SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Fernsehen SRF, Trailer zur DOK «Gastgeber wider Willen – Giffers erhält ein Bundesasylzentrum» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 26. April 2017 beanstandeten Sie den Trailer[1] zur DOK-Sendung „Gastgeber wider Willen – Giffers erhält ein Bundesasylzentrum“. Die Sendung wurde am 27. April 2017 ausgestrahlt,[2] der Trailer im Vorfeld. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Schon zum zweiten Mal rege ich mich auf, weil das Schweizer Fernsehen in einem Hinweis auf eine kommende Sendung eine rechtsextreme Behauptung (die sich bei näherer Prüfung als falsch, oder so generell pauschalisiert sicher als unhaltbar erweisen dürfte) unreflektiert und ohne auch nur den Versuch einer ausgewogenen Darstellung zu machen, in einer Vorschau immer und immer wieder auf die Fernsehzuschauer niedergehen lässt. Diesmal geht es um die Aussage ‚80 % sind unechte Flüchtlinge‘ in der Vorschau auf eine Sendung über das Bundesasylzentrum im freiburgischen Giffers.

Die stetige Wiederholung einer Behauptung geht gemäss anerkannten wissenschaftlichen Fakten in das Unterbewusstsein über. Dieses kommt dann als Bauchgefühl in künftigen Situationen wieder hervor – und da fragt dann niemand mehr, woher dieses Gefühl denn komme (z.B. wenn es um das Ausfüllen des Stimmzettels für die nächsten Wahlen geht). Genau dahin zielt meines Erachtens die Absicht dieser Vorschaumacher mit den unreflektierten Aussagen einzelner Leute unseres Landes. Ein gewisser Multimillionär und alt Bundesrat hat sich ja vor einigen Monaten genauso unreflektiert in stets wiederholter Vorschau-Botschaft zu einem Thema äussern dürfen. Schon da habe ich mich darüber masslos geärgert, aber inzwischen sind mir die Details entfallen, weil dieser besagte Mann in meinem Wohnzimmer schon längst Redevorbot hat. Das Schweizer Fernsehen weckt mit solchen Programmvorschauen nicht nur das Interesse für eine kommende Sendung, sondern es infiltriert das Unterbewusstsein der Zuschauer mit Falschaussagen, die als unreflektierte, rechtsradikale Stimmungsmache zu bezeichnen sind. Wegen der wiederholten Beobachtung solcher Vorschauen habe ich inzwischen den Verdacht, dass einige Leute für diese Lobbyarbeit vielleicht sogar bezahlt werden.

Die unreflektierten Behauptungen in den Programmvorschauen des Schweizer Fernsehens verstossen in meinen Augen klar gegen das Ausgewogenheitsgebot. Als Gebühren Zahlende habe ich den Anspruch, vor solchen Botschaften beschützt zu werden. Bitte untersuchen Sie mindestens den gegenwärtigen Fall.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Belinda Sallin, Redaktionsleiterin DOK Eigenproduktionen, schrieb:

„Gerne nehmen wir zur Beanstandung von Frau X vom 26. April 2017 zum Programmtrailer über den Dokumentarfilm ‚Gastgeber wider Willen - Giffers erhält ein Bundesasylzentrum‘ in der Sendung ‚DOK‘ Stellung.

Frau X moniert, dass im Programmtrailer für den Dokumentarfilm eine «rechtsextreme Behauptung (die sich bei näherer Prüfung als falsch, oder so generell pauschalisiert sicher als unhaltbar erweisen dürfte) unreflektiert und ohne auch nur den Versuch einer ausgewogenen Darstellung» gemacht worden sei. Es gehe dabei um die Aussage «80% sind unechte Flüchtlinge».

Wir weisen den Vorwurf, dass wir eine «rechtsextreme Behauptung» in einem Programmtrailer verbreiten würden, zurück. Im Film über das rund 1000 Einwohnerinnen und Einwohner zählende Dorf Giffers im Kanton Freiburg geht es um die Ängste und Befürchtungen der Dorfbewohner, die mit dem Entscheid des Bundes, im Dorf ein Bundesasylzentrum zu betreiben, sehr überrascht wurden. Der Film zeigt, wie die Wogen an der entsprechenden Informationsveranstaltung des Bundes hoch gingen und wie sehr sich einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer, auch Politiker, im Ton vergriffen und sich teilweise später dafür entschuldigt haben. Diese aufgeheizte Stimmung im Dorf und die ablehnende Haltung vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Plänen des Bundes ist die Ausgangslage für den Dokumentarfilm.

Die Aussage des ehemaligen Gemeindepräsidenten und FDP-Grossrats Ruedi Vonlanthen bringt die Ängste vieler Dorfbewohner auf den Punkt, als er in dieser aufgeheizten Stimmung der Informationsveranstaltung sagte: ‚80% sind unechte Flüchtlinge‘. Diese kurze, prägnante Aussage haben wir für den Trailer ausgewählt, da sie unseres Erachtens die ablehnende Haltung gegenüber Flüchtlingen sofort zum Ausdruck brachte. Mit dem Begleittext ‚Ein Dorf in Aufruhr‘ wurde der Kontext dieser Aussage herausgestrichen. Mit der gleich darauffolgenden Aussage haben wir zudem bereits im Trailer signalisiert, dass im Film sehr wohl auch andere, gemässigte und Herrn Vonlanthen widersprechende Protagonisten zu Wort kommen werden. So sagt der Alphirt Mauritz Boschung: <Von mir aus gesehen, hat das kein gutes Bild von uns Senslern abgegeben> und bringt damit zum Ausdruck, dass er mit der Aussage des FDP­ Grossrats nicht einverstanden ist.

Somit weist der Trailer klar darauf hin, dass die Thematik rund um das geplante Bundesasylzentrum in Giffers im Film kontrovers abgehandelt und sachgerecht dargestellt werden wird.

Wir können gut verstehen, wenn sich Frau X am Begriff ‚unechte‘ Flüchtlinge stösst. Tatsächlich kann diese Formulierung als abwertend empfunden werden, keinesfalls aber ist sie als ‚rechtsextrem‘ einzustufen. Es ist eine Formulierung, die umgangssprachlich oft verwendet wird, wenn Flüchtlinge gemeint sind, welche kaum Aussicht auf einen positiven Asylbescheid haben oder wenn von abgewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern die Rede ist. Auch wenn die Begrifflichkeit fragwürdig ist, hatte FDP-Grossrat Ruedi Vonlanthen mit seiner Befürchtung nicht Unrecht: Einige Monate nach der Informationsveranstaltung gab der Bund bekannt, dass er in Giffers ein Ausreisezentrum einrichten wird. In diesem Ausreisezentrum werden ausschliesslich abgewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber wohnen, bis sie aus der Schweiz ausgewiesen werden können. Davor fürchten sich viele Einwohnerinnen und Einwohner von Giffers besonders, da ihrer Meinung nach abgewiesene Asylbewerber nichts zu verlieren hätten.

Frau X kritisiert, dass das Schweizer Fernsehen <in einer Vorschau (bestimmte Aussagen; Anm. d.Red.) immer und immer wieder auf die Fernsehzuschauer niedergehen lässt.> Tatsächlich ist es so, dass ein Trailer mehrmals gezeigt wird. Er hat die Funktion, möglichst viele Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Film aufmerksam zu machen. Unsere Kolleginnen und Kollegen von der zuständigen Crossmedia Promotion schreiben dazu:

<Das Promotionsteam von SRF produziert Programmtrailer im Auftrag der SRF Redaktionen. Die Redaktion gibt dabei die Inhalte vor, das Promotionsteam ist kreativ zuständig. Es ist unsere Aufgabe, Zuschauende mit Trailern über unser Programm zu informieren. Unsere Trailer zeigen dazu in einer durchschnittlichen Trailerlänge von 30 Sekunden kurze, prägnante Ausschnitte des Programminhalts. Wir können in der kurzen Dauer eines Trailers naturgemäss nicht alle Facetten oder Standpunkte eines Themas vollständig wiedergeben - dies geschieht in der Sendung selbst. Wir strahlen Trailer mehrfach aus, um möglichst viele Zuschauende zum Einschalten zu motivieren.>

Abschliessend möchten wir festhalten, dass nach ständiger Rechtsprechung der UBI und des Bundesgerichts in der Praxis ja nicht verlangt wird, <dass alle Standpunkte qualitativ und quantitativ genau gleichwertig dargestellt werden; entscheidend ist, dass der Zuschauer erkennen kann, dass und inwiefern eine Aussage umstritten ist>.

Dies gilt unseres Erachtens auch für einen Trailer von ungefähr 30 Sekunden Dauer. Den Vorwurf von Frau X gegen das ‚Ausgewogenheitsgebot‘ verstossen zu haben, weisen wir zurück. Wir sind der Meinung, dass es dem Publikum auch innerhalb dieser 30 Sekunden möglich war, die Protagonisten richtig einzuordnen und sich aufgrund der Meinungen ein zuverlässiges Bild über das Thema des angekündigten Dokumentarfilms zu machen. Es liegt somit keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots vor. Wir beantragen, die Beanstandung abzuweisen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich kann Ihnen nachfühlen, dass Sie dieser Trailer stört. Der Satz des Redners an einer Versammlung in Giffers bleibt tatsächlich hängen. Er klingt stärker nach als die Aussage des anderen Bürgers, der zum Ausdruck bringt, dass die ganze Debatte eher ein schlechtes Licht auf Giffers geworfen habe. Aber die Zuschauerinnen und Zuschauer waren in der Lage, diesen scharfen Satz einzuordnen: Als Meinung eines Einzelnen, nicht als offiziell bestätigte Tatsache. Dass es sich beim Redner um FDP-Großrat und Alt-Gemeindepräsident Ruedi Vonlanthen handelte, konnte der überwiegenden Mehrheit der Zuschauerinnen und Zuschauer nicht bewusst sein. Nur die Einwohner von Giffers selber, die meisten Sensler und andere politisch Versierte im Kanton Freiburg kennen ihn und konnten ihn identifizieren, also ein verschwindend kleiner Teil des Deutschschweizer Gesamtpublikums. Eine auf falschen Fakten beruhende Einzelmeinung hat nicht das gleiche Gewicht wie eine offizielle Aussage und wird vom Publikum auch entsprechend gewertet. Als Charles de Gaulle 1958 in Algier vom Balkon der Präfektur aus die Rufe der Menge: „Algérie française! Algérie française!“ mit dem Satz quittierte: „Je vous ai compris“, konnten die Pieds noirs mit Überzeugung davon ausgehen, dass Algerien französisch bleiben würde, was dann nicht der Fall war. Als der DDR-Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht 1961 vor den Medien sagte: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“, konnte jedermann davon ausgehen, dass die Sektorengrenze in Berlin nicht abgesperrt würde, was dann nicht der Fall war. Mit anderen Worten: Erklärungen von Amtsträgern, auch wenn es Lügen sind, nimmt man zum Nennwert. Meinungen von einzelnen Bürgern haben ein geringeres Gewicht.

Kommt dazu, dass das Programmrecht nur verletzt wäre, wenn die Redaktion mit Absicht und bewusst das Publikum manipulieren wollte. Wenn sie ihm also einhämmern wollte, dass 80 Prozent der Flüchtlinge unecht seien. Sie wissen aber so gut wie ich, dass die Redaktion das nicht glaubt, weil die Statistik etwas anderes sagt. So ergibt sich aus dem Migrationsbericht 2016:[3]

Das Staatssekretariat für Migration hat im Berichtsjahr 31‘299 Asylgesuche erledigt, und zwar wie folgt:

  • 5985 erhielten Asyl. Das sind 19,1 Prozent.
  • 7369 wurden vorläufig aufgenommen. Das sind 23,5 Prozent.
  • 2378 erhielten als Härtefälle eine Aufenthaltsbewilligung. Das sind 7,6 Prozent.
  • 368 Syrer wurden direkt aufgenommen. Das sind 1,2 Prozent.
  • 3750 wurden in andere Dublin-Staaten überstellt. Das sind 12,0 Prozent.
  • 8781 wurden zurückgeschafft. Das sind 28,0 Prozent.

Fazit: Die Schweiz schied die 2016 behandelten Gesuche in solche von 51,4 Prozent „echten“ und solche von 28,0 Prozent „unechten“ Flüchtlingen. Von 80 Prozent „unechten“ Flüchtlingen kann mit Fug keine Rede sein. Das ist der Redaktion bekannt. Sie konnte folglich keine Manipulationsabsicht in die andere Richtung haben. Von daher kann ich Ihre Beanstandung leider nicht unterstützen, so sehr ich Ihre Reaktion verstehe.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1]

[2] http://www.srf.ch/sendungen/dok/sendungen

[3] https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/publiservice/berichte/migration/migrationsbericht-2016-d.pdf

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