihr Engagement in ähnlicher Weise berichtet‘.

Im Rahmen der gesetzlich garantierten Programmautonomie sind wir grundsätzlich frei in der Wahl des Themas eines Beitrages und dessen inhaltlicher Ausgestaltung, soweit dieser sachgerecht ist. Weil aber Sendungen zu bevorstehenden Wahlen aus staatspolitischer Sicht heikel sein können, halten wir in unseren publizistischen Leitlinien genau fest, bis wann wir über einzelne Kandidaten ausführlicher berichten können:

Auszug aus Punkt 7.3 aus den Publizistischen Leitlinien von SRF:

In den letzten drei Wochen vor dem Urnengang sind keine Einzelauftritte von Kandidierenden oder Exponenten mehr zulässig, die ihnen eine einseitige Plattform bieten.

Zwischen dem Sendetag (1. April 2016) und dem zweiten Wahlgang der Regierungsratswahlen (24. April 2016) liegen mehr als drei Wochen. Selbst ein reines Kandidatenporträt von Esther Friedli wäre also zu diesem Zeitpunkt noch erlaubt gewesen. Bei dem beanstandeten Beitrag handelt es sich aber keineswegs um ein reines Kandidatenporträt, da am Beispiel von Esther Friedli vor allem das Thema Quereinsteiger bei der SVP abgehandelt wurde. Ihr politisches Profil spielte im Beitrag nur eine untergeordnete Rolle.

Konkret kommt Friedli im Beitrag mit zwei Zitaten zu Wort. Im ersten Zitat versucht die Quereinsteigerin zu erklären, wie es zu ihrer überraschenden Nominierung gekommen ist:

‚Ich war dabei, als die SVP diskutierte, was die Person mitbringen soll, die nun in den zweiten Wahlgang geht. Und irgendwann haben immer mehr auf mich geschaut und gefunden, ich bringe ja genau das mit, was man eigentlich will.‘

Das Zitat macht im Gesamtkontext des Beitrages absolut Sinn, sind doch gerade bei Quereinsteigern die Umstände der Nominierung von besonderem Interesse. Dies gilt auch hier, zumal die kurzfristige Nominierung von Friedli für den zweiten Wahlgang in der breiten Öffentlichkeit als überraschend wahrgenommen wurde.

Im zweiten Zitat hat Esther Friedli die einzige Gelegenheit im Beitrag, auf ihre politischen Ansichten einzugehen.

Seit vier Wochen gehört die 38-jährige nun der SVP an. Politisch wird sie oft mit ihrem Partner Toni Brunner verglichen.

‚In den Grundzügen vertreten wir beide die gleiche Politik, aber in gesellschaftspolitischen Fragen bin ich in gewissen Sachen ein wenig liberaler. Ein Thema zum Beispiel ist, ich bin seit Jahren für die Legalisierung von Cannabis-Konsum für erwachsene Personen. Ich bin der Meinung, dass sich die Polizei primär auf die Einhaltung der Sicherheit im öffentlichen Raum konzentrieren soll.‘

Auch hier macht das Zitat aus journalistischer Sicht absolut Sinn, denn die Frage nach ihrer politischen Positionierung drängt sich aufgrund ihres kurzfristigen Parteiwechsels und ihrer persönlichen Beziehung zu Toni Brunner auf. Gerade bei Quereinsteigern, die ursprünglich einer anderen Partei angehörten, stellt sich die Frage, wie weit diese auf Parteilinie politisieren – was bei Friedli in Bezug auf die Legalisierung von Cannabis tatsächlich nicht der Fall ist. Esther Friedli hat im ganzen Beitrag einzig an dieser Stelle die Gelegenheit, sich politisch zu äussern – der Fokus bei ihrer Person lag insgesamt klar auf der Tatsache, dass sie als politische Quereinsteigerin kandidiert. In diesem Sinne wurden neben Friedli mit Magdalena Martullo-Blocher, Hans-Ueli Vogt und Roger Köppel drei weitere politische Quereinsteiger gezeigt, die von der Parteileitung zur Wahl vorgeschlagen worden waren.

Zudem zeigte sich der Beitrag Esther Friedli und der SVP gegenüber durchaus auch kritisch, was folgende Ausschnitte belegen mögen:

  • Über Nacht trat sie der SVP bei. Nun will sie ihrem Lebenspartner Toni Brunner auf die politische Bühne folgen. Dieser bestimmt mit, wer für wichtige Ämter vorgeschlagen wird.
  • An der Universität St. Gallen beobachtet Patrick Emmenegger diese Entwicklung. Bei der SVP bestimmte die Parteileitung von oben herab, wer für wichtige Ämter kandidieren soll: ‚In der Tat ist es so, dass die SVP eine straff geführte Partei ist, straffer als andere Parteien. Insofern ist es nicht ganz überraschend. Aber es ist unüblich, dass so kurzfristig von der Parteileitung eine solch überraschende Kandidatin aus dem Hut gezaubert werden kann, ohne dass diese breiter abgestützt ist oder in der Partei diskutiert wird.‘ Zudem sei die Partei schnell gewachsen und darum könnten noch zu wenig fähige Leute aus der Basis für Regierungsämter in den Kantonen portiert werden.
  • Politische Ämter hat sie – abgesehen von einem Gemeinderatsposten, damals für die CVP – keine.
  • Seit vier Wochen gehört die 38-jährige nun der SVP an.

Das Publikum lernt also Esther Friedli als eine Kandidatin mit wenig politischer Erfahrung und weitgehend unbekanntem politischem Profil kennen, die erst seit kurzem der Partei zugehört, die sie nun vertritt. Die SVP wiederum erscheint als Partei mit Kandidatennotstand, wobei die Parteileitung in straffer Führung und ohne Mitbestimmung der Basis über die Kandidatur entschieden hat.

Entgegen der Behauptung des Beanstanders haben wir in unserem Beitrag die übrigen Kandidaten der Regierungsratswahlen mit Namen und Parteizugehörigkeit sehr wohl genannt und sogar im Bild gezeigt:

‚Jetzt tritt sie im Kanton St. Gallen gegen gestandene Politiker wie FDP-Mann Marc Mächler an. Ebenfalls in den zweiten Wahlgang gehen Richard Ammann von der BDP und der parteifreie Andreas Graf.‘

Schliesslich hat SRF neben dieser durchaus kritischen Berichterstattung mit Fokus auf Esther Friedli als Quereinsteigerin und die Quereinsteiger-Politik der SVP insgesamt auch in anderen Sendungen über die Regierungsratswahlen im Kanton St. Gallen berichtet. So hat ‚Schweiz Aktuell‘ am 14. April einen Beitrag als klassische Vorschau zum zweiten Wahlgang der St. Galler Regierungsratswahlen gesendet. Der Beitrag, welcher zehn Tage vor den Wahlen ausgestrahlt wurde, räumt nun allen chancenreichen Kandidaten gleichwertigen Platz ein. Dies entspricht der erwähnten dreiwöchigen Frist in unseren Publizistischen Leitlinien.

Unser Beitrag war also keineswegs einfach ‚Gratiswerbung‘ für Friedli oder die SVP, sondern zeigte anhand eines konkreten und aktuellen Beispiels ein Phänomen auf, welches in der erfolgreichsten Partei der Schweiz gehäuft auftritt. Diese Themenwahl liegt in unserer publizistischen Freiheit und wird unserer Meinung nach rechtlich durch die Programmautonomie geschützt. Die Fristen unserer Publizistischen Leitlinien haben wir eingehalten. Zudem hat SRF auch in anderen Sendungen über die Kandidaten berichtet, so dass diese insgesamt angemessen zu Wort kommen.

2. Vorwurf: Beitrag nicht von öffentlichem Interesse

Der Beanstander wirft uns weiter vor, dass das Thema des Beitrages nicht von öffentlichem Interesse sei. Damit sind wir nicht einverstanden. Das Thema Quereinsteiger in der Politik ist sehr wohl ein Phänomen, über das eine Sendung wie 10vo10 berichten soll. Gerade die im Beitrag erwähnten anderen Quereinsteiger zeigen, dass solche sehr schnell eine wichtige Rolle in der Politik spielen können. So sind zum Beispiel Roger Köppel oder Magdalena Martullo-Blocher auch nach den Parlamentswahlen medial immer noch sehr präsent.

Das Phänomen der Quereinsteiger bei der SVP haben wir zudem nicht zusammenhangslos, sondern im Kontext der aktuellen Regierungsratswahlen im Kanton St. Gallen aufgegriffen, welche ebenfalls im Fokus der Öffentlichkeit stehen. In diesem Sinn ist auch Esther Friedli als Kandidatin für das Publikum von Interesse.

Dass der von uns gewählte Zugriff von öffentlichem Interesse ist, bestätigt auch die Tatsache, dass vor und nach der 10vor10-Sendung über die Quereinsteigerin Esther Friedli breit berichtet wurde. So haben Medien wie die NZZ, der Tagesanzeiger oder das St. Galler Tagblatt ausführliche Artikel über sie und ihre Kandidatur publiziert.

Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass unser Beitrag zum Thema angemessen war und sich das Publikum jederzeit eine eigene Meinung bilden konnte. Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die Beanstandung zurückzuweisen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Einschätzung des Beitrags. Rekapitulieren wir zunächst die Ausgangslage: Das St. Galler Volk wählte am 28. Februar 2016 das Kantonsparlament und die siebenköpfige Kantonsregierung. Im Regierungsrat konnten erst sechs Sitze besetzt werden, denn nur sechs Kandidaten hatten das absolute Mehr von 79‘412 Stimmen überschritten. Es war also für den siebten Sitz ein zweiter Wahlgang nötig, der auf den 24. April 2016 angesetzt wurde.

Im Regierungsrat besetzten bisher CVP, SP und FDP je zwei Sitze, die SVP bloß einen. Die SVP strebte ebenfalls einen zweiten Sitz an. Im ersten Wahlgang konnten sich die CVP und die SP ihre zwei Sitze wieder sichern, die FDP und die SVP aber erst einen. FDP-Kandidat Marc Mächler gelangte auf den 7. Rang und blieb mit 75‘902 relativ knapp unter dem absoluten Mehr, während SVP-Kandidat Herbert Huser mit 49‘583 Stimmen (31,1 Prozent) nur den 9. Rang erreichte. Vor ihn hatte sich ein parteiloser Kandidat geschoben. Dieses Resultat bewog den erfolglosen SVP-Kandidaten, den Bettel hinzuwerfen und auf eine Kandidatur im zweiten Wahlgang zu verzichten. Die SVP musste nun rasch entscheiden, ob sie die Waffen streckt oder mit einer neuen Kandidatur antritt. Sie präsentierte am 2. März 2016 als neue Kandidatin Esther Friedli. Die Politologin und frühere Generalsekretärin des St. Galler Bildungsdepartementes war eine „außergewöhnliche“ Kandidatin, war sie doch erst am Tag zuvor der SVP beigetreten, nachdem sie früher im Kanton Bern der CVP angehört hatte, außerdem ist sie die Lebenspartnerin von Nationalrat Toni Brunner, damals noch Präsident der SVP Schweiz. Sie hatte in ihrer neuen Partei nicht die übliche „Ochsentour“ absolviert und galt deshalb als Quereinsteigerin.

Eine solche Nomination ist auf jeden Fall von öffentlichem Interesse, auch national. Denn in der direkten Demokratie sind Wahlen und Abstimmungen immer von öffentlichem Interesse. Sie sind zentrale Vorgänge im gesellschaftlichen Zusammenleben. Umkämpfte kantonale Wahlen sind deshalb stets Medienthemen. Über die Kandidatur von Esther Friedli für den St. Galler Regierungsrat haben folglich praktisch alle Medien berichtet, nicht nur Fernsehen SRF und das „St. Galler Tagblatt“, sondern beispielsweise auch die „Neue Zürcher Zeitung“ und der „Tages-Anzeiger“, die „Schweizer Illustrierte“ und „TeleZüri“ und mehrfach auch die „Solothurner Zeitung“. Bei Fernsehen SRF hat „Schweiz aktuell“ die Nomination Esther Friedlis am 2. März 2016 sofort unter dem Titel „Überraschende Kandidatur“ behandelt.

Vor diesem Hintergrund muss geklärt werden, ob „10 vor 10“ mit dem Beitrag „SVP setzt auf Quereinsteiger“ die Grenzen der Programmautonomie überschritten hat. Denn vor Abstimmungen und Wahlen gelten besondere journalistische Sorgfaltspflichten. Konzessionierte Sender müssen das Vielfaltsgebot behandeln, das heißt: Sie dürfen nicht einseitig eine Partei oder eine Position bevorzugen. Der Redaktionsleiter von „10 vor 10“ zitiert die Publizistischen Leitlinien der SRG, die festlegen, dass die besondere journalistische Sorgfaltspflicht in den letzten drei Wochen vor einer Wahl oder einer Abstimmung zu beachten seien. Publizistische Leitlinien in Ehren, aber über ihnen stehen die Entscheide der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) und des Bundesgerichts. Ich empfehle den Verantwortlichen von Radio und Fernsehen SRF, vermehrt auch jene UBI-Entscheide zu lesen, in denen eine Beschwerde abgewiesen wurde. Im Entscheid b. 713 vom 26. Oktober 2015 [1] hat nämlich die UBI festgehalten, dass Abstimmungskämpfe zwei Monate vor dem Termin beginnen. Bei Volksabstimmungen wird die Medienkonferenz des Bundesrates als Anfang der sensiblen Periode angesehen (Vgl. 7.1. im UBI-Entscheid). Praktisch gleichzeitig werden die Unterlagen an die Stimm- und Wahlberechtigten verschickt. Auch bei Wahlen sind die Bürgerinnen und Bürger daher rund acht Wochen vor dem Wahltermin schon in der Lage, ihre Stimme abzugeben, und viele machen davon auch Gebrauch.

Im konkreten Fall von St. Gallen war die sensible Periode vor dem zweiten Regierungsrats-Wahlgang etwas kürzer. Denn der erste Wahlgang fand genau acht Wochen vor dem zweiten Wahlgang statt. Danach mussten sich die Parteien erst neu sortieren, mussten entscheiden, wer im Rennen bleibt oder allenfalls neu ins Rennen einsteigt, und bis dann der Wahlkampf richtig anlief, Plakate hingen und Stände standen, dauerte es eine Weile. Die sensible Periode verkürzte sich so auf etwa sechs Wochen. Die Sendung von „10 vor 10“ am 1. April 2016 lag indes auf jeden Fall in der „heißen Phase“.

Welche Gründe gab es, in der sensiblen Periode auf die Kandidatin Esther Friedli zurückzukommen, ohne gleichgewichtig von den anderen Regierungsratskandidaten zu reden? Die Redaktion stellt sich auf den Standpunkt, der thematische Fokus habe sich auf Quereinsteiger bei der SVP bezogen, nicht primär auf Esther Friedli. Doch die anderen Beispiele für Quereinsteiger – die Nationalräte Hans-Ueli Vogt, Magdalena Martullo und Roger Köppel – kommen nur am Rande vor. In Wirklichkeit ist der Beitrag ein Kurzporträt von Esther Friedli, die sehr sympathisch und positiv herüberkommt. Dagegen wäre nichts einzuwenden gewesen, wenn „10 vor 10“ den gleichen Beitrag unmittelbar nach Bekanntwerden der Kandidatur gebracht hätte. Zu diesem Zeitpunkt war die Nachricht ein zwingendes Medienthema, weil Nachrichtenfaktoren wie Überraschung, Quereinstieg, Prominenz und Parteiwechsel bedient wurden. Aber damals griff nur „Schweiz aktuell“ das Thema auf, nicht „10 vor 10“. Am 1. April aber hätte ein Beitrag über Quereinsteiger in der SVP Personen wie Hans-Ueli Vogt, Magdalena Martullo und Roger Köppel neben Esther Friedli mehr Gewicht geben müssen: Warum stiegen sie plötzlich in die Politik ein? Wer hat sie geholt und gestützt? Wie hat die Parteibasis reagiert? Sie hatten aber eher eine Feigenblatt-Funktion im Film über Esther Friedli. Und die Gegenkandidaten Friedlis im St. Galler Regierungsratswahlkampf wurden zwar entgegen Ihrer Ansicht erwähnt, aber sie kamen nicht zu Wort.

Damit stellt sich die Frage, wie dieser Beitrag zu bewerten ist im Vergleich zum Fall Corminboeuf [2] und zum Fall Schawinski-Rechsteiner [3]. Im Fall Corminboeuf hatte das Bundesgericht ein positives, unkritisches Porträt eines Freiburger Regierungsrates kurz vor den Wahlen als unvereinbar mit dem Vielfaltsgebot und dem Sachgerechtigkeitsgebot erklärt. Im Fall Schawinski-Rechsteiner hatte die UBI in einem knappen Entscheid das Gespräch von Roger Schawinski mit dem St. Galler Ständeratskandidaten Paul Rechsteiner deshalb als programmrechtlich gerade noch akzeptabel beurteilt, weil der Politiker sehr kritisch befragt worden war. Die Regierungsratskandidatin Esther Friedli wird aber im beanstandeten Beitrag nicht kritisch befragt. Sie erhält durchaus eine Plattform. Deshalb bin ich der Meinung, dass der Beitrag die Kandidatin einseitig bevorzugt und dass er nicht ganz programmrechtkonform ist.

Damit ist nicht gesagt, dass es nicht Gründe gäbe, mitten im Wahlkampf auf einen einzelnen Kandidaten zurückzukommen. Dies wäre beispielsweise dann angezeigt, wenn einer plötzlich unerwartete, vielleicht schockierende Aussagen macht. Oder wenn Parteien, die ihm die Unterstützung versprochen haben, ihn dann doch nicht unterstützen, oder solche, die ihn bekämpft haben, ihn jetzt plötzlich mittragen. Oder wenn bekannt wird, dass er in einen Skandal verwickelt ist. Oder wenn ihm ein Preis verliehen wird. Bedeutende Ereignisse der Aktualität, die einen Kandidaten direkt betreffen, können durchaus auch während der sensiblen Phase Anlass sein, nur über diesen Kandidaten zu berichten. Treten aber keine neue Elemente auf, erfordert also die unmittelbare Aktualität keine Berichterstattung, müssen Vielfaltsgebot und Sachgerechtigkeitsgebot beachtet werden.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] http://www.ubi.admin.ch/x/b_713.pdf

[2] BGE 134 I 2, http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-leitentscheide1954.htm

[3] UBI-Entscheid vom 20. April 2012, http://www.ubi.admin.ch/x/b_647.pdf

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