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Fernsehen SRF, Sendung «Wir mal vier» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 16. April 2017 beanstandeten Sie diverse Fragen in der Sendung „Wir mal vier“ des Fernsehens SRF vom 10. April 2017.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Das Fernsehen bedeutet mir eine Informationsquelle; aber auch Wissensvermittler einerseits und Überprüfung meiner Kenntnis andererseits. Aus diesem Grund verfolge ich mit Interesse die verschiedenen Sendungen aus dem Bereich Spiele. Ich erwarte natürlich von der Regie, dass exakte Aufgaben gestellt und entsprechende Antworten verlangt werden. Nicht zu vermeiden ist, dass gelegentlich Unklarheiten bestehen, aber dann muss ehrlich der Sachverhalt erläutert werden. Für mich unwesentlich ist, ob die Frage richtig oder falsch beantwortet wurde, da trägt einzig und allein die Regie die Verantwortung; hingegen müssen Fehler ausgeräumt werden.

Mit der Sendung ‚Wir mal Vier‘ vom 10.04.2017 habe ich in 3 Punkten Mühe, die Überlegungen der Regie nachzuvollziehen und beanstande deshalb die entsprechenden Angaben bzw. Aussagen:

1. Aufgabe: In welchen Berner Oberländer Ferienort dauert es vom Bahnhof Bern her mit der SBB am längsten? a) Thun b) Gstaad c) Grindelwald

Nach meinem Kenntnisstand fährt die SBB weder nach Gstaad noch nach Grindelwald. Für Gstaad benutze ich die SBB bis Spiez und anschliessend die BLS (früher SEZ) und ab Zweisimmen die MOB bis Gstaad. Für Grindelwald fahre ich bis Interlaken mit der SBB und anschliessend mit der BOB (gehört zur JB Holding) bis Grindelwald. Somit ist die korrekte Antwort Grindelwald und nicht Gstaad oder aber ‚lch kann mit der SBB nur Thun erreichen‘. Die Frage hätte anders formuliert werden müssen nämlich ... mit der Eisenbahn... und nicht mit der SBB.

Ich habe bei der SF diese Frage beanstandet und nun schreibt mir die Redaktion alles sei in Ordnung mit der SBB geklärt, nach Gstaad und Grindelwald würden Regionalbahnen der SBB fahren. Diese Antwort ist für mich unhaltbar, denn a) haben BLS, MOB und BOB eigene Verwaltungsräte b) ist das Rollmaterial nirgends mit SBB sondern mit BLS, MOB und BOB beschriftet. Wie soll ich wissen, dass es sich hier um Regionalbahnen handelt. Auch auf WIKIPEDIA ist kein Hinweis zu finden, dass diese Unternehmen Regionalbahnen der SBB sind. Mit der Antwort von SF komme ich nicht um den Eindruck, dass der Zuschauer gar nicht ernst genommen wird und sich der Journalist der Verantwortung nicht bewusst ist.

2. Bei der Frage zum Wasserkochen: Höhenangabe: Der Moderator erwähnte, dass sich St. Moritz auf einer Höhe von 1450 m befindet, St. Moritz liegt auf einer Meereshöhe von 1800 m die Redaktion ist auf diesen Unterschied gar nicht eingegangen.

3. Frage betr. Steuern: Welche Kosten können von der Vermögenssteuer abgezogen werden: a) Leasingkosten b) Krippenkosten c) Lebensversicherungskosten

Nach meiner Auffassung können keine dieser Kosten von der Vermögenssteuer abgezogen werden, sondern Krippen- und Lebensversicherungskosten sind von der Einkommenssteuer abzugsfähig.

Ich bitte Sie, meine Beanstandungen zu prüfen und danke für Ihre Stellungnahme.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Sibylle Marti, Redaktionsleiterin Quiz, schrieb:

„Herr X beanstandet zwei Quizfragen sowie eine Moderation in der Sendung ‚Wir mal vier‘ vom 10. April 2017. Es handelt sich dabei um folgende Inhalte:

In welchen Berner Oberländer Ferienort dauert es vom Bahnhof Bern her mit der SBB am längsten? a) Thun b) Gstaad c) Grindelwald

Welche Kosten können von der Vermögenssteuer abgezogen werden?

a) Leasingkosten b) Krippenkosten c) Lebensversicherungskosten

Ausserdem wurde in einer Moderation erwähnt, dass sich St Moritz auf einer Höhe von 1450 Meter über Meer befinden würde.

Als erstes möchten wir uns bei Herrn X für seine grosse Aufmerksamkeit bedanken. Wir können seine Beanstandungen nachvollziehen und bedauern ausserordentlich, dass er sich durch die Antwort auf seine Reklamation hin nicht ernstgenommen fühlte. Wir sind stets bemüht, alle Anliegen unserer Zuschauerinnen und Zuschauer ernst zu nehmen und möglichst umfassend zu beantworten.

Im Rahmen der Quizsendungen des Schweizer Fernsehens werden jährlich über 1‘000 Fragen gestellt. Die Redaktion Quiz wie auch die externe Produktionsfirma BB Endemol Shine prüfen jede einzelne Frage in einem mehrstufigen Abnahmeverfahren. Umso bedauerlicher ist es, dass sich bei den Recherchen der oben genannten Quizfragen tatsächlich Ungenauigkeiten respektive falsche Fragestellungen eingeschlichen haben. Die Sendung ‚Wir mal vier‘ wird von BB Endemol Shine im Auftrag von Schweizer Radio und Fernsehen produziert. Nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Produzenten können wir zu den beanstandeten Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Die erste Frage wurde mit Hilfe des SBB-Fahrplans geprüft und im Rahmen der Recherche der SBB Pressestelle schriftlich vorgelegt und als korrekt bestätigt. Dabei wurde allerdings nicht berücksichtigt, dass gewisse Streckenabschnitte nicht durch die SBB, sondern durch die unabhängigen Unternehmen der Berner Oberland Bahnen AG und der Compagnie du Chemin de Fer Montreux Oberland Bernois durchgeführt werden. Der Kandidat liess sich zwar durch die Ungenauigkeit in Bezug auf die SBB nicht beirren und löste die Frage ohne Jokereinsatz korrekt wie vorgesehen. Insofern hatte die unklare Fragestellung keinen direkten Einfluss auf den Spielverlauf, hätte aber anders formuliert werden müssen. Wie zum Beispiel von Herrn X vorgeschlagen: <In welchen Berner Oberländer Ferienort dauert es vom Bahnhof Bern her mit der Eisenbahn am längsten?>.

Die zweite beanstandete Quizfrage wurde in einer ersten Version der Pressestelle der eidgenössischen Steuerverwaltung vorgelegt. Die Frage lautete damals: <Was kann eine Privatperson nicht von den Steuern abziehen?>. Worauf die Steuerverwaltung antwortete: <Eine Privatperson kann auch Geschäftsvermögen haben. Deswegen müsste man die Frage auf das Privatvermögen beschränken>. Fälschlicherweise wurde das von der Produktionsfirma so interpretiert, dass die Frage in Bezug auf die Vermögenssteuer gestellt werden müsste, was leider falsch ist. Die betroffene Kandidatin beantwortete die folglich neu, aber falsch formulierte Frage ohne den Einsatz eines Jokers mit der richtigen Antwort. Der Fauxpas hatte auf den Spielverlauf keinen Einfluss. Die Fragestellung war so aber nicht korrekt, sie hätte lauten müssen: <Welche Kosten können vom Einkommen abgezogen werden?>.

Bezüglich der Höhenangabe von St. Moritz wurde unglücklicherweise eine falsche Zahl von der Redaktion an den Moderator weitergegeben. Auf die Quiz-Frage oder die Auswahlantworten an sich sowie auf den Spielverlauf hatte diese falsche Zusatzinformation betreffend der Höhe von St. Moritz keinen Einfluss. Nichtsdestotrotz bedauern wir, dass hier eine falsche Zahl ans Publikum weitergegeben wurde. Es ist uns enorm wichtig, dass wir unsere Zuschauerinnen und Zuschauer in unseren Quiz-Sendungen mit spannenden - und natürlich korrekten - Informationen rund um die Schweiz und über die Welt informieren, erfreuen oder auch mal überraschen können.

Die hohen Erwartungen unseres Publikums an die Eindeutigkeit und Korrektheit von Quizfragen sind berechtigt, und deshalb entschuldigen wir uns, dass wir diesen Erwartungen trotz intensiver Recherchebemühungen nicht vollumfänglich gerecht geworden sind. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass bei der Recherche im Zusammenhang mit Quizfragen die grösstmögliche Sorgfaltspflicht gilt und werden auch weiterhin alles daran setzen, deren Einhaltung zu gewährleisten. Auch die Produktionsfirma BB Endemol Shine ist sich der äusserst anspruchsvollen Fragerecherche bewusst, und wir werden Kontrollfunktion und Qualitätsmanagement der Quizfragen immer wieder aufs Neue überprüfen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Eine Quizsendung wie „Wir mal vier“ verbindet Spielfreude und Spannung auf der einen Seite mit Wissensvermittlung und Weiterbildung auf der anderen. Eine solche Sendung ist nur möglich, wenn unzählige Fragen vorbereitet werden, die gleichzeitig knifflig und mit einigem Allgemeinwissen oder logischem Denken zu beantworten sind. Diese Fragen müssen sachrichtig sein. Im konkreten Fall passierten bei zwei Fragen insofern Fehler, als sie ungenau formuliert waren, aber die Spielenden dennoch nicht irritierten. Bei der Frage nach der längsten Bahnfahrt von Bern ins Berner Oberland korrigierte Sven Epiney bei der Wiederholung unbewusst den Fehler sogar, indem er sagte: „Wenn Ihr mit der Bahn von Bern fährt...“ Die Irrtümer in den Fragen waren nicht schlimm, aber sie dürften nicht passieren, genauso wenig wie die falsche Angabe der Höhe von St. Moritz. Die Redaktion gibt Ihnen Recht und nimmt sich vor, künftig noch stärker auf die Überprüfung der Fakten zu pochen. Ihre Beanstandung ist begründet. Dem Dank der Redaktion für Ihre genaue Beobachtung schliesse ich mich an.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] http://www.srf.ch/sendungen/wirmalvier/zwillingspower-bei-wir-mal-vier

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