SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

SRF-«DOK»-Film «Schütze sich, wer kann – Mit Waffen gegen die Angst» beanstandet (III)

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Mit Ihrer E-Mail samt Brief vom 25. März 2017 beanstandeten Sie die DOK-Sendung „Schütze sich, wer kann – Mit Waffen gegen die Angst", die am 23. März 2017 durch Fernsehen SRF ausgestrahlt wurde. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

Sie erhalten den Schlussbericht nicht innerhalb der vorgesehenen 40-Tage-Frist, sondern später. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Der Grund liegt darin, dass mich die Massen-Beanstandung gegen die Sendung „Arena" mit Dr. Daniele Ganser einen ganzen Monat lang beansprucht hat, so dass eine ganze Anzahl andere Beanstandungen warten mussten. Ich bin zusammen mit meinem Stellvertreter Manfred Pfiffner jetzt daran, den Rückstand aufzuholen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Für Sie ändert sich formell nichts: Die Frist von 30 Tagen für eine allfällige Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem Sie den Schlussbericht in Händen halten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Ich erhebe Beschwerde in folgenden Punkten:

  • Diskriminierung der lnteressensgruppen Sportschützen und Waffensammler
  • Falsche und äusserst einseitige Darstellung des Schützenwesens
  • Missbrauch öffentlicher Gelder zur Propaganda

Die ausgestrahlte Sendung ist auf der ganzen Länge ein Angriff auf das Sammler- Schiess- und Schützenwesen in der Schweiz. Es ist nicht die Absicht der Sendung, den Sachverhalt objektiv aufzuzeigen, sondern gegen das bestehende Waffenrecht mobil zu machen. Es werden Extrembeispiele gezeigt die im Fall von dem Herrn, der aus dem Fenster schiesst, kaum extremer darzustellen sind. Der sogenannte Waffennarr wird über zwei Minuten hinweg benutzt um beim Zuschauer ein abstossendes Bild ohne Informationsgehalt zu erzeugen. Es wurde ein Politprofi gegen einen ‚Büezer‘ in den Infight geschickt und gekonnt in inszeniertem Umfeld aufs Glatteis geführt.

Mit Dadi wird versucht, ein Bild zu suggerieren, das den durchschnittlichen Sportschützen darstellen soll. Es wurde ihm gekonnt das Image des enttäuschten Bürgers verpasst, der Unzufrieden mit der Umwelt, dies auf die Ausländer schiebt und seine Selbstbestätigung in der Verherrlichung der Waffen findet.

Die unausgewogene Darstellung der politischen Interessen ist widerlich. Die EUParlamentarierin durfte zwei Minuten lang beschwichtigen und verharmlosen. Frau Gallade benutzte über sechseinhalb Minuten Sendezeit zur Selbstinszenierung und als Plattform für die Darstellung ihrer verdrehten Gutwelt. Dem gegenüber erhielt Herr Büchler gerade mal 36 Sekunden Redezeit. Definitiv jenseits jeglicher Objektivität ist der Beitrag über Doris L. Es wird ein Selbstmordfall mit Tränen, Fotos und Friedhofkulisse über 2 Minuten 45 Sekunden ausgeweidet. Wo ist Der Bezug zum Titel der Sendung? Oder geht es eben doch nicht um die Angst der Bürger sondern um die Manipulierung der Bürger? Geradezu lächerlich ist die Darstellung der Faktenlage, was ja schlussendlich am ehesten zur Minderung der kollektiven subjektiven Angstwahrnehmung beitragen könnte. Die pauschale Aussage, dass seit mehreren Jahren die registrierten Straftaten in der Schweiz sänken, kommt ohne Verweis auf Quellangaben daher. Einzig der Fall vom Kanton Aargau wo im Zweijahresvergleich (2015 u 2016) Delikte um 10 Prozent zurück gegangen seien. Das, lieber Leser, ist Schundjournalismus. Was ist mit einer, die Schweiz repräsentierenden, Auslegung? Wie ist die Entwicklung vor und nach Schengen verlaufen? Wie sieht die Statistik der verurteilten Straftäter aus in Bezug auf Herkunft und Niederlassung? Und in Bezug auf Schusswaffen: ln welchem Verhältnis stehen Schusswaffen bei Straftaten und Suiziden in Zahlen und Fakten?

Schlussendlich habe ich vollstes Verständnis, wenn der Unmut über die SRG wächst und ihr bei der nächsten Gelegenheit an der Urne der Geldhahn zugedreht wird."

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Belinda Sallin, Redaktionsleiterin DOK Eigenproduktionen, schrieb:

„Gerne nehmen wir zur Beanstandung von Herrn X vom 25. März 2017 zum Dokumentarfilm ‚Schütze sich, wer kann. Mit Waffen gegen die Angst‘ in der Sendung «DOK» Stellung.

Bitte erlauben Sie uns eingangs eine kurze Erörterung über die zentralen Fragen, die dem Film zugrunde liegen und denen der Dokfilmautor Hanspeter Bäni nachgegangen ist.

Ausgangslage des Films ist die in verschiedenen Kantonen starke Zunahme von Gesuchen für Waffenerwerbsscheine. Spitzenreiter sind die beiden Kantone Genf (+49.2%) sowie Uri (+49.36%). Auch in anderen Kantonen beantragten 2016 viel mehr Menschen eine Waffe als noch 2015: Aargau (+40.34%), Thurgau (+38.97%), Glarus (+39.5%), Nidwalden (+38.5%) und Zug (+36.75%).

Gleichzeitig ist bekannt, dass die Kriminalitätsrate in der Schweiz seit Jahren kontinuierlich sinkt. Laut Angaben des Bundesamtes für Statistik wurden zwischen 2012 (Anzahl Delikte: 750‘371) und 2015 (Anzahl Delikte: 487‘611) schweizweit 35 Prozent weniger Straftaten begangen.

Weshalb also die erhöhte Nachfrage nach Waffen? Dieser Frage geht der Dokfilmautor Hanspeter Bäni nach. Sind viele Menschen verunsichert? Glauben sie, dass sie sich mit einer Waffe (besser) schützen können? Oder suchen die Menschen vor allem Geselligkeit in einem der zahlreichen Schützenvereine? Wo sind Waffen pure Faszination, wo ein Sportgerät und wo werden sie zur Gefahr? Auf der Suche nach möglichen Antworten setzte sich der Autor mit vielen verschieden Protagonisten auseinander. Die einen besitzen eine oder mehrere Waffen oder möchten eine erwerben, andere lehnen den Privatbesitz oder das Aufbewahren von Waffen in Privathaushalten strikte ab.

Es ging im Film nicht darum, Klischees zu bedienen, sondern unter anderem die Befindlichkeit von Bürgerinnen und Bürgern darzustellen, die sich zunehmend auf die Seite gedrängt sehen und sich nicht mehr sicher fühlen. Sie würden sich notfalls mit der Waffe verteidigen. Diese Verunsicherung und der damit verbundene Wunsch, sich eine Waffe zu kaufen, ist ein zentraler Punkt des Filmes.

Der in der Beanstandung von Herrn X erwähnte Waffenbesitzer Dadi Dahinden ist nicht nur Mitglied einer Schützengesellschaft, er ist vielmehr auch deren Obmann (TC 32.43). Bei den Protagonisten des Films handelt es sich also keinesfalls um Aussenseiter der «‘Waffenszene‘. Ausnahmslos alle männlichen Protagonisten des Films sind Mitglieder in einem Schützenverein. Auch jener Mann, den wir in Bild und Ton anonymisiert haben.

Es stimmt zudem nicht, dass die Bedeutung des Schiessportverbandes nicht entsprechend erörtert wurde. Im Filmkommentar heisst es: <Schiessvereine haben in der Schweiz eine lange Tradition. Diese Schützengesellschaft aus Baden wurde vor 550 Jahren gegründet.> (TC 19.02) <In der Schweiz gibt es über 3000 Schiessvereine.> (TC 19.24). <Fast jedes Wochenende treffen sich deren Mitglieder, um zu trainieren oder an einem Schiesswettbewerb teilzunehmen.> (TC 19.28). Am Beispiel der Badener Schützen wurden zudem die traditionellen, die sozialen und die gesellschaftlichen Aspekte der Schiessvereine in der Schweiz thematisiert.

Der Film zeigt viele Facetten der ‚Waffenszene Schweiz‘: Wir zeigen Sportschützen, porträtieren Waffensammler und besuchen verunsicherte Menschen, die sich durch den Kauf einer Waffe schützen möchten. Es kommen aber auch Waffengegner zu Wort und ein ‚Waffennarr‘ zeigt sich vor laufender Kamera in Aktion.

Es ist uns klar, dass sich Schützinnen und Schützen an Protagonisten wie Dadi Dahinden und dem anonymisierten Mann stören könnten. Sie entsprechen nicht dem Bild des hochkorrekten Mitglieds des Schützenvereins. Aber diese Protagonisten sind keine Klischees, sie gehören zur Realität und – wie bereits erwähnt - sie sind beide Mitglieder in einem Schützenverein. Sie als Klischees abzutun, wäre viel zu einfach und zu bequem. Hier stellen sich nämlich die grundlegenden Fragen: Wann ist die Waffe ein Sportgerät, wann ist sie ein Instrument, um sich sicherer zu fühlen und wann wird sie zur Bedrohung für andere?

Herr X kritisiert, dass die EU-Parlamentarierin und Frau Galladé viel Sendezeit «‘zur Selbstinszenierung‘ erhalten hätten. Dieser Einwand erstaunt uns sehr. Rechnet Herr X die Sendeminuten, die er aufgeführt hat zusammen, wird er feststellen, dass die Voten der Kritikerinnen ja keinesfalls in der Überzahl sind. Es muss möglich sein, in einem 50-minütigen Film über Waffen und deren Faszination bzw. über das Bedürfnis sich zu schützen, kritische Voten einfliessen zu lassen, die auch auf die Gefahren aufmerksam machen. In diesem Zusammenhang ist auch die Sequenz über Doris L., deren Mann sich vor ihren Augen erschossen hat, zu werten.

Herr X moniert, dass die ‚Darstellung der Faktenlage geradezu lächerlich‘ sei: <Die pauschale Aussage, dass seit mehreren Jahren die registrierten Straftaten in der der Schweiz sänken, kommt ohne Verweis auf Quellenangabe daher. Einzig der Fall vom Kanton Aargau wo im Zweijahresvergleich (2015 zu 2016) Delikte um 10% zurückgegangen seien.> In diesem Zusammenhang wirft uns Herr X ‚Schundjournalismus‘ vor.

Diesen Vorwurf weisen wir in aller Form zurück. Selbstverständlich hat Filmautor Hanspeter Bäni nicht nur im Kanton Aargau recherchiert, wie sich die registrierten Straftaten statistisch entwickelt haben. Erst aufgrund der Recherchen bei verschiedenen Kantonen, die im Ergebnis jenen des Kantons Aargau ähnlich sind, haben wir diese Aussage überhaupt erst in diesen Film eingebaut. Ein paar Tage nach der Ausstrahlung unseres Films, am 27.März 2017, gab das Bundesamt für Statistik die neuesten Zahlen bekannt, die wir eben aufgrund unserer Recherchen ziemlich präzise voraussagen konnten. Gerne zitieren wir aus der Pressemitteilung des BfS:

2016 nahmen die Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch um 4,1 Prozent und jene gegen das Ausländergesetz um 0,7 Prozent ab. Die Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz verzeichneten ein Minus von 3,3 Prozent, der Handel mit Betäubungsmitteln blieb hingegen unverändert. Die Einbrüche (Einbruch- und Einschleichdiebstähle) waren zwischen 2015 und 2016 erneut rückläufig (–11%), dies entspricht 5,6 Einbrüchen pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Der Film ging der Frage nach, weshalb mehr Gesuche für Waffenerwerbsscheine gestellt werden, wenn rein objektiv festgestellt werden kann, dass die ‚Bedrohung‘ statistisch gesehen abnimmt.

Aufgrund unserer Recherchen bei den Kantonen konnten wir keine präzise Aussage bzgl. des Gebrauchs von Schusswaffen treffen. Deshalb haben wir das auch unterlassen, wir stellen in unseren Filmen keine Vermutungen an. Das BfS gab nun aber bekannt, dass Tötungsdelikte mit Schusswaffen zugenommen haben (2015 waren es 36, 2016 waren es 47). Ebenfalls machte das BfS erste Angaben zu häuslicher Gewalt:

«Alle drei Wochen stirbt eine Frau durch häusliche Gewalt.

2016 starben in der Schweiz 19 Personen, davon 18 Frauen, durch häusliche Gewalt. Mit anderen Worten: Durchschnittlich ereignete sich alle 20 Tage ein solches Tötungsdelikt an einer Frau. Detailangaben hierzu werden im Juni veröffentlicht.»

Selbstverständlich werden wir die Informationen des BfS im Juni verfolgen und unsere Recherchen diesbezüglich weiterführen, so wie es uns Herr X in seiner Beanstandung nahe legt. Er schreibt: <Und in Bezug auf Schusswaffen: In welchem Verhältnis stehen Schusswaffen bei Straftaten und in Suiziden in Zahlen und Fakten?> Aufgrund der neuesten Zahlen aus dem Departement des Innern könnten wir uns vorstellen, dass die Ergebnisse nicht im Sinne von Herrn X ausfallen. Aber gerne versichern wir an dieser Stelle, dass wir die Fakten dazu genau anschauen werden und uns nicht aufgrund von Vermutungen zu Aussagen hinreissen lassen.

Gegen den Vorwurf des ‚Missbrauchs öffentlicher Gelder zur Propaganda‘ verwehren wir uns in aller Form. Dem Publikum war es aufgrund der vermittelten Informationen, Fakten und Meinungen jederzeit möglich, sich ein zuverlässiges Bild über das Thema des Dokumentarfilms zu machen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Es liegt somit keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots vor. Wir beantragen die Beanstandung in allen Punkten abzuweisen."

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Mein Vater war ein Schütze. Er war Mitglied der renommierten Schützengesellschaft Liestal, die seit 1824 besteht und eine Vorläuferin bereits seit 1537 hatte, also auf eine bald 500jährige Tradition zurückblickt. Mein Vater war dort längere Zeit Schützenmeister. Das Treppenhaus zuhause war vollbehangen mit Kranzabzeichen, die er an den jährlichen Feldschießen, an Bezirkswettschießen, an Jubiläumsschießen, an Kantonalschützenfesten usw. „herausgeschossen" hatte. Er schoss auf 300 Meter und auf 50 Meter, im hohen Alter nur noch auf 50 Meter. Lange Zeit schoss er zusätzlich auch mit der ebenfalls schon seit 1828 bestehenden Schützengesellschaft von Zofingen, wo er herstammte. Mir ist also das Schießwesen sehr vertraut. Solange ich in Liestal wohnte, gehörte ich ebenfalls der traditionsreichen Schützengesellschaft an. Ein Sportschütze bin ich allerdings nicht geworden.

Die Schweiz hat eine lange Tradition mit Waffen, zumal sich die Eidgenossen ihre Unabhängigkeit in kriegerischen Konflikten erkämpften – zuerst mit Stich-, Hieb- und Schlagwaffen, dann mit Schusswaffen. Das Milizsystem meinte immer das Politische und Militärische zugleich. In den Landorten Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug und Appenzell galten männliche Jugendliche ab 14 oder 16 Jahren als „mannbar, wehrbar und ehrbar": Sie mussten Militärdienst leisten und durften an der Landsgemeinde teilnehmen. Im ersten Entwurf für die Bundesverfassung von 1848 stand: „Jeder Schweizer ist Soldat". Aus der allgemeinen Wehrpflicht leitete sich der Brauch ab, dass die Schweizer Männer ihr Gewehr zu Hause aufbewahren und dass sie jährlich eine obligatorische Schiessübung absolvieren müssen. Die Träger dieses teils obligatorischen, teils freiwilligen Schiesswesens sind die Schützenvereine. Ihnen hat Gottfried Keller im „Fähnlein der sieben Aufrechten" ein Denkmal gesetzt.

Der Film von Hanspeter Bäni vermittelt auf der einen Seite genau diese Tradition und zeigt, wie kontrolliert und pflichtbewusst die Schützenvereine, ihre Schützenmeister, ihre Mitglieder und ihre Jungschützen mit den Waffen umgehen. Auf der anderen Seite zeigt der Film, dass die Europäische Union wegen der Gefahren, die vom Waffenbesitz ausgehen, strengere Vorschriften erlassen hat, die 2020 in Kraft treten sollen und die die Schweiz im Rahmen des Schengen-Abkommens bis 2022 nachvollziehen muss. Für die Schützenvereine sind Ausnahmen vorgesehen. Allerdings steigt die Nachfrage nach Schusswaffen auch in der Schweiz. In den Schweizer Haushalten gibt es 2 Millionen Schusswaffen, von denen 1,5 Millionen keine Armeewaffen sind. Und während die Kriminalitätsrate abnimmt, werden Morde und Suizide immer wieder auch mit Schusswaffen begangen. Die Schweiz hat die viertgrößte Waffendichte der Welt. Es ist ein Phänomen, dass sich viele Menschen nicht mehr sicher, ja bedroht fühlen und sich mit Schusswaffen schützen wollen, obwohl die Statistik zeigt, dass die Kriminalität zurückgeht. Das muss ein öffentliches Thema sein.

Schusswaffen findet man, grob gesehen, bei folgenden Gruppen:

1. Bei den bewaffneten Berufsleuten (wie: Polizisten, Sicherheitsdienste, Soldaten);

2. Bei den Jägern;

3. Bei den Sportschützen;

4. Bei den Selbstverteidigern;

5. Bei den Waffensammlern;

6. Bei den Waffenherstellern;

7. Bei den Waffenhändlern;

8. Bei den Illegalen (wie: Berufskillern, Mitgliedern der organisierten Kriminalität, Angehörigen von Terrororganisationen)

Ich hoffe, Sie sind mit mir einig, dass Schusswaffen bei den Kategorien 1-3 gut aufgehoben sind, aber dass es angezeigt ist, den Gruppen 7 und 8 das Handwerk zu legen und auch den Schusswaffenbesitz der Gruppen 4 und 5 einzudämmen und die Gruppe 6 stärker zu kontrollieren. Der Film bot Einblick in ein paar dieser Gruppen, wenn auch nicht in alle. Und auf diese Weise illustrierte er die Problematik der Schusswaffen sehr subtil und sehr differenziert. Er war keineswegs einseitig. Und er zeigte an keiner Stelle die Absicht, das Publikum hinters Licht zu führen und zu manipulieren.

Warum manipuliert der Film meines Erachtens nicht? Weil er die verschiedenen Facetten des Schiesswesens und des Schusswaffengebrauchs aufzeigt. Dass sich jemand mit der Privatwaffe umbringt, ist ein durchaus wichtiger Aspekt und gehört thematisiert. CVP-Nationalrat Jakob Büchler muss nicht gleich lang reden können wie SP-Nationalrätin Chantal Galladé, nur weil beide Parlamentarier sind. Widerpart von Chantal Galladé ist der Büchsenmacher Germain Spielmann, der sehr eloquent auftritt und nicht im Nachteil gegenüber der Politikerin ist. Und es trifft auch nicht zu, dass nur Extrembeispiele von Schützen gezeigt werden, treten doch auch Germain Spielmann, Peter Meier, Rolf Düggelin, Mihailo Kinhela, Lisa Ponti und Jakob Büchler als Repräsentanten der Schützenvereine auf, die somit realistisch abgebildet sind. Von einem „Angriff auf das Sammler- Schiess- und Schützenwesen in der Schweiz" kann meines Erachtens keine Rede sein.

Sie verlangen mehr Zahlen. Sie haben Recht: Zusätzliche statistische Angaben hätten nützlich sein können. Aber ein solcher Film lebt von den Szenen und von den Menschen, nicht von den Zahlen. Die Aufnahmefähigkeit des Publikums ist begrenzt. Darum muss sich das Fernsehen stets auf das Wesentliche konzentrieren. Und das Wesentliche kam im Film zum Ausdruck: Wie kann die Schweiz die Tradition der Schützenvereine erhalten, ohne sich den strengeren Regeln der Europäischen Gemeinschaft zu verweigern? Und warum suchen Menschen Sicherheit durch Waffenbesitz? Mir scheint, dass der Film das Thema sachgerecht abhandelt. Ich schliesse mich daher den Argumenten der Redaktion an und erteile Ihrer Beanstandung eine Absage.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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