Sachgerechter Podcast zum «Mobilfunkpapst»

Gegen einen Podcast von über verbale Angriffe und schwere Vorwürfe gegen den Mobilfunkexperten Martin Röösli gingen mehrere Beanstandungen ein. Der Beitrag sei einseitig und diffamiere die Aktivist:innen der Anti-Mobilfunkbewegung. Die Ombudsstelle ist nicht einverstanden.

Thema des Podcasts «Die Attacke auf den Mobilfunkpapst» ist die Frage, wie es zu wiederholten verbalen Angriffen und schweren Vorwürfen gegen den Wissenschaftler Martin Röösli kam. Im Podcast wird der Mobilfunkexperte mit den zentralen Kritikpunkten konfrontiert, die vonseiten der Aktivist:innen der Anti-Mobilfunkbewegung erhoben werden. Sie werfen ihm wissenschaftliches Fehlverhalten sowie Verstrickungen mit der Mobilfunkindustrie vor. Röösli bezieht im Beitrag Stellung zu diesen Anschuldigungen. In diesem Zusammenhang wurde im Podcast auch mehrfach über die möglichen negativen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung gesprochen.

Falschaussagen und Auslassungen?

Die Beanstander stellen die Behauptung in den Raum, man habe mit diesem Podcast Professor Röösli «reinwaschen» wollen. Gleichzeitig sind nach Meinung der Kritiker «alle Andersdenkenden» als unwissenschaftlich verunglimpft worden. Im ausführlichen Beanstandungstext verweisen sie beispielsweise auf einen Brief, der von 22 ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verfasst und an den Bundesrat geschickt worden ist. Sie forderten, Röösli «von seinen Aufgaben als objektiver Experte auf dem Gebiet gesundheitlicher Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung» zu entbinden.» Im Beitrag sei der Brief zwar erwähnt, aber sein Inhalt nicht ausführlich genug besprochen worden.

Die Beanstander kritisieren ausserdem das Nichterwähnen eines Newsletter-Artikels der BERENIS, deren Leitung Röösli innehat. Darin sei eine Wirkung von Strahlungen bereits innerhalb bestehender Grenzwerte für bestimmte Bevölkerungsgruppen aufgezeigt worden. Nach Ansicht der Kritiker habe Röösli stattdessen zu Beginn des Berichts gesagt, dass es keine Hinweise gäbe, dass die Antennen Menschen schaden würden.

Differenzierte Formulierung

Die Redaktion betont in ihrer Stellungnahme, dass es nicht das Ziel des Podcasts gewesen sei, die Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung insgesamt abzuhandeln. Vielmehr ging es um die Frage nach den vielen Vorwürfen, mit denen sich Professor Röösli konfrontiert sieht. Es werde im Beitrag auch ohne Erwähnung des BERENIS-Newsletters klar, dass Röösli die Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung ernst nehme und ihnen seit Jahren viel Aufmerksamkeit schenke. Er weise lediglich darauf hin, dass andere Faktoren wie Feinstaub oder Lärm nachweislich zu gesundheitlichen Schäden führten, während es sich beim Mobilfunk bisher nur um Vermutungen und Hinweise handle, die weiter zu untersuchen seien. Gleichzeitig habe man im Beitrag die Verfasser:innen des Briefes an den Bundesrat keineswegs pauschal schlechtgemacht. Man habe lediglich darauf hingewiesen, dass zwei Initianten des Briefes gleichzeitig Geräte vertreiben, mit denen man Mobilfunkstrahlung entweder messen oder sich angeblich vor ihr schützen kann – sie haben also ein finanzielles Interesse an der Anti-Mobilfunkbewegung.

Freie Gestaltung, sachgerechte Darstellung

Die Ombudsstelle stützt in ihrer Beurteilung des Dossiers die Argumentation der Redaktion. Im Vordergrund stand die Berichterstattung zur Person Röösli, es geht also nicht um eine Konfrontation von Befürwortern und Gegnern zu einem Thema. Dass sich die Beanstander in erster Linie eine kontroverse Auseinandersetzung wünschten, ist ihnen nach Meinung der Ombudspersonen nicht vorzuwerfen. Sie weisen aber darauf hin, dass die Redaktionen in der Gestaltung, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen frei sind.

Professor Röösli äussert sich entgegen der Meinung der Beanstander differenziert zur Frage der Strahlenauswirkung. Er sagt, er bestreite keineswegs, dass jemand etwas von der Mobilfunkstrahlung spüre – er stelle nur fest, dass man in bisherigen Studien nicht nachweisen konnte, dass negative Auswirkungen auf den Menschen durch die Mobilfunkstrahlung verursacht werde.

Nach Ansicht der Ombudsstelle sind zudem die gelieferten Informationen zum Brief an den Bundesrat knapp, aber durchaus genügend. Auch die Nichtbesprechung des BERENIS-Newsletters hält sie für zulässig – eine Kernaussage des Artikels komme zudem im Bericht vor.

Insgesamt kann die Ombudsstelle keinen Verstoss gegen Art.4 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG feststellen und die Beanstandung daher nicht unterstützen.

Text: SRG.D/lh

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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