Fernsehen SRF, Sendung «Tagesschau», Berichte über den Giftgasangriff auf Chan Scheichun in Syrien beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 11. April 2017 beanstandeten Sie mehrere Berichte der „Tagesschau“ von Fernsehen SRF zum Giftgasangriff auf Chan Scheichun in Syrien (Ausgaben vom 5.[1], 6.[2], 7.[3] und 11. April[4] 2017). Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten. Sie erhalten den Schlussbericht leider ziemlich verspätet. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Der Grund liegt darin, dass mich die Bearbeitung der Massen-Beanstandungen gegen die Sendung „Arena“ mit Dr. Daniele Ganser einen ganzen Monat beansprucht hat, was zu einem Rückstau bei allen anderen hängigen Fällen geführt hat. Ihre Rechte sind indessen dadurch nicht tangiert. Die Frist für eine Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) läuft von dem Tag an, an dem Sie den Schlussbericht in Händen halten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Ich verfolge mit grösster Besorgnis die Entwicklung der Lage in Syrien, speziell auch den aktuellen und tragischen Fall ‚Giftgas Chan Scheichun‘. Leider ist mir bei der Berichterstattung der Tagesschau aufgefallen, dass sich der Wortlaut in den Sendungen über die Tage verändert hat. Einige Beispiele unten. Die Aussagen, welche ich von Ihren Moderatoren, Korrespondenten und Experten übernehme, sind mit Anführungs-/Schlussstrich und kursiver Schrift gekennzeichnet:

Sendungen vom 05.04 & 06.04

Es ist generell verständlich, dass nicht klar ist, welche Kriegspartei Verantwortung für die an Giftgas gestorbenen Menschen trägt.

Sendung vom 07.04

Wortlaut verändert sich innerhalb eines Tages massiv. Es werden folgende Ausdrücke verwendet und Aussagen gemacht:

‚Vergeltungsschlag‘

‚Giftgaseinsatz‘

‚Humanitäre Angriffe bestrafen‘

‚Warnschuss an Assad‘

‚Syrien punktuell für Giftgasanschläge bestrafen‘

‚Vergeltung für Giftgaseinsatz‘

Sendung vom 11.04

Auch in der heutigen Sendung wird die syrische Regierung (u.a. durch die Moderatorin) verantwortlich gemacht:

‚...dann kam der Giftgasangriff, vermutlich von Assad beordert‘

‚...der Einsatz der Chemiewaffen hat jetzt offenbar auch noch den letzten überzeugt (Bezug G7)‘

Ich beanstande hiermit, dass diese Beiträge nicht dem Sachgerechtigkeitsgebot entsprechen. Die redaktionellen Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Meines Wissens existieren bis heute keinerlei Beweise, dass die syrische Regierung einen Giftgasangriff beordert und durchgeführt hat. Weiter können erwiesenermassen alle Kriegsparteien über Bestände an Giftgas/Chemiewaffen verfügen und diese auch einsetzen. Die in den Moderationen und Beiträgen verwendeten Begriffe und Aussagen entsprechen aber mittlerweile einer Schuldzuweisung an die syrische Regierung durch die Verantwortlichen der Sendung Tagesschau. Dies ist meines Erachtens ohne klare Beweislage nicht rechtens.

Im Allgemeinen möchte ich betonen, dass die Berichterstattung der Tagesschau zu diesem Thema mehr als einseitig ist. Es werden mit wenigen Ausnahmen Regierungsvertreter der USA und EU-Länder gezeigt / zitiert, welche ohne Ausnahme die gleichen Wortlaute verwenden. Kritische Stimmen, welche Untersuchungen und Beweise fordern, sind Ihren Beiträgen, speziell aus den jüngeren Sendungen, kaum oder gar nicht zu entnehmen. Das Publikum soll sich eine eigene Meinung bilden können? Das ist mit dieser Art von Berichterstattung ganz sicher nicht möglich. Da die Tagesschau einen wichtigen Teil zur Meinungsbildung der Bevölkerung der Schweiz beiträgt, empfinde ich diese Art von Berichterstattung unzumutbar und verantwortungslos.

Worüber sollte denn die Bevölkerung meines Erachtens informiert werden? Oder welchen Themen sollten bei solchen Fällen (Giftgas & ‚Vergeltungsschläge / Erstschläge durch Gegenparteien‘) ein paar Minuten der Sendungen geopfert werden? Dies könnten sein:

  • Interessen der grossen Mächte im Nahen Osten (USA, Russland, Türkei, Saudi Arabien, Iran, Katar: Erdgasfelder, Pipelines, Militärstützpunkte Mittelmeer, etc.)
  • UNO-Charta, Völkerrecht & Menschenrechte (nicht nur darauf beziehen, erklären: Angriffskriege ohne UNO-Resolutionen, Regime-Wechsel, etc.)
  • Zusammenfassung, welche NATO-Länder in Syrien bombardieren (ohne UNO-Resolution)
  • Erklären, welche Gruppierungen genau ‚die US-geführte Militärkoalition‘ darstellen, wie diese entstanden und was deren Ziele sind (Al Nusra etc.)

Es gäbe noch viele weitere Themen, welche, wenn denn uns, den Zuschauern, erklärt, helfen könnten, sich wirklich eine eigene Meinung zu bilden. Aber, ich wiederhole mich, die ausgestrahlten Beiträge helfen nicht bei einer selbstständigen Meinungsbildung.

Ich bitte Sie, meine Beanstandung zu bearbeiten und erwarte mit Spannung Ihre Stellungnahme, auf welche Beweise sich die Veränderung des Wortlautes, bis hin zur Schuldzuweisung, stützt.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die „Tagesschau“ antwortete Herr Franz Lustenberger wie folgt:

„Mit Mail vom 11. April beanstandet Herr X mehrere Sendungen der Tagesschau zum Giftgas-Einsatz in der syrischen Stadt Chan Scheichun. Er wirft der Tagesschau insbesondere vor, in ihrer Berichterstattung eine Schuldzuweisung gemacht zu haben.

Die Beanstandung betrifft mehrere Sendungen an verschiedenen Tagen. Die Tagesschau wird daher zuerst zur Kritik an den einzelnen Tagen Stellung nehmen, und anschliessend zur Syrien-Berichterstattung und der grundsätzlichen Kritik von Herr X Stellung nehmen.

Sendung vom 5. April

Die Tagesschau berichtet ausführlich über den Einsatz von Giftgas in der Stadt Chan Scheichun. Westliche Regierungen sehen das Regime von Präsident Assad in der Verantwortung, während Russland als wichtiger Verbündeter Assads eine andere These vertritt. Die in die UNO-eingebrachte Resolution, die eine unabhängige Untersuchung fordert, scheitert am Widerstand Russlands. Auch der Schweizer Aussenminister Didier Burkhalter verlangt eine unabhängige Untersuchung und indirekt (Bekämpfung der Straflosigkeit) eine Bestrafung der Verantwortlichen.

Diese Berichterstattung ist bezüglich der ‚Schuldfrage‘ offen; die Grossmächte schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Als Zuschauer kann man sich allerdings fragen, weshalb Russland als Schutzmacht der syrischen Regierung eine UNO-Resolution ablehnt, welche eine sofortige Untersuchung und eine Bestrafung der Schuldigen fordert.

Sendung vom 6. April

Die Tagesschau nimmt den Faden vom Vortag auf. Menschen sterben qualvoll, die Moderation spricht zu Recht von ‚verenden‘. Giftgas gehört seit dem 1. Weltkrieg, als dieser Kampfstoff in den Schützengräben zum ersten Mal eingesetzt wurde, zu den grässlichsten Mitteln im Krieg. Entsprechend hat die Völkergemeinschaft immer wieder den Einsatz von Giftgas verurteilt, ohne ein endgültiges Verbot durchsetzen zu können.

Die Berichterstattung fasst die gegenseitigen Schuldzuweisungen zusammen.

Sendung vom 7. April

Die Tagesschau berichtet an diesem Tag ausführlich über den Militärschlag der USA gegen einen Stützpunkt der syrischen Armee. Zuerst mit einem Bericht über die Fakten des Angriffs und die Erklärungen von Präsident Donald Trump und von Aussenminister Rex Tillerson dazu. Dann folgt ein live-Gespräch mit Peter Düggeli, SRF-Korrespondent in Washington, wie dieser Angriff der USA zu werten sei und ob es sich um eine Strategie-Änderung seitens des Weissen Hauses handle. In einem nächsten Beitrag folgen internationale Reaktionen, schwergewichtig mit heftiger Kritik am US-Vorgehen; denn neben dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan kommen Syriens Präsident Baschar al-Assad, der Iran und Russlands Aussenminister Sergei Lawrow zu Wort. Korrespondent Christoph Wanner in Moskau erläutert, was dieser Angriff für das russisch-amerikanische Verhältnis bedeuten könnte. ETH-Sicherheitsexperte Roland Popp beleuchtet den militärischen Hintergrund und die militärischen Folgen für den Krieg in Syrien. Ein live-Gespräch mit Nahost-Korrespondent Pascal X rundet den Schwerpunkt ab.

Diese Beiträge und live-Gespräche ermöglichen dem Publikum einen umfassenden Blick auf das aktuelle Geschehen, auf den Angriff der USA, mit den Reaktionen und Einschätzungen durch einen ausgewiesenen Experten und die Korrespondenten in Washington, Moskau und Beirut.

X kritisiert in dieser Sendung einzig die Wortwahl. Dazu ist festzuhalten, dass diese Worte mit einer Ausnahme klar den verantwortlichen Politikern zugeordnet werden können: Donald Trump spricht von ‚Vergeltung für die Giftgas-Attacke‘. Korrespondent Peter Düggeli verweist auf die mehrheitliche Haltung in der neuen Administration, wonach ‚humanitäre Angriffe‘ zu bestrafen seien. Die Anschlussfrage des Moderators, ob dieser Militärschlag eine Art ‚Warnschuss‘ sei oder ob er Ausdruck einer veränderten Strategie sei, ist eine logische Frage aus dem bereits Gesagten. Peter Düggeli erläutert die aktuelle Diskussion und das Ringen um eine Strategie innerhalb der Trump-Administration; er nimmt logsicherweise die Worte auf, welche die amerikanische Diskussion prägen.

Die Berichterstattung an diesem Tag ist umfassend und ‚sachgerecht‘, indem sie die Aktualität mit Einschätzungen und Hintergrundinformationen ergänzt. Sie geht insbesondere der Frage nach, ob der Militärschlag der USA gegen einen syrischen Luftwaffenstützpunkt eine einmalige Aktion war oder ob er einen grundsätzlichen Strategiewechsel seitens der neuen US-Regierung unter Donald Trump einläutet.

Sendung vom 11. April

Die Tagesschau berichtet am Tag nach dem Militärschlag über das Treffen der Aussenminister der G7-Staaten. Es geht um die künftige Rolle von Präsident Baschar al-Assad in einem Syrien nach dem Krieg. Die westliche Position wird hinterfragt, in einem live-Gespräch mit SRF-Korrespondent David Nauer in Moskau. David Nauer bestätigt erneut die russische Position zum Giftgas-Einsatz, für den Präsident Wladimir Putin die Rebellen verantwortlich macht.

Die Moderation macht keine Schuldzuweisung, sie gebraucht ausdrücklich das Wort ‚vermutlich‘. Die Moderation fasst das Ergebnis des G7-Treffens zusammen, wonach es gemäss diesen Staaten eine Lösung nur ohne Präsident Baschar al-Assad geben könne.

Sachgerechtigkeit

Herr X verweist in seinem ausführlichen Mail auf das Gebot der ‚Sachgerechtigkeit‘. Doch was ist sachgerecht in einem Krieg, der schon mehr als fünf Jahre andauert, in dem Tausende von Menschen getötet oder verletzt wurden, Millionen Menschen in die Flucht - innerhalb des Landes und in andere Länder, vor allem in die Nachbarstaaten – getrieben wurden, in dem ganze Städte oder Stadtteile zerstört wurden, in dem Kulturschätze von weltweiter Bedeutung für immer verloren gingen, in dem eine ganze Generation von Kindern und Jugendlichen ohne Perspektive aufwächst?

Das Schweizer Fernsehen SRF arbeitet bei der Berichterstattung über Kriege in der Tradition des humanitären Völkerrechtes. Die Schweiz hat im Gegensatz zu anderen Staaten keine politischen oder wirtschaftlichen Interessen, die sie in der Region durchsetzen will. Die Schweiz ist so gesehen neutral, sie ist aber auch der Humanität verpflichtet. Diese Tradition, entstanden aus dem Geiste Henri Dunants, wurde in der Genfer Konvention umgesetzt und immer weiter entwickelt. Der Einsatz von chemischen Kampfstoffen im 1. Weltkrieg (gegen 100 000 Todesopfer und gegen 1 Million Verletzte aufgrund von Giftgasen) veranlasste die Staatengemeinschaft 1925 zum Abschluss des Genfer Protokolls ‚über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege.‘

Gas ist als Waffe brutal und heimtückisch. Menschen sind ohne Schutz und haben daher keine Möglichkeit, sich zu wehren oder sich irgendwo zu verstecken. Unterirdische Keller bieten einen gewissen Schutz vor herkömmlichen Bomben. Bei Gasangriffen sind die betroffenen Menschen, meist Zivilpersonen, aber absolut wehrlos.

Die Redaktion der Tagesschau vertritt mit ihrer Arbeit keine Machtinteressen. Sie berichtet daher auch aus der Perspektive der Opfer; dies aufgrund der obigen Überlegungen zu Menschenrechten und Humanität.

Beweise und Indizien

Es gibt in der Tat keine ‚endgültigen‘ Beweise, wer für den Giftgaseinsatz in der Stadt Chan Scheichun verantwortlich ist. Daher hat die Tagesschau auch in keinem der beanstandeten Beiträge selber eine Schuldzuweisung vorgenommen. Sie hat immer transparent gemacht, wenn die westlichen Staaten Syriens Regierung dafür verantwortlich machen. Sie hat immer auch darauf hingewiesen, dass Syrien, respektive Russland, diese Schuldzuweisung zurückweisen.

Klare Aussagen zur Schuld oder Unschuld sind nur aufgrund einer unabhängigen Untersuchung möglich, die Zugang zu allen Orten des Geschehens und zu allen Unterlagen der Kriegführung erhält.

Eine UNO-Resolution, welche eine unabhängige Untersuchung durch Experten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) verlangt hatte, scheiterte am Widerstand Russlands. Offensichtlich will die syrische Regierung und ihre Schutzmacht keine internationale Untersuchung durch anerkannte Experten. Die Experten der OPCW haben immer wieder den Einsatz von Chemiewaffen in den letzten Jahren bestätigt und bei ihren wenigen Inspektionen auch immer wieder chemische Kampfstoffe gefunden. Der Vorwurf, die Tagesschau würde kritische Stimmen, die eine Untersuchung fordern, quasi unterschlagen, geht ins Leere. Denn im konkreten Fall sind es gerade Russland und Syrien, welche eine unabhängige Untersuchung durch die OPCW verhindert haben, respektive in der Vergangenheit auch immer wieder behindert haben.

Das Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel‘ hat in seiner Ausgabe vom 8. April (siehe Mediendokumentation) ausführlich die Indizien dargelegt, die auf die syrische Luftwaffe als Urheberin des Einsatzes in Chan Scheichun hindeuten: Im Einsatz über der Stadt waren am frühen Morgen Kampfjets des Typs SU-22 und später des Typs SU-34. Die Verletzungen und andere Symptome bei den Opfern deuten auf den Einsatz von Nervenkampfstoff, etwa Sarin, hin, der bei einer Explosion eines Chemielagers nicht einfach so entsteht (man habe ein Waffenlager der Rebellen getroffen, so die Aussage aus Damaskus), sondern der vorbereitet sein muss. Auch das Ausbleiben einer grossen Explosion mit einem Feuerball am Boden weist in Richtung eines gezielten Einsatzes eines Nervengiftes. Zudem wird der Funkverkehr der syrischen Luftwaffe abgehört, genaue Angaben dazu finden sich im Artikel.

Dies sind Alles keine Beweise. Aber, die Erklärung der syrischen Regierung weist grössere Ungereimtheiten auf. Zudem ist ‚Der Spiegel‘ ein hart recherchierendes und unabhängiges Nachrichtenmagazin, das zu westlichen Regierungen oder zur Nato immer eine kritische Distanz gewahrt hat.

Hintergrund-Berichterstattung

Herr X weist in seiner Beanstandung auf Themen hin, die in den Informationssendungen bei SRF auch aufgegriffen werden sollten. Dies macht SRF schon bereits sehr ausgiebig, in 10v10, Rundschau, Dokumentationen bei Reporter oder Dok und im Auslandmagazin SRFglobal.

Die Interessen der regionalen Mächte Iran, Saudi-Arabien und Türkei wurden schon mehrfach abgehandelt. Pascal X hat in live-Gesprächen auch in der Tagesschau wiederholt darauf hingewiesen, dass die drei genannten Staaten letztlich um die Vormachtstellung in der Region kämpfen. Eine Zeitlang war Ägypten unter Gamal Abdel Nasser der absolute Leader in der islamischen Welt. Seit der Revolution und dem Sturz des Schahs versteht sich der Iran als Anführer der Schiiten, Saudi-Arabien mit den heiligen Stätten Mekka und Medina versteht sich als Hütern der Sunniten, die Türkei sieht sich unter der neuen Präsidentschaft von Recep Tayyip Erdogan bis zu einem gewissen Grad als Nachfolgestaat des Osmanischen Reiches, das bis zum Ende des 1. Weltkrieges weite Teile der islamischen Welt beherrscht hatte. Darüber gelagert sind noch die Interessen der Grossmächte - politische, wirtschaftliche und auch geopolitisch strategische Interessen. Pascal X hat in vielen Reportagen aus den involvierten Ländern immer wieder über die sozio-ökonomischen und die politischen Situationen berichtet. Allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres war er in Mossul (Irak), Damaskus und Aleppo (Syrien), Riad und Jeddah (Saudi-Arabien) und Teheran (Iran). Er wird noch vor dem Sommer nochmals nach Mossul fahren. In allen diesen Berichten sind sehr viele Hintergrund-Informationen enthalten.

Die Zusammensetzung der syrischen Opposition, beziehungsweise deren Radikalisierung war auch schon mehrmals Thema verschiedenster SRF-Sendungen. Die Redaktion gibt Herrn X Recht, dass Hintergrund-Informationen für das Verständnis des Syrien-Krieges wichtig sind. SRF erfüllt diese Aufgabe auch in verschiedensten Sendungen.

UNO-Charta und Völkerrecht

Die Tagesschau als Aktualitätssendung kann nicht jedes Mal Hintergründe und Vorgeschichten rund um den Krieg in Syrien darstellen und vertiefen. Sie bemüht sich aber stets darum, die für die Aktualität relevanten Aspekte und Erläuterungen in die Berichterstattung einzubeziehen.

Wenn Herr X auf die Völkerrechtssituation hinweist, so hat die Tagesschau in der Berichterstattung zum Militärschlag der USA am 7. April im Beitrag über die internationalen Reaktionen genau dies getan:

<... Das ist ein Akt der Aggression, der unter einem Vorwand zustande gekommen ist. Das erinnert alles an die Lage 2003, als die USA und Grossbritannien mit ihren Verbündeten in den Irak einmarschiert sind, ohne die Zustimmung des UNO-Sicherheitsrates und dabei internationales Recht verletzt haben (O-Ton Sergei Lawrow).>

Fazit

Die Tagesschau hat in ihrer Berichterstattung zum Giftgas-Einsatz in der Stadt Chan Scheichun keine eigenen Schuldzuweisungen gemacht. Sie hat immer auf die Quelle verwiesen. Auch die verschärfte Wortwahl seitens der Administration Trump oder der G7-Staaten war für das Publikum transparent.

In den Beiträgen anfangs April wurde immer auch die syrische, respektive russische Position erwähnt.

Die Tagesschau ist sich ihrer Verantwortung in der Syrien-Berichterstattung sehr bewusst. Sie benennt das Grauen; sie sieht sich auf der Seite des humanitären Völkerrechts.

Die Tagesschau – wie alle Sendungen von SRF – bemüht sich um eine kritische Distanz zu allen Kriegsparteien. Die Tagesschau liefert, soweit dies die Tagesaktualität und die Vielfalt der Themen in einer Sendung zulassen, Hintergründe und Einschätzungen von Experten und den eigenen Korrespondenten.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendungen. In Ihrer Beanstandung erheben Sie namentlich drei Vorwürfe gegenüber der „Tagesschau“:

1. Es gebe „keinerlei Beweise, dass die syrische Regierung den Giftgasangriff beordert und durchgeführt hat“. Die Berichterstattung komme einer „Schuldzuweisung an die syrische Regierung durch die Verantwortlichen der Sendung ‚Tagesschau‘“ gleich.

2. Die Berichterstattung der „Tagesschau“ zu diesem Thema sei „mehr als einseitig“.

3. Es würden „mit wenigen Ausnahmen Regierungsvertreter der USA und EU-Länder gezeigt/zitiert, welche ohne Ausnahme die gleichen Wortlaute verwenden“.

Ich nehme zu diesen drei Punkten nachfolgend Stellung, nachdem ich mir die vier Beiträge der „Tagesschau“ genau angesehen habe:

Zu 1: Herr Lustenberger hat wohl auch für Sie deutlich nachweisen können, dass die „Tagesschau“ nie eine abschliessende Schulzuweisung an die syrische Regierung geäussert hat. Sie hat lediglich festgestellt, dass es mehr Indizien gibt für einen absichtlichen Giftgasangriff der syrischen Truppen als für die Version, die Verbreitung des Gifts sei unfreiwillig durch die Bombardierung eines Giftlagers der Rebellen durch die syrische Armee ausgelöst worden. Die „Tagesschau“ hat nie behauptet, dass es abschliessende Beweise für die Verantwortung der Regierung Assad gebe. Was aber auch bei der syrisch-russischen Version untergeht: Die syrischen Truppen bombardieren – Giftgas hin oder her – seit Jahren systematisch Dörfer und Stadtquartiere der eigenen Bevölkerung. Das Baath-Regime hatte das schon immer getan, besonders brutal erstmals 1982 in Hama. Man muss sich einmal vorstellen, was das heißen würde, wenn die Schweizer Flugwaffe wegen Widerstandsgruppen in verschiedenen Regionen des Landes zuerst Bellinzona, dann Winterthur, dann weite Teile Zürichs, darauf einzelne Dörfer im Aargau – Villmergen, Bad Schinznach, Frick, Rheinfelden – bombardierte. Die Bomben würden nicht durch ausländische, sondern durch Schweizer Piloten ausgelöst. Einfach schrecklich!

Zu 2: Auch wenn nicht ganz klar ist, was „mehr als einseitig“ heißen soll (jedenfalls nicht: zweiseitig), gehe ich davon aus, dass Sie „durchgehend und konsequent einseitig“ meinen. Gerade aber dies trifft nicht zu, zumal die Redaktion stets die verschiedenen Positionen deutlich macht.

Zu 3: Formal haben Sie allerdings Recht: Es kommen mehr „westliche“ als „östliche“ Repräsentanten zu Wort. In der „Tagesschau“ vom 5. April 2017 sind es US-Präsident Trump, die Uno-Botschafter der USA und Russlands, der Schweizer Außenminister Burkhalter, die EU-Außenministerin Mogherini, der britische Außenminister Johnson und der deutsche Außenminister Gabriel. Genannt wird außerdem Frankreich. Es steht also, nach Lagern im Syrien-Konflikt gegliedert, 5:1:1 (die dritte Ziffer steht für die neutrale Schweiz). Dabei darf nicht unerwähnt bleiben, dass ein Schwerpunkt des Beitrags die Geberkonferenz betraf, an der nur westliche Länder vertreten sind. In der „Tagesschau“ vom 6. April 2017 kommen Präsident Trump, Bundeskanzlerin Merkel, Premierministerin May und der syrische Außenminister al-Mualim vor, also 3:1. In der „Tagesschau“ vom 7. April 2017 hingegen stellen sich Bundeskanzlerin Merkel und Präsident Erdoğan positiv zum amerikanischen Raketenangriff, Präsident Assad sowie die Vertreter Irans und Russlands aber negativ, also 2:3. In der „Tagesschau“ vom 11. April 2017 kommen nach dem G-7-Treffen der Außenminister der Amerikaner Tillerson und der Deutsche Gabriel zu Wort, also 2:0. In der Gesamtbilanz haben wir folglich ein Sprecher-Verhältnis von 12:5, aber die „Tagesschau“ kann natürlich nur dann jemand zitieren, wenn jemand etwas sagt. Oft sind weder Statements noch Bilder greifbar. Außerdem meint Vielfalt nicht, dass alle Seiten mathematisch gleichgewichtig zum Zug kommen müssen. Immerhin möge das Faktum des extremen westlichen Sprecher-Übergewichts der „Tagesschau“ als Mahnung dienen, bei konflikthaften Ereignissen und Entwicklungen noch aktiver nach alternativen Stimmen zu suchen.

Ich möchte mit einem grundsätzlichen Gedanken schließen: Journalismus muss nicht neutral sein, er muss sachgerecht und fair sein und er muss sich als Fremddarstellung aller Phänomene, Personen, Ereignisse, Zustände und Entwicklungen erweisen und sich insofern von Public Relations und Propaganda unterscheiden. Er soll sich „mit keiner Sache gemein machen, auch nicht mit einer guten“, sagte mal der deutsche Journalist und „Tagesthemen“-Moderator Hans-Joachim Friedrichs. Allerdings gibt es hier eine rote Linie: Niemand kann von Journalistinnen und Journalisten verlangen, dass sie zu einem Friedensstifter die gleiche Distanz wahren wie zu einem Kriegstreiber oder Kriegsverbrecher. Niemand kann von Journalistinnen und Journalisten verlangen, dass sie darauf verzichten, Benachteiligten eine Stimme zu geben (anwaltschaftlicher Journalismus). Niemand kann von Journalistinnen und Journalisten verlangen, dass sie auf eine eigene Position verzichten. Niemand kann von Journalistinnen und Journalisten verlangen, dass sie keine eigene Wertordnung haben. Und diese Wertordnung umfasst in der Schweiz die Menschenrechte und die Demokratie. Daran misst sich auch die Berichterstattung über kriegerische Konflikte wie in Syrien.

Die „Tagesschau“ hat diese Prinzipien in ihrer Berichterstattung über den Giftgasangriff und die Folgen befolgt. Sie hat niemanden vorschnell verurteilt. Sie hat unsichere Informationen als solche bezeichnet. Sie hat zwar den „westlichen“ Sprechern ein Übergewicht zugestanden gegenüber den „östlichen“, letztere aber nicht unterdrückt. Das Publikum konnte sich so frei eine eigene Meinung bilden. Radio und Fernsehen SRF bemühen sich außerdem in vielen Hintergrundsendungen genau jene Themen, die Sie zu Recht aufwerfen, zu bearbeiten. Für Ihre Anregungen bin ich Ihnen dankbar, aber Ihrer Beanstandung kann ich, was die Vorwürfe an die „Tagesschau“ betrifft, per saldo nicht beipflichten.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-05-04-2017-1930?id=c7198e69-e822-478c-9177-c2699094bf04

[2] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-06-04-2017-1930?id=92b1f985-1791-4bf3-b8a0-3fd01abdbe83

[3] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-07-04-2017-1930?id=8be3faab-57e1-4764-b11d-feccb3334184

[4] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-11-04-2017-1930?id=804a228e-733a-4d25-9306-1fc2023cf97

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