SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Schweiz aktuell» über Gemeindeporträts beanstandet

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Sie haben mit Brief vom 15. April 2016 den Beitrag „Gemeinden präsentieren sich im Film“ in der Sendung „Schweiz aktuell“ vom 11. April 2016 beanstandet, dies für die Geschäftsleitung der RegioTV GmbH, die die Internet Plattform 1A.TV betreibt und Videofilme für kleine und mittlere Unternehmen und für Gemeinden produziert. Die Eingabe erfüllt die formellen Bedingungen für eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„In der Sendung ‚Schweiz aktuell‘ vom 11. April 2016 wurde im Beitrag ‚Gemeinden präsentieren sich im Film‘ aus unserer Sicht tendenziös und herabwürdigend über Gemeindefilme berichtet und geurteilt. Im Beitrag wurden Äpfel mit Birnen verglichen bzw. unsere Budgetfilme im Wert von ca. CHF 12‘000 verglichen mit Imagefilmen, die CHF 40‘000 und CHF 80‘000 gekostet haben. Unsere Filme werden teilweise durch das Gewerbe mitfinanziert, teilweise durch Städte und Gemeinden im Auftrag erstellt. Die Filme haben primär informativen Charakter und sind sehr strukturiert, um die Kosten tief zu halten. Dadurch konnten sich aber bereits über 200 Städte und Gemeinden solche Filme leisten. Im Beitrag von ‚Schweiz aktuell‘ wurden als Beispiele zwei Projekte aus dem Kanton Zug gewählt (Cham und Baar). Cham ist das älteste Filmportrait, das noch online war und gerade in Überarbeitung ist. Zudem wurden Fakten falsch dargestellt. Man erwähnte, dass das Filmportrait Baar nur 300 Mal angeschaut worden sei. Dies ist aber nur die Zahl der Abrufe auf Youtube seit dem letzten Update. Zählt man die ‚Views‘ auf unseren eigenen Servern, Youtube und Vimeo zusammen, sind es weit über 1500. Dazu kommen noch die über 800 Neuzuzüger der Stadt Baar, denen der Film ebenfalls gezeigt wurde.

Zudem hätte die Redaktion fairerweise noch darauf hinweisen können, dass es auch Regionen gibt, in welchen unsere Filmportraits wesentlich mehr Abrufe verbuchen als teure Imagefilme. Allein unser ‚Stadtportrait St. Gallen Ost‘ auf Youtube hat beispielsweise schon über 15‘000 Abrufe – auch ein Budgetfilm.

Antrag: Der Schaden durch die Ausstrahlung ist ja bereits entstanden, und wir hatten leider keine Gelegenheit, Stellung zu nehmen zu den gesammelten ‚Fakten‘. Der uns dadurch entstandene und entstehende imagemässige und finanzielle Schaden ist im Moment nicht quantifizierbar. Wir bitten Sie aber, den Beitrag vom Netz nehmen zu lassen, damit der Schaden nicht noch grösser wird. Und wir bitten Sie auch, mehr Fairness bei Vergleichen einzufordern. Wenn schon mehr Professionalität angemahnt wird, sollte das auch für die Macher von ‚Schweiz aktuell‘ gelten.“

B. Es ist logisch, dass die Redaktion zu Ihrer Beanstandung angehört werden musste. Herr Basil Honegger, Redaktionsleiter von „Schweiz aktuell“, nahm wie folgt Stellung:

„ Ich habe aufgrund Ihres Mails vom 21. April 2016 Kenntnis von Xs Beanstandung des Beitrages über die Imagefilme der Zuger Gemeinden, welcher am 11. April 2016 in der Sendung ‚Schweiz aktuell‘ ausgestrahlt wurde.

Ich habe in der Folge nochmals gründlich überprüft, ob aus unserer Sicht das Sachgerechtigkeitsgebot in der Berichterstattung verletzt wurde, wir falsche Vergleiche gemacht haben, Fakten falsch dargestellt wurden oder der Beschwerdeführer ungerechtfertigter Weise keine Stellungnahme hat abgegeben können. Soweit die aus dem Schreiben vom 15. April 2016 von X erkennbaren Vorwürfe, zu welchen ich unten gerne im Detail Stellung nehme.

Prinzipiell lässt sich aus unserer Sicht feststellen, dass wir den Beitrag aus dem Hintergrund heraus produziert haben, dass sich immer mehr Gemeinden mit solchen Imagefilmen präsentieren und zum Teil erhebliche Summen dafür ausgeben. Wir wollten einerseits die teils sehr unterschiedlichen Beispiele zeigen und andererseits der Frage nachgehen, was denn diese Filme den einzelnen Gemeinden bringen. Als regionale Nachrichtensendung haben wir den Fokus auf die Region Zug gelegt, da es dort auf kleinem Raum sehr unterschiedliche Beispiele von Gemeinde-Imagefilmen gibt. Fünf davon kamen im Beitrag vor, drei Stück, von unterschiedlichen Firmen produziert, haben wir dabei näher gezeigt.

1) Im Beitrag sei ‚tendenziös und herabwürdigend über Gemeindefilme berichtet und geurteilt‘ worden.

Im Beitrag wurden verschiedene Gemeindefilme gezeigt, bewertet und deren Sinn hinterfragt. Obwohl wir auf dem Gebiet der Produktion von Video-Filmen auch über Fachwissen verfügen, haben wir es in diesem Fall gleich gehandhabt wie sonst auch. Wir beschränken uns auf die Rolle der objektiven Berichterstatter und äussern uns nicht wertend zum gezeigten Inhalt. Nur so können wir neutral und journalistisch unabhängig berichten. Aus diesem Grund haben wir den unabhängigen Experten Felix Courvoisier beigezogen, welcher im Beitrag die einzelnen Imagefilme einschätzt. Felix Courvoisier wurde uns vom Berufsverband PR Suisse als erfahrener Produzent von PR-Filmen empfohlen. Seine Firma hat keine Imagefilme über Gemeinden in der Region produziert. Sie stellt vor allem Filme für Unternehmen (Swiss Life, Ricola, Rivella, etc.) her, aber auch Präventions- und Schulungsfilme. Mit ihren Arbeiten hat die Firma von Felix Courvoisier auch eine ganze Reihe von Preisen gewonnen.

Es stimmt, dass Felix Courvoisier den Film der Gemeinde Baar kritisiert hat. Er bezeichnet den Film als ‚beliebig‘ und die Musik aus seiner Sicht als ‚tragische Wahl‘. Diese Kritik ist jedoch seine Meinung als Experte und nicht die Meinung der Redaktion. Zu den Vorwürfen den Film betreffend konnte die Gemeinde Baar, vertreten durch Gemeindeschreiber Walter Lipp, als Auftraggeberin und somit Verantwortliche für den Inhalt klar Stellung beziehen. Zudem wurde im Beitragstext explizit erwähnt, dass man in Baar mit dem Film zufrieden ist: ‚Und z'Baar ischme zfride mit däm Film. Dass-er ähnlech isch wi angeri, stört ihn nid. D'Vorteil chieme trotzdäm guet zur Gältig‘.

Die Kritik am Film der Gemeinde Baar ist allerdings die einzige, welche Felix Courvoisier im Beitrag als Fachmann äussert. Daneben bezeichnet er den Film aus Hünenberg als ‚interessanten Ansatz‘ und auf einem ‚guten filmischen Level gemacht‘ und den Film aus Risch sogar als ‚echt.../...spannend.../...mit Zugang zur Seele der Gemeinde‘. Felix Courvoisier würdigt also nicht generell die Gemeindefilme herab, sondern er kritisiert und beurteilt differenziert deren Inhalte. Zu jedem der kritisierten Filme konnte sich die betroffene Gemeinde äussern und gegebenenfalls verteidigen. Es liegt deshalb aus meiner Sicht weder eine tendenziöse Berichterstattung vor, noch wird herabwürdigend über Gemeindefilme geurteilt.

2) Im Beitrag würden ‚Äpfel mit Birnen verglichen‘, da Filme mit unterschiedlichen Budgets ‚verglichen‘ würden.

Es trifft zu, dass im Beitrag verschiedene Filme mit ganz unterschiedlichen Budgets gezeigt wurden. Dies lässt sich nicht vermeiden, wenn man zeigen möchte, welche Vielfalt bei Imagefilmen von Gemeinden existiert. Unterschiedliche Gemeinden verfolgen mit ihren Filmen unterschiedliche Ziele und lassen sich dies auch unterschiedlich viel kosten. Damit die Zuschauer sich jedoch ein eigenes Bild davon machen und die unterschiedlichen Produktionen miteinander vergleichen konnten, haben wir die Kosten in allen Fällen transparent gemacht. So sagen wir im Text zum Film der Gemeinde Baar: ‚Für d'Gmeind isch dä Film gratis gsi. D'Chöschte treit ds Gwärb‘. Zum viel teureren Film aus Hünenberg heisst es im Kommentartext: ‚Dä Film isch alles angere als gratis gsi: 80 Tusig Franke hett d'Gmeind dra zahlt, total hetter fasch hundert Tusig Franke koschtet‘. Mit diesen deutlich höheren Kosten konfrontieren wir zusätzlich noch den Gemeindepräsidenten von Hünenberg. Und zu Risch heisst es im Text: ‚Ihre Film für 40 Tusig Franke portraitiert Lütt us dr Gmeind und laht se la verzelle‘.

Da die Kosten im Beitrag für alle drei gezeigten Beispiele transparent ausgewiesen sind, können sich die Zuschauer meiner Ansicht nach eine eigene Meinung bilden und auch die Qualitätsunterschiede in Relation zum Budget selbstständig beurteilen.

3) Im Beitrag seien ‚Fakten falsch dargestellt‘ und Hinweise auf besser gesehene Imagefilme unterlassen worden.

Im Beitragstext wurden am Schluss zwei Zahlen zu den Klicks erwähnt. So heisst es im Text: ‚Und e guete Film wird o belohnt: Imene halbe Jahr hei fasch 2‘000 Lütt dä dahie scho aagluegt - dr Image-Film vo Baar hei i einehalb Jahr nume grad 300 Lütt aaklickt.‘ Diese Zahlen stammen direkt von der Youtube-Homepage.

Der Link zum Film auf der Gemeindehomepage von Baar führt direkt zur Seite von 1A.TV, welche ein Youtube-Video eingebettet hat.[1] Auf der Plattform Vimeo ist der Film auch zu finden. Allerdings wurde er dort bis jetzt nur gerade 11 Mal angeschaut.[2] Diese Zahlen sind im Internet direkt einsehbar und wurden deshalb von uns so im Kommentartext wiedergegeben.

Um einen direkten Vergleich der beiden Filme zu ermöglichen, haben wir auch erwähnt, in welchem Zeitraum die Videos angeschaut wurden. Richtig ist, dass wir bei den von uns verwendeten Zahlen die Personen weggelassen haben, welchen die Filme an Neuzuzüger-Veranstaltungen vorgeführt wurden. Dies war ein sehr bewusster Entscheid, da es unserer Meinung nach ein Unterschied ist, ob man einen Film gezeigt bekommt oder aus Eigenmotivation anklickt. Auch andere zusätzliche Zahlen, welche von uns nicht auf ihre Richtigkeit hätten überprüft werden können, wie zum Beispiel diejenigen von den Servern der Firma 1A.TV selber, brauchte es unserer Ansicht nach nicht. Insgesamt war die Darstellung der Fakten aus meiner Sicht korrekt und auch in diesem Punkt sachgerecht.

Den Vorwurf, wir hätten es unterlassen, auch noch weitere Filme der Firma 1A.TV zu zeigen, welche besser geschaut würden als denjenigen der Gemeinde Baar, kann ich aus journalistischer Sicht auch nicht gelten lassen. Es ist nicht unsere Aufgabe als objektive Berichterstatter, die Firma 1A.TV in möglichst positivem Licht darzustellen und zu erwähnen, in welchen Regionen die Filme der Firma am meisten Abrufe verzeichnen. Im Beitrag ging es explizit um die Filme und die Gemeinden der Region Zug und nicht um die Firma 1A.TV. Wir haben die Firma weder im Text erwähnt, noch sie direkt für ihre Arbeit kritisiert. Kommt dazu, dass sich die Stadt St. Gallen mit über 70‘000 Einwohnern nur schwer mit Gemeinden wie Baar (ca. 20‘000 Einw.), Risch (9‘000 Einw.) oder Hünenberg (8‘000 Einw.) vergleichen lässt, gerade was die Anzahl Abrufe von Filmen im Internet betrifft. Deshalb erachte ich unsere Entscheidung, im Raum Zug zu bleiben und die dortigen Filme miteinander zu vergleichen nach wie vor als richtig.

4) 1A.TV von RegioTV GmbH habe keine Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen.

Wir hatten bei den Recherchen zum Beitrag zwei Mal Kontakt mit X von 1A.TV. Zu Beginn wollten wir die Firma auch als Teil des Beitrages miteinbeziehen und an einem Dreh für einen solchen Imagefilm dabei sein. Wir haben uns dann aber bewusst dagegen entschieden, eine einzelne Firma zu zeigen, da die Filme aus der Region von ganz unterschiedlichen Firmen produziert wurden. Im Rahmen der gesetzlich garantierten Programmautonomie steht es uns frei, ein Thema und auch den Fokus eines Themas selbst zu wählen, solange die Berichterstattung sachgerecht ist. Wir haben uns hierbei nun entschieden, die Vielfalt an Gemeindefilmen zu zeigen, die in einer Region existiert, und dem nachzugehen, was die Filme den einzelnen Gemeinden bringen. Wir haben deshalb im Beitrag bewusst darauf verzichtet, den Namen der Firma 1A.TV oder RegioTV zu erwähnen. Da das Logo fix in den Einblendern der Gemeindepräsidenten vorhanden ist, wurde dieses bei den Filmen von Baar und Cham kurz gezeigt.

Zudem wurden im Beitrag keinerlei Vorwürfe gegen die Macher der Imagefilme, also die Firma 1A.TV geäussert. Auf die Kritik unseres Experten Felix Courvoisier den Imagefilm der Gemeinde Baar betreffend, hatte die Gemeinde Baar als Auftraggeberin und somit für den Inhalt Verantwortliche die Möglichkeit, ausführlich Stellung zu beziehen. Da die Firma 1A.TV nicht angegriffen wird und ihre Aussage für die Meinungsbildung des Publikums nicht entscheidend war, gab es meiner Meinung nach keinen Grund für eine Stellungnahme der Filmemacher von 1A.TV im Beitrag.

Summarisch kann ich sagen, dass der Beitrag zu den Imagefilmen in der Region Zug sachgerecht und auch fair war. Ich sehe deshalb auch keinen Grund dafür, den Beitrag vom Netz zu nehmen. Weiter kann gesagt werden, dass der Beitrag im Internet keine grossen Massen anlockt. Er wurde bisher (Stand 2.5.16) genau 348 Mal angeklickt, was übrigens genau gleich häufig ist, wie der Imagefilm der Gemeinde Baar auf Youtube (auch hier Stand 2.5.16).

Die Berichterstattung über die Imagefilme der Gemeinden war in meinen Augen weder tendenziös noch herabwürdigend, sondern sachgerecht, fair und ausgewogen. So, dass sich das Publikum eine eigene Meinung zum Thema bilden konnte.“

C. Soweit die Stellungnahme der zuständigen Redaktion. Damit komme ich zu meiner eigenen Einschätzung des Beitrags. Vorweg zur Klarstellung: Wenn Sie sich durch einen Fernsehbeitrag materiell und immateriell geschädigt fühlen, müssen Sie den mit Kosten und Risiken verbundenen zivilgerichtlichen oder allenfalls wettbewerbsrechtlichen Weg einschlagen, nicht den – unentgeltlichen – rundfunkrechtlichen vor der Ombudsstelle und vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Als Ombudsmann muss ich weniger abschätzen, was durch die Sendung mit Ihnen passiert ist, sondern vielmehr, was mit dem Publikum passiert ist. Die Frage lautet: Sind dem Publikum derart wesentliche Fakten vorenthalten worden, dass es ein völlig falsches Bild der RegioTV GmbH erhalten hat? Denkt es nach diesem Beitrag schlecht über Ihre Firma?

Zunächst möchte ich Sie daran erinnern, dass die Medien auch Buch-, Theater- und Filmkritik betreiben. Stellen Sie sich vor, Sie hätten ein Buch geschrieben, und das Buch würde in einer Zeitung oder in einer Fernsehsendung verrissen. Sie könnten wenig dagegen ausrichten, denn durch die Publikation Ihres Buches hätten Sie sich dem öffentlichen Diskurs, der öffentlichen Kritik freiwillig ausgesetzt. Auch wenn Sie einen Kinofilm produziert hätten, müssten Sie mit öffentlicher Kritik rechnen. Diese Kritik könnte auch direkt die Redaktion üben, sie müsste nicht zwingend einen Experten sprechen lassen.

Was hier vorliegt, ist nichts anderes als Filmkritik in einem thematisch spezialisierten Bereich. Es geht um Gemeindefilme. Die Redaktion von „Schweiz aktuell“ hat dafür den Kanton Zug ausgewählt. Sie hätte auch eine andere Region auswählen können, allenfalls auch eine, in der kein Film Ihrer Firma im Spiel gewesen wäre. Der Fokus lag aber nicht auf den Produktionsfirmen, sondern auf Gemeinden mit eigenen Gemeindefilmen und mit vergleichbaren Rahmenbedingungen. Das war bei Baar, Hünenberg und Risch der Fall: Es handelt sich um drei Gemeinden an den Ufern des Zugersees (Hünenberg und Risch) oder an der Lorze (Baar), alle an der Bahnlinie Luzern-Zürich und im Dreieck der Nationalstraßen 4 und 4a liegend, Risch zusätzlich an der Bahnlinie Aarau-Arth-Goldau, und alle zur Agglomeration der Stadt Zug gehörend und zugleich durchaus noch ländlich. Die drei Gemeinden hatten für ihre Gemeindefilme ganz unterschiedliche Budgets zur Verfügung und ganz unterschiedliche Ansätze gewählt.

Ich habe mir die drei Filme auf den Websites der Gemeinden in voller Länge angesehen. Ich komme dabei zur gleichen Rangliste wie der von „Schweiz aktuell“ zugezogene Experte Felix Courvoisier, sehe aber die drei Filme qualitativ näher beieinander. Der Film über Baar[3], den Sie gestaltet haben, ist in der Tat etwas simpel, weil er die Fakten einfach aneinanderreiht, aber man lernt die Gemeinde in all ihren Facetten wirklich kennen. Der Film über Hünenberg[4] ist künstlerisch sehr originell, aber über die Gemeinde erfährt man wenig Konkretes. Der Film über Risch[5] ist wegen der sehr individuellen Aussagen verschiedener Einwohner recht anrührend, aber er hat am Schluss Längen und hätte problemlos um vier Minuten gekürzt werden können. Die Filme zeigen, was für unterschiedliche Möglichkeiten der Selbstdarstellung es gibt.

Zur Debatte stehen hier aber nicht die Filme in voller Länge, sondern beurteilt werden muss der Beitrag in „Schweiz aktuell“. Aus den Filmen werden nur kurze, allerdings charakteristische Ausschnitte gezeigt. Von keinem der Filme wird der Abspann vorgeführt, so dass das Publikum die Namen der Autoren und produzierenden Firmen nicht erfährt. Dass im – ebenfalls kurz eingespielten - Chamer und im Baarer Film Ihr Logo während der Adresse des jeweiligen Gemeindepräsidenten kurz sichtbar wird, hat wahrscheinlich die überwiegende Mehrheit des Publikums gar nicht zur Kenntnis genommen, da man in einem solchen Moment auf die Worte des Gemeindepräsidenten hört und ihm ins Gesicht schaut. Dem Publikum wurde so gar nicht bewusst, welche Firma durch den Experten Felix Courvoisier kritisiert wurde.

So kann man also die Frage, ob das Publikum nach diesem Beitrag schlecht über Ihre Firma denkt, insofern verneinen, dass es in seiner überwiegenden Mehrheit gar nicht merkt, um welche Firma es geht. Das Publikum beurteilt allenfalls die Gemeinden Baar, Hünenberg und Risch unterschiedlich in Bezug auf deren Filme. Dieser Effekt ist aber zulässig. Denn jede Filmkritik wertet. Die Redaktion hat keinerlei Regeln verletzt. Ich kann daher die Argumente Ihrer Beanstandung nicht teilen. Es stimmt zwar, dass die Kosten der drei Filme sehr unterschiedlich waren, aber die Kritik des Experten betraf ja vor allem das Drehbuch und die Wahl der Musik, und beides ist keine Frage des Budgets. Und es hat etwas für sich, dass man neben Youtube noch andere Abruf-Quellen nennen könnte, aber dann wären nicht nur die Abrufe für den Film über Baar höher, sondern auch die für die Filme über Hünenberg und Risch. Kommt dazu, dass dies Nebenpunkte sind, die die freie Meinungsbildung des Publikums nicht manipulieren.

Und was Ihren Antrag betrifft, so muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der Ombudsmann nichts entscheidet. Er kann vermitteln, seine Meinung äußern und Empfehlungen abgeben. Und da ich nichts Rechtwidriges sehe im Handeln der Redaktion von „Schweiz aktuell“, sehe ich auch keinen Anlass zu empfehlen, den Beitrag vom Netz zu nehmen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] http://1a.tv/clip/c/ch/6340/gemeinde_baar/

[2] https://vimeo.com/search?q=gemeinde+baar

[3] http://1a.tv/clip/c/ch/6340/gemeinde_baar/

[4] https://www.zg.ch/behoerden/gemeinden/hunenberg/de/gemeinde/portraet/filmreportage

[5] https://www.zg.ch/behoerden/gemeinden/risch-rotkreuz/gemeinde/film-risch

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