Ständerat behandelte zwei für die SRG relevante Motionen
Die SRG soll verpflichtet werden, die Kosten ihrer Sendungen auszuweisen. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat eine Motion mit dem Anliegen angenommen. Bereits heute legt die SRG freiwillig Rechenschaft ab. In ihrem Geschäftsbericht macht sie Angaben über Betriebskosten pro Sender sowie Kosten für Programminhalte, Eigen- und Fremdproduktionen, Distribution, Lobbying und Personal. Dies geht über die gesetzlichen Pflichten hinaus.
Die nun an den Bundesrat überwiesene Motion von Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP/BE) fordert von der SRG, die Verwendung der Gebührengelder im Geschäftsbericht detailliert auszuweisen - mit einer umfassenden Kostenrechnung nach Sendungen, Sparten und Sendern. Eine Berichterstattungspflicht soll auch bei der Neuerteilung der SRG-Konzession gelten. Diesem Vorschlag stimmte die kleine Kammer stillschweigend zu. Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hatte einstimmig beantragt, das Anliegen aufzunehmen. Auch der Bundesrat stimmte dem Vorstoss zu.
Abgelehnt hat der Ständerat dagegen eine Motion von Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH), die einen «vollständigen» Service-public-Bericht «ohne Tabus» fordert. Rickli will alle hängigen medienpolitischen Vorstösse in diesem Bericht aufnehmen, die bis zum Ende der Herbstession 2015 eingereicht worden sind. Der Ständerat erachtet einen zusätzlichen Auftrag nicht als notwendig. Der Bericht, den der Bundesrat bis Ende Jahr erarbeite, ermögliche eine breite und ergebnisoffene Diskussion zum Service public, lautete der Tenor.
Text: persönlich.ch/sda
Bild: schweiz-foto.ch
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