Händeschütteln Symbolbild
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Ombudsmann sieht keine Muslimen-Hetze durch Radio SRF

In verschiedenen Sendegefässen nahm Radio SRF den Therwiler Händedruck-Fall auf. Eine Radiohörerin beanstandet die Sendungen «Freitagsrunde», «Samstagsrundschau» und «Die Woche in der Romandie» als Gepöbel und hetzerisch gegenüber Muslimen. Ombudsmann Roger Blum ist anderer Meinung und stützt die Argumente der SRF-Verantwortlichen.

Konkret geht es um die Berichterstattung von Radio SRF über die Regelung einer Sekundarschule in der basellandschaftlichen Gemeinde Therwil, die zwei muslimischen Schülern erlaubt, der Lehrerin (und den Lehrern) den Handschlag zu verweigern. Ombudsmann Roger Blum findet es nachvollziehbar, dass die Sonderregelung für die beiden Schüler Aufsehen erregte, da verschiedene Reizthemen wie Schule, Islam, Flüchtlingskrise, Religionsfreiheit, Gleichheit der Geschlechter und einheimische Sitten und Bräuche bedient worden seien.

Michael Bolliger, Leiter von SRF 4 News und Mitglied der Radio-Chefredaktion, zeigt auf, wie die drei beanstandeten Sendungen das Thema bearbeitet haben. Die beiden Diskussionsformate «Samstagsrundschau» und «Freitagsrunde» hätten die Meinungen und Analysen der Gesprächspartner gezeigt. Sie hätten thematisiert, wie sich die Behörden in einem solchen Fall verhalten sollten und ob die Baselbieter Behörden richtig reagiert hätten. Die Rubrik «Die Woche in der Romandie» habe keine eigenständige Diskussion geführt, sondern Reaktionen und Kommentare aus der Westschweiz abgebildet.

Zusammenfassend hält Bolliger fest, dass in den Sendungen die Diskussion vor dem Hintergrund islamischer Verhaltensregeln geführt worden sei, da die beiden Therwiler Schüler aus einem muslimischen Elternhaus stammten.

«Aber weder die Schüler im Einzelnen noch ihre Familie oder der Islam als Religion [wurden] despektierlich behandelt. Wir haben das Thema kontrovers, aber sachgemäss und fair behandelt.» Michael Bolliger, Leiter SRF 4 News

Auch Ombudsmann Roger Blum kann keine Muslimen-Hetze erkennen. Die beanstandeten Sendungen hätten auch kein Programmrecht verletzt.

Lesen Sie den Schlussbericht 4255.

Text: SRG.D/dl

Bild: Symbolbild, istockphoto

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