SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«DOK»-Film «Hüslischweiz ohne Ende» beanstandet (I)

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Mit Ihrer E-Mail vom 11. Dezember 2016 beanstandeten Sie die Sendung „DOK“ des Fernsehens SRF vom 8. Dezember 2016 mit dem Thema „Hüslischweiz ohne Ende“[1]. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Am 08.12.2016 wurde die Sendung "Hüslischweiz" als Dok Sendung ausgestrahlt. Von einer Dok Sendung erwarte ich, dass sachlich und gesamtheitlich ein Thema vorgestellt wird. Mit dem Titel "Hüslischweiz" ist aber die Sachlichkeit nicht mehr gewährt - es ist bereits eine Wertung. Mit diesem Titel kann ich mich nicht befreunden, umso mehr als gemäss Wörterbuch "Hüsli" ein WC ist. Ich habe aufgrund der am Vortag ausgestrahlten Vorankündigung die SRG auf die Problematik aufmerksam gemacht; mit einem kurzen Statement vor Sendebeginn hätte die Regie mindestens etwas Respekt zurückholen können. Am Freitag schrieb mir die SRG, die Wortwahl sei plakativ und auch provokativ gewählt worden. Diese Begründung kann ich nicht akzeptieren. Ein Haus ist kein Hüsli, es ist respektlos und unanständig, deshalb erlaube ich mir an die Ombudsstelle zu gelangen und bitte Sie um Ihre Stellungnahme (bereits in der Tagesschau erwähnte der Moderator das Wort "Hüsli" mehrmals und dann wiederholte die Moderatorin in der Sendung selbst mehrmals das gleiche Wort, somit war die Wahl aus einem anderen bestimmten Grund gewählt, um die Hausbesitzer lächerlich zu machen). Die Sendung selbst war aus meiner Sicht ungenügend, insbesondere wirkte die Moderation holprig und ohne Einfühlungsvermögen zudem war die Fragestellung z T ungeschickt oder der Befragte wurde beinahe lächerlich gemacht - das ist jedoch nicht Thema meiner Eingabe.

Für Ihre Mühe danke ich.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Nathalie Rufer, Redaktionsleiterin „DOK History“, schrieb:

„Gerne nehmen wir Stellung zur kritischen Reaktion von Herrn X auf die Sendung ‚ DOK History ‘ vom 8. Dezember 2016:

Herr X wirft dem Film aufgrund des Wortes ‚Hüsli‘ (als Bestandteil von ‚Hüslischweiz‘) im Titel eine generelle Geringschätzung der Schweizer Haubesitzer vor und ist der Ansicht, das Thema Zersiedelung werde unsachlich dargestellt. Diesen Vorhalt weisen wir zurück; er ist unseres Erachtens aus folgenden Gründen in keiner Weise gerechtfertigt.

1. Herr X stützt seine Argumentation im Wesentlichen darauf, der Begriff ‚Hüsli‘ benenne im Schweizerdeutschen ausschliesslich eine Toilette. Es stimmt sicher, dass ‚Hüsli‘ auch in diesem Sinn Verwendung findet. In erster Linie ist ‚Hüsli‘ jedoch die gebräuchliche und in der ganzen Deutschschweiz als solche verstandene Verkleinerungsform von ‚Haus‘. Sie wird nach den gleichen Regeln gebildet wie z.B. ‚Chätzli‘ aus ‚Chatz‘ oder ‚Tischli‘ aus ‚Tisch‘. Notabene hat das Wort ‚Hüsli‘ im Kontext der Zersiedelung bei keinem einzigen der vielen GesprächspartnerInnen das Bild der sanitären Einrichtung gleichen Namens evoziert, so wie das Herr X offenbar passiert. Dass ‚Hüsli‘ per se unanständig oder respektlos sein soll, scheint uns entsprechend weit hergeholt. Auch unzählige öffentliche Einrichtungen und Vereine in der Schweiz tragen ein ‚-Hüsli‘ im Namen. Mit ‚Schwyzerhüsli‘ findet man z.B. auf Anhieb rund ein Dutzend Restaurants. Was mit dem Namen gemeint ist, scheint auch hier unmissverständlich.

2. Zersiedelung (bzw. Raumplanung) ist ein komplexes Thema. Um es für die Allgemeinheit verständlicher zu machen hilft es, auf einfache, bereits etablierte Begriffe zurückzugreifen. ‚Hüslischweiz‘ ist ein solcher oft verwendeter Begriff, der von einer Mehrheit der interessierten Bevölkerung verstanden und mit der Entwicklung in Verbindung gebracht wird, welche im Zentrum des Films steht: Die übermässige Bebauung von Grünflächen mit Wohn- und Gewerbebauten bei nicht optimaler Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fläche. Kreiert hat den Begriff ‚Hüslischweiz‘ ursprünglich der Architekt und Zersiedelungskritiker Benedikt Loderer. Man könnte sagen, diese Urheberschaft beweise eben das Vorurteil der Autoren. Aber ‚Hüslischweiz‘ ist längst zu einem allseits anerkannten Synonym für die Zersiedelung geworden. Es wird sowohl von Raumplanern und einschlägigen Organisationen, wie auch von Zeitungen – unbesehen der politischen Couleur – oft benutzt, wenn es um diesen wichtigen Aspekt der Landschaftsentwicklung geht. Einige jüngere Beispiele finden sich in der NZZ [2], in der ‚Handelszeitung‘ [3] und im ‚Tages-Anzeiger‘ [4].

Wir erlauben uns abschliessend daran zu erinnern, mit welchem Begriff schon 1932 der damalige Direktor der Landesausstellung und FDP-Nationalrat Armin Meili auf die masslose Überbauung von Kulturland hinwies. Meili warnte vor dem ‚Krebs der Verhüselung‘. Es gilt als sicher, dass er damit Wohnhäuser meinte.

Es ist unbestritten, dass neben Einfamilienhäusern (‚Hüsli‘), auch andere Wohn- und Gewerbebauten, Erschliessungsflächen und Verkehrsinfrastrukturen, sowie das Wachstum der Bevölkerung und der gestiegene Wohnflächenbedarf jedes Einzelnen, eine Verantwortung für die Zersiedelung tragen. Auf alle diese Faktoren ist der Film unserer Meinung nach sorgfältig eingegangen. Gestützt auf statistische Fakten und auf Aussagen von Experten und Direktbeteiligten.

Zu keinem Zeitpunkt war es das Ziel, Eigenheimbesitzer in diesem Film blosszustellen oder sogar lächerlich machen. Wir können Ihnen versichern, dass wir das Thema Zersiedlung – wenn auch kritisch – nach bestem Gewissen sachlich und unvoreingenommen bearbeitet haben.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Bruno Amrein und Kathrin Winzenried haben mit der Zersiedelung und dem Kulturlandverlust zweifellos ein wichtiges Thema aufgegriffen und es auch anschaulich und interessant umgesetzt. Ich kann Ihnen nicht beipflichten, wenn Sie schreiben: „Die Sendung selbst war aus meiner Sicht ungenügend, insbesondere wirkte die Moderation holprig und ohne Einfühlungsvermögen, zudem war die Fragestellung zum Teil ungeschickt, oder der Befragte wurde beinahe lächerlich gemacht“. Im Gegenteil: Kathrin Winzenried behandelte Ihre Gesprächspartner mit sehr viel Einfühlungsvermögen, und ich konnte an keiner Stelle erkennen, dass sie einen von ihnen lächerlich machen wollte. Aber Sie betonen ja selber, das sei gar nicht Ihr Thema.

Ihr Thema ist die Verwendung des Wortes „Hüsli“ für ein Einfamilienhaus. Sie argumentieren, „Hüsli“ bezeichne im Deutschschweizer Dialekt eine Toilette. Frau Rufer hält dem indes entgegen, dass „Hüsli“ die gebräuchliche Verkleinerungsform von Haus sei, genauso, wie „Chätzli“ die Verkleinerungsform von Katze sei. Es ist in der Tat so, dass im Schweizerdeutschen die Verkleinerungsform sehr gebräuchlich ist: Man sagt „Hemmli“ für Hemd, „Zahnbürschtli“ für Zahnbürste, „Buscheli“ für Kleinkind, „Nastüechli“ für Taschentuch, „Bundesbüechli“ für die Abstimmungsbroschüre, und in Basel sagt man sogar „Drämmli“ für die Straßenbahn. Beim Haus allerdings gilt die Verkleinerungsform sicherlich in Baden-Württemberg, wo der Begriff „Häusle“ gebräuchlich ist, nicht aber in der Deutschschweiz. Daher bin ich Ihrer Meinung: „Hüsli“ bezeichnet im Schweizerdeutschen entweder eine Toilette oder ein sehr kleines Haus. Man sagt beispielsweise „Häxehüsli“, „Gartehüsli“, eventuell auch „Feriehüsli“, aber ein normales Einfamilienhaus und erst recht ein Mehrfamilienhaus nennt man nicht „Hüsli“. Das wäre mit dem Stolz von Hauseigentümern nicht vereinbar. Darum bin ich Ihrer Ansicht, dass der Begriff „Hüsli“ im Zusammenhang mit Zersiedelung und fortschreitendem Häuserbau despektierlich ist. Und wenn wir schon bei der genauen Sprache sind: Konsequenterweise hätte man entweder „Häuschen-Schweiz“ oder eben „Hüsli-Schwiz“ sagen müssen.

Das Publikum konnte sich indessen trotz dieses Faux-Pas im Titel dennoch frei eine eigene Meinung bilden . Denn die Reportage breitete die nötigen Fakten aus. Ob es alle waren, wird im Rahmen einer zweiten Beanstandung, die stärker den Sachinhalt der Sendung im Fokus hat, zu beurteilen sein. Jedenfalls ist meines Erachtens das Sachgerechtigkeitsgebot nicht wirklich verletzt, höchstens leicht geritzt. Ich kann daher Ihre Beanstandung nur teilweise unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] http://www.srf.ch/play/tv/dok/video/hueslischweiz-ohne-ende?id=cae6f6c8-59d1-44b0-94eb-d7ce980c54e0

[2] http://www.nzz.ch/zuerich/der-traum-von-der-heilen-huesli-schweiz-1.18426908

[3] http://www.handelszeitung.ch/konjunktur/der-trend-zur-huesli-schweiz-haelt-ungebremst-1296582

[4] http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Nicht-ohne-meinen-Garten/story/16217861

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