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Die «Rundschau» berichtete nicht frei von Mängeln, aber fair

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat die Beschwerde des Bündner Investors Remo Stoffel abgewiesen. Gegenstand der Beschwerde war die SRF-Sendung «Rundschau» vom 9. März 2016, beziehungsweise der zweiteilige Beitrag zum im März getätigten Verkauf der Aktien der Hotel- und Thermalbad Vals AG an die Stoffel Partizipationen AG.

Die «Rundschau» bezog sich zu Beginn der Sendung auf ein vorliegendes Gutachten einer «renommierten Treuhandgesellschaft» gemäss welchem die Therme Vals 2012 viel zu billig verkauft worden sei. Die Gegner Stoffels fordern nun das Geld zurück. Es gäbe Indizien dafür, dass die Hoteltherme über beträchtliche stille Reserven verfüge – also Rückstellungen, die nicht in der Bilanz auftauchen. Zahlen wurden allerdings nur einmal von einem Gegner Stoffels genannt.

Weiter sei das Bieterverfahren im Verkaufsprozess gemäss Gutachten «eher nicht» offen und fair verlaufen. Informationen seien scheinbar einseitig gestreut oder die Herausgabe verweigert worden.
Remo Stoffel, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Andreas Meili, beschwerte sich über eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots. Weiter beantragte er, die Verantwortlichen zu verpflichten, die festgestellten Mängel zu beheben und Massnahmen zu treffen, damit die Verletzungen sich nicht wiederholen können, sowie über die dafür getroffenen Vorkehrungen zu orientieren.
Stoffel rügte ausserdem, dass dem Publikum mehrfach ein falsches Bild über das Gutachten der Treuhandgesellschaft vermittelt worden sei – etwa bezüglich Herkunft, Zweck, Auftraggeber, Qualität und den darin enthaltenen Aussagen.

Zustimmung nur in Detailfragen

Die UBI konnte die Beschwerde nur in Bezug auf einige wenige Details gutheissen. So stimmte sie Stoffel zu, dass das für die Beschreibung der Treuhandgesellschaft verwendete Adjektiv «renommiert» keine korrekte und präzise Wahl war. Weiter sagte die Moderatorin fälschlicherweise einmal, dass «Experten» die Reserven auf 15 Millionen schätzten. Diese Aussage stammt jedoch von einem Engagierten in der Gruppe «Besorgte Bürger» Vals, die sich gegen Stoffel formiert hat. Die Moderatorin verletzte zudem die Sorgfaltspflicht, da sie Stoffel auf juristische «Altlasten» ansprach, obwohl zwischen ihnen vor der Sendung die Abmachung getroffen worden war, dies nicht zu tun. Diese Kritik begründet jedoch allein noch keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.

Der Bericht der UBI hält fest, dass der Beitrag Mängel beziehungsweise redaktionelle Unvollkommenheiten aufweist und die journalistischen Sorgfaltspflichten nicht vollumfänglich eingehalten worden sind. Relevant ist jedoch, dass diese Unzulänglichkeiten eine freie Meinungsbildung des Publikums keineswegs verunmöglicht haben. Die wesentlichen Fakten im Zusammenhang mit dem Verkauf der Therme Vals wurden ausführlich und für das Publikum in transparenter und nachvollziehbarer Weise präsentiert. Weiter waren persönliche Meinungen sowie umstrittene Aussagen als solche erkennbar. Es wurde deutlich gemacht, dass es in Vals nach wie vor eine Gruppe gibt, die der Ansicht ist, die Therme Vals sei zu einem viel zu niedrigen Preis verkauft worden, da das Unternehmen gemäss einem Gutachten Indizien für so genannte stille Reserven in «nicht unerheblicher Höhe» gefunden hat. Es war auch klar erkennbar, dass es nicht sicher ist, ob diese Reserven existieren oder nicht und damit ist auch klar, dass die Frage, ob die Therme Vals zu einem zu tiefen, nicht marktgerechten Preis verkauft worden ist, hier nicht zu beantworten ist. Stoffel selbst erhielt die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge in der «Rundschau» selbst persönlich darzulegen. Ausserdem richtete sich die Kritik nicht nur an ihn, sondern – im Zusammenhang mit dem umstrittenen Bieterverfahren – auch an den ehemaligen Verwaltungsrat der Therme.

Text: SRG

Bild: SRF/Oscar Alessio

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