Fernsehen SRF, Sendung «Rundschau», Beitrag «Tempo Teufel: Null Toleranz für Raser» beanstandet l

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Mit Ihrer E-Mail vom 12. Juni 2017 beanstandeten Sie den Beitrag „Tempo Teufel: Null Toleranz für Raser“ in der Sendung „Rundschau“ von Fernsehen SRF vom 7. Juni 2017.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Ich möchte mich beschweren über die Regie vor Ort in Wetzikon am 27.05.2017 meine Freundin und Ich wurden gefragt ob wir Einwilligen das unsere Fahrzeuge und wir als Personen gezeigt werden dürfen. Ich wollte wissen in welchem Zusammenhang der Beitrag gedreht wird dann wurde mir gesagt es gehe um Estehtik und Faszination Auto ich konnte es kaum glauben also fragte ich nochmals ausdrücklich ob es sicher nicht um Raserei ginge das wurde mit einem lächeln klar verneint. Also Willigten wir ein. Als der Beitrag kam war ich zunächst nur entäuscht das wir wieder in verbindung gebracht werden mit Raser. Aber als ich meine Nummernschilder noch lesen konnte haben wir uns entschieden diesen Schritt über die Ombudsstelle zu machen.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die „Rundschau“ antwortete deren Redaktionsleiter, Herr Mario Poletti:

„Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X.

Zum Vorwurf 1: Der Journalist sagte, es gehe nicht um Raser

Auf dem öffentlichen Parkplatz waren etwa dreihundert Leute. Es war uns nicht möglich, jeden einzelnen darauf anzusprechen, was wir drehen und welchen Hintergrund unser Dreh hat. Wer uns fragte, dem sagten wir, es gehe um die Faszination der Autos, aber auch um PS, um schnelles Fahren, um die Freude an der Geschwindigkeit. Es geht ja tatsächlich nicht um Rasen im engeren Sinne, da dies ein Straftatbestand ist, der nur bei hohen Tempoüberschreitungen erfüllt ist. So nennen wir die Tuner auch nie explizit Raser, obwohl es einige darunter gibt, die gerne schnell fahren.

So konnten sich die Tuner selbst von Tempoexzessen distanzieren. Ein junger Mann räumt zwar ein, dass Fahren auch Spass machen muss, es aber ‚hinten und vorne‘ nicht stimme, dass Tuner ‚verfluchte Raser‘ seien. Ein anderer Tuner erzählt, er habe sein Auto in Deutschland ausgefahren, ‚aber in der Schweiz mit den Bussen, da rase ich nicht.‘

Der Autor macht in seinem Text deutlich, dass in Wetzikon niemand gerne ‚übers Tempo spricht‘. Er schildert seine Erfahrungen wie folgt: <Alle hier lieben starke, schnelle Autos. Rasen tun sie damit nicht, sagen sie, und wenn, dann nur in Deutschland. Dort wenigstens können sie ihre Tempo-Träume erfüllen.>

Diese Träume sind unter den Tunern im Beitrag jedoch deutlich zu spüren. Eine junge Frau spricht von einem ‚geilen Gefühl‘, eine andere von einem ‚vollkommenem Glücksgefühl‘. Sie müsse ‚schon aufpassen‘, nicht zu schnell zu fahren. Unser Autor hat auf dem Dreh auch einen Mann kennen gelernt, der seinen Ausweis abgeben musste. Die strenge Schweizer Gesetzgebung scheint bei ihm zu wirken: <Ich habe etwas gelernt, jetzt mache ich es nicht mehr.>

Zum Vorwurf 2: Die Nummernschilder seien erkennbar

Der Beanstander wirft uns vor, seine Autokennzeichen seien im Beitrag erkennbar. Am Telefon erklärte er uns, es handle sich um den hellen Polo, der auf den angefügten Fotos rechts im Bild steht. Das Nummernschild ist jedoch nicht lesbar, auch dann nicht, wenn man den Film anhält.

Zum Vorwurf 3: Die Einwilligung, gezeigt zu werden

Auf dem Bild ist Herr X in einer Totale eine Sekunde und drei Frames lang zu sehen, in einer Gruppe von sieben Leuten und mit Sonnenbrille. Er hat das okay gegeben, dass wir ihn zeigen dürfen. Und selbst mit seinem okay ist er kaum zu erkennen. (vgl. Foto). Wir haben die A utonummern derjenigen Personen, die offen Auskunft gaben, nicht gepixelt – weil sie ja Tuner sind und keine Raser. Mit dem Pixeln der Nummern hätten wir möglicherweise den Verdacht erweckt, dass sie eben doch zu stark aufs Pedal drücken.

Fazit: Wir können die Kritikpunkte von Herrn X nicht nachvollziehen. Mit dem Beitrag und dem ergänzenden Thekengespräche haben wir u.E. einen wichtigen Beitrag zu einer emotional geführten gesellschaftspolitischen Diskussion geliefert. Das Publikum konnte sich jederzeit eine eigene Meinung zum Thema bilden.

Aus diesen Gründen bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Grundsätzlich muss ich der Redaktion der „Rundschau“ beipflichten, dass das Thema „Raser“ ein wichtiges und weiterhin politisch umstrittenes Thema ist. Das Thema ist wichtig, weil Raser weiterhin innerorts wie außerorts sich und andere gefährden. Und es ist politisch umstritten, weil die Vorstöße von Nationalrat Fabio Regazzi (CVP, Tessin)[2] und Ständerat Beat Rieder (CVP, Wallis)[3] die Mindeststrafe für Raser erneut zur Diskussion stellen. Darum war es legitim, dass die „Rundschau“ das Thema aufgriff. Und es war auch eine absolut vertretbare Idee, sich in Wetzikon, wo sich jeden Samstagabend die Auto-Tuner treffen, umzuhören, was denn die Faszination von schnellen Autos ist. Im Beitrag wurde der Parkplatz in Wetzikon in drei Sequenzen gezeigt. Dabei äußerten sich sieben Personen, teils mit Namen, teils ohne. Alle bekannten sich zu Autos mit starken Motoren, einige schwärmten vom Rausch des schnellen Fahrens, aber niemand outete sich als Raser in der Schweiz. Einer sagte, er tue es nicht mehr, ein anderer, er fahre nur in Deutschland mit überhöhter Geschwindigkeit. In den übrigen Sequenzen des Films zeigten zweimal die Staatsanwaltschaft Zürich und das Team der Sonderermittler, wie sie Raser überführen – mit Fällen aus Rüti ZH, von der Zürcher Langstrasse und von der Autobahn mit einem Fahrer, der mit 240 Kilometern unterwegs war und sich selber gefilmt hatte -, zweimal das Gespräch mit Brigitte Wittmer, der Mutter der in Schönenwerd von Rasern Getöteten, und einmal das Gespräch mit Nationalrat Fabio Regazzi. Im Anschluss an den Film stellte sich Ständerat Beat Rieder im Studio dem Interview mit Sandro Brotz. Das Publikum konnte sich über die aktuelle Situation in Bezug auf das Thema Raser frei eine eigene Meinung bilden.

Im Beitrag war die Redaktion sehr konsequent: Autonummern und allenfalls Namen wurden nur bei jenen Personen gegeben, mit denen der Reporter gesprochen hatte und die mit der Ausstrahlung auch einverstanden waren. Bei allen anderen Autos waren die Nummern entweder entfernt oder nicht lesbar. Und die Personen waren nur kurz im Bild, so dass das Publikum angesichts der raschen Wechsel niemand wirklich wahrnahm – ausgenommen eine Frau, die sekundenlang von der Kamera verfolgt wurde. Sie selber und Ihre Freundin waren nicht so im Bild, dass Sie individuell erkennbar waren und sich das Publikum daran erinnern konnte, und Ihre Autonummer war nicht lesbar, wie die Screenshots zeigen:

Ich kann verstehen, dass Sie nicht mit Rasern in den gleichen Topf geworfen werden möchten. Und ich finde auch, dass der Reporter nicht fair war, wenn er – wie Sie es darlegen – lächelnd verneint hat, dass es im geplanten Film um Raser gehe. Natürlich ging es um Raser, und die Tuner-Szene grenzt sich zwar verbal und formal von den Rasern ab, aber es kann nicht bestritten werden, dass alle, die befragt wurden, ihre Freude am schnellen Fahren zum Ausdruck brachten.

Rechtlich hat die Redaktion meines Erachtens nichts falsch gemacht. Sie hat eine Szene mit jungen Leuten gezeigt, die Freude an schnellen Autos haben. Sie hat gezeigt, wie die Polizei aktuell gegen Raser vorgeht. Und sie hat angemerkt, dass zwei Parlamentarier die strengen Strafen für Raser wieder lockern wollen. Das Publikum wurde nicht in die Irre geführt, die Fakten stimmten. Die verschiedenen Sichtweisen – der Autofans, der Polizei, der Mutter einer durch Raser Getöteten, der auf eine Rechtsänderung bedachten Politiker – kamen zum Ausdruck. Das Publikum konnte sich, wie bereits gesagt, frei eine eigene Meinung bilden. Ihre Beanstandung kann ich daher nicht unterstützen.

Noch ein Hinweis: Soweit Sie als Person Persönlichkeitsrechte verletzt sehen, müssen Sie den zivilrechtlichen Weg beschreiten, also vor Zivilgericht klagen. Der rundfunkrechtliche Weg – über die Ombudsstelle und die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) – dient dem Schutz des Publikums, nicht des Individuums.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] http://www.srf.ch/sendungen/rundschau/kosovo-mafia-null-toleranz-fuer-raser-showdown-der-labour

[2] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150413

[3] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170413

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