SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Nachrichtensendung «10vor10» über Sozialhilfe beanstandet

4355
Sie haben mit Ihrer Eingabe vom 5. September 2016 die Beiträge zur Sozialhilfe in der Sendung „10 vor 10“ des Fernsehens SRF vom 23. August 2016 beanstandet. Die formalen Anforderungen an eine Beanstandung sind erfüllt. Ich kann somit darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„AvenirSocial - Soziale Arbeit Schweiz - vertritt die Interessen der Professionellen mit einer Ausbildung in Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziokulturelle Animation, Kindererziehung und Sozialpädagogische Werkstattleitung auf Ebene Fachhochschule, Höhere Fachschule oder Universität in der Schweiz.[1] Gerne möchten wir bezugnehmend auf Art. 4 Abs. 1 und 2 des RTVG zur 10vor10 Sendung vom 23. August 2016 zur Sozialhilfe folgende Beanstandung – die im Namen eines Mitgliedes verfasst wurde - machen:

<Beim Bericht über die Sozialhilfe bei 10 vor 10 vom 23.08.2016 wird ein Porträt eines Ehepaares gezeigt, welches, gemäss der Aussage des Moderators, seit 20 Jahren Anspruch auf Sozialhilfe hat. Während des Berichts stellt sich heraus, dass das Ehepaar AHV bezieht und keine EL beantragt hat. Somit handelt es sich hierbei um ein Ehepaar, welches auf Ergänzungsleistungen verzichtet und nicht auf Sozialhilfe. Ein Anspruch auf Sozialhilfe kann erst geprüft werden, wenn alle möglichen Sozialversicherungen fliessen, respektive der Anspruch vorgängig abgeklärt wurde. Somit ist auch die Aussage des Moderators, dass das Ehepaar seit 20 Jahren Sozialhilfe beziehen könnte, nicht korrekt, da dies nie abgeklärt wurde.

Weiter erwähnt das Ehepaar, dass sie beim Bezug von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe ihre Hunde und ihr Auto aufgeben müssten. Dies wird weder vom Ehepaar ausgeführt noch vom SRF ergänzt. Beim Bezug von Sozialhilfe muss man keine Haustiere aufgeben. Man bekommt lediglich kein zusätzliches Geld für Haustiere. Für was ein Grundbedarf aber genutzt wird, ist im Ermessen des Sozialhilfebeziehenden und kann somit auch für Haustiere genutzt werden. Auch können Sozialhilfebeziehende und Personen mit Ergänzungsleistungen ein Auto besitzen, solange es den Vermögensfreibetrag nicht übersteigt.

Was ich als Sozialarbeitende, welche jeden Tag mit Personen arbeitet, die Sozialhilfe beziehen, aber am Schlimmsten fand, waren nicht diese falschen Informationen, sondern die Botschaft, welche durch diesen Bericht vermittelt wurde. Frau Marti von der Heilsarmee erwähnt, dass die Selbstachtung und Würde eines Menschen sehr wichtig ist und sie somit das Vorgehen unterstützt, solange mit der Anmeldung zum Bezug der Sozialhilfe zu warten, bis es gar nicht mehr geht. Dies impliziert ja, dass Personen, welche direkt in finanziellen Krisensituationen zum Sozialdienst gehen, zu wenig Stolz und Scham haben und eigentlich auch ohne die finanzielle Unterstützung über die Runden kommen könnten. Wir als Sozialarbeitende wissen aber, dass die finanzielle Situation dadurch nicht besser wird, sondern zu mehr Schulden führt. Kommt eine Person bereits mit sehr vielen Schulden zum Sozialdienst, ist die Chance aus der Armut wieder herauszukommen, viel geringer, als wenn die Sozialhilfe als Überbrückungshilfe genutzt werden würde. Auch die Aussage der Moderation nach dem Porträt, dass die Haltung des Ehepaares sehr beeindruckend war, fand ich fehl am Platz. Ist es wirklich beeindruckend, wenn Menschen in Armut leben aufgrund ihres Stolzes und weil man Ihnen offensichtlich falsche Informationen über den Bezug von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe (Besitz Hunde und Auto) gegeben hat? Dies ist meines Erachtens eine Ohrfeige für alle Personen welche Sozialhilfe beziehen und eine Bestätigung für Menschen, welche sich fälschlicherweise schämen in Notsituationen Unterstützung in Anspruch zu nehmen.>

Wir bedanken uns für die Bearbeitung des Anliegens und warten gespannt auf ihre Rückmeldung.“

B. Wie üblich, konnte die zuständige Redaktion zu Ihrer Beanstandung Stellung nehmen. Für die Redaktion der Sendung „10 vor 10“ schrieb Redaktionsleiter Christian Dütschler:

„Y und X von AvenirSocial beanstanden den Beitrag ‚Verzicht auf Sozialhilfe – der Ehre zuliebe‘, den wir am 23. August 2016 ausgestrahlt haben. Der Beitrag war Teil des Sendungsschwerpunkts zur Sozialhilfe. Dieser setzte sich zusammen aus einem Beitrag über die aktuellen Zahlen im Bereich der Sozialhilfe, einem zweiteiligen Studiogespräch mit dem Präsidenten der Städteinitiative Sozialpolitik und der beanstandeten Reportage über ein Ehepaar, welches seit Jahren auf Sozialhilfe verzichtet.

Der Beitrag über das Ehepaar basiert auf der Studie ‚Nichtbezug von Sozialhilfe und die Bedeutung von regionalen Unterschieden‘[2] der Universität Bern vom 6. Mai 2016. Hochgerechnet auf Basis des Kantons Bern verzichten demnach rund ein Viertel der Bezugsberechtigten auf ihre Sozialhilfe. Dies war für uns Anlass, nach einem konkreten Beispiel zu suchen und herauszufinden, aus welchen Gründen Betroffene auf Sozialhilfe verzichten. Wie in der Moderation bereits erwähnt, stand also die Frage im Mittelpunkt:

‚Was treibt Menschen, die unter dem Existenzminimum leben, in diesen freiwilligen Verzicht?‘

In ihrem Schreiben meinen die Beanstander, dass das Ehepaar nicht auf Sozialhilfe, sondern auf Ergänzungsleistungen verzichte. Zudem bezweifeln sie den langjährigen Anspruch auf Sozialhilfe des porträtierten Ehepaars, ‚da dies nie abgeklärt wurde‘. Weiter bezeichnen die Beanstander die Aussagen des Ehepaars, dass diese bei Bezug von Sozialhilfe auf ihre dreizehn Hunde und ihr Auto verzichten müssten, als falsch. Der Hauptvorwurf der Beanstander ist aber, dass der Beitrag über das Ehepaar Broger, welches seit Jahren auf Sozialhilfe verzichtet, ‚eine Ohrfeige für alle Personen (sei), welche Sozialhilfe beziehen und eine Bestätigung für Menschen, welche sich fälschlicherweise schämen, in Notsituationen Unterstützung in Anspruch zu nehmen.‘

Gerne nehmen wir zu den einzelnen Vorwürfen Stellung.

  1. Vorwurf: 10vor10 trennt nicht zwischen Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen. Die Anspruchsberechtigung des Ehepaars wurde nicht abgeklärt.

Die Beanstander sind der Meinung, die Aussage, ‚dass das Ehepaar seit 20 Jahren Sozialhilfe beziehen könnte (sei) nicht korrekt, da dies nie abgeklärt wurde‘. Zudem handle es sich ‚um ein Ehepaar, welches auf Ergänzungsleistungen verzichte und nicht auf Sozialhilfe‘.

Der Unterschied zwischen den beiden Leistungen ist 10vor10 selbstverständlich bekannt. Die Brogers haben tatsächlich im Verlauf ihres Erwerbslebens während rund zwanzig Jahren auf Sozialhilfe verzichtet. Entsprechend heisst es im Beitrag:

‚Seit rund zwanzig Jahren hätten sie Anspruch auf Sozialhilfe, doch Brogers wollten das nie.‘

Erst seit zwei resp. drei Jahren sind sie pensioniert. Seit diesem Zeitpunkt verzichten die Brogers weiterhin auf staatliche Unterstützung und beanspruchen keine Ergänzungsleistungen. Das wird im Beitrag so erwähnt:

‚Menga und Walter Broger haben zusammen eine AHV-Rente von rund 2500 Franken. Ohne ihre Jobs hätten sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen, doch die wollen sie nicht, vorerst.‘

Beide oben zitierten Aussagen sind korrekt. Wann welche staatliche Einrichtung zum Zuge kommt, war nicht Thema des Beitrages. Entscheidend für den Beitrag ist die Grundeinstellung des Paares, keine staatliche Unterstützung anzunehmen. Dies gilt sowohl für den Verzicht auf Sozialhilfe in den rund zwanzig Jahren vor ihrer Pensionierung als auch für den Verzicht auf Ergänzungsleistungen zur AHV seit ihrer Pensionierung.

Es ist korrekt, dass der Anspruch auf Sozialhilfe vom Sozialamt nicht geklärt wurde – aus dem einfachen Grund, weil die Brogers sich nicht ans Sozialamt gewandt haben. Daraus zu schliessen, dass sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe hätten, greift aber zu kurz. Dass jemand seinen Anspruch auf Sozialhilfe beim Sozialamt prüfen lässt, und dann – trotz Anspruch – darauf verzichtet, dürfte die Ausnahme sein. Der Regelfall ist, dass Betroffene auf den Gang zum Sozialamt aus Stolz und Scham von Vorneherein verzichten. So war es auch bei Brogers. So sagte Menga Broger im Beitrag wörtlich:

‚Das möchte ich nicht, so weit herablassen möchte ich mich nicht, dass ich aufs Sozialamt gehe. Das käme nie in Frage. Weil das Sozialamt ist für mich das Schlimmste, das ich mir vorstellen kann.‘

Bei der Aussage über ihren Anspruch auf Sozialhilfe haben wir uns auf die Abklärungen und Aussagen der Heilsarmee Aargau Süd gestützt. Deren Sozialberatung ist seit Jahren in engem Kontakt mit dem Ehepaar Broger und hat umfassenden Einblick in dessen Dokumente. So schreibt Frau Marti auf Nachfrage in einem Mail vom 14. September an uns:

‚Wir kamen zur klaren Überzeugung, dass sie seit rund 20 Jahren Anspruch auf Unterstützung hätten, aus diversen Gründen aber freiwillig darauf verzichtet haben. Einerseits hätten sie ihren Lebensstil einschneidend verändern müssen, andererseits haben sie im Familienumfeld immer wieder Unterstützung erhalten.‘

Die fachmännische Einschätzung der Sozialberatungsstelle der Heilsarmee, dass die Brogers zweifelsohne seit rund 20 Jahren Anspruch auf Sozialhilfe hätten, scheint uns aufgrund der Lebensgeschichte und der heutigen Lebenssituation des Ehepaars Broger sehr plausibel. Einen absoluten Beweis gibt es in solchen Fällen naturgemäss nicht. Die Aussage ‚Seit rund 20 Jahren hätten sie Anspruch auf Sozialhilfe, doch die Brogers wollten das nie‘ ist also nach bestem Wissen und Gewissen korrekt.

  1. Vorwurf: Die Brogers sind falsch informiert: Beim Bezug von Sozialhilfe muss man weder Haustiere noch das Auto aufgeben.

Die Beanstander meinen, dass das Ehepaar fälschlicherweise erwähne, ‚dass sie beim Bezug von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe ihre Hunde und ihr Auto aufgeben müssten.‘

Konkret äussern sich die Brogers im Beitrag wie folgt:

Brogers teilen ihr Haus mit 13 Hunden, betreiben eine Pudelzucht. Die Hunde sind mit ein Grund, warum Brogers nie Sozialhilfe wollten.

Frage Reporter:

‚Aber Sie würden ja jetzt vielleicht besser dastehen? Oder haben Sie nicht den Eindruck?‘

Menga Broger, Rentnerin

‚Nein, ich denke nicht, abgesehen davon hätten wir dann auf die Hunde verzichten müssen. Und das käme nie in Frage - ohne Hunde nichts. Also da ist absolut keine Chance für so etwas.‘

Und an einer anderen Stelle im Beitrag:

Menga und Walter Broger haben zusammen eine AHV-Rente von rund 2500 Franken. Ohne ihre Jobs hätten sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen, doch die wollen sie nicht, vorerst.

Menga Broger, Rentnerin

‚Da müssten wir auf die Hunde verzichten und das werden wir nie. Und auf das Auto natürlich, wir könnten auch keine Hilfsgüter mehr verteilen.‘

Diese Aussagen zeigen, dass die Brogers befürchten, beim Bezug von Sozialhilfe, ihre Hunde und ihr Auto weggeben zu müssen. Im Bericht ging es gerade darum, die persönlichen Gründe aufzuzeigen, warum das Paar auf Sozialhilfe verzichtet. Ihre Befürchtungen sind zudem nicht aus der Luft gegriffen, sondern haben einen realen Hintergrund:

Dass die Haustier-Situation bei Brogers aussergewöhnlich ist, wird dem Publikum in Bild und Text mehrfach vermittelt. Es ist zwar korrekt, dass das Gesetz nicht vorschreibt, dass man beim Bezug von Sozialhilfe grundsätzlich auf Haustiere verzichten muss. Eine solche Aussage findet sich im Beitrag auch nicht. Im konkreten Fall hingegen müsste das Ehepaar Broger aber seine Hunde tatsächlich aufgeben. Die Gemeinde Reinach würde im Rahmen der Sozialhilfe resp. Ergänzungsleistungen nur rund 800 Franken Miete für einen Zwei-Personen-Haushalt sprechen.[3] Aktuell zahlen die Brogers 1500 Franken Miete für ihr Haus. Gemäss den Richtlinien des Kantons Aargau werden aber Sozialhilfebezüger, deren Mietkosten die Mietzinsrichtlinien übersteigen, grundsätzlich aufgefordert, sich eine günstigere Wohnung zu suchen. Mit den 800 Franken Miete, welche die Gemeinde Reinach für einen Zwei-Personen-Haushalt auszahlt, wäre es ihnen unmöglich, ein Haus zu finden, in dem sie ihre dreizehn Hunde tiergerecht halten könnten. Die Aussage von Menga Broger über ihre Hunde wiederspiegelt also die Realität und basiert nicht auf falschen Informationen.

Auch die Aussage zum Auto sei gemäss den Beanstandern falsch, denn ‚Soziahlhilfebeziehende und Personen mit Ergänzungsleistungen (könnten) ein Auto besitzen, solange es den Vermögensfreibetrag nicht übersteigt.‘ Es ist korrekt, dass das Gesetz nicht vorschreibt, dass man beim Bezug von Sozialhilfe grundsätzlich auf ein Auto verzichten muss. Eine solche Aussage findet sich im Beitrag auch nicht. Der Wert des Autos von Brogers würde ihren Vermögensfreibetrag von 3000 Franken aber weitgehend ausschöpfen, wenn nicht sogar übersteigen – in letzterem Fall müssten sie das Auto sogar von Gesetzes wegen verkaufen. Selbst wenn sie das Auto theoretisch noch behalten dürften, ginge es aber auf Kosten anderer Vermögenswerte. In diesem Fall kämen zu den (von der Sozialhilfe nicht finanzierten) Unterhaltskosten des Autos bei Bezug von Sozialhilfe in der Gemeinde Reinach noch rund 300 Franken Strafabzug monatlich dazu.[4] Die Brogers könnten sich ein Auto bei Bezug von Sozialhilfe also tatsächlich nicht mehr leisten. Ihre Aussage entspricht der Realität und gilt auch für andere Sozialhilfebezüger.

Anzumerken ist, dass unser Beitrag nicht zum Ziel hatte, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bezug von Sozialhilfe aufzuzeigen. Vielmehr gingen wir der Frage nach, warum Menschen freiwillig auf Sozialhilfe verzichten. Dass beim Ehepaar Broger neben Stolz und Scham auch der objektiv drohende Verzicht auf Hunde und Auto entscheidend sind, entspricht der Realität und ist nicht eine blosse Befürchtung aufgrund falscher Informationen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Gesetz den Verzicht auf Haustiere und Auto nicht zwingend vorschreibt.

  1. Vorwurf: Der Beitrag ist eine Ohrfeige für Sozialhilfebezüger

Der Hauptvorwurf der Beanstander ist aber, dass der Beitrag ‚eine Ohrfeige für alle Personen (sei), welche Sozialhilfe beziehen, und eine Bestätigung für Menschen, welche sich fälschlicherweise schämen, in Notsituationen Unterstützung in Anspruch zu nehmen.‘

Diesen Vorwurf belegen die Beanstander mit der Aussage der Heilsarmee-Vertreterin im Beitrag und einer Aussage der Moderatorin im Anschluss an den Beitrag.

Zur Aussage von Frau Marti von der Heilsarmee schreiben die Beanstander:

‚Frau Marti von der Heilsarmee erwähnt, dass die Selbstachtung und Würde eines Menschen sehr wichtig ist und sie somit das Vorgehen unterstützt, solange mit der Anmeldung zum Bezug der Sozialhilfe zu warten, bis gar nichts mehr geht. Das impliziert ja, dass Personen, welche direkt in finanziellen Krisensituationen zum Sozialdienst gehen, zu wenig Stolz und Scham haben und eigentlich auch ohne die finanzielle Unterstützung über die Runden kommen könnten.‘

Die Aussage von Frau Marti im Beitrag war unserer Ansicht nach sehr differenziert. Wörtlich sagte

Angelika Marti, Leiterin Heilsarmee Aargau Süd

‚Ich finde, Selbstachtung ist etwas sehr Wichtiges. Und die Würde behalten zu können – in den eigenen Augen – ist etwas, das wir sehr unterstützen. Darum machen wir auch nicht wahnsinnig Druck, wenn wir sehen, dass die Leute irgendwie durchkommen – wie jetzt bei Brogers, sich durchschlängeln. Dann finden wir das ok. Erst wenn wirklich dann Kinder im Spiel sind, wenn die Kinder dann nur noch Teigwaren essen und nichts mehr anderes, wenn man die Wäsche nicht mehr mit Waschmittel waschen kann, wenn sie Ausreden erfinden müssen, warum sie nicht auf die Schulreise können, weil das Geld nicht reicht, dann haben wir dann auch das Gefühl, dann geht es dann gar nicht mehr. Dort ist dann Scham und Stolz wirklich fehl am Platz.‘

Frau Marti hält also im Beitrag deutlich fest, dass es darum geht, die Würde ‚in den eigenen Augen‘ zu wahren. Sie anerkennt damit, dass Würde für jeden etwas anderes bedeutet. Als Leiterin der Heilsarmee Aargau Süd mit sozialer Beratungsstelle hat sie mit vielen Bedürftigen zu tun: Mit solchen, die Sozialhilfe beziehen, und solchen, die darauf verzichten. Dass sie den Wunsch der Brogers, auf Sozialhilfe zu verzichten, respektiert, bedeutet umgekehrt nicht, dass Sozialhilfebezüger in den Augen von Frau Marti zu wenig Stolz und Scham hätten. Dieser Umkehrschluss scheint uns nicht nur abenteuerlich, sondern schlichtweg falsch.

Als weiteren Beleg für die vermeintliche Botschaft des Beitrages nennen die Beanstander die Aussage der Moderatorin nach dem Beitrag, ‚dass die Haltung des Ehepaares sehr beeindruckend sei.‘ Dies sei ‚eine Ohrfeige für alle Personen, die Sozialhilfe beziehen‘.

Die Moderatorin knüpfte an den Beitrag an und stellte dem Studiogast Nicolas Galladé folgende Frage:

‚Nicolas Galladé, diese Haltung ist wirklich beeindruckend. Und doch fragt man sich, soll man das uneingeschränkt befürworten, wenn Menschen so lange auf jede Hilfe verzichten?‘

Auch hier scheint uns der Umkehrschluss an den Haaren herbeigezogen. Dass sich die Moderatorin von der Haltung der Brogers beeindruckt zeigte, heisst umgekehrt nicht, dass sie damit Menschen, die Sozialhilfe beziehen, verunglimpft. Die kritische Nachfrage der Moderatorin beim Experten zeigt den Zuschauern und Zuschauerinnen zudem auf, dass es eben sehr wohl auch berechtigte Einwände gegen den dauerhaften Verzicht auf Sozialhilfe gibt.

Nicolas Galladé ist Präsident der Städteinitiative Sozialpolitik und gleichzeitig Stadtrat und Sozialvorsteher von Winterthur. Er repräsentiert also auch die Sicht der sozialen Dienste und hatte direkt im Anschluss Gelegenheit, die Frage der Moderatorin ausführlich und differenziert zu beantworten:

‚Grundsätzlich ist es sehr berührend, wenn man sieht, wie Menschen in unserem Land aufgrund von Schicksalen armutsbetroffen werden können, in eine solche Situation geraten. Es ist dann natürlich der Entscheid von jedem Einzelnen, welche Hilfe er beanspruchen will. Und es gibt viele Leute, die auf Sozialhilfe verzichten, die Anrecht hätten, die sich auch mit Hilfe von Angehörigen und Verwandten über die Zeit durchmischeln können. Das kann sein, wenn das selbstbestimmt so ist, dann ist das gut und richtig.

Es ist, wie es auch die Mitarbeiterin der Heilsarmee gesagt hat, dann ein Problem, wenn es eine Art ein Dauerzustand ist, wenn man in eine immer schwierigere Situation kommt, wenn man die Rechnungen nicht mehr zahlen kann, die Krankenkasse, die Steuern, sich verschuldet, und dann mit einer Verzögerung von Jahren in einer vielleicht auch gesundheitlich und psychisch schwierigeren Situation in die Sozialhilfe kommt – und es dann schwieriger ist, gerade für die Leute - wenn man dann das Haus verliert beispielsweise -, dann wieder eine Wohnung zu finden, dann wieder einen Job zu finden.‘

Auch Galladé fand die Geschichte der Brogers ‚sehr berührend‘ und konnte offenbar im Beitrag keine Verunglimpfung von Sozialhilfebezügern erkennen. Im Unterschied zu den Beanstandern findet er den Verzicht auf Sozialhilfe ‚gut und richtig‘, ‚wenn das selbstbestimmt so ist‘. Und das ist bei den Brogers offensichtlich der Fall. Gleichzeitig nutzte er den Steilpass der Moderatorin und vermittelte dem Publikum ausführlich, dass ein dauerhafter Verzicht auf Sozialhilfe in anderen Fällen auch nachteilig sein kann.

Nicht nur die Reaktion des Studiogastes auf den Beitrag war positiv. Von ausschliesslich positiven Rückmeldungen auf den Beitrag berichten auch Frau Marti und das Ehepaar Broger. Wörtlich schreibt die Vertreterin der Heilsarmee:[5]

‚Erstaunlich sind die Rückmeldungen auf den Beitrag. Die Familie Broger hat selber keine einzige negative erhalten, aber sehr viele positive - gerade auch aus ihrem Umfeld, in dem viele Sozialhilfebezüger verkehren. Wir selber haben ausschliesslich positive Rückmeldungen erhalten, auch von Menschen, die Brogers aus der Distanz kennen. Verschiedene Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungsbezüger aber auch Sozialarbeiterinnen und Behördenmitglieder haben mir persönlich versichert, dass sie die Haltung der Familie Broger und die Aussagen im Beitrag sehr gut nachvollziehen können und unterstützen.‘

Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass der Beitrag inhaltlich korrekt, sachgerecht und in keiner Weise eine ‚Ohrfeige für Sozialhilfebezüger‘ war. Das Publikum konnte sich jederzeit eine eigene Meinung bilden. Dass der Beitrag dem Ehepaar Broger, das freiwillig auf Sozialhilfe verzichtet, Respekt zollt, bedeutet umgekehrt nicht, dass er Sozialhilfebezüger verunglimpft. Unser Studiogast als Vertreter der Sozialdienste sah das genauso und hatte zudem Gelegenheit zu einer ausführlichen Stellungnahme. Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die Beanstandung zurückzuweisen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Beurteilung der Sendung. Ich kann mich der ausführlichen Analyse und Argumentation von Herrn Christian Dütschler vollkommen anschliessen: Die Sozialreportage über das Ehepaar Broger vermittelt das Bild eines konkreten Schicksals und spiegelt eine konkrete Grundhaltung, die keineswegs jene, die Sozialhilfe beziehen, vor den Kopf stößt oder beleidigt. Es ist das gute Recht jener, die in der entsprechenden Situation sind, Sozialhilfe zu beziehen, wie es auch das gute Recht Anspruchsberechtigter ist, darauf zu verzichten. Wie ja die erwähnte sozialwissenschaftliche Studie der Berner Fachhochschule von Oliver Hümbelin[6], die sich allerdings nur auf den Kanton Bern bezieht, ergibt, verzichtet ein Viertel der Berechtigten auf Sozialhilfe, im ländlichen Gebiet sogar die Hälfte. Und dies ist durchaus plausibel: Im ländlichen Raum ist die soziale Kontrolle noch intakt, so dass sich die Menschen davor fürchten, was Frau Broger im Beitrag ausspricht, nämlich „dass man überall mit Fingern auf einen zeigt“. Durch die Aussagen von Angelika Marti von der Heilsarmee und von Nicolas Galladé, Winterthurer Stadtrat und Präsident der Städteinitiative Sozialpolitik, ist indes die Position des Ehepaars Broger genügend eingebettet und relativiert worden.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtes würde allerdings verlangen, dass man die redaktionelle Arbeit des Fernsehens nicht allein aufgrund dieses einzelnen Beitrags beurteilt, sondern den ganzen Schwerpunkt zur Sozialhilfe, den „10 vor 10“ an diesem Tag erbracht hat, berücksichtigt. Man muss also den ersten Beitrag einbeziehen, der sich ebenfalls auf eine Studie der Berner Fachhochschule stützt[7] und im Wesentlichen aussagt, dass die Zahl der Sozialhilfebezüger in 14 großen und mittelgroßen Schweizer Städten angestiegen ist. Im Anschluss an diesen Beitrag kommt Nicolas Galladé erstmals ausführlich zum Wort. Nimmt man also beide Beiträge zusammen, so entsteht ein differenziertes Bild: Die Sozialhilfe wird von mehr Personen und länger in Anspruch genommen als noch fünf Jahre zuvor, gleichzeitig verzichtet ein Viertel der Berechtigten auf den Bezug. Damit hat die Redaktion von „10 vor 10“ den Anspruch erfüllt, sachgerecht zu berichten.

Natürlich bleiben bei den Zuschauerinnen und Zuschauern die Bilder aus dem Haus des Ehepaars Broger mit den vielen Pudeln im zweiten Beitrag stärker haften als die Zahlen und Grafiken im ersten Beitrag. Dennoch zählen letztlich die von der Redaktion vermittelten Fakten, und diese waren nicht dazu angetan, das Publikum in die Irre zu führen. Ich kann Ihnen daher nicht beipflichten, dass „10 vor 10“ eine falsche Botschaft ausgesendet hat.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] http://www.avenirsocial.ch/

[2] http://www.contro-la-poverta.ch/fileadmin/kundendaten/Dokumente/NichtBezugSozhilfe_Hu__mbelin2016.pdf

[3] Siehe Beilage 1

[4] Siehe Beilage 2

[5] Siehe Beilage 3

[6] http://www.contro-la-poverta.ch/fileadmin/kundendaten/Dokumente/NichtBezugSozhilfe_Hu__mbelin2016.pdf

[7] http://staedteinitiative.ch/cmsfiles/staedteinitiative_sozialpolitik_bericht_2015.pdf

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