SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

DOK-Film «Inside Bundeshaus» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 13. Februar 2017 beanstandeten Sie den Dokumentarfilm „Inside Bundeshaus“ in der Sendung „DOK“ des Schweizer Fernsehens SRF vom 9. Februar 2017.[1] Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Deshalb kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Auch wenn es ‚lediglich‘ darum geht, die Sichtweise von SVP-gesinnten Leuten anschaulich deutlich zu machen, ist es doch ein „no go“, die rassistischen, diffamierenden und diskriminierenden Aussagen von Vater Glarner eins-zu-eins zu senden. (Art 4, 1 RTVG)[2]

Es gibt in der CH ein Rassismus-Gesetz und die Äusserungen von Hans-Rudolf Glarner sind strafwürdig. Umso schlimmer, dass er im öffentlich-rechtlichen TV zu bester Sendezeit eine Plattform bekommt, Menschen anderer Hautfarbe als ‚Stammeshäuptling‘ zu bezeichnen usw. (weitere Details zu zitieren erspare ich mir...).

Schade um die sonst so interessante Sendung DOK, die ich immer sehr schätze. Ich bin enttäuscht! Dies war ein ‚Fauxpas par excellence‘!“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Belinda Sallin, Redaktionsleiterin DOK Eigenproduktionen, schrieb:

„Gerne nehmen wir zur Beanstandung von Frau X vom 13. Februar 2017 zum Dokumentarfilm ‚Inside Bundeshaus‘ in der Sendung ‚DOK‘ Stellung.

Frau X moniert im 95-minütigen Dokumentarfilm über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative der SVP jene Stelle, bei der einer der vier Protagonisten des Films, SVP-Nationalrat Andreas Glarner, mit seinem Vater, Hans-Rudolf Glarner, in einem Park in Glarus spazieren geht. Dabei wird klar, welche Ansichten und welche Haltung Hans-Rudolf Glarner zu Flüchtlingen, Asylsuchenden und wohl auch gegenüber Fremden und Ausländerinnen und Ausländern im Allgemeinen pflegt. Die Beanstanderin empfindet diese Aussagen als ‚rassistisch, diffamierend und diskriminierend‘ und ist der Meinung, dass es ein ‚no go‘ sei, dass Hans-Rudolf Glarner für seine Äusserungen ‚im öffentlich­ rechtlichen TV zu bester Sendezeit eine Plattform bekommt (...).‘

Gerne möchten wir im Folgenden aufzeigen, weshalb wir diese Äusserungen gesendet haben. Lassen Sie uns vorausschicken, dass wir damit keineswegs leichtfertig umgegangen sind und wir diese lnterviewpassage mehr als einmal geprüft haben.

Wir können verstehen, dass die Beanstanderin die Aussagen von Hans-Rudolf Glarner als fremdenfeindlich empfindet. Gemäss Rechtsprechung ist diese Aussage aber nicht rassendiskriminierend im Sinne des Strafgesetzbuches, wie die Beanstanderin schreibt. Gemäss Rechtsprechung setzt der Tatbestand der Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB voraus, dass eine Gruppe wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion öffentlich herabgesetzt oder diskriminiert wird. Bei der Äusserung ‚Stammeshäuptling‘ fehlt aber der vom Gesetz geforderte Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion. Vielmehr bezieht sich der Vater von Andreas Glarner auf Ausländerinnen und Ausländer und/oder Asylsuchende im Allgemeinen und somit auf eine Vielzahl bzw . gleichsam auf alle Rassen, Ethnien und Religionen . Somit greift Hans-Rudolf Glarner mit seinen Aussagen nicht eine vom Gesetz geschützte Personengruppe an.

Es ist uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass es uns nicht darum ging, generell ‚die Sichtweise von SVP gesinnten Leuten‘ darzustellen, wie die Beanstanderin schreibt. Bei Hans-Rudolf Glarner handelt es sich um den Vater von Andreas Glarner, SVP-Nationalrat und Asylchef der wählerstärksten Partei der Schweiz. Andreas Glarner bestimmt also die Ausrichtung in der Asylpolitik der SVP ganz wesentlich mit. Aus diesem Grund scheint es uns richtig und legitim , den Aussagen von Hans-Rudolf Glarner besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Neben den Aussagen des Vaters war für uns aber das Verhalten des Sohnes entscheidend. Die Filmaufnahmen dokumentieren, dass der SVP-Asylchef die Aussagen seines Vaters stillschweigend toleriert. Er distanziert sich nicht und relativiert auch nichts.

Wir sind uns der Verantwortung, die wir als öffentlich-rechtlicher Sender tragen, durchaus bewusst. Wir haben die Aussagen des Vaters von Andreas Glarner deshalb sehr sorgfältig ausgewählt. Im Rohmaterial des beanstandeten Interviews finden sich Stellen, die wir ganz bewusst nicht ausgestrahlt haben. Zur Verdeutlichung hier als Beispiel ein Auszug aus dem unveröffentlichten Rohmaterial von Hans-Rudolf Glarner: ‚Es gibt hier Obstbäume mit Kirschen. Diese Leute klettern herauf, reissen die Früchte herunter bevor sie reif sind, wie die Affen. Was runter fällt, bleibt am Boden liegen, weil sie zu faul sind, um sich zu bücken und die Kirschen aufzulesen.‘ Wir haben uns dagegen entschieden, solche Aussagen in den Film aufzunehmen. Es ging uns darum, die Haltung von Vater und Sohn Glarner aufzuzeigen. Das konnten wir mit den ausgewählten und gesendeten Ausschnitten tun.

Die Filmsequenz mit Vater und Sohn Glarner im Dorfpark von Glarus ist eingebettet in die biografischen Abrisse der beiden Nationalräte Andreas Glarner und Cedric Wermuth. In der Sequenz vor dem Spaziergang mit seinem Vater sagt SVP-Nationalrat Andreas Glarner, die Zuwanderung sei eine ‚Invasion‘, die Schweiz werde ‚sich auflösen wie ein Stück Zucker im Wasser‘. Andreas Glarner gibt ferner an, muslimische Frauen würden ‚fünf bis sieben Kinder‘ gebären (kann bei entsprechendem Nachfragen allerdings keine Quellen für seine Zahlen nennen). Nach diesen dramatisierenden Aussagen hat sich die Filmautorin Karin Bauer selbstverständlich dafür interessiert, weshalb Andreas Glarner so denkt und wie er zu so radikalen Aussagen kommt. Die Filmaufnahmen mit dem Vater von Andreas Glarner sind deshalb auch in diesem Kontext zu verstehen.

Abschliessend möchten wir anmerken, dass wir uns dessen gewahr sind, dass die Ä usserungen von Hans-Rudolf Glarner als fremdenfeindlich und provokativ aufgefasst werden können. Hans-Rudolf Glarner hat sie mit dem stillschweigenden Einverständnis seines Sohnes sicher auch so gemeint. Hätten wir sie deshalb weglassen sollen? Wir haben uns dafür entschieden, diese Äusserungen zu senden, da wir es als wichtig erachten, zu dokumentieren, wie die Haltung von Andreas Glarner, des Asylverantwortlichen der wählerstärksten Schweizer Partei, im Bereich der Asylpolitik und in Bezug auf Asylsuchende und/oder Migrantinnen und Migranten aussieht - und aus welchem Milieu diese Aussagen stammen.

In diesem Sinne beantragen wir, die Beanstandung abzulehnen.

Gerne weisen wir zum Schluss noch darauf hin, dass die Aussagen des Vaters von SVP-Asylchef Glarner eine durchaus positive Debatte angestossen haben. Im ‚Blick‘ vom 11. Februar meldete sich der Arbeitgeber von einem der Eritreer, welcher sich während der Filmaufnahmen im Park aufgehalten hatte und deshalb auf dem Bild kurz zu sehen war, zu Wort. Sein Angestellter, so der Wirt des Dorfrestaurants in Glarus, arbeite zu 100% als Küchengehilfe, er sei freundlich und zuvorkommend: ‚Ein Vorbild, was Integration und Dankbarkeit angeht‘.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Passage. Medien haben die Aufgabe, die Realität abzubilden, die Wirklichkeit in all ihren Schattierungen zu schildern und nichts zu beschönigen. Wenn Hans-Rudolf Glarner, der Vater von Nationalrat Andreas Glarner, so redet und wenn er farbige Bewohner von Glarus eher despektierlich qualifiziert, dann kennzeichnet ihn das, und wenn der Film den Kontext der Sozialisierung von Andreas Glarner herauszuarbeiten sucht, dann darf er diese Aussagen nicht verschweigen. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat 2008 auch die Beschwerde gegen den Fernsehfilm über Gerhard Blocher, den Bruder von Christoph Blocher, abgelehnt.[3] Auch Gerhard Blocher äußerte sich menschenverachtend. Trotzdem hat die UBI den Film nicht als Verstoß gegen das Radio- und Fernsehgesetz taxiert. Auch die hier zur Debatte stehende Passage trägt nicht zum Rassenhass bei, da das Fernsehen sich die Äusserungen nicht zu eigen macht und sie auch nicht ausbadet. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen, so sehr ich Ihre Sorge verstehe.

D. Von anderer Seite wurde der Ombudsstelle gerade die gegenteilige Kritik zugetragen. Sie bezog sich auf ein Interview von Nationalrat Gregor Rutz im SVP-Organ „Zürcher Boten“ - das die Junge SVP auf Facebook mit dem Kommentar begleitete: „Es reicht! SRF begeht absichtliche Täuschung. Karin Bauer betreibt seit Jahren Kampagne gegen SVP. Zeit f. NoBillag“ - [4], und auf die Aussagen von Nationalrat Claudio Zanetti in der Fernsehsendung „Arena“ („Trumps Krieg gegen die Medien“) vom 24. Februar 2017[5], und es hieß dann:

„Bei beiden verlinkten Seiten werden die massiven Lügen in der Doku und die Fehlleistungen der SVP Haterin Bauer offensichtlich. SVPler konnten sich zu verschiedenen Vorwürfen NICHT äussern. Bei Stellungnahmen von SVPler wurden diese DEUTLICH sichtbar mehrfach geschnitten. Die SVP wurde absichtlich von der Bauer in ein negatives Bild gerückt. Schon in einer vergangenen Dok von der Bauer wurde die SVP und die Wählerschaft der Partei von der Bauer absichtlich schlecht dargestellt, verunglimpft.

Auch in dieser beanstandenden Doku hatte die Bauer nur ein Ziel. Für den Verfassungsbruch und Missachtung des Volkswillen der anderen Parteien wieder einzig und alleine der SVP die Schuld zuzuweisen. Wie die SRG dies schon in den letzten 20 Jahren macht. Ich beanstande zudem die Sendungsverlinkende Seite auf srf.ch welche lange von ‚Das Zaudern der SVP‘ sprach und dementsprechende unsachliche, unflätige Kommentare veröffentlichte. Ich beanstande weiter die Interviews mit Herrn Glarner. Verschiedene Aussagen wurden zusammengeschnitten oder weggelassen. Die Aussagen über Frankreich, als Herr Glarner die Zustände in Frankreich erwähnte, diese Info wollte die Bauer auch nicht zeigen. Und so weiter!

Eine solche Einseitigkeit gegen das Hassbild der SRG, sprich gegen die SVP, ist selbst für die SRG massiv!

Ich kritisiere an dieser Stelle aber auch die SVPler welche sich in dieser Doku äusserten. Damen und Herren der SVP. Wenn die Bauer anklopft, wenn die SRG anklopft weiss man doch welche Einseitigkeit und Unfairness die Protagonisten zu erwarten haben. Boykottieren Sie doch einfach diese einseitige, staatsnahe, linke SRG, welche Tag und Nacht nur einer Mission nachgeht: Gegen die SVP austeilen, gegen die SVP aufhetzen!“

E. Die Redaktion hat sich auch dazu geäussert. Das Wort hat wiederum Frau Belinda Sallin, Redaktionsleiterin DOK Eigenproduktionen:

„1. Der Kritiker behauptet, dass der Film ‚massive Lügen‘ und ‚Fehlleistungen‘ aufweise und moniert, dass sich die SVP zu den ‚verschiedenen Vorwürfen nicht äussern‘ konnte. Dabei beruft sich der Kritiker auf einen Link zur SVP-Publikation ‚Zürcher Bote‘ vom 24. Februar 2017.

Im ‚Zürcher Boten‘ kritisiert SVP-Nationalrat Gregor Rutz zunächst den Film ‚Die Macht des Volkes‘ von Karin Bauer [6] als ‚absolut tendenziös‘. Er gibt zu bedenken, dass sich das Schweizer Fernsehen ‚fast alles erlauben kann‘, wenn ein Exponent der SVP vor der Kamera Auskunft gibt. Wir erlauben uns, darauf hinzuweisen, dass der Film ‚Die Macht des Volkes‘ vom damaligen Ombudsmann Achille Casanova für sachgerecht und ausgewogen befunden wurde. In seiner Stellungnahme heisst es:

<Demzufolge ist es falsch, sachgerecht' mit ,ausgewogen' gleichzusetzen. Das Gebot der Sachgerechtigkeit erfordert für die einzelne Sendung keine Ausgewogenheit im Sinne einer möglichst gleichwertigen Darstellung aller Standpunkte. Ein Thema kann auch einseitig oder aus einem bestimmten Blickwinkel beleuchtet werden, ohne das Gesetz zu verletzen, wenn dies in transparenter Weise geschieht und der Beitrag insgesamt nicht manipulativ wirkt. Zudem muss das Prinzip des ,audiatur et altera pars' auch für einen engagierten Journalismus respektiert werden. (...) Dies ist gerade beim DOK-Film ‚Die Macht des Volkes‘ deutlich festzustellen. (...) Frau Karin Bauer vermeidet stets, ihre Meinung als einzige richtige aufzudrängen. Vielmehr nützt sie ihre kritischen Bemerkungen, um die Frage der Einhaltung der Grenzen der direkten Demokratie bei den einzelnen behandelten, als heikel angesehenen Initiativen kontrovers zur Diskussion zu bringen. (...) Insgesamt gelange ich deshalb zur Auffassung, dass sich das Publikum über das Thema - die Macht des Volkes und die allfälligen Grenzen der direkten Demokratie - eine eigene Meinung bilden konnte. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde deshalb nicht verletzt.>

-Gegen den Lead ‚Fake News aus der SRG Küche‘ des Artikels im ‚Zürcher Boten‘ verwehren wir uns in aller Form .

Wir halten grundsätzlich fest, dass Filmautorin Karin Bauer die Einschätzungen, die sie von der SVP und den anderen Parteien zu den Beratungen im Kommissionszimmer und zu den Anträgen der Parteien bekam, nach bestem Wissen und Gewissen im DOK ‚Inside Bundeshaus‘ darstellte . Die Ausgangslage wird zu Beginn des Films dargelegt: Im Gegensatz zu allen anderen Parteien lehnte die SVP das Filmen ihrer Strategiesitzungen ab. Die SVP und ihr Protagonist Andreas Glarner lehnten es ebenfalls ab, ihre Strategie und ihre Anträge in Interviews näher darzulegen. Die wählerstärkste Partei verzichtete also bewusst darauf, im Film eine inhaltliche Debatte zu ihren Anträgen zu führen. Nichtsdestotrotz konfrontierte Karin Bauer Andreas Glarner immer wieder mit den Aussagen von Exponenten der anderen Parteien. Er hatte demzufolge Gelegenheit, seine Argumente einzubringen . Häufig ist Andreas Glarner im Gespräch mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus der staatspolitischen Kommission des Nationalrates zu sehen: So zum Beispiel mit SP-Nationalrat Cédric Wermuth zur Frage des Sitzungsverlaufs und der Höchstzahlen (TC: 37.46), mit FDP-Nationalrat Kurt Flur i zur Frage, wie viele Einwanderer die SVP maximal will (TC 40 . 40) und mit Cédric Wermuth zur Analyse der Nationalratsdebatte (TC 1.22.16) . Auch da wurde ihm Gelegenheit geboten, seine Argumente einzubringen.

Im Gegensatz zur Aussage von Gregor Rutz im ‚Zürcher Boten‘ zeigt der Film nicht, dass GregorRutzFDP-NationalratKurtFluri‚versprochen‘ , auf Höchstzahlen zu verzichten. Im Film sagt Kurt Fluri zum Gespräch mit Gregor Rutz zum möglichen Verzicht auf Höchstzahlen: ‚Es war am Telefon, es gibt keinen Parteibeschluss und darum ist das unter Vorbehalt anzunehmen‘ (TC 14.09). Darauf konfrontierte Karin Bauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner zwei Mal damit, dass die SVP der FDP gesagt habe, sie wolle auf Höchstzahlen verzichten . Andreas Glarner w i derspricht beide Male nicht: ‚Das werden wir im Rahmen der Verhandlungen sehen‘ (TC 14.25), ‚mal schauen‘ (TC 14 . 52). Gleichzeitig gibt er an, über das Gespräch der SVP mit der FDP im Bild gewesen zu sein : ‚Wir hatten letzte Woche eine Strategiesitzung‘ (TC 14.32).

Dementsprechend weisen wir auch die Kritik von SVP - Nationalrat Claudio Zanetti in der Sendung ‚Arena‘ vom 24.2.2017 zurück, auf welche sich der Kritiker bezieht: Die SVP , so Nationalrat Zanetti, habe nicht Stellung nehmen können zur Frage, ob sie auf Höchstzahlen verzichten wolle. Sowohl Protagonist Andreas Glarner wie auch SVP­Gruppenchef Gregor Rutz äussern sich im Film zu dieser Frage .

Entgegen seiner Aussage im ‚Zürcher Boten‘, es sei ‚frei erfunden‘, dass die SVP bereit war, auf Höchstzahlen zu verzichten, sagt Gregor Rutz selber im Film zu Kurt Fluri: ‚Andreas Glarners Prüfungsantrag war: Soll man Höchstzahlen reinschreiben oder gibt es andere Wege‘ (TC 16.44) . Gregor Rutz widerspricht Kurt Fluri nicht , als dieser fragt: ‚Wir sind uns immer noch einig?‘ (einig im Bezug darauf, dass die SVP auf Höchstzahlen verzichten wolle). Rutz ' Antwort: ‚Ja , aber man muss es begründen können‘ (TC 16.50). Auch im Interview mit dem ‚Zürcher Boten‘ sagt Rutz selber, die SVP (und die anderen bürgerlichen Parteien) hätten der Verwaltung Fragen stellen wollen, ‚damit sie uns Alternativen aufzeigen können, wie die Zuwanderung gesteuert werden kann‘.

Später im Film spricht Cédric Wermuth Andreas Glarner darauf an, dass die SVP ihre Position zu Höchstzahlen und Kontingenten ‚alle 2 Monate‘ ändere (TC 38.06): ‚Am gleichen Sonntag in zwei verschiedenen Zeitungen zwei verschiedene Aussagen‘.[7]

Am 18. Dezember 2016 veröffentlichte die ‚Sonntagszeitung‘ vertrauliche Protokolle der ‚Arbeitsgruppe der Wirtschaft‘ mit Vertretern von SVP, FDP und CVP vom Februar und März 2016.[8] Damals wurde Christoph Blocher wie folgt zitiert: ‚Höchstzahlen sollen keine ins Gesetz geschrieben werden‘. Und: ‚Im Sinne eines Kompromisses bräuchte es kein Zahlendach‘. Diese Sitzungen fanden unmittelbar vor der ersten Kommissionssitzung anfangs April 2016 statt, an denen Karin Bauer die erwähnten Interviews führte. Aufgrund all dieser Fakten kamen wir zum Schluss, dass SVP-Strategiechef Christoph Blocher zumindest in der Anfangszeit vor der ersten Sitzung der gesetzberatenden Kommission am 7. April 2016 erwog, von Höchstzahlen abzusehen.

Gregor Rutz' Angabe, in Artikel 121a Abs. 2 und 3 der Verfassung stehe, Höchstzahlen und Kontingente dürften nicht im Gesetz festgeschrieben werden, stimmt übrigens nicht. In Abs. 5 steht im Gegenteil: ‚Das Gesetz regelt die Einzelheiten‘.[9]

Weitere Aussagen von SVP-Nationalrat Andreas Glarner im Film lassen den Schluss zu, dass sich die SVP bewusst bedeckt hielt: Auf die Diskrepanz zwischen seinem Antrag, die Personenfreizügigkeit ganz abzuschaffen, und der öffentlichen Aussage von Christoph Blocher, die Personenfreizügigkeit mit der EU erhalten zu wollen, angesprochen, sagte Andreas Glarner: ‚Das gehört zum Teil zum Spiel‘ (TC 42.09). Rückblickend auf die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative im Parlament sagte Andreas Glarner: ‚Manchmal lancieren wir auch Luftballone und schauen, was die Reaktionen sind. Den Gegner in Verunsicherung zu führen, gehört natürlich immer dazu, selbstverständlich.‘ - Frage: ‚Indem man mal das sagt und dann wieder das Gegenteil?‘ Andreas Glarner: ‚Genau‘ (TC 1.32.49).

- In der Sendung «Arena» kritisiert SVP-Nationalrat Claudio Zanetti zudem, wir hätten ‚suggeriert‘, Andreas Glarner ‚habe gelogen‘, in dem er zunächst sagt, er schiesse nicht und nachher doch schiesst. Wir weisen die Kritik der ‚Lüge‘ in aller Form zurück. Wir zeigen nicht mehr und nicht weniger, als das, was passiert ist, nämlich dass Andreas Glarner seine Meinung geändert hat. Claudio Zanetti führte weiter aus, wir hätten ‚Manipulation‘ betrieben, indem wir nicht Andreas Glarners Hand gezeigt hätten, die geschossen hat. Auch dagegen verwehren wir uns. Wir zeigen zwei allgemeine Aufnahmen, um den Schiessanlass zu situieren (TC 17.51): Eine Schärfenverlagerung von der Zielscheibe auf eine schemenhafte Gestalt (Dauer: 1,6 Sekunden) und einen Finger am Gewehrabzug (Dauer: 1,3 Sekunden). Bei beiden Aufnahmen handelt es sich nicht um Andreas Glarner. Ihn sieht man erst danach im Bild, wie er schiesst und ein Interview gibt. Solche ‚establishing shots‘ sind durchaus üblich, um in einem Film einen neuen Ort einzuführen. Mit ‚Manipulation‘ hat das nichts zu tun.

2. Der Kritiker moniert weiter , dass die Stellungnahmen der SVP ‚deutlich sichtbar mehrfach geschnitten‘ wurden . Die SVP werde ‚absichtlich in ein negatives Bild‘ gerückt. Schon bei einem früheren DOK habe Karin Bauer die ‚SVP und die Wählerschaft der Partei absichtlich schlecht dargestellt, verunglimpft‘.

Es gehört zur normalen Arbeit von Dokumentarfilmerinnen und Filmern, dass Interviews geschnitten und gekürzt werden. Dies ist bei allen Protagonisten im Film deutlich sichtbar. Dabei achten wir selbstverständlich darauf, dass der Kerninhalt der Aussage und das ‚best argument‘ zum Tragen kommen . Wir verwehren uns gegen den Vorwurf , die SVP sei absichtlich schlecht dargestellt worden. Karin Bauer hat bisher zwei Dokumentarfilme realisiert , in denen Exponenten der Partei eine Rolle gespielt haben, ‚Die SVP-Schweiz‘ über SVP-Basismitglieder im Wahljahr 2011 und ‚Die Macht des Volkes‘ zu heiklen Initiativen im Jahr 2015. Die Beanstandungen gegen die zwei Filme wurden vom Ombudsmann nicht gestützt, eine Beschwerde gegen den Film ‚Die SVP Schweiz‘ wurde durch die UBI einstimmig abgewiesen.[10]

3. Der Kritiker führt ferner aus, dass die Filmautorin nur das Ziel gehabt habe, ‚einzig und alleine‘ der SVP die Schuld am ‚Verfassungsbruch‘ und an der ‚Missachtung des Volkswillens‘ zuzuweisen. Gegen diesen Vorwurf verwahren wir uns in aller Form. Im Film wird der Vizepräsident der staatspolitischen Kommission des Nationalrats , Kurt Fluri, als ‚Architekt‘ des lnländervorrangs light von Autorin Karin Bauer kritisch zu genau diesem Punkt befragt. Karin Bauer konfrontiert Nationalrat Fluri mit der Kritik , er würde die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht ernst nehmen, wenn keine Höchstzahlen eingeführt werden . Sie gibt zu bedenken, dass sein Verhalten den Boden für noch radikalere Initiativen bereiten könnte, und dass Kurt Fluri mit seinem Vorgehen zu mehr Politikverdrossenheit und Wutbürgertum beitragen könnte (TC 1 . 7 . 30 - 1.8.55).

Danach kommt auch SVP-Nationalrat und Chefredaktor der ‚Weltwoche‘ Roger Köppel ausführlich zu Wort und kritisiert Kurt Fluri im direkten Gespräch (TC 1 . 09.35). Und im Rahmen der Nationalratsdebatte zeigt der Film die Kritik von SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz an die Adresse der FDP und der SP (TC 1.14.03).

4. Der Kritiker beanstandet im Weiteren den Link zum SRF-Onlineartikel ‚Das Zaudern der SVP‘.[11] Dort würden ‚unsachliche und unflätige Kommentare‘ veröffentlicht. Gerne weisen wir darauf hin , dass Kommentare von Zuschauerinnen und Zuschauern selbstverständlich auf die sogenannte ‚Nettiquette‘ überprüft werden, bevor sie freigeschaltet werden :

<(.. .) Ehrverletzende Beiträge oder solche mit rassistischen, diskriminierenden, sexistischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten sind untersagt.

Weiter dürfen keine Inhalte publiziert werden, die bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, hasserregend, in sonstiger Weise schädigend einzuordnen sind (...)>

5. Der Kritiker schreibt , er beanstande auch die Interviews mit Herrn Glarner. Verschiedene Aussagen seien ‚zusammengeschnitten oder weggelassen‘ worden. Frau Bauer habe die ‚Zustände in Frankreich‘, die Herr Glarner erwähnt habe, ‚nicht zeigen wollen‘.

Der Kritiker nennt keine Quelle für Andreas Glarners Zitat der ‚Zustände in Frankreich‘. Wir gehen davon aus, dass er auf eine Aussage von SVP-Nationalrat Glarner in der Sendung Schawinski»‘ vom 27. Februar 2017 [12] anspielt. Nur dort spricht Andreas Glarner darüber. Roger Schawinski fragte Andreas Glarner, ob er seine im Film nicht belegte Aussage, dass Musliminnen in Europa im Schnitt fünf bis sieben Kinder bekämen, unterdessen mit einer Statistik beweisen könne. Andreas Glarner entgegnete, Karin Bauer habe ‚alles aus dem Zusammenhang geschnitten‘ (TC 5.45, Sendung ‚Schawinski‘). ‚Wir haben im Voraus von Frankreich gesprochen, wo wir riesen Probleme haben, wo jede Nacht Städte und Autos brennen‘ (TC 5.51).

Diese Aussage ist falsch. Andreas Glarner hat während des ganzen Interviews mit Karin Bauer nicht über brennende Städte und Autos in Frankreich gesprochen.

Als Karin Bauer Andreas Glarner mit den Zahlen des ‚Pew Research Institute‘[13] konfrontierte, haben wir das Gespräch um eine Minute gekürzt. Hier der Inhalt der gekürzten Minute aus dem Rohmaterial:

Karin Bauer: (fährt weiter mit Erkenntnissen aus der ‚Pew Research‘-Studie) Die Leute werden älter bei den Muslimen, das Bildungsniveau steigt.

Andreas Glarner: Das ist ja eine ganz schöne Interpretation. Bis jetzt hat die muslimische Einwanderung sicher nicht dazu geführt, dass das Bildungsniveau steigt.

Karin Bauer: Nein, das Bildungsniveau der Muslime steigt, wenn sie in europäischen Ländern leben. Sie werden weniger Kinder bekommen. Wie kommen Sie auf die Zahl von acht Kindern pro Muslima?

Andreas Glarner: Nein, fünf bis sieben. In gewissen Ballungszentren in Frankreich ist das definitiv so.

Karin Bauer: Im Schnitt sind es 2.2 Kinder.

Andreas Glarner: Es ist immer noch so dass wenn Sie 2.2 Kinder haben und wir sind bei 1.4, dann wird die andere Religion überleben.

Karin Bauer: Aber wenn wir jetzt im Schnitt 6% Muslime haben, werden wir doch von ihnen nicht übernommen werden.

Andreas Glarner: Sie haben Stadtteile, in die Sie nicht mehr reinkommen, ich war vor 30 Jahren schon in Belgien in einem Stadtteil, wo man nicht mehr rein kam. Heute haben Sie Stadtteile, in die Sie nicht mehr reinkommen. Man kann die Realität natürlich auch verleugnen.

Karin Bauer: Wenn ich Ihnen sage, das Institut sagt, bis 2030 werden es 8% Muslime sein...

Andreas Glarner: Dann müsste ich die Studie kennen.

Ab dieser Stelle sind die Aussagen im Film integriert: Ich müsste die Hintergründe der Zahlen sehen, die wir haben und die seriös vergleichen (...).

Anschliessend wiederholt Andreas Glarner seine Aussage, dass es Stadtteile gäbe, in die man nicht mehr reinkomme, auch diesen Gesprächsteil haben wir in den Film integriert.“

F. Soweit die weiteren Ausführungen von Frau Sallin. Ich schließe hier nun meine eigene Beurteilung des gesamten Films an. Worum ging es? Die Filmautorin Karin Bauer wollte das Parlament bei der schwierigen Umsetzung der vom Souverän angenommenen Masseneinwanderungsinitiative während des gesamten Jahres 2016 begleiten. Der durch die gutgeheißene Initiative entstandene neue Verfassungsartikel widerspricht den ebenfalls vom Souverän gutgeheißenen bilateralen Verträgen, vor allem dem Personenfreizügigkeits-Abkommen, mit der Europäischen Union (EU). Die knifflige politische Aufgabe beschrieb die Autorin am Beispiel der großen Kammer, des Nationalrates. Dabei ließ sie sich gewissermaßen inspirieren durch den Film „Mais im Bundeshuus“ von Jean-Stéphane Bron (2003)[14], der ebenfalls eine Kommissionsarbeit des Parlamentes begleitete und der ebenfalls mit Protagonisten arbeitete. Damals ging es um die Beratungen der Wissenschaftskommission zum Gentech-Gesetz. Protagonisten waren dort die Grüne Maya Graf, der Freisinnige Johannes Randegger, der SVP-Vertreter Josef Kunz, der Christlichdemokrat Jacques Neirynck und die Sozialdemokratin Liliane Chappuis. Auch dort konnte der Filmautor nur wiedergeben, was ihm die Nationalrätinnen und Nationalräte aus den vertraulichen Kommissionssitzungen berichteten. Karin Bauer wiederum hat mit den Filmen „Die SVP-Schweiz“, „Die Macht des Volkes“ und eben jetzt mit „Inside Bundeshaus“ drei Dokumentarfilme geschaffen, die sich mit der direkten Demokratie, den Schweizer Parteien und den Schweizer Institutionen befassen. Im Grunde will sie „L’Explication politique“, wie ein Buch des französischen Politologen Alfred Grosser heißt, „Politik erklären“. Sie will hinter die Kulissen leuchten und aufzeigen, was den Wert der direkten Demokratie ausmacht, aber auch, was für Probleme sie schafft.

Sie hatte vier Protagonisten ausgewählt, die der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates angehören und die die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zu beraten hatten: den Freisinnigen Kurt Fluri, den SVP-Vertreter Andreas Glarner, die Christlichdemokratin Ruth Humbel und den Sozialdemokraten Cédric Wermuth. Alle vier kommen im Film gleichgewichtig sowohl im politischen wie im beruflich-privaten Umfeld vor. Alle vier kommen sehr authentisch herüber: Man spürt, wie sie das politische Handwerk verstehen, wie sie ihre Strategie und Taktik festlegen, wie sie argumentieren und wie sie mit Widerständen, Differenzen, Komplikationen und Angriffen umgehen. Karin Bauer begegnet allen vier zugleich wohlwollend wie kritisch. Sie zeigt den provokativen Wahlkampf von Andreas Glarner, aber auch die provokativen Kämpfe der Jungsozialisten, für die Cédric Wermuth die Verantwortung trug. Sie zeigt den nüchternen politischen Mechaniker Kurt Fluri, der nicht einmal dann, als er im Parlament den Sieg davonträgt, dies mit einer Flasche Wein feiern will. Und sie zeigt die engagierte und frohgemute Sachpolitikerin Ruth Humbel, die einerseits bedauert, eher langweilig herüberzukommen, aber sich, wenn es darauf ankommt, für die Sachlichkeit und gegen die Provokation entscheidet.

Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass SVP-Nationalrat Andreas Glarner benachteiligt worden sei. Zwei Handicaps hat er sich selber zuzuschreiben: Seine Kommissionsdelegation lehnte es ab, dass das Fernsehen an den Strategie-Sitzungen filmen durfte (was die anderen drei Parteien zuließen). Und er selber äußerte sich immer wieder sibyllinisch, widersprüchlich, vage („mal schauen“, „das gehört zum Teil zum Spiel“, „es kommt gut“) und bezeichnete sich selber ironisch als Statisten oder als Pausenclown. Aber er hatte alle Chancen, seine Position und die Position der SVP darzustellen. Er wurde immer und immer wieder interviewt. Und nach der Lektüre der detaillierten Stellungnahme von Frau Sallin kann ich auch nicht erkennen, dass man dem Film Lügen und willkürliche Schnitte vorwerfen könnte. Im Gegenteil: Die Autorin geht sehr behutsam und sehr sorgfältig mit dem Thema und den Protagonisten um. Sie wäre nicht einmal verpflichtet, alle Protagonisten gleichgewichtig zum Zug kommen zu lassen, denn das Vielfaltsgebot gilt nicht für jene einzelne Sendung, sondern für das ganze Programm, doch sie tut es. Man hat den Eindruck, dass ein SVP-interner Konflikt im Anschluss an die Film-Ausstrahlung auf dem Buckel des Fernsehens SRF ausgetragen wird, denn wie ein Artikel der „Weltwoche“ zeigt, wird der Stil von Nationalrat Glarner in der SVP zunehmend kritisiert.[15] Außerdem war die SVP wohl etwas überrascht, dass ihre Weigerung, die eigenen Strategiesitzungen nicht filmen zu lassen, nichts genützt hat, da die Protagonisten der anderen Parteien in ihren jeweiligen Strategiesitzungen erzählt haben, was die SVP-Strategen als mögliche Konzession durchgegeben haben. So war hinterher doch alles in der Öffentlichkeit, und damit nicht der Eindruck entsteht, man sei von den ehernen Grundsätzen der Initiative abgewichen, wird das Fernsehen geprügelt.

Als Ombudsmann habe ich zu prüfen, ob der Film Normen des Radio- und Fernsehgesetzes verletzt hat. Wurde eine Gruppe oder eine Person diskriminiert? Waren wichtige Fakten nicht bekannt? Wurden Fakten falsch dargestellt? Wurde das Publikum bewusst manipuliert? Ich muss feststellen, dass all dies nicht der Fall war, sondern das Karin Bauer – einmal mehr – eine Liebeserklärung an die direkte Demokratie und an die parlamentarischen Prozesse abgegeben hat, versehen mit einigen Warnsignalen. Ich kann daher der vorgetragenen Kritik an diesem Film in keiner Weise folgen.

G. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] http://www.srf.ch/sendungen/dok/sendungen

[2] Die Beanstanderin spielt auf das Radio- und Fernsehgesetz an, wo im Artikel 4, Absatz 1 steht: „Die Sendungen haben insbesondere die Menschenwürde zu achten, dürfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die öffentliche Sittlichkeit gefährden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.“ https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[3] www.ubi.admin.ch/x/b:580.pdf

[4] https://twitter.com/jungesvp/status/835148680227401730

[5] http://www.srf.ch/sendungen/arena/trumps-krieg-2

[6] https://www.youtube.com/watch?v=8RsD2j2dvTU

[7] https://www.schweizamwochenende.ch/politik/keine-kontingente-buergerliche-vor-einigung-131066311 ; http://www.50plusoutinwork.ch/cms/images/Nachrichten_-_Sonntagszeitung_Blcoher.pdf

[8] http://www.tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung/Blochers-wiederholte-Kehrtwendung/story/13304474

[9] https://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis413t.html

[10] www.ubi.admin.ch/x/b_650pdf , Vgl. auch : Roger Blum : Unseriöser Journalismus ? Beschwerden gegen Radio und Fernsehen in der Schweiz. Konstanz: UVK 2015, S. 80-83. Film: https://www.srf.ch/play/tv/dok/video/die-svp-schweiz-ein-jahr-unterwegs-mit-den-rechtskonservativen?id=c914c765-9ea1-4a54-83cc-880c6a61415d

[11] https://www.srf.ch/news/schweiz/das-zaudern-der-svp

[12] https://www.srf.ch/sendungen/schawinski/roger-schawinski-im-gespraech-mit-andreas-glarner

[13] http://www.pewresearch.org/

[14] http://www.swissfilms.ch/de/film_search/filmdetails/-/id_film/723757811

[15] „Zu hart am Wind“ in: „Weltwoche“ 2017/9, S. 30/31.

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Bild von Ombudsmann stützt DOK-Film «Inside Bundeshaus»

Ombudsmann stützt DOK-Film «Inside Bundeshaus»

Ombudsmann Roger Blum behandelte eine Beanstandung des DOK-Films «Inside Bundeshaus» vom 9. Februar 2017. Eine Fernsehzuschauerin moniert, dass dem Vater von Andreas Glarner darin eine Plattform geboten worden sei, um rassistische und diskriminierende Aussagen machen zu können. Der Ombudsmann kann die Beanstandung nicht unterstützen. Er kann jedoch auch die gegenteilige, bei ihm eingegangene, Kritik nicht teilen, wonach der Film die SVP absichtlich schlecht darstelle.

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Ombudsmann stützt DOK-Film «Inside Bundeshaus»

Ombudsmann Roger Blum behandelte eine Beanstandung des DOK-Films «Inside Bundeshaus» vom 9. Februar 2017. Eine Fernsehzuschauerin moniert, dass dem Vater von Andreas Glarner darin eine Plattform geboten worden sei, um rassistische und diskriminierende Aussagen machen zu können. Der Ombudsmann kann die Beanstandung nicht unterstützen. Er kann jedoch auch die gegenteilige, bei ihm eingegangene, Kritik nicht teilen, wonach der Film die SVP absichtlich schlecht darstelle.

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Bild von «DOK»-Film über die «Hüslischweiz» erzeugt Emotionen

«DOK»-Film über die «Hüslischweiz» erzeugt Emotionen

Ombudsmann Roger Blum hatte zwei Beanstandungen des «DOK»-Films «Hüslischweiz ohne Ende» vom 8. Dezember 2016 zu behandeln. Während ein privater Beanstander sich vor allem am Wort «Hüsli» stört, beanstandet der Hauseigentümerverband den ganzen Film als einseitig. Ombudsmann Roger Blum kann beide Beanstandungen nur teilweise unterstützen.

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