SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

SRF News über «Die seltsamen Tode der Putin-Kritiker» beanstandet

4696
Mit Ihrer E-Mail vom 3. März 2017 beanstandeten Sie, dass ein Kommentar von Ihnen zum Beitrag «Die seltsamen Tode der Putin-Kritiker» auf SRF News vom 27. Februar 2017 nicht freigeschaltet wurde. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Ich habe die Antwort von SRF News Team auf meine Anfrage wegen der Unterdrückung meines Kommentars erhalten.[1]

Da ich mit dieser Antwort nicht einverstanden bin, erhebe ich Beschwerde dagegen, denn meiner Meinung nach enthält mein Kommentar durchaus einen Bezug zum Artikel "Die seltsamen Tode der Putin-Kritiker", da auch er wie die Apostrophierung von Dr. Daniele Gansers Aussagen als eine Verschwörungstheorie angesehen werden kann.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Kommentar von mir zensuriert wird. Ich denke, dass die Zensur in der Schweiz schon längst abgeschafft wäre, aber da scheine ich mich zu irren.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Mark Livingston, Redaktionsleiter SRF News, schrieb:

„Besten Dank geben Sie uns die Möglichkeit, zur Beanstandung Nr. 4696 von Herrn X Stellung zu beziehen.

Herr X moniert, dass sein Kommentar zum Artikel rund um die ungelösten Todesfälle von Putin-Kritikern unzulässigerweise unterdrückt worden sei.

Auf seine vorgängige Reklamation per Mail hatte ich Herrn X folgende Antwort zukommen lassen:

<Wir haben unser Vorgehen in Bezug auf Ihren Kommentar überprüft – und können durchaus nachvollziehen, dass der Kommentar (es waren insgesamt fünf an der Zahl) nicht veröffentlicht wurde. Denn es handelt sich um eine Bemerkung, die nicht wirklich einen Bezug zum publizierten Thema hat. Damit entspricht der Kommentar nicht unserer Netiquette.>

Sämtliche Kommentare von Herrn X zu diesem Artikel können Sie im nachfolgenden Anhang nachlesen.[2] Der inhaltliche Bezug zum Artikel, auf den sich seine Kommentare beziehen, ist unseres Erachtens nicht gegeben.

Auch gibt es laut unserer Netiquette[3] explizit kein Recht auf Veröffentlichung. Daher möchte ich Sie bitten, die Beanstandung von Herrn X vollumfänglich abzuweisen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Nicht-Publikation. Worum ging es im Text „Die seltsamen Tode der Putin-Kritiker“? Anlass war der zweite Jahrestag der Ermordung des russischen Oppositionspolitikers Boris Nemzow, der in Russland Gedenkveranstaltungen und Demonstrationen hervorrief. Der Beitrag auf SRF News rekapitulierte einige Fälle von Kritikern der russischen Regierungspolitik, die umgekommen sind und bei denen allen nicht klar ist, wer für ihren Tod verantwortlich ist. Sie haben dazu sieben Mal den Satz gepostet: „Machen Sie doch eine Arena-Sendung zu dem Thema. Jonas Projer hat ein feines Gespür für Verschwörungstheorien“. Sieben Mal wurde Ihr Eintrag zurückgewiesen. Ihr Kommentar war reine Polemik, denn Sie unterstellen dem „Arena“-Moderator Jonas Projer, dass er Verschwörungstheoretikern entweder anhängt oder sie hasst, und sie unterstellen zudem, dass die Berichterstattung über unaufgeklärte Todesfälle von Putin-Kritikern Verschwörungstheorien seien. Nun könnte man ganz liberal sein und eine solche Polemik zulassen, denn keine Diskussion ist ganz frei von Polemik. Man kann aber auch wie die Redaktion argumentieren und anhand der Netiquette solche Beiträge zurückweisen. Jede Diskussion bedarf einer gewissen Ordnung. Die Redaktion ist dafür verantwortlich, dass sie nicht ausufert. Da es in diesem Fall hier um einen Grenzfall handelt, schließe ich mich der Redaktion an und erteile Ihrer Beanstandung eine Absage.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] Die Anfrage lautete: „Mein Kommentar vom 27.2. zum online-Artikel "Die seltsamen Tode (sic) der Putin-Kritiker" wurde trotz wiederholten Eingaben nicht gesendet. Er lautete: <Machen Sie doch eine Arena-Sendung zu diesem Thema. Jonas Projer hat ein feines Gespür für Verschwörungstheoretiker. >Damit knüpfte ich an die Sendung der Arena ‚Trumps Krieg‘ an, wo der Moderator (sic) den als ‚umstrittenen Verschwörungstheoretiker‘ apostrophierten Dr. Daniele Ganser in peinlicher Weise angriff.

Daher bitte ich Sie abzuklären, warum mein Kommentar nicht gesendet wurde.“

Darauf antwortete die Redaktion: „Wir haben unser Vorgehen in Bezug auf Ihren Kommentar überprüft – und können durchaus nachvollziehen, dass der Kommentar (es waren insgesamt fünf an der Zahl) nicht veröffentlicht wurde. Denn es handelt sich um eine Bemerkung, die nicht wirklich einen Bezug zum publizierten Thema hat. Damit entspricht der Kommentar nicht unserer Netiquette.“

[2] Vgl. Beilage Kommentare des Beanstanders

[3] http://www.srf.ch/allgemeines/netiquette-und-user-generated-content-ugc

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