SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Sendung «Kassensturz» zu DPD beanstandet I

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Mit Ihrer brieflichen Eingabe vom 27. Februar 2017 beanstandeten Sie (Dynamic Parcel Distribution AG, kurz DPD (Schweiz) AG), die Sendung „Kassensturz“ des Schweizer Fernsehens SRF vom 7. Februar 2017 und dort den Beitrag „Kurier-Fahrer klagen an: Miese Löhne und enormer Zeitdruck“[1]. Die formalen Anforderungen an eine Beanstandung sind erfüllt. Ich kann daher darauf eintreten. Sie liessen sich anwaltlich vertreten. Ihre rechtliche Vertretung hat daher im Folgenden das Wort.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Am 7. Februar 2017 strahlte der Kassensturz den Beitrag ‚Kurier-Fahrer klagen an: Miese Löhne und enormer Zeitdruck‘ aus. Der Beitrag portraitiert einen Tourenunternehmer, Pero S . , der vom Kassensturz einen Tag lang auf einer Tour begleitet wird und der angebliche Missstände bei DPD kritisiert . Der Beitrag verletzt in verschiedener Hinsicht das Wahrheitsgebot und ist deshalb angreifbar. Verletzt wird vornehmlich das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Art . 4 Abs. 2 RTVG . Obwohl meine Mandantschaft vor Veröffentlichung des Bei trags Stellung zu diversen Fragen hat nehmen können, sind zahlreiche deren Argumente im Beitrag unberücksichtigt geblieben oder so platziert worden, dass sie beim Durchschnittszuschauer nicht im Zusammenhang mit einem Vorwurf und nicht nachhaltig zur Kenntnis genommen werden können.

Der Kassensturz erlaubt in seinem Beitrag dem Tourenunternehmer Pero S. DPD während rund 15 Minuten (was im Fernsehen eine lange Zeit ist) zu kritisieren. Pero S. ist bei DPD negativ aufgefallen, weshalb ihm meine Mandantin im Dezember 2015 das Vertragsverhältnis gekündigt hatte. Pero S . fiel namentlich wegen Qualitätsmängel und unangemessenem Verhalten auf. Er trat im Depot, in dem die Pakete vor der Auslieferung bereitstehen, oftmals sehr aggressiv auf, was u. a. zu Ausfälligkeiten gegenüber seinen Mitarbeitenden und weite ren Anwesenden wie Lagermitarbeiter , DPD-Mitarbeiter etc. führte . Des Öfteren warf er bewusst Pakete auf den Boden oder aus drei Meter Distanz in das Tourenauto , was den Inhalt der Pakete beschädigen kann . Einige Pakete von Privatempfängern hat er mutwillig zertrümmert. Ebenso ging er mit dem Scanner für die Tourenplanung unsorgfältig um und schmiss diesen auch mal an die Wand des Depots . Oftmals hat er Pakete in Pickup Shops vereinbarungswidrig nicht abgeholt oder nur dann abgeholt , wenn er wollte. Weisungen vom Depot ignorierte er und auch bei DPD-Kunden liess er seinem Unmut freien Lauf, was das Fass schliesslich zum Überlaufen brachte.

Der Kassensturz-Beitrag erweckt den Eindruck , Pero S. führe als Einzelunternehmer , also als 1-Mann-Betrieb , sein Tourenunternehmen und fahre jeden Tag selber Pakete aus. Dieser Eindruck ist falsch . Pero S . führte einen Tourenbetrieb mit rund 10 Mitarbeitenden . Ein Betrieb mit rund 10 Mitarbeitenden funktioniert gemäss der Erkenntnisdaten me i ner Klientschaft gut, wenn man standardgemäss organisiert ist. DPD hält mit zahlreichen 10-Mann­Betrieben Zusammenarbeitsverträge und weiss, dass man als Betreiber eines entsprechenden Tourenbetriebs ein durchaus gutes Einkommen generiert . Bei DPD war indessen bekannt, dass Pero S . seine Mitarbeitenden schlecht behandelte und oftmals deren Löhne nicht ausbezahlte. Häufig erschien er am Morgen im Depot und verliess dieses nach kurzer Zeit noch vor seinen Fahrern wieder. Er machte regelmässig um 12 : 00 Feierabend. Pero S. fuhr selber selten Pakete aus, sondern wachte als Inhaber über die Organisation seines Betriebes und über seine Mitarbeitenden . Sein Betrieb ist zwischenzeitlich und deutlich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit DPD Konkurs gegangen - eine Mitschuld von DPD am Konkurs, wie auf der Website SRF suggeriert wird , wird hier in aller Deutlichkeit zurückgewiesen . Im Gegensatz zu zahlreichen vergleichbaren Tourenunternehmen hatte es Pero S . schlicht nicht im Griff, seinen Betrieb professionell zu führen . Es befremdet meine Klientschaft, dass ein Mann, der im Umgang mit eigenen Mitarbeitern und gegenüber seinem Auftraggeber nachweislich negativ aufgefallen und deshalb ein Glaubwürdigkeitsproblem hat , eine Plattform von 15 Minuten erhält um zu lamentieren, was bei DPD angeblich alles nicht recht sein soll .

Nebst Pero S. kommt auch ein ehemaliges Kadermitglied von DPD , das anonym bleiben will, zu Wort. Die Filmaufnahmen, die Stimme des Mannes und sein Goldschmuck lassen erkennen , dass es sich dabei um Herrn X handelt. Dieser war während 18 Jahren für DPD tätig. Er verantwortete die Kontrolle und Vergütung der Tourenunternehmer , d . h. dass er selbst für allfällige Missstände mitverantwortlich ist. Er kündete sein Arbeitsverhältnis Ende Januar 2016 aus eigenem Antrieb und verliess das Unternehmen im April 2016 , wurde aber nach kurzer Zeit bei DPD wieder vorstellig und bat um eine erneute Anstellung. Mangels freier Stellen konnte dem Wunsch von Herrn X nicht entsprochen werden . Daraufhin hat Herr X mehrmals mit DPD telefonisch Kontakt aufgenommen, ihn zu einer Wiedereinstellung gedrängt und ihm schliesslich gedroht, dass er < alles tun werde, damit DPD schliessen müsse. >

Die Kritik von Herrn X bezieht sich vornehmlich auf das System von DPD. Mit keinem Wort wird aber dieses System im Kassensturz-Beitrag erläutert. Unterschlagen wird, dass das Auftragssystem, in dem meine Mandantin tätig ist, durchaus eine wettbewerbsfördernde Seite hat und das KMU-Unternehmertum in der Schweiz stützt und fördert . Das Tourenunternehmermodell von DPD ist historisch gewachsen. DPD entstand aus einem Zusammenschluss von vielen kleinen Unternehmen. Durch die Möglichkeit zu unternehmerischer Selbstständigkeit ist eine grosse Zahl von kleineren und mittleren Unternehmen entstanden und es wurden zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen. DPD selbst betreibt Sortieranlagen und Lagerung, stellt IT-Infrastruktur, Marketing, Verkauf und Administration sicher . Der Transport der Pakete wird im Auftragsverhältnis an verschiedene Transportunternehmen nach geografischen Gebieten vergeben. Es bestehen langjährige Geschäftspartnerschaften, welche für beide Seiten von wirtschaftlichem Erfolg geprägt sind [2]. Die durchschnittliche Zeit einer Zusammenarbeit über alle Tourenunternehmer-Verträge in der Schweiz beträgt aktuell 10 Jahre, die längste Vertragsdauer liegt bei fast 20 Jahren. Es gibt immer wieder Fahrer, welchen es gelingt, selber einen Transportbetrieb zu gründen und damit erfolgreich als selbstständige Unternehmer tätig zu sein (so z . B . Viti Transporte: 10 Jahre war Djevit Rasimoski als Fahrer bei DPD; seit 2015 ist er erfolgreicher Tourenunternehmer mit 8 Angestellten.[3]

Es ist ein Einfaches, unzufriedene ehemalige Mitarbeitende zu finden, die über ein grösseres Unternehmen lästern. Unter dem Aspekt des Sachgerechtigkeitsgebotes (Art. 4 Abs. 2 RTVG) ist ein einseitiges Schlechtreden indessen nicht erlaubt , insbesondere wenn Sachverhalte unvollständig dargestellt und Gegenmeinungen marginalisiert werden . Im Einzelnen:

  • Zunächst befremdet es, dass das Filmmaterial, welches im April oder März 2016 an­ gefertigt worden ist (im Filmbeitrag heisst es, die Aufnahmen seien im April 2016 entstanden, im Text auf der Website heisst es demgegenüber, die Aufnahmen seien im März 2016 erstellt worden) erst 10 Monate später, d.h. im Februar 2017, am Fernsehen ausgestrahlt wird. Dass ein verfälschter Sachverhalt mittels Protagonisten (Pero S . und Herr X) dargestellt wird , die nachweislich ein Glaubwürdigkeitsproblem haben , ist verfehlt und verletzt das Sachgerechtigkeitsgebot.
  • Die vom Kassensturz kommunizierten Honorarvergütungen sind grösstenteils falsch (Verletzung des Wahrheitsgebotes) und viel zu niedrig angesetzt. Die korrekten Zahlen kommuniziert meine Mandantschaft - wie diese im Vorfeld der Ausstrahlung dem Kassensturz mitgeteilt hatte - mit Blick auf das Geschäftsgeheimnis nicht öffentlich. Die Honorarvergütungen sind höher als vom Kassensturz behauptet und berechnen sich nach Gebiet, Grösse , Gewicht und Service. Die Höhe der Honorarvergütungen ermöglichen klarerweise die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem sozialpartnerschaftlich ausgearbeiteten Gesamtarbeitsvertrag KEP & Mail. Wenn ein Beitrag mit Zahlen untermauert wird, ist aus journalistischer Sicht sicherzustellen, dass die kommunizierten Zahlen stimmen. Es gäbe vorliegend zahlreiche andere Tourenun ternehmer, die hätten angefragt werden können und welche die kommunizierten Zahlen hätten korrigieren können .
    • Im Beitrag wird suggeriert, meine Mandantschaft dulde und fördere Unterschriftenfäl­ schungen. Der Vorwurf wird in der Sequenz 8:26 erhoben. Das Korrektiv, dass meine Mandantschaft keine Unterschriftenfälschungen dulde und diese als strafbare Handlung erachte, wird erst in der Sequenz 11:00 gesagt. Ganze 2,5 Minuten lang wird das Thema Unterschriftenfälschungen aus Sicht der Kritiker behandelt. Das Korrektiv in Sequenz 11 : 00 wirkt nach mehr als zweieinhalb langen Fernsehminuten wie eine Alibiübung und bleibt ohne Fernseh-Wirkung. Die Meinungsbildung wird zudem beeinflusst, wenn mit dem Stilelement gearbeitet wird, Tourenfahrer würden ‚ verspottet ‘, wenn sie abends zu viele Pakete zurückbringen wegen fehlenden Unterschriften (vgl. Sequenz 8 : 52).
    • Des Weiteren wird im Beitrag suggeriert, dass DPD keine Pausen erlaube, 12- Stunden-Tage fordere und die Fahrer ausbeute (man habe nicht einmal Zeit, ein Mittagessen einzunehmen oder eine reguläre Toilette aufzusuchen). Meine Klientschaft verwahrt sich in aller Form gegen solche unsubstantiierten Pauschalunterstellungen. Solcherlei Unsinn - anders kann man diese Unterstellungen nicht benennen - entbehrt nicht nur jeglicher Grundlage, sondern dient als Stilmittel dazu , DPD anzuschwärzen und verächtlich zu machen. Der Einsatz des Stilmittels dient hier dem Zweck, vom Sachthema abzulenken, und hat schliesslich zur Folge, dass der Beitrag mit einer Suggestivwirkung unterlegt wird, um die Meinung der Zuschauerinnen und Zuschauer in eine spezifische Richtung zu lenken - zuungunsten von DPD.
    • Paketmenge je Fahrzeug , Arbeitseinsatz der Fahrer, Pausen und Löhne bestimmen die Tourenunternehmer als selbständige Unternehmer selber . Die im Kassensturz­Beitrag erwähnten Scanner dienen der Routenoptimierung und sind ein Hilfetool für die Tourenunternehmer. Die Wahl der Tourengeschwindigkeit geben die Tourenun­ ternehmer selber in den Scanner ein. All das wird im Beitrag des Kassensturz indessen verschwiegen. Vielmehr wird im ganzen Beitrag suggeriert, die Tourenfahrer stünden zu meiner Mandantschaft in einem ungebührlichen Abhängigkeitsverhältnis . Diesen Vorwurf erhebt der Moderator bereits zu Beginn in seiner Anmoderation. Diese Unterstellung ist überrissen. In der Arbeitswelt gibt es immer Abhängigkeitsverhältnisse . Dass diese bei DPD ungebührlich sein sollen, entbehrt jeglicher Grundlage. Die Tourenunternehmer kooperieren im Rahmen von Auftragsverträgen mit DPD , womit eben gerade die Selbständigkeit der Tourenunternehmer gesichert ist und Unternehmertum gefördert werden kann . Es bestehen keine Abhängigkeiten , die einen Tourenunternehmer zwingen, für meine Mandantschaft zu arbeiten .

Aufgrund des Gesagten ergibt sich, dass der Kassensturz mit seinem Beitrag vom 7. Februar 2017 das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Art. 4 Abs. 2 RTVG verletzt hat. Ein TV­Beitrag lebt gemeinhin von den Stimmungen , die im Beitrag verbreitet werden . Das einseitige Lamentieren zweier Personen, deren Glaubwürdigkeit fraglich ist, verletzt das Gebot der Wahrhaftigkeit und beeinflusst damit die freie Meinungsbildung.

Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Professor Blum, um Ihre Einschätzung als Ombudsmann SRF. Bei allfälligen Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Ursula Gabathuler, Redaktionsleiterin der Sendung „Kassensturz“, schrieb:

„Zur Beanstandung von DPD (Schweiz) AG gegen den ‚Kassensturz‘-Beitrag vom 7. Februar 2017 zum Thema «Missstände bei DPD» nehme ich gerne Stellung.

‚Kassensturz‘ strahlte den Beitrag über DPD in der Sendungs-Rubrik ‚Undercover‘ aus. Bewusst entschied sich die Redaktion für das TV-Format der Reportage . Der Reporter ist zwingend vor Ort und dokumentiert, was er erlebt. Er nimmt die Zuschauer sozusagen auf eine Reise mit, in unserem Fall auf die Tagestour eines DPD-Kuriers, und lässt sie auf diese Art ein Ereignis miterleben. Durch Konkretes soll Allgemeines sichtbar gemacht werden.

Gerne nehmen wir zu den konkreten Vorwürfen Stellung:

Zum Vorwurf betreffend Ausstrahlungstermin

Philippe Odermatt begleitete Subunternehmer Pero Samardzic auf seiner Tour in Chur und Umgebung am Dienstag, 29. März 2016. Dass ‚Kassensturz‘ die Reportage erst Anfang Februar 2017 ausstrahlte, hat verschiedene Gründe.

Seit Jahren melden sich immer wieder vereinzelte DPD-Kuriere bei ‚Kassensturz‘ und klagen über die prekären Arbeitsbedingungen. ‚Kassensturz‘ versuchte mehrmals, mit einem dieser Kurierfahrer mitzufahren, jedoch erfolglos. Weder ein Subunternehmer noch ein Kurier traute sich, den Reporter Philippe Odermatt mit auf seine Tour zu nehmen. Zu gross war jeweils die Angst, im Anschluss den Auftrag von DPD und damit die Existenz zu verlieren. Anders bei Pero S. Sein Vertragsverhältnis mit DPD endete nach knapp 20 Jahren Ende März 2016. ‚Kassensturz‘ konnte ihn an einem seiner letzten Arbeitstage begleiten. Im Übrigen an einem Tag, Dienstag nach Ostern, an welchem weniger Pakete auszuliefern waren als üblich.

Alle im Beitrag gezeigten Darstellungen und erhobenen Vorwürfe liess ‚Kassensturz‘ zwischen Drehtermin Ende März 2016 und Ausstrahlung vom 7. Februar 2017 durch weitere Quellen prüfen und bestätigen. Es sind dies aktive und oder ehemalige DPD-Kuriere, DPD-Mitarbeiter, sowie Subunternehmer (5.1 Quellenprüfung, Publizistische Leitlinien SRF).

All diese Personen wurden in der Reportage jedoch weder erwähnt noch gezeigt, da sonst der Quellenschutz nicht mehr garantiert gewesen wäre. Diese weiteren Recherchen waren sehr zeitaufwändig und verzögerten immer wieder den Ausstrahlungstermin. An dieser Stelle möchten wir betonen, dass ‚Kassensturz‘ am Montag und Dienstag vor der Ausstrahlung nochmals aktive DPD-Kuriere und Subunternehmer kontaktierte, um alle im Beitrag erhobenen Vorwürfe zum zweiten Mal bestätigen zu lassen und um sicherzugehen, dass das Gezeigte immer noch Gültigkeit hat. Im Übrigen fand der Drehtermin mit dem in der Reportage gezeigten ehemaligen Kadermitglied von DPD erst im Januar 2017 statt. «Kassensturz» publiziert einen Beitrag erst, wenn auch wirklich alle Fakten beisammen und mehrmals durch unabhängige Quellen bestätigt sind.

Zum Vorwurf betreffend Glaubwürdigkeit der Protagonisten

Auf die Vorwürfe betreffend Glaubwürdigkeit der beiden Protagonisten geht ‚Kassensturz‘ nicht im Detail ein. Die Schilderungen sind jedoch übertrieben, ungenau oder entsprechen schlicht nicht der Wahrheit. An dieser Stelle sei nur erwähnt, dass beide Protagonisten sehr lange Zeit, Pero Samardzic knapp 20 Jahre und das ehemalige Kadermitglied 18 Jahre, für DPD tätig waren. ‚Kassensturz‘ lagen vor dem Ausstrahlungstermin verschiedene Dokumente von Subunternehmer Pero Samardzic vor, beispielsweise auch das Kündigungsschreiben des Unterfrachtvertrages vom 28.12.2015 und die Begründung von DPD Schweiz.

Im Übrigen erwähnt ‚Kassensturz‘ bei Timecode 03:42, dass Pero Samardzic – wie alle, die für DPD tätig sind – als selbständiger Unternehmer im sogenannten Auftragsverhältnis arbeitete. Bei Timecode 04:08 erwähnt ‚Kassensturz‘ explizit, dass der Subunternehmer acht Angestellte beschäftigt. Von einem Einzelunternehmen oder Ein-Mann-Betrieb war nie die Rede.

Die Reaktionen nach der Ausstrahlung der Reportage waren gross. Im Forum zur Reportage bestätigten etliche weitere ehemalige und aktive DPD-Mitarbeiter die in der Reportage geschilderten Arbeitsbedingungen. Zudem meldeten sich erneut weitere DPD-Kuriere auf der Redaktion und bestätigten ebenfalls den gezeigten Arbeitsalltag.

Zum Vorwurf betreffend Honorarvergütung

Die Vergütungen von Fr. 2.20 pro Stopp und Fr. 0.70 pro Paket sind der Preis, den Pero Samardzic für seine Arbeit bzw. Tour an diesem Tag erhielt. Weitere Subunternehmer und andere Quellen bestätigten diese Vergütungen. Zudem liegt ‚Kassensturz‘ eine weitere Tour-Abrechnung eines anderen Subunternehmers von DPD vor, in welcher ebenfalls diese Vergütungen aufgelistet sind. Diese Abrechnung ist sehr detailliert. Sie kann nicht veröffentlicht werden, da ansonsten die Informationsquelle nicht mehr geschützt ist.

Selbstverständlich konfrontierte ‚Kassensturz‘ vor Ausstrahlung der Reportage die Verantwortlichen von DPD auch mit diesen Fakten. DPD bestritt die Zahlen, wollte aber aus Gründen des Geschäftsgeheimnisses keine konkrete Zahlen bekannt geben. Diese Stellungnahme von DPD gab ‚Kassensturz‘ auch so in der Abmoderation wieder.

Zum Vorwurf betreffend Unterschriftenfälschung

‚Kassensturz‘ berichtete zum Thema Unterschriftenfälschung bei DPD bereits im Jahre 2015, gleich mehrmals (am 19. Mai 2015 und am 16. September 2015). Darin klagten verschiedene Konsumenten, DPD-Kuriere hätten ihre Unterschriften auf den Zustellbelegen gefälscht und zum Teil die Pakete gar nicht abgeliefert. Das Problem besteht offenbar auch heute noch. Der langjährige Subunternehmer Pero Samardzic erwähnt es beiläufig in der Reportage. Das ehemalige DPD-Kadermitglied bestätigt, dass die Verantwortlichen von DPD sich der Sachlage bewusst seien. Auch zum Thema Unterschriftenfälschen äusserten sich vor der Ausstrahlung gegenüber ‚Kassensturz‘ weitere DPD-Kuriere.

Die Tatsache, dass im Abmahnungsformular von DPD Unterschriftenfälschung als eigene Rubrik aufgeführt wird, zeigt deutlich, dass DPD sich dieser Problematik bewusst ist. Im Übrigen lässt DPD eine bestimmte Anzahl Fehler bzw. Punkte zu – und dazu gehören auch Strafpunkte wegen Unterschriftenfälschung – bevor DPD Schweiz Massnahmen ergreift.

An dieser Stelle bedarf es einer Präzision: Bei Sequenz 08:26 stellt Pero Samardzic das Paket auf eigenes Risiko ab, ohne sogenannte ASG (Abstellgenehmigung). Das heisst, der Kurier stellt das Paket ab OHNE Unterschrift. Er fälscht keine Unterschrift. Das Thema Unterschriftenfälschung erscheint ein erstes Mal erst bei Timecode 10:06. Das ehemalige Kadermitglied bestätigt das Problem und erläutert, weshalb die Kuriere dies tun würden. Nach einer Minute kommt die Stellungnahme von DPD zu diesem Vorwurf (Timecode 11:00).

Zum Vorwurf betreffend lange Arbeitszeiten und keine Pausen

Reporter Philippe Odermatt war mit Pero Samardzic einen ganzen Tag lang unterwegs. Von 05.00 Uhr morgens bis 16.15 Uhr am Nachmittag. Die Reportage endet in einem Wohnquartier in Chur. Der Arbeitstag von Pero Samardzic war jedoch noch nicht zu Ende. Der Kurier musste nochmals ins Depot nach Vilters fahren, um die eingesammelten Pakete abzugeben. Für Hinfahrt und Arbeit im Depot benötigte der erfahrene Subunternehmer mindestens noch eine Stunde. Somit arbeitete Pero Samardzic an diesem Tag ziemlich genau 12 Stunden, ohne Pause. Wie oben bereits erwähnt, war die zu verteilende Paketmenge an diesem Tag geringer als sonst.

Auch die langen Arbeitstage, meistens ohne Pausen, bestätigten vor dem Ausstrahlungstermin verschiedene weitere DPD-Kurierfahrer und Subunternehmer. Hinzu kommen die vielen Reaktionen im Forum und die weiteren Zuschriften von DPD-Kurierfahrern nach Ausstrahlung der Reportage. Im Übrigen seien lange Arbeitszeiten ein Branchenproblem, erwähnte nicht zuletzt auch der Gewerkschafter der Syndicom in der Reportage.

Es kommt auch nicht von ungefähr, dass Kurierfahrzeuge ausschliesslich Lieferwagen unter 3,5 t sind, da für diese Fahrzeugkategorie die Arbeits- und Ruhezeitverordnungen nicht gelten.

DPD (Schweiz) schreibt, dass die Subunternehmer die Paketmengen, Pausen und Löhne der Fahrer selber bestimmen. Etwas anderes sagt ‚Kassensturz‘ auch nicht. Doch die finanziellen und zeitlichen Rahmenbedingungen, die DPD Schweiz den Subunternehmern setzt, sind so eng, dass ohne lange Arbeitszeiten und überladene Autos für die Subunternehmer die Rechnung offenbar noch weniger aufgeht.

Zum Vorwurf betreffend Abhängigkeit

In der Reportage zeigt ‚Kassensturz‘ deutlich an einigen Beispielen das Abhängigkeitsverhältnis der Subunternehmer auf. Beispielsweise müssen die Fahrzeuge mit dem DPD-Logo beschriftet sein und die Fahrer müssen in DPD-Kleidern arbeiten. Das ist nur ein Beispiel, wie stark DPD seine Einflussnahme auf ihre ‚selbständigen‘ Unternehmer ausübt. Dass ein solch ‚selbständiger‘ Unternehmer am selben Tag mit demselben Lieferwagen zusätzlich Pakete für die Konkurrenz ausliefern kann, ist höchst unwahrscheinlich.

Oftmals leasen die Subunternehmer ihre zahlreichen Lieferwagen. Konkret, sie verschulden sich mehrere Jahre über mehrere Tausend bis mehrere 10‘000 Franken. Ein Ausstieg aus diesen Leasingverträgen ist zwar möglich, bringt aber enorm hohe finanzielle Verluste mit sich. DPD ist sich auch dieser Situation der Subunternehmer bewusst.

Zum Schluss ist noch Folgendes zu erwähnen:

‚Kassensturz‘ konfrontierte DPD rechtzeitig mit sämtlichen Vorwürfen. Während mehrerer Wochen bemühte sich die Redaktion intensiv um ein Interview vor der Kamera mit einer verantwortlichen Person von DPD. Im Sinne der Ausgewogenheit und im Bewusstsein der längeren Reportage betonte ‚Kassensturz‘ mehrmals, dass DPD die Sichtweise und Argumente in einem Fernsehinterview oder auch in einem Studiogespräch viel ausführlicher und besser darstellen könne, als dies durch das Zitieren einer schriftlichen Stellungnahme in Beitrag und Abmoderation möglich ist. Die Verantwortlichen von DPD wussten vor der Ausstrahlung, dass ‚Kassensturz‘-Reporter Philippe Odermatt einen Kurierfahrer auf seiner Tour begleitet hatte. Die Verantwortlichen von DPD haben jedoch ein Interview mit ‚Kassensturz‘ trotz mehrmaligem Nachfragen abgelehnt, was die Redaktion sehr bedauert. Zudem erhielt ‚Kassensturz‘ mehrere Male von DPD innerhalb der von ‚Kassensturz‘ verlangten, grosszügigen Frist keine Antwort, was bei einem international tätigen und so grossen Unternehmen wie DPD erstaunt.

Deshalb bitte ich Sie, Herr Blum, die Beanstandung als unbegründet zurückzuweisen. Vielen Dank.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Und ich wende mich jetzt wieder an die DPD (Schweiz) AG. Der Beitrag in der Sendung „Kassensturz“ ist nach dem Konzept des anwaltschaftlichen Journalismus gestaltet. Das heißt: Er nimmt die Optik des Subunternehmers und Paketverteilers ein, den der Journalist auf seiner Tour begleitet. Das Schweizerische Bundesgericht hält anwaltschaftliche Beiträge für zulässig, sofern sie den darin Beschuldigten Gelegenheit geben, ihre Sichtweise einzubringen. Dabei müssen die unterschiedlichen Positionen nicht ausgewogen zur Darstellung kommen. Es genügt, wenn die Argumente der Angegriffenen einfließen.

Unter diesem Gesichtspunkt war es kurzsichtig von Ihnen, sich nicht einem Interview zu stellen. Das journalistische Interview bietet die Chance, dass der Befragte mit seinem Fachwissen, seiner Berufskompetenz, seiner Persönlichkeit, seiner Überzeugungskraft, seinem Charme, ja allenfalls sogar mit seinem Charisma punkten kann, selbst kann, wenn die Fragen hart und unangenehm sind. Diese Möglichkeit haben Sie ausgelassen. Alle anderen Varianten – keine Stellungnahme, schriftliche Stellungnahme, nachträgliche Beanstandung, Klärung vor Gericht – sind schlechter und korrigieren den Eindruck, den die Reportage ohne Ihr Interview hinterlassen hat, nicht mehr wirklich.

Sie haben zwei Ihrer Vertragspartner gebeten, Ihnen zu bestätigen, dass sie gut mit Ihnen zusammenarbeiten und dass der Bericht im „Kassensturz“ auch ihnen geschadet habe. Dass Sie beiden den gleichen Text zur Unterschrift vorlegten und sich damit selber belobigten, ist etwas peinlich. Ferner haben Sie Ihre Anwältin beauftragt, die Sachgerechtigkeit der Sendung vor allem dadurch in Frage zu stellen, dass die Glaubwürdigkeit der beiden Hauptzeugen untergraben wird.

Als Ombudsmann kann ich nicht überprüfen, ob Ihre Vorwürfe an die Adresse der beiden Hauptzeugen stimmen. Ich gehe mal davon aus, dass etwas dran ist. Es stellt sich aber die Frage, ob deswegen die Kritik an DPD in der Sache wie ein Kartenhaus zusammenfällt. Ich würde meinen: nein. Denn die Redaktion von „Kassensturz“ verfügt über zusätzliche Quellen, die sie schützen muss und die die im Bericht vorgetragene Kritik an Ihrem Unternehmen ebenfalls äußerten. „Kassensturz“ ist also journalistisch richtig vorgegangen, indem die Redaktion mit dem Bericht erst auf Sendung ging, als mehrere Quellen die Kritikpunkte bestätigten. Diese zusätzlichen Quellen bestätigten auch die Honorarangaben, die sie bestreiten, ohne aber andere Zahlen zu nennen. Diese Quellen bestätigten, dass das Konzept von DPD letztlich auf eine Ausbeutung der Subunternehmer und der Fahrer hinauslaufe. Diese Quellen bestätigten, dass Ihr Unternehmen Unterschriftenfälschungen hinnimmt.

Dass der Beitrag erst zehn Monate nach der dokumentierten Ausfahrt ausgestrahlt wurde, wäre nur dann ein Problem, wenn sich die Fakten seither wesentlich geändert hätten. Das war aber nicht der Fall, wie Frau Gabathuler überzeugend darlegt. Dass der Bericht realistisch war, weiß eigentlich jeder Kunde: Die Paketausträger – nicht nur von DPD – rennen die ganze Zeit wie gehetzt umher und geben, um Zeit zu gewinnen, ein Paket lieber bei einem Nachbar im Erdgeschoss ab, als es bis in den fünften Stock hochzutragen. „Kassensturz“ hat die Zustände so geschildert, wie sie sind. Da Sie es versäumten, mündlich oder schriftlich überzeugende andere Argumente vorzutragen, hatte die Redaktion auch keinen Anlass, das Bild im einen oder anderen Punkt zu korrigieren. Dort, wo Ihr Standpunkt abwich, kam er im Beitrag zum Ausdruck. Das Publikum wurde folglich nicht manipuliert und nicht angelogen. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] http://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/kurier-fahrer-loehne-altgold-kauf-handwaermer-test

[2] vgl. z.B. die Zuschriften von Tempo Line GmbH und Speedline GmbH an DPD infolge des Kassensturz-Beitrages in der Beilage

[3] vgl. auch seine Zuschrift in der Beilage

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