SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Börsen-Berichterstattung bei «Tagesschau» und «Echo der Zeit» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 21. Februar 2017 haben Sie die Börsen-Berichterstattung bei «Tagesschau» und «Echo der Zeit» beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Schon seit einiger Zeit nerven mich die unkorrekten Angaben zu den Börsen-Resultaten, und zum Dow Jones im Speziellen. Hier mein Anliegen:

Tagesschau (im Speziellen: die 18h Tagesschau vom 20.2.2017)

Hier sagte der Sprecher beim Thema „Börse“ (sinngemäss): „Die Wallstreet endet bei ausgeglichenem Stand“.

Das war für mich absolut unkorrekt und irreführend, nämlich: die ganze Wirtschaftswelt wusste, dass Wallstreet wegen des „President Days“ am 20.2.2017 geschlossen war.

Fernsehen SRF wusste von dieser Tatsache offenbar nichts. Das ist für mich unprofessionell und nicht akzeptierbar.

Echo der Zeit

Hier wird allabendlich auf die Börse hingewiesen. Sowohl um 18h wie auch um 19h wird dabei irrtümlich gesagt (sinngemäss): „Die Börse in New York schliesst (z.B.) unverändert“.

Richtig müsste es heissen: „Die Börse in New York verzeichnet – 4 Stunden vor Börsenschluss – ein Minus von (z.B.) 0,6%“. Merke: 18h= 4 Stunden, 19h= 3 Stunden.

Sie mögen einwenden, das seien Spitzfindigkeiten. Aber dem ist nicht so. Ich erwarte von SRF mehr Präzision, denn z.B. bei eidgenössischen Wahlen verkündet man – 5 Stunden vor Endauszählung – auch nicht ein angebliches „End“-Resultat. Gerne hoffe ich, dass mein Input seinen Niederschlag in der Berichterstattung finden wird.

B. Ihre Beanstandung wurde den zuständigen Redaktionen zur Stellungnahme vorgelegt. Die Antworten von Herrn Franz Lustenberger, Redaktion Tagesschau und Herrn Roman Mezzasalma, Redaktionsleiter Nachrichten/Info 3/Teletext finden Sie anschliessend aufgeführt.

Herr Lustenberger äussert sich wie folgt:

Mit Mail vom 21. Februar beanstandet Herr X die Meldung über die Entwicklung an den Aktien- und Devisenmärkten in der 18-Uhr-Tagesschau vom 20. Februar. Es geht um den Dow-Jones-Index an der New Yorker Börse. Die Tagesschau habe von einem ausgeglichenen Stand gesprochen, obwohl die Börsen in den USA an diesem Tag wegen eines Feiertages geschlossen waren.

Transkription

Die Tagesschau-Sendungen von 18 Uhr sind im Internet nicht abrufbar, sie können nur über das sogenannte Logdepot im SRF-internen Intranet angesehen werden. Da der Fall aus unserer Sicht einfach ist, wird im Folgenden die beanstandete Textstelle transkribiert.

((IN))“An der Schweizer Börse war es heute ruhig,

((Grafik)) der SMI hat 0,1 Prozent höher geschlossen. In den USA der Dow Jones momentan bei ausgeglichenem Stand. Der Euro kostet 1 Franken 0645. Der Dollar 1.0024.“

Zu sehen war eine Grafik, unter anderem mit den Zahlen. Dow Jones 20‘624; +/- 0 Prozent.

President’s Day

Herr X stellt in seiner Beanstandung richtig fest, dass an besagtem Montag in den USA wegen des President’s Day nicht gehandelt wurde.

Die Tagesschau zeigt am Montag den Schlussstand vom Freitag der Vorwoche, logischerweise mit Null-Veränderung, da wegen des Feiertags gar kein Handel stattfand.

Die Information der Tagesschau bildet den Börsentag, 22. Februar, in diesem Punkt nicht korrekt ab.

Man hätte den Schlussstand vom Freitag ohne Veränderung zeigen können (im Sinne der gewohnten Vollständigkeit und Kontinuität) – der Hinweis auf den Feiertag hätte aber unbedingt dazu gehört.

Oder – die bessere Variante – man hätte auf den Dow Jones in der Grafik ganz verzichten sollen und im Text einen Halbsatz zum Feiertag machen können.

Konsequenzen

Herr X ärgert sich zu Recht über den Fehler. Das macht die Redaktion der Tagesschau im Nachhinein auch, handelt es sich doch um einen vermeidbaren Fehler. Am Redaktionstisch wurde an der Morgensitzung noch erwähnt, dass in den USA Feiertag sei. Man hat darüber kurz gesprochen; an die Börsenzahlen in der 18-Uhr-Sendung aber nicht mehr gedacht.

Die Tagesschau bemüht sich sehr um die Vermeidung von Fehlern; seit einigen Jahren hat sie einen eigentlichen „Korrektur“-Dienst eingeführt, der Fakten checkt, die Schreibweise von Namen und geographischen Bezeichnungen überprüft und auch Grafiken anschaut. Fehler passieren bei Routineangelegenheiten am ehesten. Eine Nullveränderung an den Finanzmärkten sollte automatisch die Alarmglocken schrillen lassen (kann das wirklich sein?). Den Einwand der Spitzfindigkeit machen wir nicht; die Tagesschau bemüht sich um Genauigkeit in allen Details.

Fazit

Die von Herr X beanstandete Meldung zur Börse in New York am Montag 20. Februar war nicht korrekt. Die Beanstandung ist uns Ansporn, noch genauer gegenzulesen um Fehler zu vermeiden.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.

Herr Roman Mezzasalma hält fest:

Herr X beanstandet die Börsenberichterstattung im Nachrichtenüberblick des „Echo der Zeit“ und schreibt, wir sagten (sinngemäss) „Die Börse in New York schliesst (z.B.) unverändert.“ Herr X regt an, wir sollten sagen „vier Stunden vor Börsenschluss“.

Die Börsendaten werden von den Nachrichtenmoderatorinnen und –moderatoren ab einem minütlich aufdatierten Bildschirm mit computergeneriertem Text gelesen. Um 18 Uhr und 19 Uhr ist der Börsenbildschirm so programmiert, dass er beispielsweise folgenden Wortlaut anzeigt:

„Die Börsendaten von SIX Financial Information:

Der Swiss Market Index schliesst bei 8 655 Punkten, PLUS 0,2 Prozent.

Der Dow Jones Index in New York steigt um 0,4 Prozent.

Der Euro wird zu 1. Franken 07 39 gehandelt,

der Dollar zu 1. Franken 01 08.“

Gewisse Textelemente werden automatisch von der Computer-Applikation angepasst, abhängig davon, ob die Kursveränderungen positiv oder negativ, die Börsen offen oder geschlossen sind.

Dass wir, wie Herrn X schreibt, im „Echo der Zeit“ generell fälschlicherweise davon sprechen, die Börse in New York schliesse bei einem bestimmten Kurs, kann ich absolut ausschliessen. Eine Analyse dieser Frage mit den Software-programmierern hat ergeben, dass es einzig in einem unwahrscheinlichen Pannenfall – nämlich dann, wenn die Datenleitung zur Datenlieferantin während längerer Zeit unbemerkt unterbrochen würde – geschehen könnte, dass den Moderatoren um 18 oder 19 Uhr der Satz „Die Börse in New York schliesst ...“ angezeigt werden könnte. Allerdings würde es sich dabei um einen äusserst seltenen Ausnahmefall handeln, der durch den veralteten Zeitstempel von den Moderatoren eigentlich entdeckt werden müsste.

Die Anregung von Herr X, die verbleibende Handelszeit in Stunden auch noch zu erwähnen, lässt sich technisch leider nicht ohne unverhältnismässigen Aufwand umsetzen. Der Grund dafür liegt darin, dass die Zeitdifferenz zwischen der Schweiz und New York über das Jahr gesehen nicht konstant bei sechs Stunden liegt, da Beginn und Ende der Sommerzeit nicht übereinstimmen. Gleichzeitig sind wir, um möglichst aktuelle Kursangaben machen zu können, darauf angewiesen, die Börsendurchsagen zu automatisieren.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Beurteilung der Sendungen.

Herr Lustenberger hält in seiner Stellungnahme zur Entwicklung an den Aktien- und Devisenmärkten in der 18-Uhr-Tagesschau vom 20. Februar fest, dass den Verantwortlichen ein Fehler unterlaufen ist. Dieser ist umso ärgerlicher, weil an der Morgensitzung am Redaktionstisch noch darüber gesprochen wurde, dass in den USA Feiertag sei. Im Tagesablauf ging diese Tatsache dann allerdings vergessen, was zu der von Ihnen beanstandeten Fehlinformation führe. Wie Herr Lustenberger glaubhaft versichert, setzt die «Tagesschau» alles daran, Fehler zu vermeiden. Diese können – wie hier bei einer Routineangelegenheit – trotzdem einmal vorkommen. Ihre Beanstandung trägt daher sicher weiter zur Qualitätssicherung bei.

Bei der Börsenberichterstattung im Nachrichtenüberblick des «Echo der Zeit» verhält es sich anders. Hier werden die Börsendaten von den Nachrichtenmoderatorinnen und –moderatoren ab einem minütlich aufdatierten Bildschirm mit computergeneriertem Text abgelesen. Fehler sind dabei praktisch ausgeschlossen. Die Erwähnung der verbleibenden Handelszeit wäre nur durch einen unverhältnismässigen Aufwand zu bewerkstelligen. Insofern muss man hier die minime Unschärfe hinnehmen.

Abschliessend kann ich Ihre Beanstandung, was die 18-Uhr-Tagesschau vom 20. Februar 2017 anbelangt, unterstützen, den Börsenbereich des «Echo der Zeit», jedoch nicht.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Manfred Pfiffner stv. Ombudsmann

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