SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Diskussionssendung «Arena» über «Wer hat das Sagen im Land?» beanstandet (III)

4413

Mit Ihrer e-Mail vom 7. November 2016 beanstandeten Sie die Sendung „Arena“ von Fernsehen SRF vom 4. November 2016 mit dem Thema „Wer hat das Sagen im Land?“[1]. Ihre Eingabe erfüllte die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Also kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Gemäss Titel hätte sich obengenannte Sendung vordringlich mit der Verteilung der Entscheidungsmacht in unserem Land befassen sollen. Die Wahl dieses Inhalts leuchtet angesichts der mangelhaften Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ein. Aus aktuellem Anlass wäre es für den Schweizer Bürger interessant gewesen, Aufschluss darüber zu erhalten, wie Parlamentarier die Kaum-Umsetzung einer Volksinitiative rechtfertigen. Mit Frau Nationalrätin Moser befand sich eine Politikerin unter den Gästen, die als Mitglied der Staatspolitischen Kommission dem Volksauftrag nicht Rechnung getragen hat. Unter anderem an sie hätte man die unangenehme Frage wenden können, wie sie die Missachtung des Volkswillens rechtfertigt. Entgegen der Erwartungen bestand der Hauptteil der Sendung dann allerdings darin, dass sich Herr Alt- Bundesrat Christoph Blocher zu ihm unterstellten Gemeinsamkeiten zwischen der Schweizerischen Volkspartei und der deutschen Partei ‚Alternative für Deutschland‘ äussern musste. Dem erklärten Thema der Sendung wurde kaum entsprochen. Aufgabe des Moderators wäre es gewesen, die Diskussion darauf zurückzulenken und die Gegnerseite mit den Beschneidungen des Volkswillens zu konfrontieren und vertieft nach ihrer Rechtfertigung zu fragen. Auch der sogenannte ‚Experte‘ wurde seiner Aufgabe nicht gerecht: er benutzte seine Redezeit für eine persönliche und für uns Schweizer unnütze Auseinandersetzung mit dem Vertreter der AfD und schloss sich offensichtlich der einen politischen Seite an.

Aus diesen Gründen beanstande ich folgende Punkte:

(1) Dem Titelthema wurde nicht gerecht.

(2) Das Sendeformat musste herhalten, um eine etablierte Schweizer Partei in die Nähe einer in den Medien als ‚unwählbar‘ dargestellten ausländischen Partei zu rücken.

(3) Der Moderator liess dies durchgehen und unterliess es gleichzeitig, die tatsächlich relevanten Fragen zu stellen.

(4) Der Experte missbrauchte seine Funktion, um die eine politische Seite zu unterstützen.

Ich danke Ihnen dafür, meine Einwände zu prüfen.“

B. Wie üblich, erhielt die zuständige Redaktion Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Jonas Projer, Redaktionsleiter der Sendung „Arena“, schrieb:

„Vielen Dank für die Zustellung der Beanstandung von X zu unserer Sendung vom 4. November 2016, Geschäftsnummer 4413.

In der entsprechenden ‚Arena‘ traten in der Hauptrunde folgende Personen auf: alt Bundesrat Christoph Blocher, GLP-Nationalrätin Tiana Angelina Moser, SP-Nationalrat Eric Nussbaumer und AfD-Vizepräsident Alexander Gauland. Der im Ankündigungs-Text gewählte Titel lautete: ‚Wer hat das Sagen im Land‘?.

Der Beanstander ist der Ansicht, dass die Sendung diesem Titel nicht gerecht wurde. Aus unserer Sicht wurde die im Titel aufgeworfene Frage jedoch sehr wohl diskutiert, bloss wurde sie zudem auch kritisch hinterfragt.

Die zwei Hauptfragen der Sendung zielten in gegensätzliche Richtungen:

  1. Wird das Volk heute von den Eliten entmachtet? (= die im Titel gestellte Frage)
  2. Oder wird dieser Konflikt zwischen ‚Volk‘ und ‚Eliten‘ bloss von Populisten konstruiert? (= kritische Hinterfragung der im Titel gestellten Frage)

Beide Themen waren übrigens bereits im Lead des Ankündigungstextes zu finden:

Titel: Wer hat das Sagen im Land?

Lead: Unterdessen ist klar: Die Masseneinwanderungsinitiative wird nicht wirklich umgesetzt. Verrät die Politik hier das Volk? Oder liegt der Fehler bei der SVP? Spaltet die mächtigste Partei der Schweiz unnötig unser Land und macht Versprechungen, die keiner halten kann? [2]

Wir sind der Ansicht, dass die Sendung also sehr wohl der Ankündigung entsprach und die Grundfragen der Sendung ausgewogen und fair diskutiert wurden. Unausgewogen wäre aus unserer Sicht vielmehr gewesen, nur die erste Frage (‚Wird das Volk entmachtet?‘) zu diskutieren, ohne sie zugleich auch kritisch zu hinterfragen.

Weiter kritisiert der Beanstander, dass ‚eine etablierte Schweizer Partei in die Nähe einer in den Medien als <unwählbar> dargestellten ausländischen Partei‘ gerückt worden sei.

Wir stellen fest, dass der Beanstander in der Frage der Umsetzung von Art. 121a BV offenbar die Position der SVP teilt. X wählt in seiner Beanstandung die Worte ‚mangelhafte Umsetzung der Masseineinwanderungsinitiative‘, ‚Volksauftrag nicht Rechnung getragen‘, ‚Missachtung des Volkswillens‘, ‚Beschneidung des Volkswillens‘. Weiter scheint X der Ansicht, dass die deutsche Partei ‚Alternative für Deutschland‘ aufgrund der Berichterstattung in ‚den Medien‘ nicht salonfähig sei. All dies ist sein gutes Recht.

Die beanstandete ‚Arena‘ jedoch enthielt sich solcher Wertungen, sowohl bezüglich der Umsetzung von Art. 121a BV wie auch bezüglich der AfD. Sie versuchte vielmehr zu ergründen, was die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der zwei Parteien sind. Dieser Vergleich zwischen SVP und AfD schien und scheint uns inhaltlich relevant. Doch auch die gegenteilige Meinung, die der Beanstander vertritt – d.h., dass dieser Vergleich nicht sinnvoll sei – konnte in der Sendung von Christoph Blocher sehr ausführlich dargelegt werden.

Weiter stört sich der Beanstander am Auftreten des Psychoanalytikers Peter Schneider. Dieser sei nicht unparteiisch gewesen. Dazu ist festzuhalten, dass auch ein Gast auf der sog. Expertenposition durchaus Position beziehen darf – entscheidend ist die Sachgerechtigkeit und Ausgewogenheit der Sendung insgesamt.

Peter Schneider begab sich als profunder Kenner der deutschen Politik und gebürtiger Deutsche in ein direktes Zwiegespräch mit AfD-Vize Alexander Gauland. Im Gegensatz zum Beanstander empfanden wir dies keineswegs als ‚unnütz‘. Für das Verstehen der schweizerischen Innenpolitik erscheint es uns durchaus sinnvoll, die hiesigen Verhältnisse mit den innenpolitischen Situationen anderer Länder zu vergleichen.

Dass Peter Schneider sich aktiv in die Diskussion einbrachte und nicht ‚neutral‘ agierte, wurde im Übrigen spätestens dann transparent, als er die sog. ‚Expertenposition‘ physisch verliess und sich in die Hauptrunde begab. Der Moderator tolerierte dies genau aus diesem Grund, also weil es angesichts der kontroversen Wortwechsel zwischen Alexander Gauland und Peter Schneider auch inhaltlich Sinn machte.

Ebenso ist festzuhalten, dass alt Bundesrat Christoph Blocher in der ‚Arena‘ klar die meisten Wortmeldungen sowie die längste Redezeit hatte, was uns angesichts der Gästekonstellation auch sinnvoll erschien, u.a. da Alexander Gauland zu den rein schweizerisch-innenpolitischen Aspekten der Sendung natürlich weniger beizutragen hatte.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben. Für weitere Auskünfte stehen wir jederzeit zur Verfügung.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Beurteilung der Sendung. In der Schweiz herrscht Medienfreiheit. Dies bedeutet, dass auch Radio und Fernsehen jedes Thema aufgreifen dürfen, das ihnen richtig und wichtig erscheint, und dass sie frei sind, das Thema so zu gestalten, wie es ihren Vorstellungen entspricht. Diese Rechte der Journalistinnen und Journalisten von Radio und Fernsehen in der Schweiz, gleichgültig, ob von der SRG oder von privaten Veranstaltern, gehören zur Programmautonomie. Diese ist in Artikel 6 des Radio- und Fernsehgesetzes so festgehalten:[3]

„Soweit das Bundesrecht nichts anderes bestimmt, sind die Programmveranstalter nicht an die Weisungen von eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Behörden gebunden.

2 Sie sind in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen und der Werbung frei und tragen dafür die Verantwortung.

3 Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.“

Darum geht es im Beanstandungs- und Beschwerdeverfahren nur darum zu überprüfen, ob die Anforderungen, die das Radio- und Fernsehgesetz an Sendungen richtet, eingehalten wurden. Es geht also um die Frage, ob die Sendung sachgerecht war, ob sie also die Fakten so präsentierte, dass sich jedermann frei eine eigene Meinung bilden konnte, oder ob Grundrechte verletzt wurden, beispielsweise das Diskriminierungsverbot oder das Verbot, Gewalt zu verherrlichen.

Es war das gute Recht der „Arena“-Redaktion, das Thema „Wer hat das Sagen im Land?“ zu wählen, und auch ihr gutes Recht, den AfD-Vizevorsitzenden Alexander Gauland in die Runde einzuladen. Die AfD kritisiert - ähnlich wie die SVP -, die politische Elite, also die „classe politique“, habe sich vom Volk entfernt und betreibe eine Politik, die am Volkswillen vorbeiführt. Wenn man also die Frage zugrunde legt, ob das Volk oder ob die politische Elite das Sagen im Land hat, dann war die Runde an den Stehpulten ausgewogen: Zwei Gäste (Christoph Blocher und Alexander Gauland) unterstützten die Behauptung, die Elite missachte den Volkswillen, zwei Gäste (Tiana Angelina Moser und Eric Nussbaumer) widersprachen ihr. Moderator Jonas Projer hatte zwar ein paar Mal Probleme, einzelne Redner, vor allem Christoph Blocher, zu bändigen, aber insgesamt leitete er die Diskussion neutral und kompetent. Und Peter Schneider, der Psychoanalytiker und Experte, beschränkte sich darauf, auf klaren Definitionen zu beharren und davor zu warnen, Angst als politische Kategorie zu akzeptieren. Politisch legte er sich eigentlich nicht fest. Thematisch hatte es seine Logik, die Frage nach dem Volkswillen als Gegensatz zum Elitewillen an der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative und an der anstehenden Selbstbestimmungsinitiative festzumachen.

Daher muss ich Ihnen zu drei Ihrer Kritiken eine Absage erteilen:

  • Das Thema „Wer hat das Sagen im Land?“ wurde durchaus diskutiert, und zwar auch so, dass beide Seiten mit den an sie gerichteten Vorwürfen konfrontiert wurden. Nationalrätin Tiana Angelina Moser hat denn auch begründet, warum die Staatspolitische Kommission und der Nationalrat die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative so beschlossen haben, wie es die SVP heftig kritisiert.
  • Daraus ergibt sich, dass der Moderator - anders als Sie behaupten – sehr wohl nach der Rechtfertigung der Position der Parlamentsmehrheit gefragt hat. Er stellte also die relevanten Fragen.
  • Peter Schneider hat sich mit keiner Seite solidarisiert und in Einzelfällen sowohl Christoph Blocher als auch Eric Nussbaumer widersprochen. Er beschränkte sich primär auf definitorische Punkte und auf scharfsinnige Fragen. Er missbrauchte seine Funktion als Experte nicht, da er konsequent psychoanalytisch argumentierte.

Hingegen finde ich, dass es nicht gerade glücklich war, Alexander Gauland in die Runde zu nehmen. Die Thematik war vorwiegend schweizerisch geprägt, und Alexander Gauland hatte von diesen Themen keine Ahnung. Sein Auftritt hat sich nur insofern gelohnt, als er zwei brisante Aussagen machte: Erstens bezichtigte er Bundeskanzlerin Angela Merkel, die illegale Einwanderung zuzulassen, und diese sei strafbar. Und zweitens sagte er, die AfD hätte eine besondere Nähe zur Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), weil diese aus einer großdeutschen Tradition komme. Das heißt, dass die AfD sich offenbar nach dem Großdeutschen Reich von 1938 zurücksehnt. Bei der FPÖ war bekannt, dass sie nationalsozialistische Wurzeln hat, bei der AfD wäre das neu.

Und ich stimme Ihnen zu, dass es dem Thema nicht zuträglich war, einerseits der Frage nach dem Gegensatz Volk-Elite nachzugehen und anderseits einen Vergleich AfD-SVP anzustellen. Damit war die Sendung zu überladen und es entstand zeitweise ein thematisches Tohuwabohu, das der Moderator dann wieder ins Lot bringen musste. In eine Sendung über nationalkonservative oder rechtspopulistische Parteien in Europa hätte Alexander Gauland gepasst, zusammen mit Vertretern der FPÖ, des Front National, der Lega Nord, des Movimento Cinque Stelle usw., und da hätte man die Gemeinsamkeiten und Unterschiede mit der SVP diskutieren können. Eine Sendung über die Frage, ob sich die Elite gegen das Volk stellt, hätte nicht mit Anderem vermischt werden sollen.

Das alles aber sind journalistische Wertungsfragen, keine Rechtsfragen. Wenn ich feststelle, dass die Sendung vom Konzept her etwas unglücklich war, dann muss ich gleichzeitig unterstreichen: Die Sendung hat nach meiner Auffassung in keiner Weise gegen das Radio- und Fernsehgesetz verstoßen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] http://www.srf.ch/sendungen/arena/wer-hat-das-sagen-im-land

[2] http://www.srf.ch/sendungen/arena/wer-hat-das-sagen-im-land

[3] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

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